Hallo :)
Hallo :)
Hallo liebe Booklooker-Community,
Da ich demnächst einen kleinen Online-Shop hier eröffnen möchte und noch gänzlich neu hier bin habe ich ein paar Fragen.
Ich verstehe z.B. den Ablauf noch nicht ganz und versuche es hier zu schildern.
1. Ich gebe ein Angebot ein (per Upload oder über die Maske)
2. Käufer findet sich *daumen drück*
3. Booklooker sendet ihm eine Verkaufsbestätigung die meine Wiederrufsbelehrung enthält und auch meine Adresse etc. Also eine rechtlich einwandfreie Bestellbestätigung+Wiederruf. Da ich neu hier bin, hab ich leider keine Ahnung wie das hier aussieht
Der Käufer gilt damit also als innerhalb der 24 Stunden-Frist als informiert und ich kann die 14 Tage geltend machen. Diese Verkaufsbestätigung ist aber noch keine Rechnung? Diese schicke ich ihm zuzüglich der Versandkosten gesondert zu und kann ihn dabei nochmal über die Wiederrufsbelehrung informieren. So verstehe ich das bis jetzt.
A propos Rechnung, wie macht ihr das gängiger Weise? Ich z.B. habe vor, dem Kunden nochmals eine gedruckte Rechnung zusammen mit dem Buch zuzuschicken. Ich hoffe, ich mache damit keinen Fehler, hab nämlich im Internet nichts dazu gefunden
Wie schauts denn desweiteren aus mit einem externen Internetauftritt? Da ich auch über E-Bay handeln werde, wäre es für mich praktisch wenn ich meine Angebote von Booklooker neben denen von E-Bay auf meiner eigenen Homepage anzeigen könnte. Natürlich mit entsprechender Verlinkung. Ist das erlaubt und gibt es da irgendwelche Möglichkeiten, weil bis jetzt hab ich da nichts gefunden außer die BB-Code Möglichkeit.
Ich bedanke mich im Vorraus für eure Antworten
Grüße
gisi
Da ich demnächst einen kleinen Online-Shop hier eröffnen möchte und noch gänzlich neu hier bin habe ich ein paar Fragen.
Ich verstehe z.B. den Ablauf noch nicht ganz und versuche es hier zu schildern.
1. Ich gebe ein Angebot ein (per Upload oder über die Maske)
2. Käufer findet sich *daumen drück*
3. Booklooker sendet ihm eine Verkaufsbestätigung die meine Wiederrufsbelehrung enthält und auch meine Adresse etc. Also eine rechtlich einwandfreie Bestellbestätigung+Wiederruf. Da ich neu hier bin, hab ich leider keine Ahnung wie das hier aussieht
Der Käufer gilt damit also als innerhalb der 24 Stunden-Frist als informiert und ich kann die 14 Tage geltend machen. Diese Verkaufsbestätigung ist aber noch keine Rechnung? Diese schicke ich ihm zuzüglich der Versandkosten gesondert zu und kann ihn dabei nochmal über die Wiederrufsbelehrung informieren. So verstehe ich das bis jetzt.
A propos Rechnung, wie macht ihr das gängiger Weise? Ich z.B. habe vor, dem Kunden nochmals eine gedruckte Rechnung zusammen mit dem Buch zuzuschicken. Ich hoffe, ich mache damit keinen Fehler, hab nämlich im Internet nichts dazu gefunden
Wie schauts denn desweiteren aus mit einem externen Internetauftritt? Da ich auch über E-Bay handeln werde, wäre es für mich praktisch wenn ich meine Angebote von Booklooker neben denen von E-Bay auf meiner eigenen Homepage anzeigen könnte. Natürlich mit entsprechender Verlinkung. Ist das erlaubt und gibt es da irgendwelche Möglichkeiten, weil bis jetzt hab ich da nichts gefunden außer die BB-Code Möglichkeit.
Ich bedanke mich im Vorraus für eure Antworten
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gisi
- spiralnebel111
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Re: Hallo :)
Willkommen im Forum:
booklooker meldet den Kauf - per Mail
Käufer bekommt die Kontodaten - per Mail
der Käufer bezahlt
der Verkäufer sendet das Buch
der Käufer erhält das Buch
völlig unkompliziert!
