Probleme bei Mängelexemplaren u ausg. Bibliotheksexemplaren

Hier können Neulinge Fragen stellen - erfahrene User antworten.
enit45
Beiträge: 41
Registriert: Do 4. Mär 2010, 19:03

Probleme bei Mängelexemplaren u ausg. Bibliotheksexemplaren

Beitrag von enit45 »

Vorsicht: langer Tet :!:

Hallo allerseits,

laut booklooker Glossar darf man ein Buch mit einem Namenseintragung oder Stempel, mit dem Zustand ‚leichte Gebrauchsspuren’ kennzeichnen; bei einem ehemaligen Bibliotheksexemplar hingegen darf man dies nicht sondern die Zustandsbeschreibung ‚deutliche Gebrauchsspuren’ benutzen M. E. schließt das eine das andere nicht aus, d. h. dass auch ehemalige Bibliotheksexemplare durch sehr gut erhalten sein können und deshalb nicht automatisch mit dem ‚Stempel’ deutliche Gebrauchsspuren’ versehen werden müssen. Der Zustandsbeschreibung ‚deutliche Gebrauchsspuren erweckt in einem Interessenten nämlich leicht die Erwartung, dass er ein Buch ‚aus dem Müll’ kaufen würde und die Verkaufschancen sinken dadurch drastisch.

Ähnlich wird es bei Mängelexemplaren sein, wobei ich mir da nicht sicher bin, welche Zustandskennzeichnung bei booklooker dafür zwingend ist.
Wie seht ihr das und wie handhabt ihr das bei der Angabe der Zustandsbeschreibung, wenn es sich bei eurem Angebot um ein Mängelexemplar oder ausgeschiedenes Bibliotheksexemplar handelt???

Ich möchte auch Mal auf die Abkürzungen für diese Art Bücher zu sprechen kommen, weil ich in letzter Zeit einige Probleme hatte. Ein Käufer beschwerte sich, dass er kein Mängelexemplar bestellt hätte und wollte die Bestellung stornieren. Er hatte also die von mir bei den Kurzinfos angegebene Abkürzung entweder nicht gekannt (und mich auch nicht gefragt, was sie bedeutet) oder er hatte sie ganz einfach überlesen. Da man als Verkäufer immer am kürzeren Hebel sitzt, wenn es um den Punkt Bewertung geht, ging ich auf die Rücknahme des Buches ein.

Ihr mögt das anders sehen, aber m. E. wäre es sinnvoll, wenn booklooker für das Estellen der Anzeige eine verbindliche Angabe für ‚Mängelexemplare’ oder ‚ausgeschiedene Bibliotheksexemplare, einrichten würde. Dann hätte man wenigstens diese Art von Problem mehr oder minder ‚vom Tisch’ da ein unzufriedener Käufer sich dann nicht ganz so einfach mit der Begründungen wie „Ich habe die Angabe überlesen oder „Ich wusste ich wusste nicht, was die Abkürzung bedeuten soll’ heraus reden.

Mir ist klar, dass man nie alle Probleme beseitigen können wird. Das, was in den Augen des Verkäufers ‚leichte sind in den Augen des Käufers ‚deutliche’ Gebrauchsspuren usw.

Meiner Meinung nach könnten Käufer sich selbst (und auch dem Verkäufer!) durch eine Nutzung der Option ‚Anfragen’ viel Ärger ersparen, weil sie dadurch die Möglichkeit haben, die für sie wichtigen Infos zu erhalten. Sie können sich dann ein genaueres Bild davon machen das Buch ihren Anforderungen entspricht. Nicht zu vergessen ist auch der Punkt, dass sie damit weitere Bilder des Buches anfordern können. Aber leider. leider nehmen zu wenig Käufer vor der Bestellung diese Option wahr.

Ich persönlich würde es sowieso sehr befürworten, wenn booklooker den Verkäufern die Möglichkeit geben würde, gleich in der Anzeige mehrere Bilder von dem Buch einzustellen, denn Bilder sagen mehr als 1.000 Worte und können auch nicht überlesen werden!

viele Grüße und gutes Nächtle, enit45
Benutzeravatar
spiralnebel111
Beiträge: 10946
Registriert: Sa 13. Nov 2010, 17:50
Kontaktdaten:

Re: Probleme bei Mängelexemplaren u ausg. Bibliotheksexemplaren

Beitrag von spiralnebel111 »

bei einem ehemaligen Bibliotheksexemplar hingegen darf man dies nicht sondern die Zustandsbeschreibung ‚deutliche Gebrauchsspuren’ benutzen
Das ist mir gar nicht aufgefallen. :? Ich habe schon Büchereiexemplare mit "leichten Gebrauchsspuren" angeboten und verkauft (und gekauft) und keine Probleme gehabt. Wie ich das in Zukunft handhabe, weiß ich jetzt noch nicht. Ich glaube, ich habe keine mehr auf meiner Aussortierliste.
Man könnte schreiben:"Die Zustandsbeschreibung "deutliche Gebrauchsspuren" bezieht sich darauf, dass das Buch ein Bibliotheksexemplar ist..." usw. Vielleicht findet jemand eine griffige Formulierung?

