Ärger

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darling24
Beiträge: 2
Registriert: Di 19. Mär 2013, 14:18

Ärger

Beitrag von darling24 »

Hallo, ich habe neulich 2 Bücher hier gekauft, gleichzeitig hat mein Mann bei
ebay eines der Bücher ersteigert..Nun bat ich den Verkäufer den
Kauf des einen Buches zu stornieren,dieser stellt sich quer. Dass müsste er
nicht,dass käme ihm seltsam vor.Er besteht auf den Kauf, man kann nicht vom Kaufvertrag zurück treten etc.. Dass war ja nun keine
Absicht,möchte dass 2.gekaufte Buch ja auch nehmen. .Was kann ich
jetzt tun? Geld ist noch keines überwiesen..Habe ich keinerlei
Recht auf Stornierung? Man kann doch mal einen Fehler machen.. Nette Grüße
mausi44
Beiträge: 1595
Registriert: Fr 30. Dez 2011, 20:01

Re: Ärger

Beitrag von mausi44 »

sicher können Sie vom Kauf zurücktreten,solange Sie die Widerrufsfrist nicht überschritten haben.
Ist aber ein komischer Verkäufer,der sich wegen solch einer Lappalie quer stellt...
Solange er das Buch noch nicht verschickt hat,sollte ein Storno kein Problem sein.
darling24
Beiträge: 2
Registriert: Di 19. Mär 2013, 14:18

Re: Ärger

Beitrag von darling24 »

Es ist noch nix bezahlt und nix. Kauf war letzte Woche,seitdem ärgere ich mich rum..Daher wollt ich mal fragen..Danke für die Antwort
mausi44
Beiträge: 1595
Registriert: Fr 30. Dez 2011, 20:01

Re: Ärger

Beitrag von mausi44 »

also wenn der Verkäufer sich so anstellt,würde ich auch das 2.Buch nicht bei ihm kaufen,da hat er eben Pech gehabt.
Gehen Sie über Käufe/Verkäufe,dann über Käufe auf den Artikel.
Dort sehen Sie dann z.B.den Button"Problem melden".
Darüber können Sie Booklooker informieren,daß Sie zum Kauf gezwungen werden sollen.
Sollten Sie deshalb schlecht bewertet werden,können Sie dies auch von Booklooker löschen lassen.
nanoq
Beiträge: 2173
Registriert: So 20. Mai 2007, 12:37

Re: Ärger

Beitrag von nanoq »

mausi44 hat geschrieben:sicher können Sie vom Kauf zurücktreten,solange Sie die Widerrufsfrist nicht überschritten haben.
Es sei denn, es handelt sich um einen privaten Verkäufer.

Dann kann man als Käufer nämlich den Kauf nicht widerrufen oder stornieren. Und auch ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist in einem Fall wie dem hier geschilderten nicht möglich. Kaufreue (aus welchem Grund auch immer) ist kein Rücktrittsgrund.
nanoq
Beiträge: 2173
Registriert: So 20. Mai 2007, 12:37

Re: Ärger

Beitrag von nanoq »

mausi44 hat geschrieben:Darüber können Sie Booklooker informieren,daß Sie zum Kauf gezwungen werden sollen.
Wenn es sich aber um einen privaten Verkäufer handeln sollte, ist der Kauf bereits zustande gekommen und man wird nicht zum Kauf "gezwungen". Dann kann man den Verkäufer nur darum bitten, vom Verkauf Abstand zu nehmen. Einen Anspruch darauf hat man in dem Fall aber nicht.
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bookworms
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Registriert: Do 3. Apr 2008, 01:47

Re: Ärger

Beitrag von bookworms »

Da kann ich nanoq nur zustimmen!
ALLES hängt davon ab, ob es ein privater oder gewerblicher Verkäufer ist.

