Umfrage: Beschränkung der Angebotszahl

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.

Soll die maximale Angebotszahl für Privatanbieter auf 500 beschränkt werden?

Umfrage endete am Sa 9. Feb 2008, 10:40

Ich bin Privatanbieter und finde die Idee gut.
26
33%
Ich bin gewerblicher Händler und finde die Idee gut.
26
33%
Ich bin Privatanbieter und finde die Idee nicht verkehrt, aber 500 sind einfach zu wenig.
7
9%
Ich bin Privatanbieter und finde die Idee total daneben.
20
25%
Ich bin gewerblicher Händler und finde die Idee total daneben
1
1%
 
Insgesamt abgegebene Stimmen: 80

Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

@coma
Du kannst ja mal versuchen zu irgendwas eine vernünftige Antwort zu finden mit der du wirklich was anfangen kannst.
Sobald diese Fragen etwas wirklich elementares anreißen wirst du nur noch auf findige Schmarotzer treffen die versuchen dir das Geld aus der Tasche zu ziehen. Das dumme ist nur das du danach nicht mehr ein Probelm sondern viele hast.
Da könnte ich jetzt einen Roman schreiben der nicht in ein Buch passt, es würden Bände in Fortseztung.
Die Antworten die ich hier gefunden habe übertreffen das meißte was ich sonst gewohnt bin, man muß sich eben Zeit nehmen und die richtigen Fragen stellen.
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Leselady
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Beitrag von Leselady »

Also ich finde auch diese Kindergartenspiele gehören nicht in diesen Thread!BL hat um eine Abstimmung gebeten und man sollte dann doch beim Thema bleiben!
Durch alles andere wird dieser Thread ebenso unübersichtlich wie all die anderen und Otto Normalverbraucher blickt bald nirgendwo mehr durch!
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

Ich persönlich finde die 500er Frage etwas schwammig, es bedarf eigentlich keiner Abstimmung. Ich würde für ja stimmen, ich denke allein das reicht aber nicht.
Ab 500 Büchern darauf hinzuweisen das es sich hier nicht mehr um ein privates Angebot handelt ist wohl selbstverständlich, verantworten muß das aber jeder selber.
Viel interessanter wäre eine vollständige Aufklärung wie das zu verstehen ist, das Problem dabei ist aber das es in dieser Bananenrepublik keine vollständige Aufklärung gibt, es sei denn man ist bereit mal ins Blaue gesagt 500 Euro für eine Rechtsberatung zu investieren.
Das hält dann aber nur bis zum nächsten Bananenurteil vor.
Ganz so tragisch ist es nicht, die Antwort geht dann aber auch ins schwammige.
Zusammenfassend ist es doch so, ich kann auch auf eine Straße gehen und überfahren werden, dieser Sicherheitswahn ist eine psychische Erkrankung.
Man informiere sich, Infos sind hier ausreichend vorhanden, wer hier nicht das Nötige findet, findet es nirgens, es sei denn er investiert die entsprechenden Talers.
Es ist doch eine einfache Rechnung. Hier die Infos zu finden dauert Tage und Wochen, wer in dieser Zeit mehr in seinem Job verdient nehme sich einen entsprecheden Anwalt.
blokk
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Beitrag von blokk »

Ich finds ja langsam ulkig bis garnich mehr lustig, wie sich manche Gewerbliche sich hier äußern.
Wenn ich mal in Erinnerung rufen darf: als BL, als Alternative zu den hochwohlgeborenen "Online-Händlern-Portalen" mit abstrusen Preisvorstellungen selbst für Ramschware, online ging, war es für die "etablierten Händler" doch nur ein Außenseiter, ein Looser den man nicht beachten muß.
Ich möchte es mal so vergleichen: Welcher Antiquar beachtet schon den Bücher-Stand auf dem Flohmarkt nebenan? Man lässt ihn leben -oder besser: dahin vegitieren-, bis dem Antiquar bewußt wird, dass der Flohmarkt-Stand bessere Geschäfte macht als es selbst. Und sei es nur durch Masse.

Tscha - und dann beginnt der Trouble.