Abkürzungen finde ich extrem nervig, das kann ein Grund sein, einen anderen Anbieter zu bevorzugen. Neulich habe ich per Mail nachgefragt. Wenn keine Antwort gekommen wäre, hätte ich das Buch nicht bestellt.
...M. E. schließt das eine das andere nicht aus, d. h. dass auch ehemalige...
Kein Problem ist d.h., aber was ist M.E? Bevor ich das nachschlage, oder mir den Kopf zerbreche, schaue ich mir lieber andere Bücher an.
Verflixt. Jetzt überlege ich doch was M.E. heißt... :evil:
kalokalokairi
Beiträge: 695
Registriert: So 16. Okt 2011, 11:41
Wohnort: 65719

Re: Probleme bei Mängelexemplaren u ausg. Bibliotheksexemplaren

Beitrag von kalokalokairi »

@spiralnebel

M. E. = Meines Erachtens ;-)

Verrätst du mir im Gegenzug, wie du es geschafft hast, den Link auf deine Angebote in der Sig hinter Text zu verstecken?


@enit

Wenn ich ein Mängel- oder Büchereiexemplar habe, schreibe ich das dazu, ausgeschrieben und mit deutlicher Beschreibung, was alles dieses Buch von einem neuen Exemplar unterscheidet, Text "Mängelexemplar" oder "Remittende". Welche Abkürzung nutzt du denn? Im Glossar gibt es dafür keine Angabe.

Dass ein Büchereibuch nicht unbedingt "deutlich" gebraucht sein muss, sehe ich genauso wie du, wie auch die damit einhergehenden deutlich schlechteren Verkaufschancen. Als Käufer nehme ich ein Bibliotheksexemplar mit leichten Gebrauchsspuren auch gerne, wenn der Zustand sonst sehr gut ist. Aber angegeben sein sollte das schon.

Die Abkürzungen sind für mich ein echtes Bauchweh-Thema:
Wenn ich solche Beschreibungen finde wie die drei nachfolgenden,

624 S. OLwd. m. OS.
- [54] S. 4to. Dek. OKart.
Olwd.,387 S, 8° , unfrisches Exemplar

ist das für mich immer ein Grund zum sofortigen Wegklicken (dabei könnte ich, wenn ich wollte, mit den Abkürzungen etwas anfangen ...). Als möglicher Käufer halte ich es schlicht für schlechten Service, wenn man mir mit "Branchen-Chinesisch" kommt.
Hierbei handelt es sich übrigens um drei vollständige Kurzinfos zu verschiedenen Titeln, die ich jetzt wahllos herausgepickt habe.

Ich gehe davon aus, dass du Händler bist?
Hast du schon mal überlegt, dass Kunden (und vor allem die Interessenten, die noch keine Kunden sind) sich über einen "einfach so" verständlichen Text freuen? :-)

Was kann man erwarten, wenn BL ein Mängelex.-Bibl.-Feld einführt, aber viele Anbieter die sowieso schon vorhandenen Felder für genaue Angaben gar nicht nutzen und Angaben wie Seitenzahl, Erscheinungsjahr, Größe oder Einband alles in die Kurzinfo packen?
Auf Büchersuche bin ich immer wieder erstaunt, wie wenige Ergebnisse mir angezeigt werden, wenn ich über die erweiterte Suche Vorgaben in dieser Richtung mache. Alle Anbieter, die z. B. das Erscheinungsjahr nicht angeben, fallen dann raus.
Ich glaube nicht, dass sich durch ein solches Feld nicht viel ändert. An einen Quotennörgler gerät jeder irgendwann einmal, und an einen Eigentlich-doch-nicht-Leser auch ... ;-)
Benutzeravatar
d_r_m_s
Beiträge: 3593
Registriert: Do 27. Okt 2005, 11:54
Wohnort: Grossraum Karlsruhe

