Dreistigkeit siegt?

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Klaus-B
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Registriert: So 5. Dez 2010, 01:47

Re: Dreistigkeit siegt?

Beitrag von Klaus-B »

Hallo,

also ich bin auch noch nicht so lange hier und löchere die Gemeinschaft hier mit den unterschiedlichsten Fragen, aber was ich teilweise hier lese ist wirklich einmalig.

Wenn ich das Ganze richtig verstanden habe, hast du ein Buch gekauft, was entgegen deiner Erwartung "Schrott" war war.
Darüber hast du dich verständlicherweise geärgert und beschwert. Daraufhin hat sich dann rausgestellt, dass es sich gar nicht um das von dir bestellte Buch handelt sondern um ein ganz anderes, richtig.

Dann frage ich mich allerdings warum du nicht erkennen konntest, dass es gar nicht dein Buch war, denn es muss ja auch einen ganz anderen Titel haben als das von dir bestellte.

Und was mir hier im Forum immer wieder aufgefallen ist, ist dass die Leute diskutieren, wer was zurückschickt oder bezahlen muss.

Mein Tipp: Am besten man besorgt sich ein BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) man kann natürlich auch googlen.
Da guckst du mal unter Vertrag, Kauf oder Kaufvertrag, das BGB ist maßgebend, für alle gewerblich oder privat, bei den gewerblichen Verkäufern kommen noch ein paar Sachen dazu.

Im Grunde genommen brauchst du dem Verkäufer überhaupt nichts zurückschicken.
Der hat dir etwas zugeschickt, was du nicht bestellt oder haben wolltest, also liegt das Versandrisko ganz allein bei ihm.
Duch musst die Sache allerdings aufbewahren und ihm eine angemessene Frist setzen um sie abholen zu können.
Natürlich ist es entgegenkommender, wenn du das Buch zurückschickst, aber verpflichtet bist du dazu nicht!
Und wie meine Vorredner schon erwähnt haben, kann ich mir auch nicht vorstellen, dass der Verkäufer nicht bemerkt, wenn der ein Buch für 1,40 verschickt, dass normalerweise als Paket für 4,50 frankiert werden muss.

Also wie gesagt, das BGB regelt alles, auch im Internet.
Und weil ich gerade dabei bin, kann ich dir eventuell noch einen weiteren Tipp geben, was den Versand betrifft.

Beim Versand zwischen Privatleuten trägt der Empfänger das Risiko!
Solltest du dir vielleicht mal wieder ein Buch oder was anderes im Internet kaufen, was einen höheren Wert hat, würde ich mir überlegen, ob du nicht ein paar Euro mehr investierst und es als versichertes Päckchen verschicken läßt.

Ich möchte niemandem etwas unterstellen, aber behauptet der Verkäufer einfach er habe die Sache verschickt, musst du ihm beweisen, dass er es nicht getan hat, was sicher nicht ganz einfach sein wird.
Kannst du das nicht, bleibst du auf dem Schaden sitzen.

Vielleicht noch ein Tipp. Sollte der Postbote dich nicht antreffen um dir ein Päckchen oder eine Briefsendung zu übergeben, gilt es als Zugestellt, wenn er es beim Nachbarn abgibt.
Behauptet dieser anschließend er habe nichts, Pech gehabt.
Ist mir selbst passiert. Der Zusteller hatte auf seinem Erfassungsgerät zwar etwas Gekritzel, einen Namen konnte man daraus nicht lesen. Und natürlich konnte sich auch der Zusteller nicht mehr erinnern, wie auch, der kommt ja nicht jeden Tag.

Man muss sich also mit der Post bzw. DHL in Verbindung setzen und klipp und klar am besten schriftlich abklären, dass eine Übergabe nur an dich persönlich stattfindet.

Übrigens, super ausführlich ist der ganze rechtliche Kram uns seine Folgen auf der Seite von eBay erklärt, kannst ja mal gucken ich glaube Rechtspotal, oder so ähnlich heißt das. Auf jeden Fall haben die ja auch immer damit zu tun.

