Kaufrücktritt ausgeschlossen

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Moranda
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Kaufrücktritt ausgeschlossen

Beitrag von Moranda »

Jetzt lese ich öfter bei Privatverkäufern, dass sie einen Kaufrücktritt ausschließen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das rechtens ist? Selbst wenn jemand privat verkauft,
muss es doch möglich sein, vom Kauf zurückzutreten?
Verwechseln die Leute das mit der Gewährleistung?
muessiggaenger
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Re: Kaufrücktritt ausgeschlossen

Beitrag von muessiggaenger »

Moranda hat geschrieben:Jetzt lese ich öfter bei Privatverkäufern, dass sie einen Kaufrücktritt ausschließen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das rechtens ist? Selbst wenn jemand privat verkauft,
muss es doch möglich sein, vom Kauf zurückzutreten?
Verwechseln die Leute das mit der Gewährleistung?
Hallo Moranda,

die Privatverkaeufer haben Recht - bzw. eigentlich ist der Hinweis ueberfluessig (und hoffentlich nicht abmahngefaehrdend).

Kaeufe bei Privatverkaeufern sind - fast bin ich geneigt zu sagen selbstverstaendlich - bindend!
Es gibt also weder ein Ruecktritts- noch ein Rueckgaberecht, auch OHNE dass dies explizit erwaehnt wird.

Anders verhaelt es sich mit der Gewaehrleistung: Hier muss nach EU-Rechtsprechung auch der Privatverkaeufer diese explizit ausschliessen.


Offensichtlich gibt es immer noch viele, die einfach nicht begreifen (wollen), dass mit einem Kauf auch online ein RECHTSGUELTIGER VERTRAG abgeschlossen wird.

Ich verstehe einfach nicht, was daran schwierig sein soll, sich VOR einem Kauf zu ueberlegen, ob man den Artikel moechte.

Um nicht falsch verstanden zu werden: Es geht hier NICHT um Kulanz.
Ich hatte und habe kein Problem damit, wenn mich (in AUSNAHMEFAELLEN) ein Kaeufer freundlich fragt, ob ich ihn aus dem Vertrag entlasse.

Keine Chance hatten allerdings solche Zeitgenossen, die - teilweise in sehr harschem bis unverschaemtem Tonfall - einen Kaufruecktritt EINFORDERN wollten :mrgreen: .


LG
muessiggaenger
Moranda
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Re: Kaufrücktritt ausgeschlossen

Beitrag von Moranda »

Hallo Müssiggänger,

natürlich hast du damit recht, dass ein Vertrag bindend ist.
Aber es gibt gute Gründe, gelegentlich vom Verkauf zurückzutreten.
Zum einen kaufst du im Internet "die Katze im Sack".
Sollte das Buch nicht den Beschreibungen entsprechen, muss meiner Meinung nach der
Verkäufer auch wenn er privat verkauft, das Buch zurückzunehmen.
Ich hatte auch schon einmal eine Verkäuferin, die meinte, sie könne noch nachträglich
die Preise erhöhen.
Und wie sieht es aus, wenn sich Verkäufer nicht melden.
Im übrigen gibt es bei Vertragsabschlüssen ein 14täges Rücktrittsrecht.
Ich möchte das genau wissen und habe deshalb bei Booklooker nachgefragt.
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d_r_m_s
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Re: Kaufrücktritt ausgeschlossen

Beitrag von d_r_m_s »

Moranda hat geschrieben:...
Zum einen kaufst du im Internet "die Katze im Sack".
Sollte das Buch nicht den Beschreibungen entsprechen, muss meiner Meinung nach der
Verkäufer auch wenn er privat verkauft, das Buch zurückzunehmen.
Ich hatte auch schon einmal eine Verkäuferin, die meinte, sie könne noch nachträglich
die Preise erhöhen.
...
wenn ein Artikel eindeutig nicht der Beschreibung entspricht hat der VK seine Pflichten ja nicht erfüllt ... und weil ein Privat-VK da i.d.R. auch nicht nachbessern kann ist eine komplette Rückabwicklung die Regel ...

und wer meint, einen Vertrag nachträglich einseitig ändern zu können, fühlt sich ja selbst offensichtlich nicht an den geschlossenen Vertrag gebunden ... man kann sich u.U. auf 'Irrtum' berufen, dabei gibt es aber keine Pflicht des Käufers, den geänderten Bedingungen zuzustimmen ...

ob es sich im Einzelfall lohnt, auf Vertragserfüllung zu bestehen oder sogar Schadenersatz zu fordern ... muss jeder selbst wissen ... meist ist das viel zu viel Aufwand ...

