Fotoklau

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Bookorsair
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Re: Fotoklau

Beitrag von Bookorsair »

Hallo folks,
also, ich bin natürlich auch dagegen, dass man fremde Fotos klaut, und beim "Text-Klau" bin ich sogar ausserordentlich empfindlich.
Aber ich muss auch ehrlicherweise hier gestehen, dass es mir so ziemlich egal ist, ob jemand ein von mir gescanntes Buchcover für seine (booklooker-) Zwecke wieder- oder zweitverwendet; da bei der Eingabe von einem neuen Buchangebot auch bei Neuerscheinungen ( = "fast wie neu") nicht immer das Cover-Bild automatisch zugeordnet wird, stört es mich eigentlich nicht, wenn jemand mein Bild übernimmt; ich betrachte das als eine erweiterte Gefälligkeit meinerseits, als Hilfe unter bl-Kollegen sozusagen.
Ausserdem: wo soll ich die Zeit hernehmen, um über meine Fotos zu wachen?
Zudem: Soll ich mich auch noch über "Fotoklau" aufregen?
Ich weiss, dass diese Einlassung vielen "Copy-right-Päpsten" nicht gefallen wird.
Gruss
b.
Wir werden nie so klug sein, um den Schaden zu beheben, durch den wir es wurden....
Ausserdem: manche sehen vor lauter Büchern die Bibliothek nicht.
Hier geht es zu meinen Büchern: http://www.booklooker.de/bookorsair
yellowtower

Re: Fotoklau

Beitrag von yellowtower »

Von der eigenen/pers. Ansichtsweise ... wäre ich "Beklauter" ... sehe ich es ähnlich (bei Privatangeboten, sowohl von mir, als auch vom anderen). Ich unternahm auch nichts gegen den eBayer, der 49 meiner Amazon-Rezensionen in seine ABs kopierte und er, als ich ihn (freundlich) darauf anschrieb, nicht mal eine Antwort übrig hatte.

Nur: Wo ist die Grenze? Es geht ja allgemein nicht nur um BL. Du schreibst: für "booklooker-Zwecke" stört es Dich nicht ... wenn ich also hier ein angefertigtes Bild entnehme und dies auf einer anderen Plattform verwende, dann würde es Dich stören? ... einen anderen evtl. nicht, einen Dritten stört es generell usw. usf.

Die pers. Empfindungen der "Beklauten" sind also völlig unterschiedlich. Was bleibt, ist die Tatsache, dass es schlicht und ergreifend nicht erlaubt ist. Viele wissen dies wirklich nicht ... oder es kümmert sie nicht, daher kann man nur ausdrücklich davor warnen, da es u.U. richtig teuer werden kann.

Gewerbl. Anbieter z.B. investieren mitunter sehr viel Zeit in aussagefähige Produktdarstellungen. Nicht selten werden solche Arbeiten von bezahltem Personal erledigt. Dass solche Verkäufer ihre Arbeiten anderen Anbietern, die damit auch noch artikelbezogen konkurrieren, nicht zur Verfügung stellen und bei Text- Fotoklau dann entsprechende Maßnahmen ergreifen, ist völlig verständlich.

Gruß, yellow
Bookorsair
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Re: Fotoklau

Beitrag von Bookorsair »

Hallo yellowtower, grüss Dich!

Ich will hier nicht falsch verstanden werden: Natürlich bin ich strikt dagegen, Fotos oder Texte zu klauen; ich habe auch schon unter der kaltschnäuzigen Unverfrorenheit anderer "gelitten."
Ich will nur hier zum Ausdruck bringen, dass ich gewillt bin, ein Auge zuzudrücken, wenn jemand ein von mir hochgeladenes Bild bei bl mopst. Gegen systematischen Bilderklau würde ich mich auch wehren. Ich habe aber nichts dagegen, wenn man mich vorher fragen würde - ist ja auch eine Möglichkeit, odrrrrr?
Schönen Tag noch.
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spiralnebel111
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Re: Fotoklau