Lieber Antiquar, warum besinnst du dich nicht auf dein Hauptgeschäft. Warum verkaufst du nicht antiquarische Bücher anstatt dich mit 25 Cent Angeboten rumzuplagen? Wenn du es mal genau nachrechnest, sind die 25 Cent doch schon bei der Einstellung des Buches rein wirtschaftlich gesehen schon 3-fach verpulvert. Oder willst du mir erzählen, dass du eine 400?-Kraft zu unbezahlten Überstunden motivierst?

Ehrlich gesagt, ich kann es nicht verstehen, dass ein gewerblicher Anbieter auf dieser Plattform 300 von etwas über 400 Seiten in einem Preissegment von unter einem Euro anbietet. Dazu noch mit einer mehr als windigen AGB.
Ich werde den Nick nicht nennen. Es erschreckt mich aber doch ein bischen, wen ich als "Kollegen" zu bezeichnen habe.

Warum eigentlich werden solche offensichtlichen Rechtsverletzer nicht abgemahnt? Warum werden Verkäufer abgemahnt, die nichts anderes im Sinn hatten, als ihren Bücherbestand auf einem virtuellen Flohmarkt anzubieten?

Um es mal auf den Punkt zu bringen : BL ist ein virtueller Bücher-Flohmarkt. Wenn ein gewerblicher Verkäufer seine Nische hier findet: fein für ihn. Wenn nicht, sollte er besser heute als morgen das Weite suchen.
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

Ich wollte nur darauf hinweisen das auch die Zahl 500 schwammig ist. Im Grunde genommen müßte man (im Extremfall) schon ab 20 Artikeln Neuware die immer wieder neu eingestellt werden, also so gesehen von Anfang an darauf hinweisen das gewisse Kriterien nötig sind um als Privatanbieter zu gelten.
Das ist im Grunde genommen recht einfach, vielleicht habe ich das etwas forsch formuliert, eben weil es recht einfach ist. Falls ich den Ton verfehlt habe bitte ich das zu entschuldigen.
Zb. bereits bei der Anmeldung:
Achten Sie bitte darauf das die Gesetzgebung sehr enge Maßtäbe für den privaten Verkauf vorgibt. Sobald durch den Umfang oder die Nachhaltigkeit des Angbebots eine Gewinnerzielungsabsicht vermutet werden könnte bedienen Sie sich bitte des Wiederrufsrechts.
Entsprechende Hinweise finden Sie dort.....
Mein Posting bezog sich also nicht auf die Privaten sondern auf die nicht mehr privaten. Das man alles Nötige hier findet ist doch hervorragend.
Was ich mit dem Risiko sagen wollte ist, das es nicht nötig ist Risiken einzugehen wenn es doch relativ einfach ist. Reinfallen kann man aber immer wie die Sache mit den indizierten Titeln zeigt, absolute Sicherheit gibt es nicht, man kann dann aber etwas tun, zb. rechtliche Schritte in die Wege leiten.
Centangebote oder einige Euroangebote habe ich nicht....
Zuletzt geändert von Mr.Manoon am Fr 1. Feb 2008, 09:06, insgesamt 1-mal geändert.
Moranda
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Beitrag von Moranda »

Guten Morgen Zusammen,

folgendes, es gibt ja glücklicherweise in diesem Land noch Gesetze, an die man sich halten kann und muss. Es ist so, dass festgelegt ist, ab wann man ein Kleinstgewerbe anmelden muss. Alles was unter diesem Betrag liegt betrifft Privatverkauf und selbst wenn dieser Betrag überschritten wird, gibt es Ausnahmen. Hätten diese Abmahnhaie recht, dürfte es keinen Privatverkauf mehr geben. Jetzt ist es an der Zeit, die Konsequenzen zu ergreifen. Jeder Betroffene reagiert, so er zu unrecht abgemahnt wurde mit einer Gegenabmahnung. Zu dem von ihm festgestellten Streitwert wird der Abmahner aufgefordert, zukünftig unrechtmäßiges Abmahnen unter Strafandrohung zu unterlassen.
Jeder Abmahner, der und zwar unabhängig von irgendwelchen Gerichtsurteilen abgemahnt hat und unrechtmäßig Geld eingezogen hat, gibt eine förmliche Unterlassungserklärung ab. Bei Zuwiderhandlungen fällt ein Ordnungsbußgeld in Höhe von 1000 Euro an.
Kommt es zu Gerichtsverfahren wird der hohe Streitwert in den Abmahnungen zum Anlass genommen um entweder die entsprechende Forderung des Abmahners in Höhe von 5000 Euro zugunsten der Allgemeinheit, einzufordern oder eine Gefängnisstrafe anzuordnen.
S.R.
pablo
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Registriert: Mo 28. Jan 2008, 16:28

Beitrag von pablo »

@Moranda

". ....Alles was unter diesem Betrag liegt betrifft Privatverkauf und selbst wenn dieser Betrag überschritten wird, gibt es Ausnahmen...."

