40 Euro-Klausel & die REGELMÄSSIGEN Kosten der Rücksendung

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
Antworten
Marcus T. Cicero
Beiträge: 490
Registriert: Di 23. Mär 2010, 23:41

40 Euro-Klausel & die REGELMÄSSIGEN Kosten der Rücksendung

Beitrag von Marcus T. Cicero »

Das Wörtchen "regelmäßig" ist in der sog. 40-Euro Klausel von Gewicht:

OLG BRANDENBURG Urteil v. 22.02.2011, Az. 6 U 80/10

"Die Vorschrift des § 357 Abs. 2 Satz 3 BGB bestimmt, dass dem Verbraucher im Falle des Widerrufsrechts gemäß § 312 d Abs. 1 Satz 1 BGB (Fernabsatzvertrag) unter bestimmten weiteren Voraussetzungen die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden dürfen. Nach dem klaren Gesetzeswortlaut dürfen folglich nicht beliebige Rücksendekosten auf den Verbraucher abgewälzt werden, sondern ausschließlich die regelmäßigen Kosten. Mit außergewöhnlichen oder sonst besonderen Kosten, wie sie etwa durch Einschaltung aufwendiger Abholdienste anfallen können, darf der Verbraucher nicht belastet werden. Die zur Abwälzung der Rücksendekosten erforderliche vertragliche Vereinbarung muss sich deshalb auf die regelmäßigen Kosten der Rücksendung beschränken, anderenfalls die Vereinbarung gegen das Gesetz verstößt. Eine vertragliche Vereinbarung, die - wie bei der vom Verfügungsbeklagten verwendeten AGB-Klausel der Fall - die Kosten der Rücksendung ohne einschränkenden Zusatz bezeichnet, wird der Vorschrift des § 357 Abs. 2 Satz 3 BGB nicht gerecht. Bei Verwendung der Worte „Kosten der Rücksendung“ besteht, sofern anderes auch sonst nicht zum Ausdruck kommt, kein Raum für eine Auslegung dahin, dass nicht sämtliche tatsächlich anfallenden, sondern nur die regelmäßigen Kosten erfasst werden." (Eigene Hervorhebung)

Quelle: http://www.gerichtsentscheidungen.berli ... focuspoint (Punkt 26)

Näheres zu dem Fall z.B. bei http://www.antiquariatsrecht.de/?p=572
yellowtower

Re: 40 Euro-Klausel & die REGELMÄSSIGEN Kosten der Rücksendung

Beitrag von yellowtower »

Marcus T. Cicero hat geschrieben:
... AGB-Klausel ...
Grüß Dich,

gehe ich richtig in der Annahme, dass sich das Wort "regelmässig" nur auf die AGB und nicht auf die WRB bezieht?

Gruß, yellow
Marcus T. Cicero
Beiträge: 490
Registriert: Di 23. Mär 2010, 23:41

Re: 40 Euro-Klausel & die REGELMÄSSIGEN Kosten der Rücksendung

Beitrag von Marcus T. Cicero »

yellowtower hat geschrieben:Grüß Dich,

gehe ich richtig in der Annahme, dass sich das Wort "regelmässig" nur auf die AGB und nicht auf die WRB bezieht?
Salve,

im konkreten Fall wurde eine Musterwiderrufsbelehrung verwendet, in der das Wort "regelmäßig" gerade nicht auftauchte. Nun könnte man natürlich als Layman meinen, dass derjenige, der eine Musterwiderrufsbelehrung verwendet, rechtlich "sicher" aus dem Schneider sei. Allerdings lag das nicht nukleare "Restrisiko" hier in den AGB. :D

Das OLG Brandenburg hat Folgendes dazu festgestellt:

"Nach dem Muster der Widerrufsbelehrung - welches der Verfügungsbeklagte ohne Änderungen auch verwendet - reicht es folglich aus, den Verbraucher dahin zu belehren, dass er „die Kosten der Rücksendung“ zu tragen hat.

Dennoch ist für die vertragliche Vereinbarung, welche die Grundlage für Kostenabwälzung abgibt, ein Inhalt zu verlangen, der sich auf die nach dem Gesetz abwälzbaren „regelmäßigen Kosten der Rücksendung“ beschränkt.Das Belehrungserfordernis setzt nämlich erst ein, wenn der Verbraucher nach der vertraglichen Vereinbarung zur Kostentragung verpflichtet ist.