Beitrag von spiralnebel111 »

Was ist denn das: fünf völlig identische Bücher - fünf Preise - ein Anbieter? https://www.booklooker.de/B%C3%BCcher/A ... reis_total
Ich dachte zuerst da sei wieder der Fotoklau am Werke...:?
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vitalis
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Re: Fotoklau

Beitrag von vitalis »

Die WRB des Anbieters ist abmahnwürdig. :shock:
overdrive
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Re: Fotoklau

Beitrag von overdrive »

Jepp, unvollständig, fehlerhaft, veraltet ....
as long as a man
has the strength to dream
he can redeem his soul and fly
(Presley)
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spiralnebel111
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Re: Fotoklau

Beitrag von spiralnebel111 »

Ich habe auf einer anderen Plattform eines meiner Fotos entdeckt. Unter anderem direkt bei einem bestimmten Anbieter - das war allerdings beim zweiten Nachsehen nicht mehr da. Mein Foto (ein Buch das hier schon verkauft war) aber schon. Dass es sich um das selbe Buch handelte ist sehr unwahrscheinlich, da ich es teurer verkauft hatte als der Händler es dort anbot. Jedenfalls juckte es mich die Plattform anzuschreiben. Hier die Antwort:

Sehr geehrte Frau .......,

haben Sie recht herzlichen Dank für Ihre Anfrage.

Da dies ein durchaus komplexes Thema ist, fällt meine Antwort auch etwas
länger aus.

Ich werde versuchen kurz die technische als auch die rechtliche Lage zu
durchleuchten.

TECHNIK:
Wie Sie wissen, ist xxxxxxx eine reine Buch-Suchmaschine, die selbst
keine Bücher verkauft oder kauft und auch keinen eigenen Verkaufskatalog
verwaltet. Die Informationen zu den Büchern (und sonstigen Artikeln wie
Musik, Postkarten, Videos, Stiche, etc.) erhalten wir ausschließlich von
den angeschlossenen Plattformen. So auch die Bilder, die wir allerdings
nicht auf unseren Servern speichern. Wir speichern nur den Link der zu den
Bildern führt.

In aller Regel nehmen wir für unsere Detailanzeige den ersten verfügbaren
Bild-Link zu einem Titel und verknüpfen diesen mit der Anzeige auf unserer
Seite. Wird der Link dann bei diesem Anbieter (dieser Plattform) gelöscht
erscheint auch bei eurobuch das Cover-Bild nicht mehr. Bei einer erneuten
Suche nach diesem Titel wird nur dann wieder ein Bild angezeigt, falls
diese Suche neue Treffer findet und zumindest ein Treffer auch ein Bild
liefert, ansonsten zeigen wir kein Bild mehr an, das gilt insbesondere bei
vergriffenen Titeln.

Eurobuch ist nicht in der Lage zu identifizieren von welcher Plattform der
Bild-Link ursprünglich kam, da jede Plattform diese Links anders codiert
(und die Codierung auch regelmäßig ändert) und der Vorgang voll
automatisch abläuft, so dass es nicht möglich ist den Bild-Link mit einer
Plattform und schon gar nicht mit einem Drittanbieter zu assoziieren.
Daher können wir auch intern keinen Hinweis anbringen woher (Plattform
und/oder Drittanbieter/Verkäufer) das Bild ursprünglich stammt.
Entsprechend KÖNNEN wir auch keine zusätzlichen Angaben zu den Bildern
machen, die ohnehin nicht bei uns gespeichert werden.


RECHTLICH
Wir haben Anfang des Jahres dieses Thema durch unsere Rechtsanwälte
ausgiebig prüfen lassen.
Das ³Screen Scraping², damit ist das Auslesen von Texten und/oder Bilder
von Webseiten gemeint, ist grundsätzlich urheberrechtlich unbedenklich,
solange keine technischen Schutzvorrichtungen umgangen werden.
Nach mittlerweile gefestigter Rechtssprechung ist das automatisierte
Sammeln von Daten zulässig, solange die jeweilige Seite rechtlich und
technisch frei zugänglich ist (OLG Hamburg, Urteil von 24.10.2012 , 5 U
38/10); OLG Frankfurt vom 5.03.2009 , 6 U 221/08; BGH Urteil vom
22.06.2011 I ZR 159/10).

