Hey Glücksnudel,
freu mich für Dich
Anscheinen droht keine Gefahr.
Ich dachte die Sache wäre ausgestanden und sie verschickt immer noch Briefe .
Was glaubt Ihr, ob Frau Erhard hier mitliest ?
Logischerweise eigentlich schon. Andererseits ?? Dann wäre sie vielleicht etwas gerissener .
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- Mi 9. Apr 2008, 19:17
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- Sa 5. Apr 2008, 19:51
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Re: Pflichtangaben gewerblich
Hier die Pflichtangaben für gewerbliche Anbieter: - Widerrufsbelehrung oder Rückgaberecht - Verpackungsverordnung - Impressum - Datenschutzinformation - Versandkosteninfo - Bei den Preisen MwSt.-Hinweis & Versandkostenhinweis - Vertragsinformation (wann und wie kommt der Vertrag zustande) - Hin...
- Fr 28. Mär 2008, 06:57
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- So 10. Feb 2008, 20:05
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Yara, dann bleibt mir nichts anderes übrig als einen Anwalt zu beauftragen. Denn ich sehe mich nicht in der Lage folgende Punkte in meine Angebote mit aufzuführen: - Vertragsinformation (wann und wie kommt der Vertrag zustande) - Hinweis, wie die Bestellung / der Warenkorb vor dem Absenden geändert ...
- So 10. Feb 2008, 18:22
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- Sa 9. Feb 2008, 09:05
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Da ist nur ein heilloses Durcheinander zu finden Yara. Paar Sätze zu Verpackungsordnung, welches doch das kleinste Problem sein dürfte. Warum nicht ein neuer Thread, in dem eine mögichst aktuelle Widerrufsbelehrung gepostet wird und um diese Diskutiert und diese auch verbessert werden kann. Natürlci...
- Fr 8. Feb 2008, 19:58
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3000,00 für welchen Zeitraum ? Für zwei Jahre ? Dann wäre es doch OK. AGB´s können auch weggelassen werden, wenn es sich doll im Preis wiederspiegelt. Denn ich denke in erster Linie ist es be 98% der Buchverkäufer eine Preisfrage. Wasserdichte Widerrufsbelehrung gibt es meines Wissens auch nicht. Ab...
- Fr 8. Feb 2008, 18:52
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Also , interesse hätte ich schon mal, mir von einem Anwalt (der sich damit auskennt) eine möglichst wasserdichte Widerrufsbelehrung (evtl. auch AGB´s) stricken zu lassen. Aber diese müßten ja dann immer wieder mal aktualisiert werden. Und das zweite aber: Was kostet das , so ungefähr? Kann jemand vo...
- Do 7. Feb 2008, 19:44
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- Do 7. Feb 2008, 19:37
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- Thema: Widerrufsrecht - Rückgaberecht
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Meine perönliche Meinung dazu und keine Rechtsberatung! Kein Rückgaberecht sondern Widerruf. Einen Monat auf jeden Fall. PS: Du stehst ganz am Anfang. Es werden noch viele Stunden mit lesen, lesen, lesen vergehen. Befaß Dich schon mal mit : Vertragssprache, Wertersatklausel, Info über Verragsabschlu...