Re: Probleme bei Mängelexemplaren u ausg. Bibliotheksexemplaren

Beitrag von d_r_m_s »

enit45 hat geschrieben:...
laut booklooker Glossar darf man ein Buch mit einem Namenseintragung oder Stempel, mit dem Zustand ‚leichte Gebrauchsspuren’ kennzeichnen; bei einem ehemaligen Bibliotheksexemplar hingegen darf man dies nicht sondern die Zustandsbeschreibung ‚deutliche Gebrauchsspuren’ benutzen M. E. schließt das eine das andere nicht aus, d. h. dass auch ehemalige Bibliotheksexemplare durch sehr gut erhalten sein können
...
ehemalige Bibliotheksexemplare sind in den meisten Fällen mit Folie überzogen und haben unter dieser Folie eine Kennzeichnung für ihren Standplatz ... unabhängig vom weiteren Zustand sind das doch sehr deutliche Gebrauchsspuren, v.a. das zweite würde mich in meinem Bücherregal durchaus stören ...
enit45 hat geschrieben:...
Ähnlich wird es bei Mängelexemplaren sein, wobei ich mir da nicht sicher bin, welche Zustandskennzeichnung bei booklooker dafür zwingend ist.
Wie seht ihr das und wie handhabt ihr das bei der Angabe der Zustandsbeschreibung, wenn es sich bei eurem Angebot um ein Mängelexemplar oder ausgeschiedenes Bibliotheksexemplar handelt???
...
soweit die Bücher nur zwecks Preisreduzierung gekennzeichnet sind kann man sie m.E. unter leichte Gebrauchsspuren einstellen ... der Vermerk 'Remittendenstempel' zur Unterscheidung von einem 'echten' Mängelexemplar ist hier nützlich ... von Abkürzungen halte ich da gar nichts ...

wirkliche Mängel gehören selbstverständlich beschrieben, soweit das Buch nicht unter 'stark abgenutzt' landet ...
spiralnebel111 hat geschrieben:
...M. E. schließt das eine das andere nicht aus, d. h. dass auch ehemalige...
Kein Problem ist d.h., aber was ist M.E? Bevor ich das nachschlage, oder mir den Kopf zerbreche, schaue ich mir lieber andere Bücher an.
Verflixt. Jetzt überlege ich doch was M.E. heißt... :evil:
vermutlich in diesem Fall 'meines Erachtens' ... der vorherige Satz könnte zu Ende sein, deswegen ist das 'M' gross ... Mängelexemplar passt hier ja nicht ... :wink:

Ein kluger Mensch sagte einmal:
Jede Sache hat drei Seiten:
  • Eine siehst du,
    eine andere sehe ich,
    und die dritte sehen wir beide nicht.


:wink:
Benutzeravatar
Spinnweb
Beiträge: 76
Registriert: Do 20. Apr 2006, 19:35

Re: Probleme bei Mängelexemplaren u ausg. Bibliotheksexemplaren

Beitrag von Spinnweb »

Moin zusammen!

@ enit45:
Nimm bitte die Definitionen von Booklooker zu den Zuständen nur als Beispiele.
Ein Buch das ausser der Kennzeichnung als Mängelexemplar keinen anderen Fehler hat kannst du mit leichten Gebrauchsspuren einsetzen.
Bei einem Bibliotheksexemplar hat man in der Regel ein Zustand vor Augen der eher "deutlichen Gebrauchsspuren" bis "stark abgenutzt" entspricht. Mir ist noch kein ehemaliges Büchereibuch in den Fingern gekommen das ich reinen Gewissens mit "leichte Gebrauchsspuren" hatte einstellen wollen. Sie waren in Klebefolie eingeschlagen, hatten einiges an Stempeln und waren so oft gelesen, dass die Bindung anfing zu schwächeln. Was natürlich nicht heissen soll das jedes Bibliotheksexemplar diesen Zustand hat.

Wenn du bei der Zustandsbewertung von einem neuen Buch ausgehst, wie das aussieht weis jeder, und alle Abweichungen davon berücksichtigst, kannst du leichter den Zustand bestimmen. So kann dann ein neues Buch ("wie neu") mit einer Anstreichung mit Kugelschreiber ("stark abgenutzt") als Buch mit leichten Gebrauchsspuren durchgehen. Es ist nicht nur die Art des Fehlers, sondern auch die Menge wichtig für eine brauchbare Zustandsbeschreibung.
Dann noch alle Fehler in der Artikelbeschreibung aufführen und es sollte keine Probleme geben.

Zu deinen Problemen mit Mängelexemplaren siehe bitte hier die Antwort von Flachs:
viewtopic.php?f=1&t=13402
enit45 hat geschrieben: Ihr mögt das anders sehen, aber m. E. wäre es sinnvoll, wenn booklooker für das Estellen der Anzeige eine verbindliche Angabe für ‚Mängelexemplare’ oder ‚ausgeschiedene Bibliotheksexemplare, einrichten würde. Dann hätte man wenigstens diese Art von Problem mehr oder minder ‚vom Tisch’ da ein unzufriedener Käufer sich dann nicht ganz so einfach mit der Begründungen wie „Ich habe die Angabe überlesen oder „Ich wusste ich wusste nicht, was die Abkürzung bedeuten soll’ heraus reden.
Das Thema hatten wir schon:
viewtopic.php?f=1&t=13172
Die Antwort von Booklooker dazu findest du auf der zweiten Seite.

