rücktritt vom kauf wegen unzutreffender buchbeschreibung ?

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kueimforum
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rücktritt vom kauf wegen unzutreffender buchbeschreibung ?

Beitrag von kueimforum »

Habe für 80 € zwei Buchbände (erschienen 1976) von privat gekauft, die als "wie neu" und "hervorragend", etc. beschrieben waren. Flecken (Flüssigkeit) am oberen und unteren Schnitt beider Bände waren nicht erwähnt.
der Verkäufer verweigert mit Hinweis auf den von ihm geposteten Gewährleistungs- und Garantieausschluss nun die Rücknahme (bietet einen nicht näher bezifferten Rabatt an, der mir nicht weiterhilft, da ich die Bände verschenken wollte).
ist denn die unzureichende Buchbeschreibung vom Gewärleistungsausschluss gedeckt?
habt Ihr eine Idee, was ich (nach länglicher, höflicher Korrespondenz mit dem Verkäufer noch tun kann/sollte?

kue
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spiralnebel111
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Re: rücktritt vom kauf wegen unzutreffender buchbeschreibung ?

Beitrag von spiralnebel111 »

Das wüsste ich auch gerne! Ich habe ein Buch gekauft "wie neu" mit einem richtig ekligen Flecken über Schnitt und zwei oder drei Seiten! Der Verkäufer meinte, ich solle das Buch zurückschicken, dann bekäme ich das Geld zurück - ich meine, ich sollte zuerst das Geld erhalten (incl. Porto neu), dann schicke ich das Buch zurück!
Mir wäre es recht gewesen, das Buch zu behalten, gegen einen Preisnachlass. Auf diesen Vorschlag habe ich noch keine Antwort erhalten. Geld aber auch keines. Mein Verkäufer ist ein privater.

Wie es rechtlich aussieht, weiß ich nicht. Aber wenn ein Buch "wie neu" angeboten ist, jedoch Flecken hat, ist der Vertrag von Seiten des Verkäufers nicht erfüllt. Oder? Wer weiß es?
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Flachs
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Re: rücktritt vom kauf wegen unzutreffender buchbeschreibung ?

Beitrag von Flachs »

kueimforum hat geschrieben:der Verkäufer verweigert mit Hinweis auf den von ihm geposteten Gewährleistungs- und Garantieausschluss nun die Rücknahme
Darauf kann der Verkäufer sich hier aber nicht berufen. Wenn der Artikel nicht der Beschreibung entspricht, ist auch ein Privatverkäufer zur Rücknahme und zur Rückerstattung sämtlicher dem Käufer entstandenen Kosten verpflichtet. :!:
Der Wurm findet es merkwürdig und töricht,
daß der Mensch seine Bücher nicht frißt.
(Rabindranath Tagore)
bücherwurm03
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Re: rücktritt vom kauf wegen unzutreffender buchbeschreibung ?

Beitrag von bücherwurm03 »

flachs hat es ja schon treffend gesagt, wie es sich bei privatpersonen verhält, wenn die beschreibung schlicht falsch ist.

ich wollte nochmal zu spiralnebel sagen, dass du erst das buch zurück schicken musst bevor du geld bekommst. bei gewerblichen ist es jedenfalls so und ich wüsste jetzt keinen grund warume es bei privatpersonen anders sein sollte. ich würde als verkäufer jedenfalls nichts zurück überweisen bevor ich das buch nicht in händen halte.

aber vielleicht meldet sich der verkäufer ja noch. viel glück. :D

was die wasserflecken angeht, habe letzten ein buch gekauft und bei der suche ein sehr günstiges gefunden, angegeben mit leichten gebrauchsspuren und im text nichts weiter vermerkt. nun war da ein foto abgebildet an dem man ganz deutlich einen wasserfleck am buch erkennen konnte. da fragte ich mich dann auch, wie man das als leichte gebrauchsspuren deklarieren kann. ärgerlich und bei 80 euro kann ich den ärger noch mehr verstehen.
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spiralnebel111
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Re: rücktritt vom kauf wegen unzutreffender buchbeschreibung ?

Beitrag von spiralnebel111 »

Ich habe beim ersten Versand - an mich - Vorkasse geleistet! Der Verkäufer hat fehlerhaft gesendet. Jetzt hätte ich gerne mein Geld zurück! Zuerst! Wenn er sich dann wieder als unzuverlässig erwiese, dann hätte ich das Buch nicht mehr UND das Geld wäre weg! Dann behalte ich es lieber und gebe eine GANZ böse Bewertung!
kueimforum
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Re: rücktritt vom kauf wegen unzutreffender buchbeschreibung ?