Allerdings dürfte die Belehrung ihren Zweck besser erfüllen, wenn sie ebenfalls die „regelmäßigen Kosten“ erwähnt. Sinn und Zweck der Informationspflicht über das Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen ist es, den Verbraucher über das Widerrufsrecht und die Folgen des Widerrufs so zuverlässig im Kenntnis setzten, dass er in der Lage ist, darüber zu entscheiden, ob er von dem Widerrufsrecht Gebrauch machen will (vgl. Palandt/Grüneberg, BGB, 70. Aufl., 2011, Art. 246 EGBGB § 2 Rn. 9; BGH, NJW 2009; NJW 2010, 989). Dieser Gesichtspunkt rechtfertigt es aber nicht, den nach § 357 Abs. 2 Satz 3 BGB zu verlangenden Inhalt der vertraglichen Vereinbarung an den Erfordernissen der Informationspflicht einengend auszurichten.

Während die vertragliche Vereinbarung nur die wirklich abwälzbaren „regelmäßigen Kosten der Rücksendung“ erfassen darf und deshalb auch bezeichnen muss, ist eine Widerrufsbelehrung mit Erwähnung der „Kosten der Rücksendung“ geeignet, den Verbraucher hinreichend vor der Kostenpflicht im Falle des Widerrufs zu warnen.

Das naheliegende Argument, dass der Verbraucher nur bei einheitlicher Begriffswahl zuverlässig und widerspruchsfrei informiert wird, ist nicht durchgreifend, weil die Informationslage des Verbrauchers noch schlechter wäre, wenn er nach allen Vertragsunterlagen annehmen müsste, er habe alle nur denkbaren „Kosten der Rücksendung“ zu erstatten." (Eigene Hervorhebung)

Quelle: http://www.gerichtsentscheidungen.berli ... focuspoint (Punkt 29)

Im vorliegenden Fall hätte das Wort "regelmäßig" in den AGB (allein) gereicht. Natürlich ist es aber für den Verbraucher viel klarer, wenn sowohl in den AGB als auch Widerrufsbelehrung das Wörtchen "regelmäßig" vorkommt.

Es scheint durchaus naheliegend zu meinen, dass wir es hier wieder mit einer ausgekochten juristischen Spitzfindigkeit zu tun haben. :D Allerdings schreibt das OLG Brandenburg weiter:

"Die gesetzlichen Regelungen zum Widerrufsrecht des Verbrauchers im Fernabsatz und den Folgen des Widerrufs betreffen elementare Verbraucherrechte. Namentlich die Übertragung der Rücksendekosten auf den Verbraucher berührt die Verbraucherinteressen auch nicht nur unwesentlich, weil die Kosten der Rücksendung einen maßgeblicher Gesichtspunkt für die Entscheidung darstellen, ob der Verbraucher vom Widerrufsrecht Gebrauch macht oder nicht (vgl. OLG Stuttgart a.a.O.; OLG Koblenz a.a.O.)."

Quelle: http://www.gerichtsentscheidungen.berli ... focuspoint (Punkt 32)
yellowtower

Re: 40 Euro-Klausel & die REGELMÄSSIGEN Kosten der Rücksendung

Beitrag von yellowtower »

Moin Moin :) ,

also ich habe es bei meinem gew. Account nun so gehandhabt, dass ich den Mustertext der WRB nicht abänderte und das Wort "regelmäßig" vor einigen Tagen in meine AGB einpflegte (an dieser Stelle stand zuvor das Wort "rechtsmäßig").

Ehrlich gesagt, traute ich mich nicht den Mustertext der WRB abzuändern, da ja ständig davor gewarnt wird, da dies das Abmahnrisiko erhöhen würde.

In meinen Artikelbeschreibungen wird nun auch auf die Kenntnisnahme und Akzeptanz der AGB hingewiesen und die WRB liegt druckfähig für jeden K bereit und wird zusätzlich umgehend nach Kauf an die Mailadresse des K verschickt. Ich hoffe, ich bin damit auf der sicheren Seite ... :|

Auf AGB hätte ich eigentlich gerne kpl. verzichtet. Da aber die 40 € - Klausel nur gültig ist, wenn sie sich nicht alleine in der WRB befindet, sondern sich auch korrespondierende Regelungen in den AGB finden lassen, sind sie ja nicht vermeidbar. Ganz besonders jetzt, bzgl. der Regelung mit dem Wort "regelmäßig" in der "40er", wenn man den Mustertext der WRB belassen will/soll/muss.

Wird nicht gerade einfacher, das alles ... :cry:

Gruß, yellow
yellowtower

Re: 40 Euro-Klausel & die REGELMÄSSIGEN Kosten der Rücksendung

Beitrag von yellowtower »

yellowtower hat geschrieben:
also ich habe es bei meinem gew. Account nun so gehandhabt, dass ich den Mustertext der WRB nicht abänderte und das Wort "regelmäßig" vor einigen Tagen in meine AGB einpflegte ...

In meinen Artikelbeschreibungen wird nun auch auf die Kenntnisnahme und Akzeptanz der AGB hingewiesen ...

.... like this... :

Besagter Hinweis in den Artikelbeschreibungen:

... Inhalt meiner "persönlichen Seite" ist Vertragsbestanddteil dieser Transaktion, ebenso meine hinterlegten AGB. Mit Gebotsabgabe/Kauf bestätigen Sie, deren beider Inhalt gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.