Könnten Sie diesen "Betrag" für einen Laien etwas genauer ausdrücken? Wie ich diese Diskussion bisher verstanden habe, bestreiten dies andere Forumsteilnehmer....

@Manoon

"....Sobald durch den Umfang oder die Nachhaltigkeit des Angbebots eine Gewinnerzielungsabsicht vermutet werden..."

Wie muss ich denn Gewinnerzielungsabsicht verstehen? Jedes Buch das ich verkaufe, verkaufe ich mit einem "Gewinn", ich verschenke die Bücher ja nicht. Krasses Beispiel und doch gängiges wäre , ich habe vor 10 Jahren ein Buch zum Preis von ca 80,--DM verkauft, das heute auf diversen Plattformen mit 300,--Euro gelistet wird. Schon bei einem Titel wäre dann die Gewinnerzielungsabsicht eklatant, da deutlich über Einklaufspreis verkauft/angeboten. Für mich ist das alles völlig absurd, unveständlich......
Mr.Manoon
Beiträge: 738
Registriert: Fr 14. Dez 2007, 13:25

Beitrag von Mr.Manoon »

Es kommt auf die Nachhaltigkeit an, allerdings ist es von Gericht zu Gericht auch verschieden.
Das habe ich ja auch versucht darzustellen, andererseits bin ich kein Jurist. Es gibt darüber ein Menge guter Postings von Fachleuten in diesem Thema. Zusammenfassend verstehe ich als Laie es so das es diverse Kriterien gibt die zusammenkommen oder für sich allein eindeutig sind.
Also Ankauf zum Verkauf und/oder nachhaltiges Anbieten und/oder geschäftsmäßig aufgezogen usw.
Das hat wie gesagt erstmal nur wettbewerbsrechtliche Folgen.
Im Zeifelsfall Wiederruf.
Zuletzt geändert von Mr.Manoon am Fr 1. Feb 2008, 10:10, insgesamt 1-mal geändert.
Mr.Manoon
Beiträge: 738
Registriert: Fr 14. Dez 2007, 13:25

Beitrag von Mr.Manoon »

Gewinn ist das eine, Gewinnerzielungsabsicht das andere, es ist dann organisiert (Im übertragenen Sinne)
schenkelmeer
Beiträge: 220
Registriert: Mo 17. Dez 2007, 23:41

Beitrag von schenkelmeer »

blokk hat geschrieben:Ich finds ja langsam ulkig bis garnich mehr lustig, wie sich manche Gewerbliche sich hier äußern.
Wenn ich mal in Erinnerung rufen darf: als BL, als Alternative zu den hochwohlgeborenen "Online-Händlern-Portalen" mit abstrusen Preisvorstellungen selbst für Ramschware, online ging, war es für die "etablierten Händler" doch nur ein Außenseiter, ein Looser den man nicht beachten muß.
Ich möchte es mal so vergleichen: Welcher Antiquar beachtet schon den Bücher-Stand auf dem Flohmarkt nebenan? Man lässt ihn leben -oder besser: dahin vegitieren-, bis dem Antiquar bewußt wird, dass der Flohmarkt-Stand bessere Geschäfte macht als es selbst. Und sei es nur durch Masse.

Tscha - und dann beginnt der Trouble.

Lieber Antiquar, warum besinnst du dich nicht auf dein Hauptgeschäft. Warum verkaufst du nicht antiquarische Bücher anstatt dich mit 25 Cent Angeboten rumzuplagen? Wenn du es mal genau nachrechnest, sind die 25 Cent doch schon bei der Einstellung des Buches rein wirtschaftlich gesehen schon 3-fach verpulvert. Oder willst du mir erzählen, dass du eine 400?-Kraft zu unbezahlten Überstunden motivierst?

