Abmahnung wegen jugendindiziertem Buch
Ich habe gerade eben die Mail von Boolooker bekommen, aber einen Käufer Niklas hatte ich nicht, auch niemanden aus Bonn und auch keins der aufgeführten Bücher in meinem Bestand. Ich denke mal das alle Verkäufer (auch nicht abgemahnte) solch eine Mail bekommen haben. Kann das jemand bestätigen ?
@terracotta: wo kann man das nachgucken ? Kann / muß man dafür etwas abonnieren ? Und wird das aktualisiert ?
@terracotta: wo kann man das nachgucken ? Kann / muß man dafür etwas abonnieren ? Und wird das aktualisiert ?
- terracotta
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Daran sieht man, dass Dilettanten am Werk waren.bücherwurm03 hat geschrieben:komisch scheint auch zu sein, das privatpersonen abgemahnt werden.
Ein anderer Verlag macht auf jeden Fall einen Unterschied bzgl. des Bestehens einer Indizierung.ich habe meinen titel jetzt booklooker gemeldet weil der noch ein paar mal aufgeführt war (teurer und anderer verlag, ob das nen unterschied macht?)
Laut Jugendschutzgesetz verliert eine Aufnahme in die Liste nach Ablauf von 25 Jahren ihre Wirkung. Also darf ein Buch, das am 1.7.1983 indiziert wurde, nicht bis zum 30.6.2008 verkauft werden, falls es nicht schon vorher gestrichen wurde.dann habe ich mir die bjm.datei mal durchgelesen. mir stellt sich die frage, ob ein buch, das 1983 indiziert wurde immer noch bestand hat. da stand eine frist von 25 jahren, wo das automatisch verjährt und nach 10 jahren kann man auf antrag prüfen lassen, ob das da überhaupt noch auf den index gehört !
Gruß, terracotta
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erstmal DANK an alle die hier schon gepostet haben. Ich bin nicht alleine, das beruhigt ungemein.
Es trifft nicht nur Privatpersonen. Gekauft wurde bei mir nichts.
Mein Titel war nicht dabei, wurde aber BL weitergemeldet, es gab (sehr wundernswert) davon keine weiteren Angebote (mehr?).
es würde mich mal interresieren wohin all die indizierten Bücher wandern, die Niklas gekauft hat.
Es trifft nicht nur Privatpersonen. Gekauft wurde bei mir nichts.
Mein Titel war nicht dabei, wurde aber BL weitergemeldet, es gab (sehr wundernswert) davon keine weiteren Angebote (mehr?).
es würde mich mal interresieren wohin all die indizierten Bücher wandern, die Niklas gekauft hat.
Meiner Meinung nach kann booklooker ein berechtigtes Interesse an der vollständige Liste nachweisen und müßte deshalb in den Besitz derselben gelangen können, zumindest wenn eine Nichtweitergabe garantiert wird. Damit könnte booklooker seine Kunden schützen.booklooker.de hat geschrieben:Wir von booklooker haben zwar eine automatische Löschfunktion für solche Titel eingerichtet, allerdings ist unsere Liste nicht 100% vollständig, so dass einige Titel nicht erfasst sind.
- terracotta
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Wo denn z. B.?blokk hat geschrieben:Das Problem mit den als jugendgefährdend eingestuften Büchern ist, dass man sie als Erwachsener durchaus kaufen kann, nur eben nicht als Jugendlicher.
Nach § 15 JuSchG darf man jugendgefährdende Trägermedien nicht in der Öffentlichkeit anbieten; also dürfen auch keine als jugendgefährdend eingestuften Bücher in Buchhandlungen etc. angeboten werden.Wenn man das Buch also in einem Laden kaufen will, sieht der Verkäufer, wie alt der Käufer ist oder kann sich im Zweifelsfall den Perso zeigen lassen.
Gruß, terracotta
- terracotta
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Schrieb ich doch: http://bpjm.comTina hat geschrieben:@terracotta: wo kann man das nachgucken ?
Nein, man muss sich aber anmelden.Kann / muß man dafür etwas abonnieren ?
Soweit ich weiß regelmäßig.Und wird das aktualisiert ?
Gruß, terracotta
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...ich bin selbst bin kein Händler.
Von einem Bekannten wurde mir eine gleichlautende Abmahnung zur Kenntnis gebracht.
In dem Fall sollte auf keinen Fall ohne einehende Prüfung eine Unterlassungserkärung abgegeben werden. Die Sache ist mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtsmißbräuchlich, denn obwohl die Gutenberg Fachbuchhandlung Renner GmbH am 7. September 2007 in das HR des AG Bonn eingetragen wurde, ist ein Geschäftsbetrieb weder im Internet noch vor Ort feststellbar.
Betroffene sollten eine Sammelstelle für die Abmahnungen einrichten. Ich würde es übernehmen, die Angelegenheit gesammelt über eine seriöse und alt eingesessene Anwaltskanzlei bearbeiten zu lassen.
Vermutlich ist das Vorgehen nicht nur rechtsmißbräuchlich i.S. des UWG, sondern auch strafrechtlich relevant.
Die Information der IHK und der Staatsanwaltschaft würde ich vornehmen.
Von einem Bekannten wurde mir eine gleichlautende Abmahnung zur Kenntnis gebracht.
