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Re: Wer muss bei Rückerstattung die Versandkosten zahlen?

Verfasst: Do 6. Dez 2012, 23:39
von bookworms
Ich denke, ich finde das gar nicht so schlecht! Meiner Meinung nach übertreibt man es hierzulande schon etwas mit dem Käuferschutz...
derzufolge die Verkäufer von ihren Kunden - nach vorherigem Hinweis - Rücksendegebühren erheben dürfen
Wenn es eine Kann-Regelung ist, ist das doch dann für manche Verkäufer auch eine Möglichkeit, sich positiv von anderen Verkäufern abzuheben. Mit all den Vorschriften ist das doch heute fast nur noch über den Preis möglich.

Re: Wer muss bei Rückerstattung die Versandkosten zahlen?

Verfasst: Sa 8. Dez 2012, 19:35
von kalokalokairi
digitalis hat geschrieben: Ich werde doch gewiss keine Kleidung, Schuhe, Taschen oder andere Sachen mehr online bestellen, die ich anprobieren, angucken, anfassen oder irgendwie prüfen muss, um festzustellen, ob es tatsächlich das Richtige ist, wie Foto und Beschreibung vermuten ließ.
Mach dir darum mal keine Gedanken. ;-)

Jeder Versender, der nicht völlig auf den Kopf gefallen ist, wird in dem Fall die Versandkosten als Pauschale ansetzen, dezent steigen lassen (Benzinpreise! Portopreise! Papierpreise! Strompreise!), die Rücksendungen einpreisen und dem K als "ohne Zusatzkosten für Sie!" verkaufen ... B-)

Re: Wer muss bei Rückerstattung die Versandkosten zahlen?

Verfasst: Mo 10. Dez 2012, 16:07
von Marcus T. Cicero
kalokalokairi hat geschrieben:Jeder Versender, der nicht völlig auf den Kopf gefallen ist, wird in dem Fall die Versandkosten als Pauschale ansetzen, dezent steigen lassen (Benzinpreise! Portopreise! Papierpreise! Strompreise!), die Rücksendungen einpreisen und dem K als "ohne Zusatzkosten für Sie!" verkaufen
digitalis hat geschrieben:Das würde, vermute ich, den Online-Antiquariaten nicht sonderlich schaden, aber Online-Kleidungsverkäufer o.Ä. werden sicher einen ordentlichen Umsatzeinbruch verzeichnen.
Bücherschmetterling hat geschrieben: Und die Mentalität „Ich kaufe mal etwas und gebe es dann zurück“ wird, denke ich, sicherlich in Mode kommen.
bookworms hat geschrieben:Wenn es eine Kann-Regelung ist, ist das doch dann für manche Verkäufer auch eine Möglichkeit, sich positiv von anderen Verkäufern abzuheben.
Wie bookworms sehe ich die neue Regelung positiv, weil sie im Vergleich zur bisherigen den Verkäufern erlaubt, das Thema Rücksendung flexibler und Kunden-individueller zu handhaben. Was die anderen Zitate betrifft: Eingepreist sind die Retouren ohnehin schon und die Mentalität wird sich wohl kaum noch verändern. In der PRINT-Ausgabe des Manager-Magazins, Ausgabe 12/ 2012, S. 42 über den Schuhversandhändler Zalando ist zur Retourenlage in Good Old Germany u.A. Folgendes zu lesen:

"Der Prozentsatz zurückgeschickter Ware liegt in Deutschland traditionell hoch - bei gut 50 Prozent - und bei Schuhen, die exakt passen müssen, noch viel höher.
...
Die äußerst freizügige, 100 Tage lang gewährte Rückgabeoption hat die Retourenquote bei Zalando zwischenzeitlich, wie Insider schätzen, auf 70 bis 80 Prozent emporschnellen lassen - nach Unternehmensangaben liegt sie niedriger.
...
Selbst bei offensichtlichem Missbrauch schrecken Versender erst einmal davor zurück, die Kunden zu maßregeln und damit zu vergraulen. Unternehmen wie Otto haben die Aufbereitung und Reinigung von Retouren professionalisiert. Der Versender gilt als einer der größten Wäschereibetreiber der Republik.
Bei Schuhen sind Gebrauchsspuren nicht zu so einfach zu tilgen. Die Ledersohle eines Schuhs, der ein paar Stunden auf hartem Boden getragen wurde, ist irreparabel zerkratzt. Solche Ware kann nur verramscht werden."
(Eigene Hervorhebung)

Amazon verhökert zurückgesandte Artikel hier:
http://www.amazon.de/b?ie=UTF8&node=303000031

Apropos Amazon - Neues vom Beelzebub: "Gnadenlos flexibel -
Tägliche Kündigungsfristen und Leiharbeit: Der amerikanische Konzern Amazon weiß das deutsche Recht weidlich zu nutzen – und stößt neuerdings auf ungewohnten Widerstand."

Den interessanten Artikel findet man hier:
http://www.zeit.de/2012/47/Internet-Kau ... Leiharbeit

Das Mitleid für die aus Osteuropa angekarrten Amazon-Arbeiter hält sich in Bayern übrigens in Grenzen. In der Sendung "quer" vom 06.12.2012 des Bayrischen Rundfunks (in der BR Mediathek) wird über die Situation der in Bad Wörishofen einquartierten Arbeiter berichtet:
http://www.ardmediathek.de/bayerisches- ... d=12717078 (ab Minute 6.35)

Re: Wer muss bei Rückerstattung die Versandkosten zahlen?

Verfasst: Mo 10. Dez 2012, 17:39
von mausi44
hab mal über eine Leihfirma bei OTTO gearbeitet.
Ist Akkord in der Retoure...
Sogar getragene Unterwäsche kommt zurück,mit dem Vermerk"Farbe gefällt nicht..."
Da fällt einem nichts mehr ein!