Ehrlich gesagt, ich kann es nicht verstehen, dass ein gewerblicher Anbieter auf dieser Plattform 300 von etwas über 400 Seiten in einem Preissegment von unter einem Euro anbietet. Dazu noch mit einer mehr als windigen AGB.
Ich werde den Nick nicht nennen. Es erschreckt mich aber doch ein bischen, wen ich als "Kollegen" zu bezeichnen habe.

Warum eigentlich werden solche offensichtlichen Rechtsverletzer nicht abgemahnt? Warum werden Verkäufer abgemahnt, die nichts anderes im Sinn hatten, als ihren Bücherbestand auf einem virtuellen Flohmarkt anzubieten?

Um es mal auf den Punkt zu bringen : BL ist ein virtueller Bücher-Flohmarkt. Wenn ein gewerblicher Verkäufer seine Nische hier findet: fein für ihn. Wenn nicht, sollte er besser heute als morgen das Weite suchen.
:shock: so'n Dummquatsch!
:( ALLES FALSCH !!!
:P Könnte es sein, dass der Unterschied zwischen 'Gewerblichen' und 'Privaten' hauptsächlich darin besteht, das (zumindest) ein/e Private/r im Gegensatz zu den 'Gewerblichen'(klingt so nach 'Strasse'...) genug Zeit hat, so einen Blödsinn zu formulieren (und so wenig Erfahrung, das dann auch noch abzuschicken)?
:o p.s.: Nichts gegen die 'Privaten' (klingt mehr nach 'Hotel'...)
hanischu
Beiträge: 258
Registriert: Sa 15. Dez 2007, 01:40

Beitrag von hanischu »

@schenkelmeer
Es ist Karneval und keiner nimmt Dir den Narren übel, auf Dauer solltest Du jedoch mal bei BL um eine Lizenz als Hofnarr nachfragen.
--------------------------------------------------

Es gibt doch eigentlich eine ganz einfache Gretchenfrage, und ich gehe davon aus, daß die meisten diese bereits verstanden haben und beantworten können.

Bin ich bereit, anzuerkennen, daß ich als Privatanbieter von einigen Büchern auf einer eigenen Internetpräsenz (und die liegt vor, da man bei BL alle Angebote eines Anbieters listen lassen kann) auf unbegrenzte Dauer einen geschäftsmäßigen Auftritt und damit kommerzielle Kommunikation realisiere?
TMG § 6 Besondere Informationspflichten bei kommerziellen Kommunikationen
(1) Diensteanbieter haben bei kommerziellen Kommunikationen, die Telemedien oder Bestandteile von Telemedien sind, mindestens die folgenden Voraussetzungen zu beachten:
1.Kommerzielle Kommunikationen müssen klar als solche zu erkennen sein.
2.Die natürliche oder juristische Person, in deren Auftrag kommerzielle Kommunikationen erfolgen, muss klar identifizierbar sein.
Es geht also zunächst nur darum, die eigene Anonymität aufzuheben oder zu behalten und genau darum geht die ganze Diskussion im Hintergrund, auch wenn tausend andere Argumente hervorgeholt werden, um das zu verschleiern.

Einfache Frage, die oft weiterhilft: Wem nützt das?
el

BL x2?

Beitrag von el »

Die Folgende Idee stammt nicht von mir, ich will sie aber mal anbringen weil ich nicht schlecht finde

Wie wäre es wenn man BL splitte, in eines für Gewerbliche und eines für Privatanbieter
Vorteil: Das Privat-BL kann man so einrichten dass die Maximale Angebot deckeln kann, wer mehr anbieten will MUSS aufs Gewerbliche wechseln. Dort wiederum kann BL die Provisonen höher ansetzen als bei den Privaten.
Nachteil ist freiwohl dass ein größerer Aufwand bei BL entsteht und man auch die Domains trennen müsste.

Was haltet ihr davon?
schenkelmeer
Beiträge: 220
Registriert: Mo 17. Dez 2007, 23:41

Beitrag von schenkelmeer »

hanischu hat geschrieben:@schenkelmeer
Es ist Karneval und keiner nimmt Dir den Narren übel, auf Dauer solltest Du jedoch mal bei BL um eine Lizenz als Hofnarr nachfragen....
1. bin ich mir selbst Lizenzgeberin und 2. bezog ich mich ausschliesslich auf das entsprechend gekennzeichnete Zitat. Nach wiederholtem Lesen, kann ich meine Aussage nur bestätigen - trotz Karneval.
Samba!
Yara
Beiträge: 311
Registriert: Sa 15. Dez 2007, 21:34

Re: BL x2?

