Widerruf beim Online-Kauf EU-weit geregelt

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gildenhaus
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Re: Widerruf beim Online-Kauf EU-weit geregelt

Beitrag von gildenhaus »

Ich bin sicher, dass Booklooker an einer Lösung arbeitet. Immerhin lässt sich neuerdings schon die Option wählen, dass der Verkäufer die Rücksendekosten grundsätzlich übernimmt. Damit würden schon einige Probleme der neuen Widerrufsbelehrung und der Angabe von Rücksendekosten etc wegfallen. Die Rücksendungen auf Widerruf halten sich bei Büchern nach meiner Erfahrung durchaus in sehr geringen Grenzen, insofern werde ich das auf jeden Fall ab dem 13. ausprobieren.

Da ich kein Buch kenne, das nicht wenigstens in ein Paket passt, treffen die meisten dieser neuen Regelungen für Buchhändler ja wohl eher nicht zu - im Gegensatz zu Waschmaschinenhändlern etc. Falls ich da irre, bitte ich um Richtigstellung. Nanoq?
Die einzigen echten Probleme, die ich sehe, sind dieses dämliche Formular und die Bereitstellung einer Telefonnummer, die für den Kunden kostenlos ist. Da bleibt ja nur eine Festnetznummer, wenn ich das richtig sehe. Eine extra Nummer dafür einzurichten, scheint mir etwas zu kostenintensiv. Beim Formular scheint mir Nanoqs Beitrag eine gute Lösung, aber ich denke doch, dass Booklooker da noch dran ist und uns dann informieren wird.
Noch sehe ich der Sache recht gelassen entgegen ...
Sollte sich nichts tun, bleibt immer noch, über den 13. 06. für ein paar Tage die Urlaubsschaltung, bei der keine Bestellungen möglich sind, zu aktivieren und bei großen Versandhändlern zu gucken, wie das Problem gelöst haben.
"Nie, Knabe, nie grub Nero neben Orenburg eine Bank ein" (Palindrom)
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gildenhaus
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Re: Widerruf beim Online-Kauf EU-weit geregelt

Beitrag von gildenhaus »

Wie ich vermutet hatte: Booklooker kümmert sich!
Das ominöse Formular wird von Booklooker bereitgestellt. In der Info, die alle Verkäufer bekommen haben dürften oder noch bekommen, sind alle Hinweise zu den neuen gesetzlichen Regelungen enthalten.
Herzlichen Dank an das Booklooker-Team für die - wie immer - tolle Unterstützung!
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jimi hendrix
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Re: Widerruf beim Online-Kauf EU-weit geregelt

Beitrag von jimi hendrix »

Ich war auch ganz geplättet, Super-Service, vielen Dank an das Team!
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JuMuPu
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Re: Widerruf beim Online-Kauf EU-weit geregelt

Beitrag von JuMuPu »

Ebenfalls großen Dank an booklooker und auch an dich, nanoq,

für das Muster. Könnte ich es - selbstverständlich mit eingefügter Adresse - für mein kleines Versandantiquariat (ohne geschäftliche Besonderheiten) so übernehmen, und welche Formulierungsänderung würdest du vorschlagen, wenn ich die Rücksendekosten grundsätzlich selbst tragen möchte? Und könnte man IN DIESEM LETZTGENANNTEN FALL auch jetzt schon die Widerrufsbelehrung ändern, oder darf das wiederum nur genau zum Stichtag erfolgen? Und kann man das Widerrufsformular aus deinem Muster weglassen, da booklooker jetzt für jeden Händler selbst eines bereitstellt?

Vielen Dank im voraus für hilfreiche Antworten.
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booklooker.de
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Re: Widerruf beim Online-Kauf EU-weit geregelt

Beitrag von booklooker.de »

Hallo,

an dieser Stelle nochmal der Hinweis auf unseren Beitrag im Forum:
viewtopic.php?f=26&t=16120

Schönen Gruß
das Team von booklooker.de
willi_bre
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Re: Widerruf beim Online-Kauf EU-weit geregelt

Beitrag von willi_bre »

Beim Versand als Büchersendung haben Kunden im Grunde genommen eine längere Widerrufsfrist als die 14 Tage, weil der Zeitpunkt, an dem sie die Ware "in Besitz genommen haben" ja nicht nachweisbar ist. Es könnte also durchaus möglich sein, dass man 4 Wochen nach dem Versand noch einen Widerruf bekommt; die Fälle werden sich aber vermutlich/hoffentlich in Grenzen halten.
Was mir sonst noch durch den Kopf geht: ich hatte bisher ein Zahlungsziel von 10 Tagen bei Versand auf Rechnung, da sind jetzt ja wohl nur 14 Tage sinnvoll, oder?
surfzocker
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Re: Widerruf beim Online-Kauf EU-weit geregelt

Beitrag von surfzocker »

willi_bre hat geschrieben: ich hatte bisher ein Zahlungsziel von 10 Tagen bei Versand auf Rechnung, da sind jetzt ja wohl nur 14 Tage sinnvoll, oder?


Der Zeitpunkt der Bezahlung, bzw. die vereinbarten Zahlungsmodalitäten stehen mit der Widerrufsfrist nicht in kausalem Zusammenhang.
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antje
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Re: Widerruf beim Online-Kauf EU-weit geregelt

Beitrag von antje »

Mittlerweile hab ich mir den Text für meine WRB zusammengebastelt. Ein kleines Problem habe ich aber noch:

Zitat:
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (XY GmbH, A-Weg, 11111 Xxxxxx, Tel.: 0123 / 456789, Fax: 0123 / 987654, E-Mail: xy@mail.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail)
Zukünftig kann ein Verbraucher ja seinen Widerruf per Telefon ausüben. Im WRB-Muster steht aber in Klammern nur: per Brief, Telefax oder Mail - von Telefon steht da nix. Ist das dann nicht ein Widerspruch? Wenn die Möglichkeit "Telefon" gar nicht erwähnt wird?
Und was mach ich, wenn ich gar kein Fax-Gerät habe? Kann/Muss ich dann die Angabe "per Telefax" einfach streichen???

