Yumo hat geschrieben:
Deine anderen Fragen kann hoffentlich jemand Kompetentes beantworten, diese Fragen stellen sich in der Tat. Insbesondere auch deshalb, weil ich definitiv weiß, daß das von mir verkaufte (indizierte) Buch in einem regulären Buchladen gekauft wurde. Damals schien es nicht auf dem Index zu stehen. Wie soll man sich also als Anbieter davor schützen, von Abmahnhaien angegangen zu werden, wenn Bücher erst später auf dem Index landen?
Das Problem mit den als jugendgefährdend eingestuften Büchern ist, dass man sie als Erwachsener durchaus kaufen kann, nur eben nicht als Jugendlicher. Wenn man das Buch also in einem Laden kaufen will, sieht der Verkäufer, wie alt der Käufer ist oder kann sich im Zweifelsfall den Perso zeigen lassen.
Im Inet geht das leider nicht, es sei denn, man bietet sie auf einer Seite an, die einen Alterscheck durchführt.
Und mit dem Index ist das so eine Sache - die Liste wechselt ständig. Je nachdem wie prüde oder liberal die Prüfer eben sind. Dadurch kann es passieren, dass ein Buch, das heute noch nicht auf der Liste steht, ab 1.1.08 eben doch auf der Liste steht. Und umgekehrt natürlich genauso.