Beitrag von kueimforum »

[quote="Flachs"][quote="kueimforum"]der Verkäufer verweigert [i]mit Hinweis auf den von ihm geposteten Gewährleistungs- und Garantieausschluss[/i] nun die Rücknahme [/quote]
Darauf kann der Verkäufer sich hier aber nicht berufen. Wenn der Artikel nicht der Beschreibung entspricht, ist auch ein Privatverkäufer zur Rücknahme und zur Rückerstattung sämtlicher dem Käufer entstandenen Kosten [i]verpflichtet[/i]. :!:[/quote]

danke!! kann man da auf einen paragraphen o.ä. verweisen?
Nicht dass ich den Auskünften aus dem Forum nicht traute..., aber mein zäher Verkäufer muss mit einem solchen Hinweis vermutlich erst noch beeindruckt werden, bevor er zum Storno bereit ist....
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Flachs
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Re: rücktritt vom kauf wegen unzutreffender buchbeschreibung ?

Beitrag von Flachs »

An dieser Stelle wäre wieder einmal unser Forumsmitglied Nanoq gefragt...
kueimforum hat geschrieben:
Flachs hat geschrieben:
kueimforum hat geschrieben:der Verkäufer verweigert mit Hinweis auf den von ihm geposteten Gewährleistungs- und Garantieausschluss nun die Rücknahme
Darauf kann der Verkäufer sich hier aber nicht berufen. Wenn der Artikel nicht der Beschreibung entspricht, ist auch ein Privatverkäufer zur Rücknahme und zur Rückerstattung sämtlicher dem Käufer entstandenen Kosten verpflichtet. :!:
danke!! kann man da auf einen paragraphen o.ä. verweisen?
Einen vergleichbaren Fall mit entsprechender Rechtsauskunft gibt es z.B. hier:
http://www.frag-einen-anwalt.de/ebay-Pr ... 32998.html

... und mit Hilfe von Google findet sich bestimmt noch mehr dazu... :wink:
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blokk
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Re: rücktritt vom kauf wegen unzutreffender buchbeschreibung ?

Beitrag von blokk »

Du kannst auf § 434 Abs. 1 BGB (Sachmangel) verweisen, weil das Buch nicht in der vereinbarten Beschaffenheit geliefert wurde.
Marcus T. Cicero
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Re: rücktritt vom kauf wegen unzutreffender buchbeschreibung ?

Beitrag von Marcus T. Cicero »

kueimforum hat geschrieben:der Verkäufer verweigert mit Hinweis auf den von ihm geposteten Gewährleistungs- und Garantieausschluss nun die Rücknahme
Gerade Rechtsunkundige schreiben Vieles. Wenn der Verkäufer nicht kooperiert, hilft nur der Gang zum Anwalt. Über allgemeine Fragen kann man sich bei eBay informieren:

"Ein privater Verkäufer kann die Gewährleistung für die Ware grundsätzlich völlig ausschließen. Hierzu ist jedoch ein entsprechender Hinweis auf der Artikelseite erforderlich.
Ein Gewährleistungsausschluss ist allerdings unwirksam, wenn der Verkäufer einen Mangel verschweigt oder bewusst falsche Angaben macht. "


Quelle: http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_7.html

Darüber hinaus kann man sich bei Büchern, im Gegensatz zu technischen Geräten, fragen, was ein Gewährleistungsausschluss überhaupt bringen soll: Wird kein Mangel erwähnt, dann gilt die Sache als mangelfrei. Hat die Sache dann doch einen Mangel, dann nützt der Gewährleistungsausschluss oft nix. :D
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booklooker.de
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Re: rücktritt vom kauf wegen unzutreffender buchbeschreibung ?

Beitrag von booklooker.de »

Hallo,

setzen Sie sich in einem solchen Fall bitte mit uns in Verbindung. Bei einer falschen Artikelbeschreibung ist die Sachlage eindeutig, und wir versuchen zwischen Käufer und Verkäufer zu vermitteln. Falls dies nicht zum Erfolg führen sollte, können Sie die Ware an uns senden und wir erstatten Ihnen den Kaufpreis im Rahmen unseres Käuferschutzprogramms:

https://www.booklooker.de/faq/kaeuferschutz/158

Schönen Gruß:
Das Team von booklooker.de
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