Feinen Tag noch
Spinnweb
tzgermany
Beiträge: 263
Registriert: Do 18. Sep 2008, 15:44
Wohnort: bei Frankfurt/Main

Re: Probleme bei Mängelexemplaren u ausg. Bibliotheksexemplaren

Beitrag von tzgermany »

enit45 hat geschrieben:bei einem ehemaligen Bibliotheksexemplar hingegen darf man dies nicht sondern die Zustandsbeschreibung ‚deutliche Gebrauchsspuren’ benutzen
Spinnweb hat geschrieben:Nimm bitte die Definitionen von Booklooker zu den Zuständen nur als Beispiele.
Hier muss ich Spinnweb zustimmen; ein typisches ausgemustertes Bibliotheksexemplar ist ein typisches Buch mit deutlichen Gebrauchsspuren, was nicht ausschließt, dass es auch Ausnahmen gibt.
enit45 hat geschrieben:wie handhabt ihr das bei der Angabe der Zustandsbeschreibung, wenn es sich bei eurem Angebot um ein Mängelexemplar oder ausgeschiedenes Bibliotheksexemplar handelt???
Ein Mängelexemplar stufe ich meist noch als mit leichten Gebrauchsspuren ein, weise aber in der Zustandsbeschreibung darauf hin, dass es sich um ein Mängelexemplar handelt. Bibliotheksexemplare waren bei mir bisher nicht so erhalten, dass ich sie als mit leichten Gebrauchsspuren hätte einstellen können.
enit45 hat geschrieben:Ich möchte auch Mal auf die Abkürzungen für diese Art Bücher zu sprechen kommen, weil ich in letzter Zeit einige Probleme hatte.
Ich benutze keine Abkürzungen in Zustandsbeschreibungen, dann bin ich auf der sicheren Seite.
enit45 hat geschrieben:Ihr mögt das anders sehen, aber m. E. wäre es sinnvoll, wenn booklooker für das Estellen der Anzeige eine verbindliche Angabe für ‚Mängelexemplare’ oder ‚ausgeschiedene Bibliotheksexemplare, einrichten würde.
Dieses Thema wurde bereits in mehreren Threads besprochen; ich stimme dir da zu.
enit45 hat geschrieben: Ich persönlich würde es sowieso sehr befürworten, wenn booklooker den Verkäufern die Möglichkeit geben würde, gleich in der Anzeige mehrere Bilder von dem Buch einzustellen,
Das sehe ich auch so, insbesondere bei teuren antiquarischen Büchern.
Privater Account eines Verkäufers im Nebengewerbe.
amorist
Beiträge: 55
Registriert: Mo 12. Mär 2012, 01:03

Re: Probleme bei Mängelexemplaren u ausg. Bibliotheksexemplaren

Beitrag von amorist »

Als Käufer kommt es mir darauf an, den Zustand eines gebrauchten Buches möglichst gut beurteilen zu können. Die "Vorgabe", Bibliothektsexemplare als mit "deutlichen Gebrauchsspuren" zu bewerten, würde ich da ausnahmesweise mal nicht so ernst nehmen.

Ich würde das Buch "ganz normal" bewerten und mit dem deutlichen Hinweis "Bibliothektsexemplar" versehen. Da die Buchbeschreibungen (ich beziehe mich jetzt auf die Bewertung "wie neu", was eine relativ klare Defintion des Zustandes darstellt, wenn auch nicht für alle Verkäufer) nicht selten in diesem Fall unzutreffend sind wäre es hilfreich, die Gebrauchsspuren (die hier sicher immer vorliegen) detaillierter zu beschreiben und damit Vertrauen in die Kurzbeschreibung des Zustandes zu erzeugen, denn als Käufer hätte ich sonst schon Bedenken, ein Bibliotheksexemplar zu erwerben (außer, das Buch würde nur als solches angeboten).

