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Re: BÜWA nicht angekommen

Verfasst: Do 14. Mär 2024, 00:19
von Montgomery
kalokalokairi hat geschrieben: Di 12. Mär 2024, 18:02 Ergebnis des NFA abwarten und dann ggf. mit der K absprechen, ob sie den Käuferschutz in Anspruch nehmen möchte.
Ob? :shock: Wie erwähnt hast Du keine Nachteile, wenn Du booklooker darum bittest, eine Erstattung für den Käufer zu übernehmen.

Re: BÜWA nicht angekommen

Verfasst: So 24. Mär 2024, 07:08
von ali18
Dafür ist der Booklooker Käuferschutz da, es entstehen für dich keine weiteren Gebühren.