Dort findet man auch jede Menge Tipps, die man gebrauchen kann, wenn man im Internet handelt, auch als privatperson.

So list man z.B. bei fast jedem privaten Angebot bei eBay.
"Ich verkaufe privat - keine Garantie, Umtausch oder Rücknahme"

Mit diesem Spruch bringen sich die Leute selbst in unnötige Schwierigkeiten.

Grund: Auch eine Privatperson muss die Sache wie beschrieben übergeben - BGB!
Und eine Garantie?
Ich kann nicht etwas ausschließen, was ich vorher nict gegeben habe!
Eine Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung des Händlers, gesetzlich verpflichtet ist er dazu nicht!

Und wenn die Mängel von Anfang an für den Privatverkäufer sichtbar waren, muss auch er die Sache zurücknehmen.

"Ich handele als Privatverkäufer und schließe jegliche Gewährleistung aus"

Das kann man übrigens auch nur als Privatperson bzw. Verkäufer.

Ein Händler muss auf Neuware 2 Jahre Gewährleistung geben und auf
gebrauchte Sachen 1 Jahr.

Also ich kann die eBay-Seite echt nur empfehlen, ist sehr übersichtlich .

Haste denn inzwischen din richtiges Buch bekommen?
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d_r_m_s
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Re: Dreistigkeit siegt?

Beitrag von d_r_m_s »

Klaus-B hat geschrieben:... So list man z.B. bei fast jedem privaten Angebot bei eBay.
"Ich verkaufe privat - keine Garantie, Umtausch oder Rücknahme"

Mit diesem Spruch bringen sich die Leute selbst in unnötige Schwierigkeiten ...
in den Ebay-Foren habe ich früher selbst jahrelang gelesen (solange sich das noch halbwegs gelohnt hat) ... seitdem lese ich hier regelmässig ... mir ist kein Fall bekannt, wo ein Privatverkäufer aufgrund dieser Klarstellung in Schwierigkeiten gekommen wäre ... das ist einfach eine Abgrenzung von gewerblichen VK (wobei das mit der Garantie Blödsinn ist, natürlich sollte man die Gewährleistung ausschliessen) ...

Probleme haben die Hallodris, die meinen, wenn sie das schreiben, können sie ein Juwel beschreiben und Schrott verschicken ... das hat aber mit normalen Umtausch- oder Rücknahmeaktionen herzlich wenig zu tun ... Betrug lässt sich eben nicht legalisieren ...

und der Ebay- / Paypal-Konzern als Quelle rechtssicherer Auskünfte ... als erster Einstieg vielleicht, aber für die Feinheiten, sorry, da würde ich andere Quellen bevorzugen ... :twisted:
Zuletzt geändert von d_r_m_s am Mo 20. Dez 2010, 08:40, insgesamt 1-mal geändert.

Ein kluger Mensch sagte einmal:
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  • Eine siehst du,
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d_r_m_s
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Re: Dreistigkeit siegt?

Beitrag von d_r_m_s »

Klaus-B hat geschrieben: ... Und eine Garantie?
Ich kann nicht etwas ausschließen, was ich vorher nict gegeben habe!
...
Klaus-B hat geschrieben:...
"Ich handele als Privatverkäufer und schließe jegliche Gewährleistung aus"

Das kann man übrigens auch nur als Privatperson bzw. Verkäufer.
...
fällt dir was auf ? :wink:

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:wink:
Klaus-B
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Re: Dreistigkeit siegt?

Beitrag von Klaus-B »

ja, ich glaube die Gewährleistung von vorn herein kann man auch nicht ausschleißen oder?

Über eBay fange ich jetzt erst gar nicht an, die haben die Leute dermaßen verarscht und das machen sie ja jetzt bei eBay-Kleinanzeigen auch wieder.
Das eigentliche eBay wurde auf die Händler zugeschnitten, kijiji für eBay-Kleinanzeigen geofert, die Leute angefüttert, alles kostenlos und wenn du jetzt nicht für jeden Scheiß bezahlst, dann sieht keine Sau deine Anzeige.
Und der Hammer war, dass ich vor einiger Zeit, ist schon was her in einem Interview den ehemaligen Chef von Pay-Pal gesehen habe, der da gesagt hat, das er keinen Anbieter kennt der schlimmer ist.
Leute warten ewig auf ihr Geld, letzte Woche war was da haben sie von Unternehmen zig Tausende von Euro einfach eingefroren. Experten haben dann mal vorgerechnet was das an Zinsen macht, ich weiß nicht genau, glaube bei wieso.