"Mängelexemplare" werden ja massenweiße neu zur Preisreduktion verkauft. Auch hier gilt, dass mich in erster Linie der Zustand des Buches interessiert. Eine Bewertung eines sonst neuwertigen Buches als "wie neu" mit dem Zusatz "Mängelexemplar" wäre für mich die ideale Information oder, um es auch noch korrekt darzustellen die Bewertung als "leichte Gebrauchsspuren" mit dem Zusatz "preisreduziertes Mängelexemplar, sonst wie neu".
enit45
Beiträge: 41
Registriert: Do 4. Mär 2010, 19:03

Re: Probleme bei Mängelexemplaren u ausg. Bibliotheksexemplaren

Beitrag von enit45 »

Achtung, wieder ein sehr langer Beitrag von enit45

Hallo Forumsmitglieder,

ich habe eure sowie auch die anderen Beiträge zu dieser Thematik gelesen, denn dieses Problem wurde in der Tat ja schon öfter angesprochen. Nun möchte ich euch meine daraus gebildete Meinung und Vorschläge dazu mitteilen: Aus meiner Sicht sind folgende Kriterien für einen Großteil der Käufer entscheidend für den KaufNichkauf eines Buches:
1. der Preis des Buches, 2. in welchem Zustand es ist, 3. ob es ein Mängelexemplar oder ausgeschiedenes Bibliotheksexemplar ist und ob es aus einem Raucherhaushalt stammt. Da das bookooker Eingabeformular ja die ersten 2 Kriterien als Pflichtfelder enthält, sollten die genannten Kriterien als weitere Pflichtfelder eingefügt werden.

Einige von euch meinten, dass durch die Einführung weiterer Pflichtfelder das Erstellen ja tagelang dauern würde. Das sehe ich nicht so. Ein Häkchen im Pflichtfeld „Mängelexemplar“ zu machen, dauert wohl nicht so lang, wie unten in die Kurzinfos „Mängelexemplar“ zu schreiben; zumal die Benützung von Abkürzungen wie ME ja weitere mit sich Probleme bringt.

Aber wieso benutzt ein Verkäufer denn Kürzel für ein Wort? Richtig, er benutzt sie, damit das Erstellen der Anzeige schneller geht. Selbst booklooker scheint sich dessen ja bewusst zu sein, denn sonst gäbe es im Glossar nicht den Punkt „Erklärungen zu Abkürzungen“.

Aber welcher Käufer schaut schon ins Glossar??? Dies manchen viele –ich schließe mich da nicht aus- Verkäufer ja auch nicht, denn sonst hätte ich nicht erst ziemlich spät entdeckt, dass ein ausgeschiedenes Bibliotheksexemplar -egal wie gut es auch noch erhalten sein mag- mit „deutliche Gebrauchsspuren“ gekennzeichnet werden MUSS. Meine Meinung dazu kennt ihr ja schon.

Meines Erachtens sollte booklooker die Zustandbeschreibung diesbezüglich also auf jeden Fall überarbeiten! Problematisch finde ich auch den Unterschied zwischen „leichte Gebrauchsspuren“ und „ deutliche Gebrauchsspuren“. Der „Sprung vom einen zum anderen scheint mir etwas groß und unklar und daher sollte eine Art „Zwischenzustand““ eingefügt werden. Wie man diesen titulieren soll und mit welchen Eigenschaften man ihn versehen sollte, weiß ich nicht. Aber vielleicht hat ja booklooker oder einer von euch dazu eine Idee.

Die Antwort von booklooker in einer eurer Anfragen zu dieser Thematik verstehe ich nicht ganz. booklooker schreibt da: „Unserer Meinung nach ist der beste Weg für eine einheitliche Darstellung der Angebote, alle Mängel oder Besonderheiten zu einem Artikel in der Artikelbeschreibung zu erwähnen. Wir versuchen darauf hinzuarbeiten, dass alle Verkäufer genau dies tun.“
Was soll das denn konkret bedeuten???

Ich bin sowieso nicht der Meinung, dass es hier um eine einheitliche Darstellung geht sondern um eine Darstellung des Buches, die mit den entscheidenden Kaufkriterien als Pflichtfelder versehen wird. Alles andere kann/sollte in die Kurzinfos „gepackt“ werden, wobei hier das ebenfalls schon angesprochene Problem besteht: Je länger der zusätzliche Text in den Kurzinfos; desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Käufer den Text nicht ganz durchließt und je größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass wichtige Informationen überlesen werden!

Man kann sich als Verkäufer zwar bemühen, ein Buch so genau wie möglich zu beschreiben, aber man wird nie alle für den Käufer persönlich wichtigen Infos abdecken weil man die nicht genau kennt. Bedauerlicher Weise nutzen und die Käufer die Option „Anfragen“ auch zu wenig, um gerade diese für die persönlich wichtigen Informationen zu erhalten. Liebe Käufer, wie kann man euch da „wachrütteln“??? Meines Erachtens steht die Option „Anfragen“ sowieso ungünstig, weil sie dort unten bestimmt von vielen Käufern erst gar nicht „entdeckt“ wird.

