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- Fr 14. Dez 2007, 23:07
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- Thema: Abmahnung wegen jugendindiziertem Buch
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@Mr.Manoon ...die Beschränkung auf ein Buch könnte zu eng gefaßt sein und deshalb als Unterlassungeerklärung nicht ausreichen. Das soll auch lediglich eine Formulierung sein für diejenigen, die eine Erklärung abgeben möchten. Ich persönlich würde die Aktivlegitimation bestreiten und den Nachweis ein...
- Fr 14. Dez 2007, 23:02
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...ich sehe das in diesen Fällen ganz anders: Das Abmahntro steht hier im strafrechtlichen Licht, denn wenn das Wettbewerbsverhältnis nicht besteht und aus Gründen der Geltendmachung von Abmahnkosten wider besseres Wissen behauptet wird, ist dies der Tatbestand des versuchten Betrugs. Jede Zahlung v...
- Fr 14. Dez 2007, 22:50
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?Die Firma Mustermann, Musterplatz 1 in 12345 Musterstadt, verpflichtet sich rechtsverbindlich, jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, es zu unterlassen, Bücher, die nach §§ 18, 24 JuSchG in die Liste der jugendgefährdenden Schriften aufgenommen und deren Aufnahme in die Liste gem. § 24 Abs. ...
- Fr 14. Dez 2007, 22:43
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@Mr.Manoon 244,00 Euro ist aber nicht die Hälfte der Gerichtskosten :D Das mögliche Klagerisiko beträgt in erster Instanz ca. 3.000 Euro netto. Darauf muß natürlich hingewiesen werden, wobei ich mir sehr sicher bin, daß das Klageverfahren erfolgreich verlaufen würde. Ich kann das sehr schnell in die...
- Fr 14. Dez 2007, 22:22
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...eine negative Feststellungsklage wäre sehr wohl eine Alternative, denn man würde nicht den Feststellungantrag stellen, daß man das beanstandete Buch anbieten darf, sondern, daß der Gegner keinen Unterlassungsanspruch hat. Nachteil: Man muß mit den Gerichtskosten in Höhe von 588,00 Euro bei einem ...
- Fr 14. Dez 2007, 21:21
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...noch eine Information, die eine u.U. denkbare einstweilige Verfügung der Gegenseite spätestens im Widerspruchsverfahren zu Fall bringen dürfte ist die fehlende Eilbedürftigkeit. Diese wird von den Gerichten nahezu einhellig dann nicht mehr als gegeben angesehen , wenn der Verfügungsantrag mehr al...
- Fr 14. Dez 2007, 19:32
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...solche Urteile zu zitieren, bringt konkret nicht viel. Diesem Urteil kann man z.B. das Urteil des OLG Frankfurt gegenüberstellen, wobei der 6. Senat des OLG Frankfurt wohl der renommierteste Wettbewerbssent in Deutschland ist, wogegen das in dem Kieler Urteil zitierte OLG Düsseldorf gerade in Abm...
- Fr 14. Dez 2007, 19:06
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"Könntest du das Foto vielleicht auf freien Webspace (z. B. http://imageshack.us ) stellen? Dort muss man sich erst registrieren."
...hab ich veranlaßt.
Anmeldung bei sellerforum.de lohnt sich aber. Dort gibt es viele interessante Beiträge, wenn auch nicht nur rund um das Buch.
...hab ich veranlaßt.
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- Fr 14. Dez 2007, 18:44
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- Fr 14. Dez 2007, 18:40
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- Fr 14. Dez 2007, 17:54
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- Fr 14. Dez 2007, 16:59
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- Fr 14. Dez 2007, 16:41
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- Fr 14. Dez 2007, 16:15
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@el ...ein Gerichtsvollzieher stellt auch eine Weihnachtskarte zu, wenn Du ihn damit beauftragst. Wieso sollte der GV nur Titel zustellen? Wichtige zugangsbedürftige Schriftstücke werden häufig per GV zugestellt, weil damit dokumentiert ist, das dieses Schriftstück zugestellt wurde. Ein Einschreiben...
- Fr 14. Dez 2007, 16:12
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...gar nicht zu reagieren wäre auch nicht richtig. Nur richtig reagieren ist angesagt. Meine Tendenz für eine richtige Reaktion ist diese: Die Abmahngang auffordern, bis zum 27. Dezmber 2007 die Aktivlegitimation nachzuweisen und für den Fall, daß diese nachgewiesen wird, die Abgabe einer Unterlassu...