Bei einem privaten wird auch booklooker nicht helfen können... und eine schlechte Bewertung sollte BL in diesem Fall auch nicht löschen! (Ob man deswegen schlecht bewerten sollte, sei mal dahingestellt.)
mausi44
Beiträge: 1595
Registriert: Fr 30. Dez 2011, 20:01

Re: Ärger

Beitrag von mausi44 »

da habt ihr Recht.Ich hatte gar nicht gefragt,ob privat oder gewerblich.
nanoq
Beiträge: 2173
Registriert: So 20. Mai 2007, 12:37

Re: Ärger

Beitrag von nanoq »

Tja, mausi44, seit du selbst gewerblich bist, denkst du wohl automatisch in anderen Kategorien. :mrgreen:
mausi44
Beiträge: 1595
Registriert: Fr 30. Dez 2011, 20:01

Re: Ärger

Beitrag von mausi44 »

da hast du Recht.Irgendwie hat sich meine Denkweise geändert und ich lerne auch noch viel dazu.
nanoq
Beiträge: 2173
Registriert: So 20. Mai 2007, 12:37

Re: Ärger

Beitrag von nanoq »

mausi44 hat geschrieben:Irgendwie hat sich meine Denkweise geändert
Das ist ja auch kein großes Wunder, du bist ja auch in einer anderen Situation / Position. Aber eigentlich geht es hier ja gerade um etwas ganz anders.


darling24, um noch mal auf dein Problem zurückzukommen:

Wie schon gesagt, kannst du bei einem Privatverkäufer nicht darauf bestehen, dass der Kauf rückgängig gemacht wird. Falls es sich also um einen Privatverkäufer handeln sollte, würde ich ihn noch einmal ganz freundlich anschreiben, die Situation noch einmal erklären und fragen ob er nicht ausnahmsweise doch mal bereit ist, zu stornieren. Und immer daran denken: Der Ton macht die Musik. Wenn du in diesem Fall freundlich und höflich fragst, bzw. bittest, sind die Chancen viel größer, als wenn du großspurig oder gar unhöflich auftrittst.

Und wenn ich so an meine Erfahrungen mit meinen booklooker-Verkäufern denke, dann fällt mir keiner ein, bei dem ich das Gefühl hätte, dass er einer entsprechenden freundlichen Bitte letztlich nicht gefolgt wäre. Die privaten Verkäufer waren alle nett und freundlich (die allermeisten gewerblichen im Übrigen auch, da gab es bei mir nur zwei von denen ich das nicht sagen kann).


Sollte es sich aber um einen gewerblichen Verkäufer handeln, dann erklärst du einfach den Widerruf und fertig.
Bookorsair
Beiträge: 325
Registriert: Di 20. Mär 2007, 01:28
Wohnort: CH 1201 Genève

Re: Ärger

Beitrag von Bookorsair »

Guten Morgen liebe nanoq,
Immer wieder freue ich mich über die sprachliche Erfindungsgabe der deutschen Juristerei. Danke dafür, das schoene Wort "Kaufreue" in Deinem Beitrag verwendet zu haben. Ist bei uns im bureau heute "Wort des Tages", vor allem bei den Maedels.
Liebe Gruesse aus der Romandie
b.
Wir werden nie so klug sein, um den Schaden zu beheben, durch den wir es wurden....
Ausserdem: manche sehen vor lauter Büchern die Bibliothek nicht.
Hier geht es zu meinen Büchern: http://www.booklooker.de/bookorsair
nanoq
Beiträge: 2173
Registriert: So 20. Mai 2007, 12:37

Re: Ärger

Beitrag von nanoq »

Bookorsair hat geschrieben:Immer wieder freue ich mich über die sprachliche Erfindungsgabe der deutschen Juristerei.
Ja, nicht wahr? Im Verwenden interessanter oder ungewöhnlicher Begriffe sind wir Juristen wirklich gut. :mrgreen:
Danke dafür, das schoene Wort "Kaufreue" in Deinem Beitrag verwendet zu haben. Ist bei uns im bureau heute "Wort des Tages", vor allem bei den Maedels.
Es freut mich ja, dass ich damit zu eurer Erheiterung beigetragen habe.

Nun hat sich darling24 ja nicht mehr gemeldet. Ich hoffe doch, dass sie meine Erwähnung der Kaufreue nicht als Kritik an ihrer Person verstanden hat, denn so war es schließlich nicht gemeint.

Im juristischen Sprachgebrauch meint man ja mit Kaufreue nichts anderes, als dass der Käufer nicht am Kaufvertrag festhalten möchte. Und so es in diesem Fall ja auch, unabhängig davon, dass der Stornierungswunsch von darling24 hier ja durchaus nachzuvollziehen ist.

Darüber hinaus ich sehe es aber auch so, dass es natürlich nicht besonders (kunden)freundlich ist, wenn sich ein privater Verkäufer in so einem Fall wie hier nicht auf eine Stornierungsbitte einlässt.



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Ach und natürlich auch einen lieben Gruß zurück in die Romandie.
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