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Re: Hallo :)
Das ist die Variante für Privatverkäufer. Wenn ich das richtig verstehe, fragt Gisi nach der Variante für Gewerbetetreibende.spiralnebel111 hat geschrieben:Willkommen im Forum:
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Der Käufer muss zunächst nur über Kaufsumme, Kontonummer und Versandart (nach Vorkasse oder auf Rechnung) informiert werden. Das geht auch durch Standard-Infotext über das System, allerdings nimmt das nicht jeder Käufer zur Kenntnis.
Nicht alle Gewerbetreibenden versenden eine schriftliche Rechnung. Bei einem Roman für 3,50 wird das wohl auch kein Käufer verlangen - bei einem Fachbuch schon.
- Summerhill1972
- Beiträge: 21240
- Registriert: Fr 18. Jun 2010, 09:39
- Wohnort: NRW/OWL
Re: Hallo :)
Hallo,
als Privatkäuferin möchte ich keine Rechnung haben,wenn ich bei BL Bücher bestelle.
Ich weiß,wie hoch der Betrag für Buch und Versandkosten sind und eine zusätzliche Rechnung bedeutet nur,daß ich schon wieder mehr Altpapier habe.
Persönlich würde ich einen Vermerk machen,wer,bei Vorkasse,eine Rechnung haben möchte,der solle das bitte mitteilen.
Ansonsten bei Kauf auf Rechnung ist klar,da braucht der Käufer eine Rechnung.
als Privatkäuferin möchte ich keine Rechnung haben,wenn ich bei BL Bücher bestelle.
Ich weiß,wie hoch der Betrag für Buch und Versandkosten sind und eine zusätzliche Rechnung bedeutet nur,daß ich schon wieder mehr Altpapier habe.
Persönlich würde ich einen Vermerk machen,wer,bei Vorkasse,eine Rechnung haben möchte,der solle das bitte mitteilen.
Ansonsten bei Kauf auf Rechnung ist klar,da braucht der Käufer eine Rechnung.
Für Büchernarren
"Könnte man Menschen mit Katzen kreuzen, würde dies die Menschen veredeln, aber die Katzen herabsetzen." Mark Twain
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- Beiträge: 489
- Registriert: Mi 7. Okt 2009, 15:47
Re: Hallo :)
Hallo, Hallo,
ich habe mir eine Din-A 5 Kopiervorlage gebastelt.
Vorne steht die Rechnung mit Versender- und Empfänger-Adresse.
(Für den Fall, daß der Umschlag kaputt gehen sollte, hat die Post innen noch die nötigen Angaben, um das Buch entweder weiter- oder zurückzubefördern.)
Hinten steht nochmal die Widerrufsbelehrung.
Liebe Grüße
Eri
www.booklooker.de/querlesen-dortmund
ich habe mir eine Din-A 5 Kopiervorlage gebastelt.
Vorne steht die Rechnung mit Versender- und Empfänger-Adresse.
(Für den Fall, daß der Umschlag kaputt gehen sollte, hat die Post innen noch die nötigen Angaben, um das Buch entweder weiter- oder zurückzubefördern.)
Hinten steht nochmal die Widerrufsbelehrung.
Liebe Grüße
Eri
www.booklooker.de/querlesen-dortmund
Re: Hallo :)
Hallo,
erstmal vielen Dank für die vielen Antworten.
Danke an Barbara und querlesen für die Info
Nun hadere ich allerdings mit einem anderen Problem...
Die sog. 40,-€ Klausel.
Anfangs dachte ich ja noch: "Hey, Wiederrufsbelehrung rein, Käufer durch "Sie" ersetzen und alles ist in Ordnung".
Nun les ich überall was von "Abmahnwelle" *panic*
Nun ists natürlich so, dass ich 99% abgesichert sein will, Lösung wäre es als Bestandteil der AGB einzutragen oder diesen Pasus wegzulassen und die Kosten der Rücksendung gänzlich zu übernehmen (was auf Dauer allerdings eine Recht teure Angelegenheit werden kann).
Da gehts aber schon los...Wie verfasse ich am besten ein AGB? *grübel-BGB les-leere*
Also "100% nichtangreifbar" sind die natürlich nie...deswegen wollte ich mich auf die wesentlichen Inhalte beschränken. In meinem Fall die 40,-€ Klausel. Der Rest ist mir derzeit noch zu unübersichtlich und bei meiner (hoffentlich anfänglichen) Geschäftsgröße meiner Meinung nicht angemessen. Wobei diese Meinung juristisch absolut unerfahren ist.
Das dumme ist, ich hab absolut keine Vorstellung davon was ich machen soll...da bräucht ich ja fast einen Rechtsanwalt, und das kostet Unsummen.
