Bitte um Hilfe

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zausel
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Re: Bitte um Hilfe

Beitrag von zausel »

So, die Verkäuferin hat sich gemeldet und sagt, sie hätte das Buch in einwandfreiem Zustand abgeschickt und es täte ihr leid, dass es bei mir in einem schlechteren Zustand angekommen sei.

Was nun?

Wenn ein Bild vorhanden gewesen wäre, hätte man den Zustand sehen können, da es ja ziemlich rund- und schiefgelesen ist, aber so lässt sich das nicht mehr nachweisen.
nanoq
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Re: Bitte um Hilfe

Beitrag von nanoq »

zausel hat geschrieben:So, die Verkäuferin hat sich gemeldet und sagt, sie hätte das Buch in einwandfreiem Zustand abgeschickt und es täte ihr leid, dass es bei mir in einem schlechteren Zustand angekommen sei.
Meint sie damit, das Buch ist vom Postboten gelesen und in den aktuellen Zustand versetzt worden? Was anderes kann das doch eigentlich nicht heißen, denn das, was du moniert hast, sind ja eindeutig keine Transportschäden sondern Gebrauchsspuren.

Du könntest das Buch selbst fotografieren und dich an booklooker wenden, mit der Bitte um Vermittlung. Wenn du ihnen das Bild von dem Buch übersendest, können sie gleich sehen, um was für einen Zustand es hier eigentlich geht.

Die Alternative wäre, die Geschichte abzuhaken und die Verkäuferin auf die Blacklist zu setzen.
weimaro
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Registriert: Di 19. Apr 2011, 01:39

Re: Bitte um Hilfe

Beitrag von weimaro »

Hallo erstmal (Ich hoffe, ihr seid Fans von Rüdiger Hoffmann?),

um auf die ursprüngliche Frage zurückzukommen: Mir ist es anfangs auch einmal passiert, dass ich ein Buch als "wie neu" (weil es mir so vorkam und ich mit den Regeln von booklooker nicht vertraut war) beschrieben habe. Von der Käuferin, die mehrere Bücher bestellt hatte, wurde mir dann (sehr freundlich) mitgeteilt, dass dieses eine Buch doch deutliche Gebrauchsspuren hätte (die ich übersehen habe). Daraufhin habe ich ihr ein Buch aus ihrem Interessengebiet zum halben Preis angeboten, sie war damit einverstanden - hat ein Schnäppchen gemacht - und ich habe eine gute Bewertung bekommen. Ich sehe jetzt genauer hin und beschreibe meine Bücher nach ihrem tatsächlichen Zustand, außerdem mache ich die Fotos immer so, dass auch der Buchrücken zu sehen ist, gebe auch Mängel an, die auf dem Foto nicht zu sehen sind und habe damit letztendlich gute Erfahrungen gemacht.

Aber der Ton macht die Musik: Wenn ich ein Buch bestelle und es entspricht nicht dem, was ich der Beschreibung nach erwarte - eine FREUNDLICHE Nachfrage bringt mehr, als ein Vorsichhingrollen oder eine schlechte Bewertung!!!

Gute Nacht und schöne Träume wünscht

MOMO
zausel
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Re: Bitte um Hilfe

Beitrag von zausel »

weimaro hat geschrieben: Aber der Ton macht die Musik: Wenn ich ein Buch bestelle und es entspricht nicht dem, was ich der Beschreibung nach erwarte - eine FREUNDLICHE Nachfrage bringt mehr, als ein Vorsichhingrollen oder eine schlechte Bewertung!!!
So habe ich es ja getan, (siehe oben), aber eine Lösung des Problems habe ich immer noch nicht.
Wie soll ich denn jetzt bewerten, wenn das bestellte Buch nicht dem entsprach, wie es angegeben wurde?
nanoq
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Re: Bitte um Hilfe

Beitrag von nanoq »

zausel hat geschrieben:aber eine Lösung des Problems habe ich immer noch nicht.
Tja, du hast vier Möglichkeiten:

1) Du kannst die Verkäuferin noch einmal anschreiben und darauf hinweisen, dass es hier nicht um Transportschäden geht, sondern um Mängel, die, wie einwandfrei erkennbar ist, durch den Gebrauch/ das Lesen entstanden sind. Du kannst sie im Hinblick darauf noch einmal bitten, eine Lösung mit dir zu finden (Preisnachlass oder Rücknahme).

2) Du kannst Booklooker anschreiben und denen ein Bild schicken, auf dem man erkennen kann, um was für einen Zustand es hier geht und kannst sie um Vermittlung bitten.

3) Du kannst das Ganze abhaken, die Verkäuferin auf deine Blacklist setzen und sie negativ bewerten (aber bitte im Bewertungskommentar dazuschreiben, warum die Bewertung negativ ist, wozu in diesem Fall auch die Zustandsbeschreibung des Buches gehört).

4) Du kannst die Verkäuferin auf Rücknahme des Buches und Rückzahlung des Kaufpreises verklagen (womit du bei einem geringen Kaufpreis - wovon ich hier mal ausgehe - beim zuständigen Amtsgericht wohl den Ruf als Querulant weghaben dürftest).
nanoq
Beiträge: 2173
Registriert: So 20. Mai 2007, 12:37

Re: Bitte um Hilfe

Beitrag von nanoq »

Natürlich gibt es außer den vier oben genannten durchaus noch weitere Möglichkeiten.

Z.B. könntest du

5) mit dem Buch ein Lagerfeuerchen machen, drumherum tanzen und eine Woodoo-Puppe der Verkäuferin verbrennen. Vielleicht macht das wenigstens Spaß.
Dyneba
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Re: Bitte um Hilfe

Beitrag von Dyneba »

nanoq hat geschrieben:Natürlich gibt es außer den vier oben genannten durchaus noch weitere Möglichkeiten.