Was ich mir als privater Verkäufer wünschen würde, wäre eine Neustrukturierung des Eingabeformulars, eine Überarbeitung des Glossars hinsichtlich der Kennzeichnung ausgeschiedenes Bibliotheksexemplar mit dem verbindlichen „deutliche Gebrauchsspuren“ und die Möglichkeit, weitere Bilder einzustellen!

viele Grüße enit45

P. S. Normaler Weise hätte ich oben ja m. E. geschrieben, aber ich will ja keine Meckerei ;)
P. S. ist übrigens (eine geläufige) Abkürzung von post scriptum, was soviel wie Nachwort bedeutet
Benutzeravatar
spiralnebel111
Beiträge: 10946
Registriert: Sa 13. Nov 2010, 17:50
Kontaktdaten:

Re: Probleme bei Mängelexemplaren u ausg. Bibliotheksexemplaren

Beitrag von spiralnebel111 »

kalokalokairi hat geschrieben:@spiralnebel

M. E. = Meines Erachtens ;-)

Verrätst du mir im Gegenzug, wie du es geschafft hast, den Link auf deine Angebote in der Sig hinter Text zu verstecken?
Würde ich herzlich gerne, wüßte ich was Du meinst. Bei mir steht "Meine Angebote" bei Dir "Meine Bücher"...? Ich stehe wohl mal wieder auf dem Schlauch. :? Das kann ich leider gut.

Und dankeschön für die Übersetzungen. Da ich sehr viele Buchangebote lese, bin ich manchmal wirklich genervt von den Abkürzungen. Da freue ich mich über ein einsames Exemplar - von 34 - mit blauen Streifen, finde jedoch statt des erhofften Hinweises auf Zustand und Inhalt, 300 Zeichen mit Abkürzungen. Punkte sind ja auch Zeichen. Puh. Als ungeübter Abkürzer empfinde ich M.E. nicht schneller zu tippen, als meines Erachtens.
Benutzeravatar
d_r_m_s
Beiträge: 3593
Registriert: Do 27. Okt 2005, 11:54
Wohnort: Grossraum Karlsruhe

Re: Probleme bei Mängelexemplaren u ausg. Bibliotheksexemplaren

Beitrag von d_r_m_s »

enit45 hat geschrieben:...
1. der Preis des Buches, 2. in welchem Zustand es ist, 3. ob es ein Mängelexemplar oder ausgeschiedenes Bibliotheksexemplar ist und ob es aus einem Raucherhaushalt stammt. Da das bookooker Eingabeformular ja die ersten 2 Kriterien als Pflichtfelder enthält, sollten die genannten Kriterien als weitere Pflichtfelder eingefügt werden.
...
zu möglichen Pflichtfeldern 'Raucherhaushalt' und 'Tierhaushalt' hatten wir vor relativ kurzer Zeit eine Diskussion ... bei gebrauchten Büchern ist das problematisch ...

beim Pflichtfeld 'Mängelexemplar' wäre ja zumindest zu klären was das dann bedeuten soll ... manche Bücher haben ausser der Kennzeichnung tatsächlich deutliche Mängel, andere sind bis auf den Stempel oder ein bis zwei Striche am Schnitt wie neu ... das alleine ist also keine Lösung ...
enit45 hat geschrieben:...
Meines Erachtens sollte booklooker die Zustandbeschreibung diesbezüglich also auf jeden Fall überarbeiten! Problematisch finde ich auch den Unterschied zwischen „leichte Gebrauchsspuren“ und „ deutliche Gebrauchsspuren“. Der „Sprung vom einen zum anderen scheint mir etwas groß und unklar und daher sollte eine Art „Zwischenzustand““ eingefügt werden. Wie man diesen titulieren soll und mit welchen Eigenschaften man ihn versehen sollte, weiß ich nicht. Aber vielleicht hat ja booklooker oder einer von euch dazu eine Idee.

Die Antwort von booklooker in einer eurer Anfragen zu dieser Thematik verstehe ich nicht ganz. booklooker schreibt da: „Unserer Meinung nach ist der beste Weg für eine einheitliche Darstellung der Angebote, alle Mängel oder Besonderheiten zu einem Artikel in der Artikelbeschreibung zu erwähnen...“
...
was ist daran unklar ?