Kann mir da jemand Tipps geben oder mir weiterhelfen?
Oder alternativ: was muss ich machen, dass die 40,-€ Klausel aus meiner Belehrung "verschwindet"? Wobei ich in diesem Fall ja den Wiederruf durch eine Rückgabebelehrung ersetzen könnte, die aber in Textform vor Vertragsabschluss übermittelt werden muss, wozu ja weder ich, Booklooker noch die Post in der Lage sind *verwirrt ist*
Oder ganz alternativ: verrenne ich mich hier gerade? Weil am liebsten wärs mir ohne AGB, da ich dadurch meines erachtens die geringste Angriffsfläche biete
erstmal vielen Dank für die vielen Antworten.
Danke an Barbara und querlesen für die Info
Nun hadere ich allerdings mit einem anderen Problem...
Die sog. 40,-€ Klausel.
Anfangs dachte ich ja noch: "Hey, Wiederrufsbelehrung rein, Käufer durch "Sie" ersetzen und alles ist in Ordnung".
Nun les ich überall was von "Abmahnwelle" *panic*
Nun ists natürlich so, dass ich 99% abgesichert sein will, Lösung wäre es als Bestandteil der AGB einzutragen oder diesen Pasus wegzulassen und die Kosten der Rücksendung gänzlich zu übernehmen (was auf Dauer allerdings eine Recht teure Angelegenheit werden kann).
Da gehts aber schon los...Wie verfasse ich am besten ein AGB? *grübel-BGB les-leere*
Also "100% nichtangreifbar" sind die natürlich nie...deswegen wollte ich mich auf die wesentlichen Inhalte beschränken. In meinem Fall die 40,-€ Klausel. Der Rest ist mir derzeit noch zu unübersichtlich und bei meiner (hoffentlich anfänglichen) Geschäftsgröße meiner Meinung nicht angemessen. Wobei diese Meinung juristisch absolut unerfahren ist.
Das dumme ist, ich hab absolut keine Vorstellung davon was ich machen soll...da bräucht ich ja fast einen Rechtsanwalt, und das kostet Unsummen.
Kann mir da jemand Tipps geben oder mir weiterhelfen?
Oder alternativ: was muss ich machen, dass die 40,-€ Klausel aus meiner Belehrung "verschwindet"? Wobei ich in diesem Fall ja den Wiederruf durch eine Rückgabebelehrung ersetzen könnte, die aber in Textform vor Vertragsabschluss übermittelt werden muss, wozu ja weder ich, Booklooker noch die Post in der Lage sind *verwirrt ist*
Oder ganz alternativ: verrenne ich mich hier gerade? Weil am liebsten wärs mir ohne AGB, da ich dadurch meines erachtens die geringste Angriffsfläche biete
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Re: Hallo :)
Aus der Angst davor, abgemahnt zu werden, möchten Sie die AGB/ Widerrufsbelehrung einfach weglassen und glauben dann auch noch weniger Angriffsfläche zu bitten?gisi86 hat geschrieben:Weil am liebsten wärs mir ohne AGB, da ich dadurch meines erachtens die geringste Angriffsfläche biete
Sehr witzig.
Es empfiehlt sich mit einem Rechtsanwalt Kontakt aufzunehmen, Ihr Vorhaben grob zu schildern, und zu fragen, was diesbezüglich eine Rechtsberatung kostet.
Wenn Sie sich beraten lassen, welche Rechte und Pflichten man als Verkäufer und Käufer hat und wie man die AGB/ Widerrufsbelehrung abmahnsicher formuliert, sparen Sie insgesamt sehr viel Zeit und können besser schlafen. Das kostet keine Unsummen und ist eine sinnvolle Investition in Ihren Online-Handel.
Vor knapp einem Monat ist übrigens das Gesetz bzgl. einer neuen Musterwiderrufsbelehrung in Kraft getreten:
http://www.bundesrat.de/cln_152/nn_8336 ... 288-11.pdf
Lesen Sie sich einfach mal die PDF komplett durch und überlegen, ob Ihnen alles klar ist oder ob Sie sich doch besser beraten lassen.
Zuletzt geändert von Marcus T. Cicero am Fr 2. Sep 2011, 18:20, insgesamt 2-mal geändert.
