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- Sa 15. Dez 2007, 17:18
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- Thema: Abmahnung wegen jugendindiziertem Buch
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- Sa 15. Dez 2007, 17:14
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- Sa 15. Dez 2007, 01:26
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Es ging doch darum ob bei einer Abmahnung ein ähnliches Sortiment vorliegen muß, wegen Wettbewerb. Also so habe ich es verstanden. Das habe ich verneint. OK, sorry, dann habe ich das wohl alles etwas falsch in Erinnerung. Ich hatte Wettbewerb in dem Sinne aufgefasst, das eine tatsächliche Konkurenz...
- Sa 15. Dez 2007, 01:04
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- Sa 15. Dez 2007, 00:56
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Ich will wirklich nicht den Eindruck eines Forumstrolls erwecken, wenn ich noch ein wenig weiter ausführe: ... weil der Abmahner nicht im Wettbewerbsverhältnis steht, weil er gar keine Bücher verkauft, sondern dies nur behauptet. Mein Punkt ist, das dies unter Umständen etwas kompliziert nachzuweise...
- Sa 15. Dez 2007, 00:34
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Es ist völlig egal welche Art von Büchern er angeblich verkauft, der kann auch christliche Bücher verkaufen und abmahnen lassen. Nein, das ist halt nicht egal. Es muß ja auch eine Wettbewerbssituation vorliegen, damit er berechtigt abmahnen kann. Bücher sind nach der indizierung schließlich nicht m...
- Sa 15. Dez 2007, 00:08
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wettbewerbrelevante buchhändlerische Tätigkeit Wäre auf jeden Fall gegeben, wenn es sich um eine Erwachsenenbuchhandlung (o.ä.) handeln würde, welche die Kosten auf sich genommen hat, den gesetzlichen Ansprüchen an die Räumlichkeiten genüge zu tun. In diesem Fall entstände eine untragbare Wettbewer...
- Fr 14. Dez 2007, 23:50
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wir verkaufen halt den Kram und haben damit evtl. nen Euro mehr in der Kasse als er/sie... Würde das dann nicht auch für jeden anderen Händler gelten, egal was er anbietet? Wir verdienen ja schließlich diesen Euro auch mehr als ein Baumarkt oder ein Obsthändler, der keine indizierten Bücher verkauf...
- Fr 14. Dez 2007, 23:41
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- Fr 14. Dez 2007, 23:37
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Ausschlaggebend ist aber nicht das Erscheinungsdatum, sondern die Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Mein Buch stammt aus dem Jahr 1973 wurde aber erst 1983 indiziert! Was daran liegt, das es eines Antrages (in der Regel durch ein Jugendamt o.ä.) bedarf. Der Antragsteller muß erstmal darauf kommen...
- Fr 14. Dez 2007, 23:28
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Nein, schon das bewerben von indizierten Medien ist das Problem.zois hat geschrieben:Weiss jemand zufällig, ob es Sinn macht, unter seinen Angeboten, den Vermerk zumachen, dass ich nur an Personen über 18 Jahre verkaufe und um eine Rückmail, mit entsprechenden Angaben bitte und erst daraufhin das Buch versende?
- Fr 14. Dez 2007, 23:24
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- Fr 14. Dez 2007, 14:33
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