Bitte um Hilfe

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zausel
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Re: Bitte um Hilfe

Beitrag von zausel »

Enibas hat geschrieben:Manchmal sind auf den Mängelexemplaren "Schretterspuren", die gebe ich dann aber extra in der Beschreibung an.
Sind diese "Schretterspuren" auf der letzten Seite? Wenn ja, die meine ich. :D
Enibas

Re: Bitte um Hilfe

Beitrag von Enibas »

Soviel ich mich erinnere sind sie auf der letzten Seite. Es gibt aber auch ME ohne diese Spuren.
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d_r_m_s
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Re: Bitte um Hilfe

Beitrag von d_r_m_s »

zausel hat geschrieben:...
Was ich vor dem Kauf ab jetzt immer mache: Ich frage den genauen Zustand nach, wenn als Zustand nur "wie neu" angegeben wurde, da erspare ich mir danach den Ärger . :?
das ist der zweite Grund, warum mir solche ... auf den Zeiger gehen ...

wenn man dann in Zukunft bei einem Buch auch noch sämtliche Defekte aufführen muss, die es nicht hat ... :roll:

derartig beschädigte Bücher sollte man einfach nicht kaufen ... und zwar schon in den Buchhandlungen / Bücherabteilungen ... wenn ich dann noch daran denke, dass dafür heute i.d.R. drei Euronen fällig werden ... :twisted:

Ein kluger Mensch sagte einmal:
Jede Sache hat drei Seiten:
  • Eine siehst du,
    eine andere sehe ich,
    und die dritte sehen wir beide nicht.


:wink:
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Vidya Venn
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Re: Bitte um Hilfe

Beitrag von Vidya Venn »

Bücher mit 'wie neu' nehme ich in der Regel gar nicht, es sei denn, sie sind in Folie verpackt.

'Mit Leichten Gebrauchsspuren' sind mir lieber, wenn diese beschrieben sind
Enibas

Re: Bitte um Hilfe

Beitrag von Enibas »

Vidya Venn hat geschrieben:Bücher mit 'wie neu' nehme ich in der Regel gar nicht, es sei denn, sie sind in Folie verpackt.

'Mit Leichten Gebrauchsspuren' sind mir lieber, wenn diese beschrieben sind
@Vidya, Bücher, die noch in Folie verpackt sind, haben manchmal ganz schöne Kratzer auf dem Cover. Vor kurzem habe ich mal einige ausgepackt, die ich "wie neu" eingestellt hatte und habe sie schnell mit "leichten Spuren" eingestellt.
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Vidya Venn
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Re: Bitte um Hilfe

Beitrag von Vidya Venn »

Das war bei mir nie so - bis jetzt
Moranda
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Re: Bitte um Hilfe

Beitrag von Moranda »

Hallo Zusammen,

die neueren Mängelexemplare haben alle diese Kratzer und dienen als zusätzliche Kennzeich-
nung als Mängelexemplar. Besonders ärgerlich ist es, wenn sie bis auf die letzten Seiten
der Bücher reichen. Allerdings kaufe ich sie trotzdem, denn sonst kosten die neuen Bücher
oft schon an die 10,00 Euro und darüber.
Ein Mängelexemplar würde ich allerdings nie als "wie neu" bezeichnen. Denn die Kratzer sind
häßliche Gebrauchsspuren. In der Beschreibung erwähne ich sie grundsätzlich, manchmal
schreibe ich auch "mit dezentem Kratzer" gekennzeichnet. :mrgreen:
bebbi

Re: Bitte um Hilfe

Beitrag von bebbi »

Von was für Spuren redet ihr hier? Nach den BL-Definitionen ist das Buch schlicht bewusst (?) falsch eingestellt worden.
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Flachs
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Re: Bitte um Hilfe

Beitrag von Flachs »

bebbi hat geschrieben:Von was für Spuren redet ihr hier?
Es geht um Reihen kurzer Kratzer auf dem hinteren Buchdeckel, die sich schon vor dem Erstverkauf auf nagelneuen, ungelesenen Büchern befinden können und ihnen absichtlich zugefügt wurden, weil sie die Buchpreisbindung außer Kraft setzen. Diese Bücher sind also tatsächlich noch neu, aber auf diese Weise besonders deutlich zusätzlich als Mängelexemplare gekennzeichnet, nunmehr nämlich mit Mangel.