Der BGH sieht laut Urteil vom 30. April 2014, Az I ZR 224/12 auch keinen
Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht, denn ³wer seine Daten ohne technische
Schutzmaßnahmen öffentlich zugänglich macht, müsste mit automatischen
Aufrufen durch das Internet rechnen². Nach Ansicht des BGH (Urteil vom
29.04.2010, Az. I ZR 69/08) sind ³Thumbnails², darunter befinden sich auch
kleinere Bilder eines Originals, Vervielfältigungen im Sinne von § 16 Abs.
2 UrhG (und nicht Umgestaltungen gem. § 24 Abs. 1 UrhG). Zudem ist die
Auflistung von Abbildungen in der Trefferliste von Suchmaschinen eine
öffentliche Zugänglichmachung im Sinne von § 19a UrhG.

Darüber hinaus hat das BGH klargestellt, dass ein Urheberrechtsvermerk
(Copyright-Vermerk) an einem eingestellten Werk im Internet zwar kein
Nutzungsrecht im Sinne von § 31 UrhG gegründet, allerdings auch nicht
verhindert, dass rechtmäßiger Weise in Suchmaschinen Abbildungen der Werke
aufgelistet werden können. Der BGH hält es für erforderlich, dass der
Urheber bei von ihm eingestellten Werken im Internet, die
Zugänglichmachung innerhalb von Suchmaschinen durch entsprechende
technische Maßnahmen selbst ausschließt, wenn er die Anzeige von
(Vorschau)Bildern verhindern möchte. Ansonsten willigt er nämlich auch
ohne Einräumung eines Nutzungsrechts in die Bildersuche einer Suchmaschine
ein.

Auch beim ³Framing² und bei ³embedded links² ist nach Ansicht des EuGH
ebenfalls kein Eingriff in das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung
gegeben, sofern auf einer anderen Webseite das Werk für alle
Internetnutzer zugänglich ist. Das Hinzufügen eigener/anderer
Beschreibungen ist grundsätzlich unproblematisch, da weder in die
Ausschließlichkeitsrechte des Urhebers eingegriffen wird noch an dem
urheberrechtlich geschützten Werk einwilligungsbedürftige Bearbeitungen
vorgenommen werden.

Daher unsere Empfehlung, dass Sie Ihre Bilder mit einem Wasserzeichen,
bzw. Angabe Ihres Antiquariats, versehen.

Unsere Tipps:
1.) Keine Bilder höchster Qualität auf die Verkaufsplattformen hochladen.
2.) Ggf. ein eigenes ³Wasserzeichen" auf dem Bild angeben, wenn es einem
wertvoll erscheint.
3.) Die Löschung der eigenen Bilder beim Marktplatz verlangen, wenn dieses
Buch verkauft ist.

In Ihrem Fall haben wir jetzt allerdings das Coverbild ausgetauscht.
Zuletzt geändert von spiralnebel111 am Do 21. Jun 2018, 10:59, insgesamt 1-mal geändert.
briefmarkenjaeger
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Re: Fotoklau

Beitrag von briefmarkenjaeger »

@spiralnebel111: Ich denke, dass sich die Metasuchmaschine damit rechtlich auf sehr dünnem Eis bewegt, sofern sie dein Bild oder das daraus generierte Thumbnail bei einem Konkurrenzangebot einblendet und gehe eher davon aus, dass eine Suchmaschine das Bild nur in Kombination mit dem jeweiligen Angebot/Link, einem abgesetzen Allgemeinbild oder in einer automatisiert dargestellten Bilderübersicht (z. B. die Google-Bildsuche) nutzen darf.
Ebenso könnte ich mir vorstellen, dass Bilder in Katalogen oder Informationsdatenbanken genutzt werden können, wenn diese nicht zum Ziel haben das Buch eines Konkurrenten zu verkaufen, sondern nur um eine bibliographische Übersicht zu ermöglichen - zumindest hätte ich in diesem Fall nichts gegen die Nutzung meiner erstellten Bilder einzuwenden.