Re: Hallo :)
Aus meinem Text ist weder erlesbar, dass ich die die Wiederrufsbelehrung und die AGB weglassen möchte noch wäre das witzig. Soweit ich bis dato verstehe, ist der Wiederruf nicht zwingend an AGB gebunden, lediglich die 40,-Klausel stößt mir auf den Magen.
Aber danke für diesen werbenden Hinweis
Generell möchte ich den Besuch beim Anwalt so weit es geht vermeiden. Ich habe nicht vor in dieser Sparte massive Umsätze zu generieren sondern sehe dies eher als Nebeneinkommen zu meinen anderen unternehmerischen Tätigkeiten die (wohl leider) in diesem Bereich keinerlei Ausstattung benötigen.
Also wozu Geld ausgeben, wenn man auf die Tips einer netten Community zurückgreifen kann.
Die PDF werd ich wohl gleich mal lesen *Kaffee koch*
Aber danke für diesen werbenden Hinweis
Generell möchte ich den Besuch beim Anwalt so weit es geht vermeiden. Ich habe nicht vor in dieser Sparte massive Umsätze zu generieren sondern sehe dies eher als Nebeneinkommen zu meinen anderen unternehmerischen Tätigkeiten die (wohl leider) in diesem Bereich keinerlei Ausstattung benötigen.
Also wozu Geld ausgeben, wenn man auf die Tips einer netten Community zurückgreifen kann.
Die PDF werd ich wohl gleich mal lesen *Kaffee koch*
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Re: Hallo :)
Tja, ob Sie das vor Abmahnungen schützt, darf bezweifelt werden.gisi86 hat geschrieben:Also wozu Geld ausgeben, wenn man auf die Tips einer netten Community zurückgreifen kann.
Es ist allerdings nicht verkehrt, sich vorm Besuch beim Anwalt etwas über die Rechtslage zu informieren:
http://pages.ebay.de/rechtsportal/gewer ... eufer.html
Re: Hallo :)
Hallo gisi86,
ich kann dir nur raten dich vorher äußerst intensiv mit dem Thema zu beschäftigen oder Ciceros Vorschlang anzunehmen, sonst kann es sehr teuer und unangenehm werden. Und das auf die unterschiedlichsten Weisen: da gibts die Abmahner (besonders bei ebah), das Finanzamt und eventuell das Arbeitsamt (falls du Aufstocker bist).
Unter den Freds "Leitfaden: Buchverkauf im Internet" und "AGB/Gewährleistung/Rückgabe" hier im Forum findest du eine Menge Hinweise. Zu der 40 € - Sache hat der hochgeschätzte M.T.Cicero einen guten Beitrag geschrieben:
viewtopic.php?f=8&t=10779. Es herrscht große Rechtsuntersicherheit auf den verschiedensten Gebieten des Gewerbes.
Selbst die Seiten des Bundesfinanzministeriums bieten keine Sicherheit, da selbst da die Angaben nicht immer topaktuell sind und ständig ändert sich irgendein Quatsch.
Bis vor kurzem war ich selbst klein(st)gewerbetreibend, habe es mittlerweile wieder aufgegeben, da meine Einnahmen nicht hoch genug waren um eine Gewerbeanmeldung zu rechtfertigen... Kann auch passieren.
Also Augen auf. Bevor du den Gang zu einem kundigen Anwalt scheust, ruf einfach mal bei einem an und frage nach den Kosten. Das kostet nämlich nix und du wirst staunen, daß so eine grundsätzliche Beratung nicht so teuer ist, wie man gemeinhin denkt.
Dennoch Erfolg wünscht
Mary
ich kann dir nur raten dich vorher äußerst intensiv mit dem Thema zu beschäftigen oder Ciceros Vorschlang anzunehmen, sonst kann es sehr teuer und unangenehm werden. Und das auf die unterschiedlichsten Weisen: da gibts die Abmahner (besonders bei ebah), das Finanzamt und eventuell das Arbeitsamt (falls du Aufstocker bist).
Auch kannst du nicht erwarten, in einem Forum rechtssichere Informationen zu erhalten!!! (und hat ganz privat gesagt etwas latent unverschämtes, denke aber das es nicht so gemeint ist)gisi86 hat geschrieben:Also wozu Geld ausgeben, wenn man auf die Tips einer netten Community zurückgreifen kann.
Unter den Freds "Leitfaden: Buchverkauf im Internet" und "AGB/Gewährleistung/Rückgabe" hier im Forum findest du eine Menge Hinweise. Zu der 40 € - Sache hat der hochgeschätzte M.T.Cicero einen guten Beitrag geschrieben:
viewtopic.php?f=8&t=10779. Es herrscht große Rechtsuntersicherheit auf den verschiedensten Gebieten des Gewerbes.