Und selbstverständlich sollte auch diese Art der Kennzeichnung immer ausdrücklich in der Beschreibung erwähnt werden. :!:
Der Wurm findet es merkwürdig und töricht,
daß der Mensch seine Bücher nicht frißt.
(Rabindranath Tagore)
zausel
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Re: Bitte um Hilfe

Beitrag von zausel »

Danke für Eure Meinungen!
Der Verkäufer hat sich bei mir gemeldet, nachdem ich freundlich angefragt habe, ob vielleicht bei der Zustandsbeschreibung ein Fehler unterlaufen sei.
In der E-Mail stand, dass es ein Versehen war und es leidtäte und hofft, dass mir diese Mängel nicht allzu stören. Es wurde kein Vorschlag auf Preisnachlass gemacht.
Ich habe das Buch deshalb gekauft, da es ja als "wie neu" angegeben wurde und ich es gerne für meine Sammlung hätte und nun soll ich mich damit abfinden?

Ich werde aber noch mal ne Email schicken, ich denke aber, dass ich keine allzu nette Antwort bekommen werde...
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Vidya Venn
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Re: Bitte um Hilfe

Beitrag von Vidya Venn »

...genauso würd ich das schreiben, dass du dieses Buch nur deshalb gekauft hast, weil die es deiner Sammlung einverleiben wolltest und deshalb es dir so nichts nützt. Und dann kannst du nochmal einen Vorschlag machen: Rücknahme + deine Portokosten oder erheblicher Preisnachlass
zausel
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Re: Bitte um Hilfe

Beitrag von zausel »

Vidya Venn hat geschrieben: Rücknahme + deine Portokosten oder erheblicher Preisnachlass
Stand hier nicht irgendwo mal was davon, wenn der Verkäufer (privat) Fehler bei der Zustandsbeschreibung gemacht hat, dieser dazu verpflichtet ist, den Artikel wieder zurückzunehmen? Denn normalerweise ist ja ein Privater Verkäufer nicht dazu verpflichtet, Artikel zurückzunehmen, oder? Kann hier bitte mal jemand Gewissheit hier in diese Sache reinbringen? Wäre sehr nett!
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Flachs
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Re: Bitte um Hilfe

Beitrag von Flachs »

zausel hat geschrieben:Stand hier nicht irgendwo mal was davon, wenn der Verkäufer (privat) Fehler bei der Zustandsbeschreibung gemacht hat, dieser dazu verpflichtet ist, den Artikel wieder zurückzunehmen? Denn normalerweise ist ja ein Privater Verkäufer nicht dazu verpflichtet, Artikel zurückzunehmen, oder? Kann hier bitte mal jemand Gewissheit hier in diese Sache reinbringen?
Ja, das kann ich:
Wenn der Artikel nicht der Beschreibung entspricht, ist auch ein Privatverkäufer zur Rücknahme und zur Rückerstattung sämtlicher dem Käufer entstandenen Kosten verpflichtet.

Dazu siehe auch: im Forum AGB/Gewährleistung/Rückgabe der Thread
>> rücktritt vom kauf wegen unzutreffender buchbeschreibung ?.
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Vidya Venn
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Re: Bitte um Hilfe

Beitrag von Vidya Venn »

stimmt, verpflichtet ist der Verkäufer dazu. Ich würde wahrscheinlich trotzdem das Ganze höflich, sachlich und zunächst als Bitte formulieren. Evtl kommt man damit schneller zum Ziel als über Bl und Theater
zausel
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Re: Bitte um Hilfe

Beitrag von zausel »

Vidya Venn hat geschrieben:stimmt, verpflichtet ist der Verkäufer dazu. Ich würde wahrscheinlich trotzdem das Ganze höflich, sachlich und zunächst als Bitte formulieren. Evtl kommt man damit schneller zum Ziel als über Bl und Theater
Ja, werde natürlich nochmals freundlich antworten. Wollte das nur mal gerne wissen, da ich mir nicht mehr sicher war. Danke nochmals an alle!
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