Man braucht Pay-Pal ja nur mal zu googlen, da haste bis zum Jahreswechsel sicher Unterhaltung.

Na ich bin mal gespannt, ob ich mit meiner Vermutung richtig lag, wenn nicht, sag mir mal, was ich übersehen habe.

So, muss jetzt langsam arbeiten gehen, melde mich heute nachmittag noch mal

Bye
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d_r_m_s
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Re: Dreistigkeit siegt?

Beitrag von d_r_m_s »

Klaus-B hat geschrieben:ja, ich glaube die Gewährleistung von vorn herein kann man auch nicht ausschleißen oder? ...
als Gewerblicher kannst du das nicht ...

als Privat-VK sollte man die Gewährleistung unbedingt ausschliessen (zumindest bei Sachen, wo es sinnvoll ist), sonst hat man nämlich m.W. eine Gewährleistungspflicht an der Backe ... allerdings gibt es da noch die Spezis, die aus drei identischen Formulierungen das Bestehen von AGB ableiten, und mit AGB darf man dann wieder nicht ... keine Ahnung, ob das schon mal final geklärt wurde ... damit wäre praktisch jeder, der das z.B. über einen automatischen Zusatz regeln möchte, gewährleistungspflichtig ...

der Witz ist, dass der Staat das erstmal festlegt, das generell eine Gewährleistungspflicht besteht ... immer ... bei Händlern grundsätzlich 24 Monate, die auch bei Gebrauchtwaren nur dann 12 Monate betragen, wenn der Händler das explizit schreibt ... der Staat erzeugt für dich das, was du ev. ausschliessen oder beschränken kannst ... :wink:

im Buchhandel m.E. ziemlich witzlos, aber bei allem mechanischen / elektrischen / elektronischen Teilen sehr zu empfehlen ...

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Klaus-B
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Re: Dreistigkeit siegt?

Beitrag von Klaus-B »

ja, dass habe ich auch schon öfter gesehen, dass die Leute sich da irgendwas zusammenschustern, was von von Angang an keinen Bestand hat.

Bis vor kurzem wusste ich auch nicht, dass es sogar eine AGB-Gestz gibt, vorgeschriebene Reihenfolgen die es einzuhalten gibt.
Das ist wie fast alles bis ins kleinste geregelt und wer sich mit sowas nicht auskennt, der sollte es meiner Meinung nach am besten lassen.

Ich finde sowieso, dass man im Grunde genommen überhaupt keine AGB braucht, also wenigstens nicht wenn man Kleinhändler oder Privatverkäufer ist, ich bin mir gar nicht sicher, ob letztere überhaupt welche haben dürfen.

Im großen und Ganzen ist doch bereits alles durch das BGB geregelt, auf jeden Fall was das Geschäftliche angeht und da nutzen auch die kreativsten AGB nichts.

Anders sieht es aus, wenn du wie hier booklooker eine Plattform betreibst, dann kannst du natürlich auch bestimmen, wer was hier machen darf und was nicht, aber ansonsten sind die AGB überflüssig. Auch für das Widerrufsrecht bzw. die Belehrung brauche ich keine AGB.

Im Gegenteil, um so länger meine selbstgestrickten AGB sind umso schneller können sie mir selbst zum Verhängnis werden, wenn ich eben nicht die gesetzlichen Vorgaben berücksichtige.

Für alle, die es interessiert habe ich mal einen Link kopiert, ist ganz interessant, auf jeden Fall für so Neulinge wie mich. Ich hatte nämlich fälschlicher Weise auch angenommen, dass sich jeder seine AGB nach Lust und Laune zusammenschustern kann, von wegen!

