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BeitragVerfasst: Di 06. Mär 2012 18:55 
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Hallo,

steht schon fest, wann bei Booklooker die Beschriftung des Bestell-Buttons mit dem neuen und nun erforderlichen Text versehen wird? Der jetzige Text ist ja nach Ablauf der dreimonatigen Übergangsfrist so nicht mehr erlaubt und kann dann abgemahnt werden.

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BeitragVerfasst: Di 06. Mär 2012 23:45 
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Die Button-Beschriftung "In den Warenkorb legen" kann abgemahnt werden?

Wer mahnt dann im Fall der Fälle wen ab?

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BeitragVerfasst: Mi 07. Mär 2012 00:02 
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overdrive hat geschrieben:
Die Button-Beschriftung "In den Warenkorb legen" kann abgemahnt werden?

Ich glaube, der Gute Rabe meint eher den letzten Schritt vor dem tatsächlichen Abschicken der Bestellung.
overdrive hat geschrieben:
Wer mahnt dann im Fall der Fälle wen ab?

Abgemahnt werde könnte von anderen Buchhandelsplattformen und Onlinebuchhändlern, z.B. Amazon.

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BeitragVerfasst: Mi 07. Mär 2012 01:29 
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Beiträge: 559
tzgermany hat geschrieben:
overdrive hat geschrieben:
Die Button-Beschriftung "In den Warenkorb legen" kann abgemahnt werden?

Ich glaube, der Gute Rabe meint eher den letzten Schritt vor dem tatsächlichen Abschicken der Bestellung.


Also "weiter zur Bestellung?" ... sorry, ich stehe grad echt auf dem Schlauch.

tzgermany hat geschrieben:
Abgemahnt werde könnte von anderen Buchhandelsplattformen und Onlinebuchhändlern, z.B. Amazon.


Denen traue ich mittlerweile alles zu.

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BeitragVerfasst: Mi 07. Mär 2012 01:38 
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Registriert: Do 18. Sep 2008 14:44
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Wohnort: bei Frankfurt/Main
overdrive hat geschrieben:
Also "weiter zur Bestellung?" ... sorry, ich stehe grad echt auf dem Schlauch.

Nein, "Bestellung abschicken".

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BeitragVerfasst: Mi 07. Mär 2012 02:11 
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Ah ja, danke ... und sorry, wenn ich Dein Nervenkostüm strapazierte :wink:

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BeitragVerfasst: Mi 07. Mär 2012 07:36 
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Registriert: Di 08. Apr 2008 08:45
Beiträge: 2
Ja, gemeint ist der Button "Bestellung abschicken", der nach Wirksamwerden der aktuellen Gesetzesänderung so nicht mehr ausreicht, was dazu führt, dass dieser abgemahnt werden kann und ggf. über diesen auch keine Verträge mehr hierüber zustandekommen. Hier etwas Lesestoff dazu: http://www.wettbewerbszentrale.de/de/home/_news/?id=1178

Es wird eine Übergangsfrist geben, die wohl bis zum 1.6. oder 1.7. laufen wird. Meine Frage zielte darauf hinaus, wann die Beschriftung seitens Booklooker geändert wird.

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BeitragVerfasst: Mi 07. Mär 2012 09:33 
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Beiträge: 607
DerGuteRabe hat geschrieben:
Ja, gemeint ist der Button "Bestellung abschicken", der nach Wirksamwerden der aktuellen Gesetzesänderung so nicht mehr ausreicht, was dazu führt, dass dieser abgemahnt werden kann und ggf. über diesen auch keine Verträge mehr hierüber zustandekommen. Hier etwas Lesestoff dazu: http://www.wettbewerbszentrale.de/de/home/_news/?id=1178

Es wird eine Übergangsfrist geben, die wohl bis zum 1.6. oder 1.7. laufen wird. Meine Frage zielte darauf hinaus, wann die Beschriftung seitens Booklooker geändert wird.


In dem Text steht aber auch: "Das Gesetz wird nunmehr dem Bundesrat zugeleitet und voraussichtlich im Sommer in Kraft treten."

also: erstmal keine Panik.


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BeitragVerfasst: Di 19. Jun 2012 14:30 
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Beiträge: 455
Hallo,

wir sind natürlich informiert und werden die Änderung rechtzeitig - also noch vor dem 1. August 2012 - vornehmen. Voraussichtlich werden wir die Beschriftung unseres Bestellbuttons von "Bestellung abschicken" in "Kaufen" abändern. Die Beschriftung mit "Kaufen" ist einer der zulässigen Alternativen zu "zahlungspflichtig bestellen", siehe dazu auch:

http://www.verbraucherschutzverein.org/ ... kraft.html

In allen übrigen Punkten erfüllt unsere Website bereits jetzt die Anforderungen des neuen Gesetzes.

Schönen Gruß:
Das Team von booklooker.de


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BeitragVerfasst: Di 07. Aug 2012 09:51 
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Registriert: Mi 26. Mär 2008 16:41
Beiträge: 4
Hi,

da ich selber schon abgemahnt worden bin (Problem: Button-Lösung) kann ich euch diese Seite empfehlen: it-recht-plus.de/kontakt

Die erste Beratung ist auch kostenlos (also bei mir war das so ;-) )

Lg


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BeitragVerfasst: Di 07. Aug 2012 09:55 
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Beiträge: 9
Kenne das Problem. Habe letzten Freitag auch einen Brief in meinem Briefkasten von einer freundlichen Anwaltskanzlei erhalten. tzzzzzzzzz :evil:

schlaumeister: aber die it-recht-plus Seite ist doch gar keine Anwaltskanzlei, wie können die denn dann helfen (oder habe ich das falsch gelesen???) :?:


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BeitragVerfasst: Di 07. Aug 2012 09:59 
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Registriert: Mi 26. Mär 2008 16:41
Beiträge: 4
erstmal ein Tipp: du DARFST AUF KEINEN FALL DIE UNTERLASSUNGSERKLÄRUNG UNTERSCHREIBEN!!! Denn der Strafbetrag wird immer höher angesetzt als "berechtigt" und kann auch abdere Folgen mit sich bringen (so wurde es mir auch von einem Anwalt erklärt!!!)

Und ja , dass ist keine Anwaltskanzlei. ABER die arbeiten mit spez. Anwälte eng zusammen. Ich wurde auch an einem Anwalt weitervermittelt.


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BeitragVerfasst: Mo 17. Sep 2012 19:37 
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Registriert: So 16. Okt 2011 10:41
Beiträge: 287
Hier gibt es Infos vom RA

internetrecht-rostock.de/button-loesung.htm

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