Ein kluger Mensch sagte einmal:
Jede Sache hat drei Seiten:
  • Eine siehst du,
    eine andere sehe ich,
    und die dritte sehen wir beide nicht.


:wink:
muessiggaenger
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Re: Kaufrücktritt ausgeschlossen

Beitrag von muessiggaenger »

Moranda hat geschrieben: Im übrigen gibt es bei Vertragsabschlüssen ein 14täges Rücktrittsrecht.
Hallo Moranda,

auch das gilt nur fuer gewerbliche Verkaeufer und nicht fuer private.

LG
muessiggaenger
muessiggaenger
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Re: Kaufrücktritt ausgeschlossen

Beitrag von muessiggaenger »

d_r_m_s hat geschrieben: ob es sich im Einzelfall lohnt, auf Vertragserfüllung zu bestehen oder sogar Schadenersatz zu fordern ... muss jeder selbst wissen ... meist ist das viel zu viel Aufwand ...
Hallo d_r_m_s,

volle Zustimmung.
Bestellung stornieren, negative Bewertung MT Kommentar - und gut ist.

Wenn man mir allerdings zu heftig auf die Fuesse tritt - sprich: unverschaemt wird - oder ich mich massivst verschaukelt fuehle, scheue ich diesen Aufwand allerdings aus Prinzip nicht.

Als erster Schritt fuehrt eine Meldung an booklooker (bl fordert den Kaeufer dann auf, umgehend die Zahlung vorzunehmen) meist schon zur Einsicht beim Kaeufer.
Nur in einem Fall war zusaetzlich noch EINE sachliche, aber deutliche Mail von mir mit Hinweis auf die Rechtslage noetig :mrgreen: .

LG
muessiggaenger
Marcus T. Cicero
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Re: Kaufrücktritt ausgeschlossen

Beitrag von Marcus T. Cicero »

muessiggaenger hat geschrieben:Anders verhaelt es sich mit der Gewaehrleistung: Hier muss nach ... auch der Privatverkaeufer diese explizit ausschliessen.
Ist eine Sache nicht so beschaffen wie beschrieben, dann hat sie einen Sachmangel und der Käufer die Rechte nach § 437 BGB.

Inwiefern ein Gewährleistungsausschluss bei Buchverkäufen sinnvoll ist, ist fraglich, da ein Buch ja keine seine Funktionalität möglicherweise beeinträchtigende mechanischen oder elektrischen Teile aufweist.

Klar hingegen ist, dass Privatverkäufer für Artikel, deren Funktionalität nicht gesichert ist, keine Gewährleistung übernehmen möchten. Man denke an ein Auto oder ein gebrauchtes Haushaltsgerät. Wer allerdings als Privatverkläufer glaubt, sich für jedweden Kaufvertrag durch formelhafte Verwendung des Gewährleistungsausschlusses auf die sichere Seite zu begeben, dem dürfte entgangen sein, dass bereits eine drei- bis fünfmalige Verwendung dieser Formel zur Folge haben kann, dass dieser Ausschluss als AGB interpretiert wird und nach § 307 BGB unwirksam ist, weil sie den Käufer in "unangemessener Weise benachteiligt."