Beitrag von Yara »

el hat geschrieben:Die Folgende Idee stammt nicht von mir, ich will sie aber mal anbringen weil ich nicht schlecht finde

Wie wäre es wenn man BL splitte, in eines für Gewerbliche und eines für Privatanbieter
Vorteil: Das Privat-BL kann man so einrichten dass die Maximale Angebot deckeln kann, wer mehr anbieten will MUSS aufs Gewerbliche wechseln. Dort wiederum kann BL die Provisonen höher ansetzen als bei den Privaten.
Nachteil ist freiwohl dass ein größerer Aufwand bei BL entsteht und man auch die Domains trennen müsste.

Was haltet ihr davon?
Nichts ...
Ich fasse mal zusammen:
Da es nach wie vor keine feste Regelung gibt, wieviel jemand anbieten darf um als rein privater Verkäufer oder als privater Verkäufer mit geschäftsmässigem Auftritt oder als gewerblicher Verkäufer zu gelten, sondern hier jeweils die gesamte Situation zu berücksichtigen ist und Gerichte unterschiedlich entscheiden können, wäre eine solche Regelung ohne Hand und Fuss einerseits, andererseits entbindet es die privaten Verkäufer mit geschäftsmässigem Auftritt nicht davon, die korrekten notwendigen Informationen einzustellen, und hier liegt das mehrfach erwähnte Hauptproblem.

Unwichtig, aber davon abgesehen: Das wäre wenig sinnvoll für einen Käufer, der ein Buch sucht. Der sucht bei Booklooker und nicht bei Booklooker a und dann bei Booklooker b. Oder Booklooker bräuchte noch eine dritte Domain, auf der dann für den Käufer die Angebote von Booklooker a und Booklooker b zusammen gelistet wären. Womit wir für alle Beteiligten letztendlich dasselbe hätten wie jetzt auch, nur dass den privaten Anbietern vermeintlich die Selbstreflexion abgenommen würde, was ihnen aber keineswegs Sicherheit verschaffen würde.
Zum Dritten, warum sollten die gewerblichen Anbieter die Gebühren für eine solche kein Problem lösende Umstrukturierung tragen und nicht alle Anbieter?

Yara
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booklooker.de
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Entscheidung

Beitrag von booklooker.de »

Hallo,

um es kurz zu machen, wir haben nach reiflicher Überlegung
folgende Entscheidung getroffen:

Ab 1. März dürfen Anbieter, die bei uns als Privatanbieter
gemeldet sind, insgesamt maximal 750 Artikel gleichzeitig
anbieten.

Wir sind sicher, dass der Flohmarkt-Charakter durch diese
Maßnahme nicht verloren geht. 750 Artikel sind für einen
"Otto Normalverbraucher", der auf die Einnahmen durch
den Verkauf nicht angewiesen ist, eine ganze Menge.

Auch wenn die Maßnahme im Einzelfall den oder die Falsche/n
treffen wird, halten wir die Maßnahme für sinnvoll:

- Uninformierte Privatanbieter, die keine Ahnung von den
Gefahren haben, die durch eine Abmahnung drohen (davon
gibt es bei booklooker sehr viele, wenn auch nicht hier im
Forum), werden besser geschützt

- Abmahnanwälten wird das Auffinden neuer Opfer teilweise
erschwert

- Die gewerblichen Händler werden besser vor "Schwarzverkäufern"
geschützt, die bewusst gegen Wettbewerbsrecht verstoßen

Die Grenze von 750 Artikeln wurde von uns willkürlich gewählt.
Wir meinen dass alle Beteiligten mit diesem Kompromiss leben
können.

Private Anbieter, die mehr als 750 Artikel im Angebot haben,
haben bis zum 1. März Zeit, ihr Angebot entsprechend zu reduzieren
oder ihren Account in einen gewerblichen Account umzuwandeln.
Danach wird die Angebotszahl von uns auf 750 Stück reduziert,
wobei die zu löschenden Angebote zufällig ausgewählt werden.

Ein entsprechender Newsletter an alle Betroffenen Anbieter folgt
in Kürze.

Wir bedanken uns für die rege Teilnahme an dieser Diskussion
und an der Abstimmung.

Schönen Gruß:
Das Team von booklooker.de
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