alle definierbaren Unterschiede zwischen einem neuen Buch und dem angebotenen Exemplar sollten erwähnt werden ... wobei man mehrere Beeinträchtigungen sehr ähnlicher Art meist zusammenfassen kann ...
die schwer definierbaren Spuren jahrelangen vorsichtigen Gebrauchs kann man z.B. mit '(deutlich) gelesener Zustand' angeben, selbstverständlich unter Angabe ev. definierbarer Mängel ...
enit45 hat geschrieben:...
Man kann sich als Verkäufer zwar bemühen, ein Buch so genau wie möglich zu beschreiben, aber man wird nie alle für den Käufer persönlich wichtigen Infos abdecken weil man die nicht genau kennt
...
die ganz überwiegende Mehrheit der Verkäufe hier mündet nicht in eine Beschwerde ... insofern gehe ich (mit knapp unter 200 Verkäufen ohne schlechte Bewertung) davon aus, dass es möglich ist, alle relevanten Infos zu liefern ... selbst das knappe halbe Dutzend 3-Sterne-Bewerter war nicht in der Lage, einen Grund für den Abzug anzugeben ... ausser einem kein Kommentar ... der eine schrieb, er sei zufrieden ... :wink:
enit45 hat geschrieben:...
dass ein ausgeschiedenes Bibliotheksexemplar -egal wie gut es auch noch erhalten sein mag- mit „deutliche Gebrauchsspuren“ gekennzeichnet werden MUSS
...
in den meisten Bibliotheken besteht die erste Behandlung in einer deutlich sichtbaren und irreversiblen Veränderung des Einbands ... das sind in jedem Fall 'deutliche Gebrauchsspuren' ...

sollte sich die Kennzeichnung auf einen oder wenige saubere Stempel im Innenteil beschränken könnten 'leichte Gebrauchsspuren' gerechtfertigt sein ... bei einem auch sonst kaum beeinträchtigten Exemplar ...
enit45 hat geschrieben:...
P. S. Normaler Weise hätte ich oben ja m. E. geschrieben, aber ich will ja keine Meckerei ;)
P. S. ist übrigens (eine geläufige) Abkürzung von post scriptum, was soviel wie Nachwort bedeutet
ganz oben stand nicht m.E., sondern M.E. ... steht (wenn es steht) i.d.R. für 'Mängelexemplar' ... mit einer Kennzeichnung des vorherigen Satzendes wäre es vermutlich klar gewesen ...

es ist m.E. sicher auch ein Unterschied, ob man eine Abkürzung im Satzzusammenhang verwenden oder ohne weiteren Zusammenhang ... z.B. blablabla Zustand, M.E., blablabla ...

und ich gehöre zu den 'faulen' Käufern, die gerne da einkaufen, wo sie nicht nachfragen müssen ... im WWW und im RL ... und das ist fast immer möglich ... :wink:

Ein kluger Mensch sagte einmal:
Jede Sache hat drei Seiten:
  • Eine siehst du,
    eine andere sehe ich,
    und die dritte sehen wir beide nicht.


:wink:
Benutzeravatar
bookworms
Beiträge: 4871
Registriert: Do 3. Apr 2008, 01:47

Re: Probleme bei Mängelexemplaren u ausg. Bibliotheksexemplaren

Beitrag von bookworms »

enit45 hat geschrieben:Da das bookooker Eingabeformular ja die ersten 2 Kriterien als Pflichtfelder enthält, sollten die genannten Kriterien als weitere Pflichtfelder eingefügt werden.
Anders als Du bin ich der Meinung, MEHR Pflichtfelder führen häufig zu WENIGER Klarheit.
Weil, wenn ich schon ein Häkchen gesetzt habe, brauche ich ja nichts weiter zu schreiben... :roll:
Ist beim Zustand ja auch so: die meisten begnügen sich damit, ihr Häkchen zu setzen und das war's. Mir genügt das in den seltensten Fällen, aber ich frage meist auch nicht nach, sondern kaufe bei jemandem, der sich die Mühe gemacht hat, seine z.B. 'leichten Gebrauchsspuren' näher zu erläutern.
d_r_m_s hat geschrieben:und ich gehöre zu den 'faulen' Käufern, die gerne da einkaufen, wo sie nicht nachfragen müssen
So ist es.
Ich sehe es als 'Dienst am Kunden', sich ein bisschen Mühe beim Beschreiben zu geben - schließlich will man ja auch etwas verkaufen...
d_r_m_s hat geschrieben:beim Pflichtfeld 'Mängelexemplar' wäre ja zumindest zu klären was das dann bedeuten soll ... manche Bücher haben ausser der Kennzeichnung tatsächlich deutliche Mängel, andere sind bis auf den Stempel oder ein bis zwei Striche am Schnitt wie neu ... das alleine ist also keine Lösung ...
Eben!
enit45 hat geschrieben:Problematisch finde ich auch den Unterschied zwischen „leichte Gebrauchsspuren“ und „ deutliche Gebrauchsspuren“
Das stimmt zwar, aber eine Zwischenstufe würde die Einordnung wahrscheinlich auch nicht viel einfacher machen, vor allem nicht eindeutiger.
Es bleibt wirklich nur, die Gebrauchsspuren / Mängel separat zu beschreiben! Da spielt es dann auch nur eine untergeordnete Rolle, ob das Häkchen bei leichte oder deutliche Gebrauchsspuren sitzt.
enit45 hat geschrieben:Je länger der zusätzliche Text in den Kurzinfos; desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Käufer den Text nicht ganz durchließt und je größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass wichtige Informationen überlesen werden!
Deshalb schreibt man das Wichtige an den Anfang :wink:
kalokalokairi
Beiträge: 695
Registriert: So 16. Okt 2011, 11:41
Wohnort: 65719