Wahrscheinlich ist sich die Redaktion der Metasuchmaschine der Problematik durchaus bewusst und will es nicht auf einen ungewissen Rechtsstreit ankommen lassen und hat deshalb das Bild ausgetauscht.

Edit: Dass die Metasuchmaschine keine Bücher verkauft ist zwar korrekt, aber der Betreiber profitiert durch die Urheberrechtsverletzung durch die Einblendung des Bildes bei der Konkurrenz indirekt von dem Verkauf über die Provisionszahlung.
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d_r_m_s
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Re: Fotoklau

Beitrag von d_r_m_s »

spiralnebel111 hat geschrieben: Di 10. Okt 2017, 06:17 Ich habe auf einer anderen Plattform eines meiner Fotos entdeckt ... Buch ... Verkauft
...
...
die Bilder, die wir allerdings
nicht auf unseren Servern speichern. Wir speichern nur den Link der zu den
Bildern führt.

In aller Regel nehmen wir für unsere Detailanzeige den ersten verfügbaren
Bild-Link zu einem Titel und verknüpfen diesen mit der Anzeige auf unserer
Seite. Wird der Link dann bei diesem Anbieter (dieser Plattform) gelöscht
erscheint auch bei eurobuch das Cover-Bild nicht mehr
...
erstes Problemchen, sie speichern nicht den Link zu einem Angebot, sondern den Link zu einem Bild im Angebot ...

dieses Bild möchte man aber eigentlich nicht sofort nach dem Verkauf gelöscht haben, es ist ja Teil der eigenen Buchbeschreibung ...

und auf den Pfad bei Booklooker (und auch anderswo) hat man keinen Einfluss ...
spiralnebel111 hat geschrieben: Di 10. Okt 2017, 06:17...
Bei einer erneuten
Suche nach diesem Titel wird nur dann wieder ein Bild angezeigt, falls
diese Suche neue Treffer findet und zumindest ein Treffer auch ein Bild
liefert
...
glaube ich so nicht, denn das würde ja heissen, wenn eine Suche diverse Angebote mit Bildern gefunden hat, und das 'gezogene' Bild wird gelöscht, dann gibt es mindestens so lange kein Bild, bis neue Bücher dieses Titels eingestellt werden ... kann ich mir kaum vorstellen ...

interessant wäre zu wissen, was überhaupt bei dieser Metasuchmaschine mittelfristig gespeichert wird ... cachen sie auch die Angebotslinks selbst, dann liesse sich natürlich auch dort der Link zum Bild mit dem Link zum Angebot verknüpfen ...
spiralnebel111 hat geschrieben: Di 10. Okt 2017, 06:17...
nicht in der Lage zu identifizieren von welcher Plattform der
Bild-Link ursprünglich kam, da jede Plattform diese Links anders codiert
(und die Codierung auch regelmäßig ändert)
...
das wäre minimaler Aufwand ... denn das Bild gehört ja zu einem Angebot einer Plattform, die als Quelle für Suchen gespeichert ist ...