Also hier mal der Link.

http://www.gesetzesweb.de/AGB.html

so, dann mal wieder bis später.

Gruß

Klaus
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d_r_m_s
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Re: Dreistigkeit siegt?

Beitrag von d_r_m_s »

Klaus-B hat geschrieben:... Ich finde sowieso, dass man im Grunde genommen überhaupt keine AGB braucht, also wenigstens nicht wenn man Kleinhändler oder Privatverkäufer ist, ich bin mir gar nicht sicher, ob letztere überhaupt welche haben dürfen
...
Im Gegenteil, um so länger meine selbstgestrickten AGB sind umso schneller können sie mir selbst zum Verhängnis werden, wenn ich eben nicht die gesetzlichen Vorgaben berücksichtige ...
wenn schon, dann richtig, das ist wichtig ! :)
Klaus-B hat geschrieben:... Also hier mal der Link.

http://www.gesetzesweb.de/AGB.html
© 1998 - 2005 ... auf die Aktualität sollte man sich nicht verlassen ... aber die Besitzer verdienen vermutlich (gemessen am Aufwand der letzten 5 Jahre) an den Google-Ads immer noch ganz gut ... :mrgreen:

Ein kluger Mensch sagte einmal:
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:wink:
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Re: Dreistigkeit siegt?

Beitrag von shao »

Dann frage ich mich allerdings warum du nicht erkennen konntest, dass es gar nicht dein Buch war, denn es muss ja auch einen ganz anderen Titel haben als das von dir bestellte
Gleiches Buch, falsche Ausgabe.

Wie beschrieben war das Buch als HC-Ausgabe eingestellt, bekommen habe ich das TB ;)

Lg
el

Re: Dreistigkeit siegt?

Beitrag von el »

Klaus-B hat geschrieben: Mein Tipp: Am besten man besorgt sich ein BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) man kann natürlich auch googlen.
Da guckst du mal unter Vertrag, Kauf oder Kaufvertrag, das BGB ist maßgebend, für alle gewerblich oder privat, bei den gewerblichen Verkäufern kommen noch ein paar Sachen dazu.
[...]
Also wie gesagt, das BGB regelt alles, auch im Internet.
STOPP! Das BGB regelt vieles, aber KEINESFALLS alles! Sich ausschließlich aufs BGB zu beziehen kann gefährlich sein: Da steht sehr viel drin das man als groben Anhaltsunkt nehmen kann, und in vielen Fällen reicht das auch, aber nie mals in allen. So verwinkelt wie die Juristerei ist wäre das törricht.
Im Grunde genommen brauchst du dem Verkäufer überhaupt nichts zurückschicken.
Der hat dir etwas zugeschickt, was du nicht bestellt oder haben wolltest, also liegt das Versandrisko ganz allein bei ihm.
Duch musst die Sache allerdings aufbewahren und ihm eine angemessene Frist setzen um sie abholen zu können.
Natürlich ist es entgegenkommender, wenn du das Buch zurückschickst, aber verpflichtet bist du dazu nicht!
Nochmal STOPP! Was Du da schreibst traf früher einmal auf unverlangt zugesandte Ware zu. Der hier geschilderte Fall greift aber nicht da es eine Bestellte Ware war, bei der lediglich die Artikelbeschreibung falsch war. Insofern greift hier ggf das Fernabsatzgesetz, nanoq wird das besser wissen als ich.
Die von Dir Zitierte Regelung ist zudem schon seit vielen Jahren veraltet. Unverlangt zugesandte Ware muss keine einzige Sekunde aufgehoben werden, man darf sie gleich in die Tonne kloppen. Ist soweiot ich weiß nicht mal gesetzlich geregelt sonder durch Rechtssprechung so entstanden. Aber wie gesagt, das ist für den geschilderten Fall gar nicht relevant!

Bis vor kurzem wusste ich auch nicht, dass es sogar eine AGB-Gestz gibt,
weil es das mittlerweile auch nicht mehr gibt. Ist ins BGB integriert worden. ;)

In diesem Sinne; Happy 2011
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