In dem Fall sollte auf keinen Fall ohne einehende Prüfung eine Unterlassungserkärung abgegeben werden. Die Sache ist mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtsmißbräuchlich, denn obwohl die Gutenberg Fachbuchhandlung Renner GmbH am 7. September 2007 in das HR des AG Bonn eingetragen wurde, ist ein Geschäftsbetrieb weder im Internet noch vor Ort feststellbar.
Betroffene sollten eine Sammelstelle für die Abmahnungen einrichten. Ich würde es übernehmen, die Angelegenheit gesammelt über eine seriöse und alt eingesessene Anwaltskanzlei bearbeiten zu lassen.
Vermutlich ist das Vorgehen nicht nur rechtsmißbräuchlich i.S. des UWG, sondern auch strafrechtlich relevant.
Die Information der IHK und der Staatsanwaltschaft würde ich vornehmen.
@terracotta
Könntest Du bitte auch einmal folgende Bücher nachschlagen:
Levine/Barbach: "Der einzige Weg Oliven zu essen und andere intime Geständnisse"
Agoston: "Leichte Beute"
(bei mir vorrübergehend gelöscht)
...und ansonsten warte ich noch (wer die Bewertungen von Niklas aus Bonn anschaut, weiß warum ). Auf jeden Fall habe ich ganz schön Bammel, denn das ist das Letzte, was ich jetzt noch bräuchte.
Könntest Du bitte auch einmal folgende Bücher nachschlagen:
Levine/Barbach: "Der einzige Weg Oliven zu essen und andere intime Geständnisse"
Agoston: "Leichte Beute"
(bei mir vorrübergehend gelöscht)
...und ansonsten warte ich noch (wer die Bewertungen von Niklas aus Bonn anschaut, weiß warum ). Auf jeden Fall habe ich ganz schön Bammel, denn das ist das Letzte, was ich jetzt noch bräuchte.
In den Chroniken der Scheibenwelt wurde bereits darauf hingewiesen, daß ganze landwirtschaftliche Ökonomien auf der Hebekraft alter, in Schwarz gekleideter Frauen basieren. (Pratchett)
Willkommen!
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Stehen nicht auf der Liste.Phantom der Oper hat geschrieben:Es handelt sich dabei um folgende Bücher:
(4 x 1980, Verlag 34)
Zuletzt geändert von terracotta am Do 13. Dez 2007, 20:12, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß, terracotta
@ terracotta
DANKE !!!
@Booklooker-Support
Gibt es für Sie nicht die Möglichkeit als Bücher-Plattform die komplette Liste (regelmäßig) von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zu beziehen und damit die booklooker-Software zu füttern, damit immer alle indizierten Bücher automatisch gelöscht werden?
Für den Otto-Normal-Bürger ist sie ja nicht einsehbar und immer aller einzelnen Titel an die Stelle zu schicken, ist doch sehr aufwendig...
Gerade wenn es, wie hier, Bücher betrifft, die 1983 (!!!) indiziert wurden.
DANKE !!!
@Booklooker-Support
Gibt es für Sie nicht die Möglichkeit als Bücher-Plattform die komplette Liste (regelmäßig) von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zu beziehen und damit die booklooker-Software zu füttern, damit immer alle indizierten Bücher automatisch gelöscht werden?
Für den Otto-Normal-Bürger ist sie ja nicht einsehbar und immer aller einzelnen Titel an die Stelle zu schicken, ist doch sehr aufwendig...
Gerade wenn es, wie hier, Bücher betrifft, die 1983 (!!!) indiziert wurden.
In den Chroniken der Scheibenwelt wurde bereits darauf hingewiesen, daß ganze landwirtschaftliche Ökonomien auf der Hebekraft alter, in Schwarz gekleideter Frauen basieren. (Pratchett)
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...im konkreten Fall halte ich es für eher zweitrangig, ob hier wettbewerbsrechtliche Verstöße gegeben sind.
Der Angriffspunkt dürfte in der fehlenden Aktivlegitimation des Abmahners zu suchen sein. Daraus ergeben sich die in meinem vorigen Beitrag angedeuteten rechtsmißbräuchlichen und strafrechtlichen Punkte.
Der Angriffspunkt dürfte in der fehlenden Aktivlegitimation des Abmahners zu suchen sein. Daraus ergeben sich die in meinem vorigen Beitrag angedeuteten rechtsmißbräuchlichen und strafrechtlichen Punkte.
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Vielen lieben Dank @ terra
Zuletzt geändert von Phantom der Oper am Do 13. Dez 2007, 21:42, insgesamt 1-mal geändert.
Als Geschäftspartner eines Betroffenen würden ich in diesem Fall die Sammlung der Unterlagen übernehmen. Betroffene können sich gern an mich wenden, und mir die Abmahnungen per Post, Fax, oder Mail zukommen lassen. Diese werden gesammelt an unseren Fach-Anwalt für Wettbewerbsrecht weitergeleitet.
Diese Kanzlei ist auf derartige Angelegenheiten spezialisiert und leistet sehr gute, erfolgreiche und vor allem seriöse Arbeit.
Ein Einzelkampf bringt in diesem Fall nicht. Jeder würde auf seinen Anwaltskosten sitzen bleiben, welche KEINE Rechtsschutz übernimmt.
Einfach PN, oder Mail an mich.
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