Z.B. könntest du

5) mit dem Buch ein Lagerfeuerchen machen, drumherum tanzen und eine Woodoo-Puppe der Verkäuferin verbrennen. Vielleicht macht das wenigstens Spaß.

lol das geht natürlich auch ;)
zausel
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Re: Bitte um Hilfe

Beitrag von zausel »

So und wieder mal ein ähnlicher Fall:

Habe ein Buch bestellt, bei dem kein selbst erstelltes Foto eingestellt wurde. Zustand wurde als "wie neu" bezeichnet und weiter hat der Verkäufer geschrieben, dass das Buch in top Zustand sei und als Mängelexemplar gekennzeichnet ist. Ich dachte mir, ok, ich nehme es, da mich die beiden Argumente "wie neu" und "top Zustand" überzeugt hatten.

Als das Buch ankam, hatte es leicht angestoßene Ecken (was mir aber überhaupt nichts ausgemacht hätte), zudem ein ME-Stempel am unteren Buchschnitt (was ja auch noch in Ordnung ist) und jetzt kommts: die Buchrückseite ist von diesen Kratzern, (oder wie nennt man diese Dinger? :roll: ) die durch die die Seite gehen, zerstört.

Wie soll ich da jetzt vorgehen? Bin ich im Recht, wenn ich behaupte, dieses Buch sei nicht wie neu, da diese Zerstörungen am hinteren Buchdeckel sind, oder im Unrecht, weil der Verkäufer in der Beschreibung "als Mängelexemplar gekennzeichnet" geschrieben hat?
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xenna
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Re: Bitte um Hilfe

Beitrag von xenna »

"Als Mängelexemplar gekennzeichnet" bezieht sich lediglich auf den Stempel am unteren Buchschnitt. Das Buch selbst kann trotzdem wie neu sein.
Wenn jedoch Schnitte, Kratzer, Knicke u.ä. am Buch sind, sind das echte Mängel und somit kann man die Bezeichnung "wie neu" vergessen.
Ich würde dem Verkäufer auf jeden Fall eine Mail schreiben und ihn auf diese ersichtlichen Mängel hinweisen und eventuell versuchen, einen Preisnachlass zu vereinbaren.
Ein solches Buch als wie neu einzustellen, ist m.E. nicht in Ordnung.
Guckst du hier
Und hier stell´ich mich persönlich vor:
http://www.booklooker.de/xenna
zausel
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Re: Bitte um Hilfe

Beitrag von zausel »

Danke für deine Ansicht, xenna! Das mit "als Mängelexemplar gekennzeichnet" da war ich mir nicht so sicher. Ist das bei booklooker irgendwo nachzulesen?
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d_r_m_s
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Re: Bitte um Hilfe

Beitrag von d_r_m_s »

xenna hat geschrieben:...
Wenn jedoch Schnitte, Kratzer, Knicke u.ä. am Buch sind, sind das echte Mängel und somit kann man die Bezeichnung "wie neu" vergessen.
...
ganz recht ...

aus Sicht der Buchhandlung mögen willkürliche Beschädigungen zur Kennzeichnung gehören, aber 'wie neu' ist dann grob irreführend ...

Ein kluger Mensch sagte einmal:
Jede Sache hat drei Seiten:
  • Eine siehst du,
    eine andere sehe ich,
    und die dritte sehen wir beide nicht.


:wink:
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xenna
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Re: Bitte um Hilfe

Beitrag von xenna »

zausel hat geschrieben:Danke für deine Ansicht, xenna! Das mit "als Mängelexemplar gekennzeichnet" da war ich mir nicht so sicher. Ist das bei booklooker irgendwo nachzulesen?
Schau mal auf der booklooker-Seite links unter "Glossar" :wink:
Guckst du hier
Und hier stell´ich mich persönlich vor:
http://www.booklooker.de/xenna
zausel
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Re: Bitte um Hilfe

Beitrag von zausel »

Tja, ich bin halt etwas skeptisch, was, wenn der Verkäufer in der Beschreibung "als Mängelexemplar gekennzeichnet" diese Kratzer damit meint?

Im ersten Fall (1. Posting in diesem Thema) habe ich tatsächlich eine 4-Sterne Bewertung bekommen, aber ich habe bis heute nicht bewertet, da der Verkäufer nach einer erneuten freundlichen E-Mail darauf bestand, dass das Buch in top Zustand versendet wurde und mir nicht entgegenkam.

Ich werde sodann eine E-Mail an den Verkäufer schicken, mal sehen, was raus kommt.

Was ich vor dem Kauf ab jetzt immer mache: Ich frage den genauen Zustand nach, wenn als Zustand nur "wie neu" angegeben wurde, da erspare ich mir danach den Ärger . :?
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Summerhill1972
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Re: Bitte um Hilfe

Beitrag von Summerhill1972 »

zausel hat geschrieben:Tja, ich bin halt etwas skeptisch, was, wenn der Verkäufer in der Beschreibung "als Mängelexemplar gekennzeichnet" diese Kratzer damit meint?
Aber dann hätte er es reinschreiben müssen.
Auch ich habe schon Bücher gekauft mit ME-Stempel, die sahen aus wie neu, den Fehler habe ich nicht gefunden.
Wenn ein Buch in solch einem Zustand ist, dann sollte das auch in der Beschreibung stehen.
Für Büchernarren

"Könnte man Menschen mit Katzen kreuzen, würde dies die Menschen veredeln, aber die Katzen herabsetzen." Mark Twain
Enibas

Re: Bitte um Hilfe

Beitrag von Enibas »

Manchmal sind auf den Mängelexemplaren "Schretterspuren", die gebe ich dann aber extra in der Beschreibung an.
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