Ansonsten hab ich nur noch das "Problem", dass ich jetzt zwei Blätter Papier mitschicken muss. Bisher hatte ich immer die WRB auf die Rückseite der Rechnung gedruckt. Aber da kann ich ja das Formular nicht mit draufdrucken (platztechnisch ginge es). Sonst müsste ja ein Verbraucher die Rechnung mit zurückschicken. Auf zwei Blatt Papier hab ich aber eigentlich gar keine Lust.... :roll:

Kann mir i-wer da vielleicht Auskunft zu geben (also zum Telefon-Problem?)
Viele Grüße, Antje
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kalokalokairi
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Re: Widerruf beim Online-Kauf EU-weit geregelt

Beitrag von kalokalokairi »

@Antje

Wenn du kein Fax hast, nimmst du die Möglichkeit einfach raus.

Das Telefon:
Laut den Rostockern muss die Telefonnummer mit rein (http://internetrecht-rostock.de/neu-13-06-2014.htm).

Tz, tz, tz - dass unsere Gesetzeshüter tatsächlich Fehler machen und so etwas vergessen können ... :mrgreen:
mausi44
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Re: Widerruf beim Online-Kauf EU-weit geregelt

Beitrag von mausi44 »

Hallo,

soeben habe ich mir die Rechtstexte vom Händlerbund runtergeladen.
Da steht nichts von Telefon!

"Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns XXX
mittels
einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren
Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte
Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist."

Mehr dazu steht nicht.
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JuMuPu
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Re: Widerruf beim Online-Kauf EU-weit geregelt

Beitrag von JuMuPu »

Hier ein Link, den ich für die praktische Umsetzung und konkrete Erstellung des Textes als sehr nützlich empfand: http://www.widerrufsbelehrung.de/generator.php

Nun aber noch zwei Fragen:

1. Muss eigentlich die Widerrufsbelehrung ZUSÄTZLICH noch in den AGB erscheinen oder ist das gar nicht nötig?

2. Das von booklooker automatisch bereitgestellte Widerrufsformular (app.php) kann ich nicht öffnen bzw. es erscheint nur Buchstaben-Salat. Woran kann das liegen? Welches Programm benötigt man dazu? Geht das auch anderen so, und müsste dann nicht erklärt werden, wie man es benutzbar macht? Liegt es daran, dass ich einen Apple-Rechner benutze, oder hat es andere Gründe?
Zu dieser Frage erbitte ich auch vom booklooker-Support eine Antwort.

Mit Dank und freundlichem Gruß
JuMuPu

P.S.: Gesehen habe ich inzwischen, dass das Formular als normal zu öffnendes pdf einer Bestellbestätigung angehängt wird, und damit ist meine Frage schon teilweise beantwortet.
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antje
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Re: Widerruf beim Online-Kauf EU-weit geregelt

Beitrag von antje »

mausi44 hat geschrieben:Hallo,

soeben habe ich mir die Rechtstexte vom Händlerbund runtergeladen.
Da steht nichts von Telefon!

"Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns XXX
mittels
einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren
Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte
Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist."

Mehr dazu steht nicht.
Ja, eben, mausi44 - DA steht das nicht, aber die Telefonnummer muss angegeben werden, weil ein Widerruf künftig auch telefonisch erfolgen kann! So jedenfalls hab ich das in Erklärungen zum Gesetz gelesen....
Viele Grüße, Antje
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antje
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Re: Widerruf beim Online-Kauf EU-weit geregelt

Beitrag von antje »

Ich habe eben mal meine "Buddies" durchgeschaut: einige haben die WRB noch gar nicht umgestellt, die anderen haben den Widerspruch mit Telefax und Telefon einfach so übernommen: Telefonnummer angegeben, KEINE Fax-Nummer, aber in der Klammer: per Brief, Telefax oder Mail, so wie es im Muster steht. Halte ich für gefährlich...oder sehe ich das einfach nur viel zu eng??? Bin echt ein bisschen verwirrt und besorgt.... :?
Viele Grüße, Antje
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mausi44
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Re: Widerruf beim Online-Kauf EU-weit geregelt

Beitrag von mausi44 »

antje hat geschrieben:
mausi44 hat geschrieben:Hallo,

soeben habe ich mir die Rechtstexte vom Händlerbund runtergeladen.
Da steht nichts von Telefon!

"Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns XXX
mittels
einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren
Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte
Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist."

Mehr dazu steht nicht.
Ja, eben, mausi44 - DA steht das nicht, aber die Telefonnummer muss angegeben werden, weil ein Widerruf künftig auch telefonisch erfolgen kann! So jedenfalls hab ich das in Erklärungen zum Gesetz gelesen....

Hallo,

die Telefonnummer gibt man im Widerrufstext unter der Adresse mit seiner Mailadresse an.
Z.B...der Widerruf ist zu richten an...(da wo die drei XXX stehen...)
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antje
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Re: Widerruf beim Online-Kauf EU-weit geregelt

Beitrag von antje »

Jaha, liebe mausi, das weiß ich schon, wo man die Telefonnummer angibt. ABER: der Zusatz in Klammern enthält dann nicht das Wort "Telefon", sondern nur "Telefax". Und ich bin mir unsicher, ob man das einfach so und abmahnsicher austauschen kann! Verstehst jetzt? :wink:
Viele Grüße, Antje
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