Erstes Urteil: In der neuen Widerrufsbelehrung muss zwingend
Telefonnummer, Telefaxnummer und E-Mail-Adresse angegeben werden
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Telefonnummer Pflicht in der WRB
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Re: Telefonnummer Pflicht in der WRB
dann müsste bl reagieren und ein Feld schaffen, wo man bei den Firmendaten eine E-Mail-Adresse hinterlegen kann
Wer hat heute noch Fax? (außer Behörden natürlich)
Wer hat heute noch Fax? (außer Behörden natürlich)
Re: Telefonnummer Pflicht in der WRB
Es geht in der Meldung nicht um die Firmendaten.
Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse müssen in der Widerrufsbelehrung angegeben werden
Einen Faxanschluss kann man im Allgemeinen über den E-Mail-Account einrichten.
Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse müssen in der Widerrufsbelehrung angegeben werden
Einen Faxanschluss kann man im Allgemeinen über den E-Mail-Account einrichten.