"Leseexemplar"

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easy_lucky_free
Beiträge: 20
Registriert: Mo 6. Jul 2009, 09:11
Wohnort: Altötting

"Leseexemplar"

Beitrag von easy_lucky_free »

Hallo an alle :)

Ich weiß zu dem Thema gibt schon ein paar Posts, aber ich konnte zu meinem Fall nichts finden. Ich hab vorab ein Exemplar von einem Buch bekommen in dem steht: "Wir bitten Sperrfrist von ... zu beachten".
Da steht nichts von unverkäuftlich oder Lexeexemplar.
Ist dann der Verkauf dennoch verboten?

Danke :)
Lesemaus123
Beiträge: 537
Registriert: Do 22. Sep 2005, 19:40

Beitrag von Lesemaus123 »

Ich kann mich dunkel erinnern, dass ich
irgendwann auch mal ein Buch hatte wo
sowas drinn stand wie...vorab Leseexemplar o.ä.
Wenn da jetzt eine Sperrfrist drinne steht, würde
ich es so vom Gefühl her auf keinen Fall vor der
Sperrfrist anbieten.
Aber wenn Du es danach anbietest, dürfte es keine
Probleme geben. Auf jeden Fall den Text mit
ins Angebot schreiben....Buch ist gekennzeichnet...
Wenn einer etwas dagegen hat, wird er sich schon
bei Dir melden.
LG
Lesemaus
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easy_lucky_free
Beiträge: 20
Registriert: Mo 6. Jul 2009, 09:11
Wohnort: Altötting

Beitrag von easy_lucky_free »

Vor dieser Sperrfrist würde ich es auch nicht anbieten, so was geht einfach nicht. Aber ich hab mir auch gedacht, dass das nach dieser Frist wohl nicht soo schlimm ist wenn ich es versuche zu verkaufen. Es steht ja nichts da von unverkäuflich :lol:

Danke für die Antwort :)
Lesemaus123
Beiträge: 537
Registriert: Do 22. Sep 2005, 19:40

Beitrag von Lesemaus123 »

Sehe ich genau so.
Einlochen werden sie Dich
wegen sowas jedenfalls nicht. :lol:
Oder doch?! :lol:
LG
Lesemaus
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easy_lucky_free
Beiträge: 20
Registriert: Mo 6. Jul 2009, 09:11
Wohnort: Altötting

Beitrag von easy_lucky_free »

Na das hoffe ich mal nicht! Das wär ja was, wenn man wegen so etwas eingelocht werden würde :shock:

:D
Kapuzinerkresse
Beiträge: 266
Registriert: Di 29. Jan 2008, 13:44

Beitrag von Kapuzinerkresse »

uiui....:
Wer Leseexemplare nachmacht oder verfälscht, oder nachgemachte oder verfälschte sich verschafft und in Verkehr bringt, wird mit einer Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft. [§178 Abs. 13 Satz 4 BBG (BundesbücherGesetz)]
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easy_lucky_free
Beiträge: 20
Registriert: Mo 6. Jul 2009, 09:11
Wohnort: Altötting

Beitrag von easy_lucky_free »

es ist ja aber kein nachgemachtes oder verfälschtes Leseexemplar, sondern direkt vom verlag :)
Kapuzinerkresse
Beiträge: 266
Registriert: Di 29. Jan 2008, 13:44

Beitrag von Kapuzinerkresse »

uiuiui, nochmal richtig Glück gehabt... *lach
gorbe
Beiträge: 4
Registriert: Do 16. Sep 2010, 17:44

Re: "Leseexemplar"

Beitrag von gorbe »

Als Buchhändlerin weiß ich natürlich, daß Lese-Exe unverkäuflich sind, aber nach der Sperrfrist finde ich es nicht so tragisch - Gesetzlich gesehen muß man den Verlag fragen, aber das ist auch langwierig...Hauptsache, man übertreibt's nicht! Danke - Ihr habt mir geholfen Gruß "Gorbe"
buchundfrau
Beiträge: 4
Registriert: So 25. Okt 2009, 10:44

Re: "Leseexemplar"

Beitrag von buchundfrau »

Hallo,
also: "Leseexemplare" dürfen vom B uc h h a n d e l nicht verkauft werden. Ist ein Leseexemplar erst einmal in privaten Besitz gelangt (wie auch immer), dann darf der Eigentümer darüber verfügen, wie ihm behagt, d.h., er darf es auch verkaufen, verschenken oder entsorgen, ersteres natürlich erst nach der sog. Sperrfrist.
Gruss
K.
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