Frage zum Urheberrecht
Frage zum Urheberrecht
Hallo,
bin zwar kein Neuling, habe aber hier keine passende Seite für meine Frage gefunden.
Es geht darum: Wenn ich (privat) ein Buch verkaufen will, geht das am schnellsten über die ISBN. Dann stellt booklooker häufig schon ein Bild und einen erläuternden Text zur Verfügung. Das habe ich bisher auch gerne genutzt.
Nun war gestern im Westdeutschen Rundfunk eine Sendung über Verkäufe im Internet, und was man alles falsch machen kann. Und da kam die ganz klare Aussage: Wer zu einem Buchangebot ein Foto einstellt, muss das Foto selbst gemacht haben. Niemals darf ein Foto übernommen werden. Dasselbe gilt auch für den Text. Wer Angaben über den Inhalt machen will, muss diese selbst schreiben.
Was ist aber nun mit den Vorgaben von booklooker? Woher haben die Bild und Text? Bin ich aus dem Schneider, wenn mir booklooker die Dinge vorgibt?
Das mag rechtlich ziemlich kniffelig sein. Aber vielleicht wissen die Moderatoren ja mehr.
Schönen Gruß und danke, Punkt
bin zwar kein Neuling, habe aber hier keine passende Seite für meine Frage gefunden.
Es geht darum: Wenn ich (privat) ein Buch verkaufen will, geht das am schnellsten über die ISBN. Dann stellt booklooker häufig schon ein Bild und einen erläuternden Text zur Verfügung. Das habe ich bisher auch gerne genutzt.
Nun war gestern im Westdeutschen Rundfunk eine Sendung über Verkäufe im Internet, und was man alles falsch machen kann. Und da kam die ganz klare Aussage: Wer zu einem Buchangebot ein Foto einstellt, muss das Foto selbst gemacht haben. Niemals darf ein Foto übernommen werden. Dasselbe gilt auch für den Text. Wer Angaben über den Inhalt machen will, muss diese selbst schreiben.
Was ist aber nun mit den Vorgaben von booklooker? Woher haben die Bild und Text? Bin ich aus dem Schneider, wenn mir booklooker die Dinge vorgibt?
Das mag rechtlich ziemlich kniffelig sein. Aber vielleicht wissen die Moderatoren ja mehr.
Schönen Gruß und danke, Punkt
- booklooker.de
- Site Admin
- Beiträge: 589
- Registriert: Di 20. Sep 2005, 14:47
- Kontaktdaten:
Re: Frage zum Urheberrecht
Hallo,
die Coverbilder, die wir zur Verfügung stellen, haben wir speziell zu diesem Zweck (Anzeige der Angebote auf unseren Websites) "eingekauft".
Genauso verhält es sich mit den anderen Angaben zu einem Artikel, z.B. der Inhaltsangabe.
Wir bzw. unsere Anbieter haben also die entsprechenden Rechte zur Nutzung dieser Daten und sind damit auf der sicheren Seite.
Mit freundlichen Grüßen:
Das Team von booklooker.de
die Coverbilder, die wir zur Verfügung stellen, haben wir speziell zu diesem Zweck (Anzeige der Angebote auf unseren Websites) "eingekauft".
Genauso verhält es sich mit den anderen Angaben zu einem Artikel, z.B. der Inhaltsangabe.
Wir bzw. unsere Anbieter haben also die entsprechenden Rechte zur Nutzung dieser Daten und sind damit auf der sicheren Seite.
Mit freundlichen Grüßen:
Das Team von booklooker.de
Re: Frage zum Urheberrecht
Hallo booklooker,
danke für die schnelle Antwort!
Dann ist ja alles klar, prima. Eure Vorgaben (Foto und Text) erleichtern uns wirklich die Arbeit.
Gruß und Dank, Punkt
danke für die schnelle Antwort!
Dann ist ja alles klar, prima. Eure Vorgaben (Foto und Text) erleichtern uns wirklich die Arbeit.
Gruß und Dank, Punkt
- Summerhill1972
- Beiträge: 21240
- Registriert: Fr 18. Jun 2010, 09:39
- Wohnort: NRW/OWL
Re: Frage zum Urheberrecht
Hallo Punkt.
Schöner für die Käufer ist es aber,wenn das Originalbuch auf einem Foto zu sehen ist.Mir gefällt es besser,wenn ich das Buch sehe,welches ich kaufen möchte.
Schöner für die Käufer ist es aber,wenn das Originalbuch auf einem Foto zu sehen ist.Mir gefällt es besser,wenn ich das Buch sehe,welches ich kaufen möchte.