Selbst die Seiten des Bundesfinanzministeriums bieten keine Sicherheit, da selbst da die Angaben nicht immer topaktuell sind und ständig ändert sich irgendein Quatsch.
Bis vor kurzem war ich selbst klein(st)gewerbetreibend, habe es mittlerweile wieder aufgegeben, da meine Einnahmen nicht hoch genug waren um eine Gewerbeanmeldung zu rechtfertigen... Kann auch passieren.
Also Augen auf. Bevor du den Gang zu einem kundigen Anwalt scheust, ruf einfach mal bei einem an und frage nach den Kosten. Das kostet nämlich nix und du wirst staunen, daß so eine grundsätzliche Beratung nicht so teuer ist, wie man gemeinhin denkt.
Dennoch Erfolg wünscht
Mary
Genügt es nicht zu sehen, dass ein Garten schön ist, ohne dass man auch noch glauben müsste, dass Feen darin wohnen?- Douglas Adams
Re: Hallo :)
Ich hab auch ehrlich nicht die Erwartung, dass ich hier den großen Wurf lande. Aber so werd ich endlich mal meine Büchersammlung los und kann meine Regale auch in Zukunft frei halten
Was ich mich aber schon seit längerer Zeit frage und worauf ich keine Antwort finde: was passiert, wenn ich z.B. das Buch als Büchersendung für 1,65€ versende und ein Päckchen für 5,99 zurück krieg? Ich mein, wenn ich die Belehrung jetzt wörtlich nehme müsste ich dem Käufer ja die 5,99€ zahlen
Das erwart ich auch nicht (wenn nicht mal Anwälte das bieten können, kann ich das doch gleich dreimal nicht von "normalen" usern erwarten ), aber Ciceros Link hat mir da schon viel weitergeholfen. Ich überlege gerade, wie sich das auf meine Kostenstruktur auswirkt. Vll. sollte ich die 2,-€ Versandkostenpauschale als "Pfand" ansehen und den Käufern eine Versandbestätigung nach Erhalt der Zahlung schicken in der drinsteht wie man bei einer Rücksendung die Verpackung ökologisch am sinnvollsten verwendet. Natürlich mit dem eindeutigen Hinweis, dass man das anfallende Porto auf jeden Fall zurückkriegt. Ich denke, falls das so möglich ist, ist das am sinnvollsten für alle.Mary hat geschrieben:Hallo gisi86,
Auch kannst du nicht erwarten, in einem Forum rechtssichere Informationen zu erhalten!!!
Was ich mich aber schon seit längerer Zeit frage und worauf ich keine Antwort finde: was passiert, wenn ich z.B. das Buch als Büchersendung für 1,65€ versende und ein Päckchen für 5,99 zurück krieg? Ich mein, wenn ich die Belehrung jetzt wörtlich nehme müsste ich dem Käufer ja die 5,99€ zahlen
Re: Hallo :)
Die Widerrufsbelehrung sagt eindeutig, welche Rücksendekosten der Verkäufer zu tragen hat:gisi86 hat geschrieben: Was ich mich aber schon seit längerer Zeit frage und worauf ich keine Antwort finde: was passiert, wenn ich z.B. das Buch als Büchersendung für 1,65€ versende und ein Päckchen für 5,99 zurück krieg? Ich mein, wenn ich die Belehrung jetzt wörtlich nehme müsste ich dem Käufer ja die 5,99€ zahlen
Quelle:Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen
http://www.antiquariatsrecht.de/?p=608#more-608
Unter "regelmäßigen Kosten" werden die Kosten der Versendeart verstanden, die der Verkäufer für den Hinversand gewählt hat.
Wählt der Verkäufer der versicherten Versand, muss auch der Käufer im Falle eines Widerrufs versichert rückversenden, um seiner Sorgfaltspflicht nachzukommen. Wählt er den unversicherten Versand, trägt er die Folgen des zufälligen Untergangs.
Wählt der Verkäufer den unversicherten Versand, kann der Käufer auch bei hochpreisigen Waren die Ware unversichert zurücksenden.
Bei einem Widerruf für Waren unter 40 € trägt der Käufer die Rücksendekosten. Sendet er unfrei zurück, kann der Verkäufer die von ihm zu zahlenden Nachgebühren vom zu erstattenden Verkaufspreis einbehalten. Ergibt sich dadurch ein Minus für den Verkäufer, kann dieser Betrag eingefordert werden.