Re: Probleme bei Mängelexemplaren u ausg. Bibliotheksexemplaren

Beitrag von kalokalokairi »

OT @spiralnebel

Danke für die Rückfrage, ich habe inzwischen schon Unterstützung bekommen.
Als ich das Posting abgesetzt hatte, standen bei mir der Link noch hinter dem Text mit der kompletten URL. Inzwischen bin ich aber sozusagen aufgeklärt. ;-)
Benutzeravatar
spiralnebel111
Beiträge: 10946
Registriert: Sa 13. Nov 2010, 17:50
Kontaktdaten:

Re: Probleme bei Mängelexemplaren u ausg. Bibliotheksexemplaren

Beitrag von spiralnebel111 »

d_r_m_s hat geschrieben:und ich gehöre zu den 'faulen' Käufern, die gerne da einkaufen, wo sie nicht nachfragen müssen
Ich gehöre zu den Käufern, die sich anpassen: Wenn du nicht verkaufen willst, will ich auch nicht kaufen... :twisted:
Muss ja keiner!
enit45
Beiträge: 41
Registriert: Do 4. Mär 2010, 19:03

Re: Probleme bei Mängelexemplaren u ausg. Bibliotheksexemplaren

Beitrag von enit45 »

Hallo liebe Forumsmitglieder,

nachdem ich alle eure Beiträge ‚zu Gemüte’ geführt habe, bin ich zur traurigen ‚Einsicht’ (na ja, Einsicht ist es ja eigentlich nicht richtig) gekommen, wohl ALLE meine Anzeigen bei booklooker vorsichtshalber zu überarbeiten.. Dies und das wird eine Heidenarbeit, denn immerhin biete ich bei ich bei booklooker über 300 an und es befinden sich halt viele Mängelexemplare sowie ausgeschiedene Bibliotheksexemplare darunter.
Aber wenn viele von euch booklookers Meinung teilen, dass man ein Buch, dass eine innere Kennzeichnung hat mit dem Zustand „leichte Gebrauchsspuren“ angeben darf und man ein Buch mit einer äußeren Kennzeichnung dies aber auf keinen Fall machen dürfe, werde ich mich –egal wie ich persönlich das sehe- wohl daran halten müssen.

Aber Gott sei Dank gibt es ja noch Käufer, die in 1. Linie an dem Buchinhalt interessiert sind und die nicht automatisch dadurch abgeschreckt werden, dass ein Buch mit einer äußeren Kennzeichnung wie z. B. ein Bibliotheksexemplar das Bücherregal verunziert. Es gibt jedoch auch Käufer...
Aber ‚jeder Jeck ist anders. Also liebe Käufer fühlt euch mit meiner Aussage bitte nicht ‚auf die Füße getreten’, denn ich akzeptiere sowohl das eine wie das andere ‚Buchkaufverhalten’.
So, 'aus die Maus' und das war’s wohl mit eigenen Antworten zu meinem thread und ich werde mich in den nächsten Tagen wohl an die Arbeit machen.

viele Grüße an alle und ihr hört ganz bestimmt noch Mal irgend etwas von mir, enit45 :wink:

P. S. Ich möchte mich bei allen Forumsmitgliedern bedanken, die sich zu meinem thread Stellung genommen haben.
Benutzeravatar
spiralnebel111
Beiträge: 10946
Registriert: Sa 13. Nov 2010, 17:50
Kontaktdaten:

Re: Probleme bei Mängelexemplaren u ausg. Bibliotheksexemplaren

Beitrag von spiralnebel111 »

kalokalokairi hat geschrieben:
Die Abkürzungen sind für mich ein echtes Bauchweh-Thema:
Wenn ich solche Beschreibungen finde wie die drei nachfolgenden,

624 S. OLwd. m. OS.
- [54] S. 4to. Dek. OKart.
Olwd.,387 S, 8° , unfrisches Exemplar

ist das für mich immer ein Grund zum sofortigen Wegklicken (dabei könnte ich, wenn ich wollte, mit den Abkürzungen etwas anfangen ...).
Wenn ich will, kriege ich auch raus, was das heißen soll. Aber will ich? :roll:
Antworten