Für Büchernarren
"Könnte man Menschen mit Katzen kreuzen, würde dies die Menschen veredeln, aber die Katzen herabsetzen." Mark Twain
"Könnte man Menschen mit Katzen kreuzen, würde dies die Menschen veredeln, aber die Katzen herabsetzen." Mark Twain
Re: Frage zum Urheberrecht
Im Prinzip ist es richtig, dass man kein "gefundenes" Foto verwenden darf. Wenn aber das Foto vom Eigentümer zur Verwendung freigegeben wurde, darf es zweckgebunden verwendet werden.
Das ist der Fall, wenn zu einer ISBN automatisch ein Foto des Buches in deinem Angebot eingefügt wird. Das Bild wurde von dem Verlag zu zum Zwecke der Verkaufsförderung zur Verfügung gestellt. Das Nutzungsrecht bezieht sich aber nur auf die Plattform, die das Bild anzeigt. Eine "Mitnahme" und Verwendung auf andere Plattformen oder deine eigene Web-Site ist nicht erlaubt.
Gleiches gilt für die sogenannten Klappentexte.
Edit: Mist, BL war schneller
Das ist der Fall, wenn zu einer ISBN automatisch ein Foto des Buches in deinem Angebot eingefügt wird. Das Bild wurde von dem Verlag zu zum Zwecke der Verkaufsförderung zur Verfügung gestellt. Das Nutzungsrecht bezieht sich aber nur auf die Plattform, die das Bild anzeigt. Eine "Mitnahme" und Verwendung auf andere Plattformen oder deine eigene Web-Site ist nicht erlaubt.
Gleiches gilt für die sogenannten Klappentexte.
Edit: Mist, BL war schneller
Re: Frage zum Urheberrecht
Hallo summerhill 1972,Summerhill1972 hat geschrieben: Schöner für die Käufer ist es aber,wenn das Originalbuch auf einem Foto zu sehen ist.Mir gefällt es besser,wenn ich das Buch sehe,welches ich kaufen möchte.
ja, das stimmt natürlich. Wenn ich aber feststelle, dass mein Buch genau dem Foto von booklooker gleicht, weil es neuwertig ist, dann spare ich mir die Arbeit mit dem eigenen Bild. Bei Abweichungen, oder wenn der Umschlag eine Macke hat, mache ich natürlich selbst ein Foto.
Re: Frage zum Urheberrecht
Hallo liebe Forenschreiber- und -leserInnen,
ich möchte mich mit einer weiteren Urheberrechtsfrage, die mir gerade beim Lesen kam, dranhängen:
obwohl ich manchmal - selten - dagegen verstoße, weiß ich, dass auch der Verlagstext auf Buchrücken und -klappe urhebergeschützt ist und nicht abgekupfert werden darf. Was ich jedoch nicht weiß, ob ich das Inhaltsverzeichnis abtippen darf oder ob das auch verboten ist. Das tue ich bei Fachbüchern immer. Wird mir da demnächst möglicherweise Ömmes auf die Finger klopfen?
Ich freue mich, wenn jemand Bescheid weiß.
digitalis
ich möchte mich mit einer weiteren Urheberrechtsfrage, die mir gerade beim Lesen kam, dranhängen:
obwohl ich manchmal - selten - dagegen verstoße, weiß ich, dass auch der Verlagstext auf Buchrücken und -klappe urhebergeschützt ist und nicht abgekupfert werden darf. Was ich jedoch nicht weiß, ob ich das Inhaltsverzeichnis abtippen darf oder ob das auch verboten ist. Das tue ich bei Fachbüchern immer. Wird mir da demnächst möglicherweise Ömmes auf die Finger klopfen?
Ich freue mich, wenn jemand Bescheid weiß.
digitalis
Re: Frage zum Urheberrecht
Hallo Bachmann,bachmann hat geschrieben:
soweit mir bekannt ist, sind Texte mit "Quellenangabe" (z.B. mit Hinweisen auf Verwendung v. Klappentext/Inhaltsverzeichnis) legitim. Denke nicht, dass dies gegen das UrhG verstoßen wird.
danke für die Antwort
Re: Frage zum Urheberrecht
Wenn man das als Teil des Buches ansieht, wären das ja nur ein kurzes Zitate aus dem Werk und dann - Quellenangabe vorausgesetzt - ein legitimes Zitat. So würde ich argumentieren und dich damit unterstützen.bachmann hat geschrieben: soweit mir bekannt ist, sind Texte mit "Quellenangabe" (z.B. mit Hinweisen auf Verwendung v. Klappentext/Inhaltsverzeichnis) legitim. Denke nicht, dass dies gegen das UrhG verstoßen wird.