Bei einem Widerruf für Waren ab 40 € trägt der Verkäufer die Rücksendekosten. Sendet der Käufer unfrei zurück, kann der Verkäufer den Differenzbetrag von Nachgebühr und den regelmäßigen Kosten dem Käufer in Rechnung stellen und vom Erstattungsbetrag (Verkaufspreis plus regelmäßige Rücksendekosten) abziehen.
-
- Beiträge: 490
- Registriert: Di 23. Mär 2010, 23:41
Re: Hallo :)
Das wäre aber eine sehr enge Auslegung des Gesetzes. Wo haben Sie denn das her?blokk hat geschrieben:Unter "regelmäßigen Kosten" werden die Kosten der Versendeart verstanden, die der Verkäufer für den Hinversand gewählt hat.
(Massenversender handeln im Übrigen immer spezielle Versandkonditionen mit den Versanddienstleistern aus, so dass es für Privatleute unmöglich sein dürfte für den Rückversand die Porti zu zahlen, die für den Hinversand gezahlt wurden. Leider sieht man auch auf den Sendungen nicht immer, welche Kosten der Versanddienstleister hatte, was zum Befolgen obiger Daumenregel Schwierigkeiten mit sich brächte.)
Ich zitiere nochmals das OLG BRANDENBURG Urteil v. 22.02.2011, Az. 6 U 80/10
Nach dem klaren Gesetzeswortlaut dürfen folglich nicht beliebige Rücksendekosten auf den Verbraucher abgewälzt werden, sondern ausschließlich die regelmäßigen Kosten. Mit außergewöhnlichen oder sonst besonderen Kosten, wie sie etwa durch Einschaltung aufwendiger Abholdienste anfallen können, darf der Verbraucher nicht belastet werden.
Quelle: http://www.gerichtsentscheidungen.berli ... focuspoint (Punkt 26)
Bei Rücksendungen, z.B. auch im Falle von Mängelrügen, ist es sicherlich nicht verkehrt, wenn man Artikel versichert und gegen Unterschrift des Empfängers zurücksendet. Das ist hierzulande schon für ca. 4,00 Euro möglich.
Aufgrund der 40-Euro-Klausel hat im Übrigen der Käufer ja gerade den Anreiz, dass die Ware günstig rückversandt wird.
Re: Hallo :)
Uff uff uff...
Also ich hab mir das alles nochmal durch den Kopf gehen lassen.
Also ihr geht ja davon aus, dass ich die 40,-€ Klausel mit einbeziehe, was ich allerdings nicht vorhabe.
Also nochmal zur Klärung:
Im Muster steht: Paketversandfähige Sachen sind auf unsere [Kosten und] 10 Gefahr zurückzusenden.
Das bedeutet für mich: ich habe sämtliche Kosten der Rücksendung zu tragen. Auch wenn er mir das Buch per Luftfracht schickt und mit einem gemieteten Kranwagen vor die Wohnungstür legen lässt. Stimmt mein Gedankengang so?
Also ich hab mir das alles nochmal durch den Kopf gehen lassen.
Also ihr geht ja davon aus, dass ich die 40,-€ Klausel mit einbeziehe, was ich allerdings nicht vorhabe.
Also nochmal zur Klärung:
Im Muster steht: Paketversandfähige Sachen sind auf unsere [Kosten und] 10 Gefahr zurückzusenden.
Das bedeutet für mich: ich habe sämtliche Kosten der Rücksendung zu tragen. Auch wenn er mir das Buch per Luftfracht schickt und mit einem gemieteten Kranwagen vor die Wohnungstür legen lässt. Stimmt mein Gedankengang so?
Re: Hallo :)
Die gesetzlichen Vorgaben sind das Mindeste, was du deinen Kunden bieten musst.
Es steht dir selbstverständlich frei, darüber hinaus weitere Zusagen deinem Kunden gegenüber zu machen. Dann musst du diese Zusagen aber auch ohne Wenn und Aber einhalten.
Zum Beispiel auch dann, wenn das Buch nur Cent gekostet hat.
Es steht dir selbstverständlich frei, darüber hinaus weitere Zusagen deinem Kunden gegenüber zu machen. Dann musst du diese Zusagen aber auch ohne Wenn und Aber einhalten.
Zum Beispiel auch dann, wenn das Buch nur Cent gekostet hat.