selbst ein explizites Abspeichern bestimmter Kenndaten des individuellen Angebots wäre m.E. kein unzumutbarer Aufwand, wenn das Bild am Ende nicht nur in einer Übersicht, sondern als Teil der Beschreibung bei individuellen Angeboten angezeigt werden soll ...
spiralnebel111 hat geschrieben: Di 10. Okt 2017, 06:17...
KÖNNEN wir auch keine zusätzlichen Angaben zu den Bildern
machen, die ohnehin nicht bei uns gespeichert werden
...
das liegt dann aber an der Programmierung des Systems, nicht an technischen Unmöglichkeiten ...
spiralnebel111 hat geschrieben: Di 10. Okt 2017, 06:17...
Wir haben Anfang des Jahres dieses Thema durch unsere Rechtsanwälte
ausgiebig prüfen lassen
...
das ist ja schön ... vielleicht sollten sich die Rechtsanwälte einiges noch einmal überlegen ...
spiralnebel111 hat geschrieben: Di 10. Okt 2017, 06:17...
Das Hinzufügen eigener/anderer
Beschreibungen ist grundsätzlich unproblematisch
...
grundsätzlich vielleicht, aber wohl eher nicht, wenn es dann um ein konkret anderes Angebot geht, auf das der Interessent mit diesem Bild verwiesen wird ...
spiralnebel111 hat geschrieben: Di 10. Okt 2017, 06:17...
3.) Die Löschung der eigenen Bilder beim Marktplatz verlangen, wenn dieses
Buch verkauft ist
...
die Anwälte raten dazu, sofort nach dem Kauf einen wesentlichen Teil der Angebotsbeschreibung löschen zu lassen ? :shock:
spiralnebel111 hat geschrieben: Di 10. Okt 2017, 06:17...
In Ihrem Fall haben wir jetzt allerdings das Coverbild ausgetauscht.
wie jetzt ... die haben das Bild ausgetauscht, das sie überhaupt nicht haben ...

oder vielleicht doch eher nur den Link ...

ja, ich weiss, ich bin ein Korinthenkacker ... aber das sind Computer noch viel mehr ... :mrgreen:

Ein kluger Mensch sagte einmal:
Jede Sache hat drei Seiten:
  • Eine siehst du,
    eine andere sehe ich,
    und die dritte sehen wir beide nicht.


:wink:
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Re: Fotoklau

Beitrag von spiralnebel111 »

Es ist insgesamt alles merkwürdig. Wie gesagt: zuerst stand das Bild bei zwei (!) verschiedenen Angeboten des gleichen (!) Anbieters. Etwas später fand ich es nur noch im Übersichtsangebot. Das war vor meiner Mail. Eigentlich wollte ich den Anbieter anschreiben dessen Namen mir nicht fremd war, aber hier bei booklooker fand ich ihn nicht. Bilde mir aber ein, den gab es hier schon mal, da ich woanders im Internet nicht kaufe. Weder Bücher noch sonstwas.
Zuletzt geändert von spiralnebel111 am Do 21. Jun 2018, 11:01, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Fotoklau

Beitrag von spiralnebel111 »

Ups - ich wollte den Namen gar nicht nennen. Sorry, ich habe nicht aufgepasst.
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Re: Fotoklau

Beitrag von briefmarkenjaeger »

Die Bilder aus einem Verkauf werden meines Wissens nach von Booklooker nach Ablauf von 12 Monaten gelöscht. Eine direkte Löschung wäre sogar eher schlecht, da sowohl der Kunde, als auch der Verkäufer im Reklamtionsfall auf das oder die Bilder bezüglich des Erhaltungszustandes verweisen können.

Es gibt jedoch einen Trick, wie man als Verkäufer das Bild eines verkauften Buches löschen kann, indem man den Artikel erneut zum Verkauf anbietet.
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Re: Fotoklau

Beitrag von spiralnebel111 »

Gute Idee - aber wenn es dann gerade einer kaufen will?
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Re: Fotoklau

Beitrag von spiralnebel111 »

Es ist immer noch da:https://www.eurobuch.com/buch/isbn/3821201622.html
Das mit dem blauen Teppichboden.
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Re: Fotoklau

Beitrag von spiralnebel111 »

...und ebenfalls "Der Wunschstuhl" von Enid Blyton ebenfalls eurocom und zwar, wenn man über die Bildsuche sucht.
Da werde ich doch mal ein Wasserzeichen basteln müssen. So ein Käse.
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