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Abmahnung als Privatverkäufer

Verfasst: Di 23. Okt 2012, 07:38
von orangeanni
Hallo, ich bin neu hier und konnte im Forum keine 100%ige Antwort finden.

Im Laufe der letzten Jahre haben sich einige Cds und Bücher hier angeammelt welche sich die Füße in den Bauch stehen. Ich möchte mal groß entrümpeln um mehr Platz zu schaffen.
Ich habe gefühlte 300 Cds/Bücher abzugeben.

Nun meine Fragen:
Wieviel Verkäufe darf ich als Privatperson monatl./ jährlich haben?
Wieviele Artikel darf ich zeitgleich anbieten?
Muß ich Widerruf und Rücknahme anbieten?
Gibts einen besonderen Text welche man beim Verkauf an jeden Artikel anhängen muß?
Was gibs noch alles zu beachten um alle Abmahngefahren auszuräumen?

Vielen Dank für eure Hilfe, Gruß Orangeanni

Re: Abmahnung als Privatverkäufer

Verfasst: Di 23. Okt 2012, 09:02
von kalokalokairi
Moin!

Erst einmal herzlich willkommen hier! :-)
Wieviel Verkäufe darf ich als Privatperson monatl./ jährlich haben?
Wieviele Artikel darf ich zeitgleich anbieten?
Auf BL dürfen Privatanbieter max. 750 Artikel gleichzeitig anbieten - und davon so viele verkaufen, wie gekauft werden.
Muß ich Widerruf und Rücknahme anbieten?
Gibts einen besonderen Text welche man beim Verkauf an jeden Artikel anhängen muß?
Nein und nein.
Du kannst, wenn du möchtest, einen Text unter den Angeboten anhängen. Bei mir steht da z. B. drin, dass meine Bankverbindung hinterlegt ist; so weiß der Leser, dass er nach Kauf sofort bezahlen kann.
Was gibs noch alles zu beachten um alle Abmahngefahren auszuräumen?
Wenn du jetzt 10 x den neuesten Ken Follett einstellst, könnte das auffallen. ;-)

Was du aber beachten kannst, um dir das Leben hier allgemein leichter zu machen und Stress zu vermeiden: Deine Artikel realistisch beschreiben, in der Kurzinfo genaueres Angaben zum Inhalt und zum Zustand.

Re: Abmahnung als Privatverkäufer

Verfasst: Di 23. Okt 2012, 10:27
von antje
kalokalokairi hat geschrieben:Moin!

Erst einmal herzlich willkommen hier! :-)
Wieviel Verkäufe darf ich als Privatperson monatl./ jährlich haben?
Wieviele Artikel darf ich zeitgleich anbieten?
Auf BL dürfen Privatanbieter max. 750 Artikel gleichzeitig anbieten - und davon so viele verkaufen, wie gekauft werden.

Was aber per se keinen 100%igen Schutz vor Abmahnungen darstellt - den kann dir keiner geben. Es werden ja auch immer mal Leute abgemahnt (oder es wird der Versuch gestartet), die 80 Artikel der gleichen Art im Jahr verkaufen oder so. Ist aber relativ unwahrscheinlich, und wenn es die 750 Bücher/CDs/Filme nicht übersteigt, bist du einigermaßen sicher.

Ansonsten - herzlich willkommen im Forum, orangeanni!

Re: Abmahnung als Privatverkäufer

Verfasst: Di 23. Okt 2012, 12:12
von orangeanni
Danke für eure Tips dann werde ich mich in die Arbeit stürzen :-)

Re: Abmahnung als Privatverkäufer

Verfasst: Fr 6. Sep 2019, 08:22
von neu.th77
antje hat geschrieben: Di 23. Okt 2012, 10:27
kalokalokairi hat geschrieben:Moin!

Wieviel Verkäufe darf ich als Privatperson monatl./ jährlich haben?
Wieviele Artikel darf ich zeitgleich anbieten?
Auf BL dürfen Privatanbieter max. 750 Artikel gleichzeitig anbieten - und davon so viele verkaufen, wie gekauft werden.
Guten Morgen,wie ist das denn gemeint mit den 750 Artikel gleichzeitig kaufen und verkaufen ? Ich möchte nur meine Bücher loswerden und nicht wieder neue kaufen (mache ich lieber auf Flohmärkten). Und ist die zahl von 750 noch aktuell ? Wobei ich aber wenn ich so überlege auf max 400 bis 500 Bücher kommen würde.Danke :)

Re: Abmahnung als Privatverkäufer

Verfasst: Fr 6. Sep 2019, 09:03
von Lese-Eule
Guten Morgen! Ja, die 750 ist noch aktuell. Viel Glück beim Verkaufen!

Re: Abmahnung als Privatverkäufer

Verfasst: Fr 6. Sep 2019, 11:12
von neu.th77
Hallo Lese Eule, danke für deine Antwort. Kannst du mir noch verraten woher die zahl 750 kommt ? oder habe ich was überlesen ? ich komme garantiert nie auf 750. Nur wegen der Neugierde :)

Re: Abmahnung als Privatverkäufer

Verfasst: Fr 6. Sep 2019, 12:29
von digitalis
Die Zahl 750 für erlaubte PrivatverkäuferInenangebote setzte booklooker, sie hat meines Wissens nichts mit der Rechtsprechung zu tun. Wenn Du klarer sehen - oder Dich völlig verwirren lassen willst - was Abmahnungen für private VerkäuferInnen betrifft, so such im klugen Internet rum. Es gibt bisher keine klaren Abgrenzungen. Hier hast Du eine Einführung, die sich zwar auf eBay bezieht, aber das ändert ja nichts am Inhalt:
https://www.medienrecht-urheberrecht.de ... blich.html

Ich stelle bei booklooker als private Verkäuferin seit ca. 15 Jahren Bücher aus meinen eigenen überquellenden Regalen - unerklärlicherweise wachsen sie immer wieder nach :o - und aus dem nicht enden wollenden Nachlass meiner Eltern ein. Verkaufen tu ich immerhin so viele, dass es mir bisher noch nicht gelang, die 750 Angebote zu erreichen. Bisher hatte ich noch nie Abmahnungsärger. Ich vermute, dass die professionellen Abmahnrechtsanwälte Bücher links liegen lassen, weil da nur wenig zu holen ist. Es gibt wohl kaum eine andere Ware, die so rabiat an Marktpreis verliert wie gebrauchte Bücher. Das hat offensichtlich auch sein Gutes! :)
Es ist schön, dass Du Dich auch beteiligen wirst! Und nicht den Schwung verlieren, wenn es zu Beginn nicht gleich richtig läuft. Hier braucht mensch Geduld!