Auszug Passus AGB:

... werden ihm bei Inanspruchnahme des Widerrufsrechts die regelmäßigen Kosten der Rücksendung berechnet, ...


Auszug WRB (unverändert):

Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt ...


Es handelt sich dabei um einen gew. Account auf HOOD, der wirtschaftlich keine große Rolle spielt, aber das Abmahnrisiko möchte ich natürlich ausschließen.

Gruß, yellow
Marcus T. Cicero
Beiträge: 490
Registriert: Di 23. Mär 2010, 23:41

Re: 40 Euro-Klausel & die REGELMÄSSIGEN Kosten der Rücksendung

Beitrag von Marcus T. Cicero »

yellowtower hat geschrieben:so gehandhabt, dass ich den Mustertext der WRB nicht abänderte und das Wort "regelmäßig" vor einigen Tagen in meine AGB einpflegte (an dieser Stelle stand zuvor das Wort "rechtsmäßig").
Wenn die Kosten der Rücksendung, seien diese "regelmäßig" oder überhöht, nicht "rechtmäßig" wären, wird sie keiner, der noch recht bei Verstand ist, tragen wollen. Da scheint wohl einer einen Text schlecht geguttenbergt zu haben. :D

Wer AGB oder die WRB benötigt, sollte sich beides von einem RA aufsetzen bzw. checken lassen. :!:
yellowtower

Re: 40 Euro-Klausel & die REGELMÄSSIGEN Kosten der Rücksendung

Beitrag von yellowtower »

Marcus T. Cicero hat geschrieben:
Wenn die Kosten der Rücksendung, seien diese "regelmäßig" oder überhöht, nicht "rechtmäßig" wären, wird sie keiner, der noch recht bei Verstand ist, tragen wollen. Da scheint wohl einer einen Text schlecht geguttenbergt zu haben. :D

Nö, nix geguttenbergt :wink: - Ich kopier mir doch nicht die Fehler der anderen rein. Das Wort "rechtmäßig", wurde durch das Wort "regelmäßig" ersetzt, somit wurde besagter Passus rechtmäßig ... verwirrend, ist aber so.


Marcus T. Cicero hat geschrieben:
Wer AGB oder die WRB benötigt, sollte sich beides von einem RA aufsetzen bzw. checken lassen. :!:
Das wurden sie auch, derzeit während meiner ibäh-Zeit als GVK, wäre ja gar nicht anders möglich gewesen. Ist aber ein Weilchen her und die Dinge änderten sich ja nicht nur zum 11.6.10, sondern ständig.

Gruß, yellow
Marcus T. Cicero
Beiträge: 490
Registriert: Di 23. Mär 2010, 23:41

Re: 40 Euro-Klausel & die REGELMÄSSIGEN Kosten der Rücksendung

Beitrag von Marcus T. Cicero »

In der neuen Musterwiderrufsbelehrung sind unter dem Gestaltungshinweis Nr. 10 (auf Seite 4) http://www.bundesrat.de/cln_152/nn_8336 ... 288-11.pdf die regelmäßigen Kosten der Rücksendung gemäß § 357 Abs. 2 Satz 3 BGB (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__357.html) eingearbeitet.
Marcus T. Cicero
Beiträge: 490
Registriert: Di 23. Mär 2010, 23:41

Re: 40 Euro-Klausel & die REGELMÄSSIGEN Kosten der Rücksendu

Beitrag von Marcus T. Cicero »

1.
Das Amtsgericht Augsburg hat entschieden, dass für die Anwendung der 40 Euro-Klausel der Wert jedes einzelnen Artikels und nicht der Gesamtwert im Falle mehrerer zurück zu sendender Artikel maßgeblich ist. Näheres siehe: http://www.antiquariatsrecht.de/?p=1316

2.
Im Zuge der EU-weiten Harmonisierung des Verbraucherrechts ist u.A. eine Neufassung des § 357 BGB geplant. In Absatz 6 könnte es dann heißen:

Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Dies gilt nicht, wenn der Unternehmer
1.
sich bereit erklärt hat, diese Kosten zu tragen, oder
2.
es unterlassen hat, den Verbraucher gemäß Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 des Ein-
führungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche von dieser Pflicht zu unterrichten. …


Quelle: Bundestags-Drucksache 17/12637 (S. 15). Diesen Gesetzentwurf findet man auf:
http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP ... 50037.html

Die geplante Neuregelung ist begrüßenswert, da die Beschränkung auf einen festgesetzten Wert von 40 Euro sachlogisch schwer zu rechtfertigen ist. Zudem wird die Position des lokalen Handels, welcher kostenlose Rückgabemöglichkeiten offeriert, gestärkt. :D
Antworten