Näheres: http://www.it-recht-kanzlei.de/gewaehrl ... -ebay.html

Ein interessantes BGH Urteil zum eBay-Privatverkauf eines schönen, gebrauchten Wanderbootes, mit dem man "auf Reisen gehen" kann und dass die Verkäuferin "ohne jegliche Gewährleistung" verkauft, allerdings einen Pilzbefall aufwies, findet man hier (Urteil des VIII. Zivilsenats vom 19.12.2012 - VIII ZR 96/12): http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... 6&anz=3525 :

"Die Beschreibung des Bootes im eBay - Angebot, wonach man damit auf Reisen gehen könne, sei als Beschaffenheitsangabe im Sinne von § 434 Abs.1 Satz 1 BGB dahin zu verstehen, dass es grundsätzlich seetüchtig beziehungsweise als Boot einsatzbereit sei. Daran fehle es, weil das Boot nach dem auch von den Beklagten zuletzt nicht mehr in Abrede gestellten Ergebnis des eingeholten Sachverständigengutachtens zum Zeitpunkt der Übergabe an die Kläger einen erheblichen, die Seetüchtigkeit ausschließenden Pilzbefall aufgewiesen habe. Gegenüber der getroffenen Beschaffenheitsvereinbarung habe der Gewährleistungsausschluss keine Wirkungen entfalten können, da er nicht für Eigenschaften gelte, die durch Beschaffenheitsangaben des Verkäufers näher beschrieben worden seien." S. 5
Moranda
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Re: Kaufrücktritt ausgeschlossen

Beitrag von Moranda »

In den Jahren in denen ich bei Booklooker Bücher kaufe, und ich habe über 1000 Bücher gekauft,
bin ich bisher 4 Mal vom Kauf zurückgetreten.
Einmal bei der privaten Verkäuferin, die sich nicht an ihre Preise halten wollte.
Einmal habe ich um Stornierung gebeten, weil ich der Ansicht war, den 3. Teil einer Serie
zu kaufen, ich aber dahinter gekommen bin, es war der 2. Teil, den ich schon gelesen hatte
und den ein anderer Verlag unter einem anderen Titel herausgegeben hatte.
einmal bei einem Händler, der mir ein völlig anderes Buch, das die gleiche ISBN-Nummer
hatte geschickt hat.
Mir fällt gerade ein das 4. Mal, da war das Problem, das die Verkäuferin nur Pay-Pale akzeptieren
wollte und ich das übersehen habe, aber auch nicht bereit bin, mich da anzumelden.

Ganz problematisch ist die Situation, wenn der Verkäufer sich nicht meldet, ich aber das
Buch brauche, weil ich es verschenken will. Da wurde hier im Forum der Ratschlag erteilt
eine Frist zu setzen und vom Kauf zurückzutreten, um woanders bestellen zu können
.

Jedenfalls werde ich zukünftig sorgfältig darauf achten, was die Leute da so schreiben
und wenn jemand einen Kaufrücktritt ausschließt, bei ihm/ihr nicht mehr bestellen

Booklooker hat mir geantwortet, dass man natürlich nicht einfach so vom Kauf zurücktreten
kann. Ausnahme, das Buch entspricht nicht der Beschreibung
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digitalis
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Registriert: So 29. Jul 2007, 01:06

Re: Kaufrücktritt ausgeschlossen

Beitrag von digitalis »

Moranda hat geschrieben: Jedenfalls werde ich zukünftig sorgfältig darauf achten, was die Leute da so schreiben
und wenn jemand einen Kaufrücktritt ausschließt, bei ihm/ihr nicht mehr bestellen
Ich bin sehr froh, dass wir Privaten da ein Extrawürstchen gebacken kriegen und habe auch so einen Satz drunter stehen:
"Als Privatverkäuferin verkaufe ich unter Ausschluss jeglicher Rücknahme, Gewährleistung oder Garantie."
Die folgenden Sätze schwächen das ein wenig ab:
"Ich habe die Bücher sorgfältig beschrieben und hoffe sehr, keine Mängel übersehen zu haben.
Wenn etwas nicht stimmt oder es sonst ein Problem gibt, bitte mailen; es lässt sich sicher eine Lösung finden."
Moranda hat geschrieben:Booklooker hat mir geantwortet, dass man natürlich nicht einfach so vom Kauf zurücktreten kann. Ausnahme, das Buch entspricht nicht der Beschreibung
Bisher wollte noch nie jemand mir ein Buch zurück schicken, allerdings baten mich einige wenige Male KäuferInnen, vom Kauf zurück treten zu dürfen, aus verständlichen Gründen. Nur ein einziges Mal ärgerte ich mich über eine Käuferin, die nicht zahlte und auf eine freundliche Mahnung kurz zurück schrieb, sie wolle es doch nicht. Die wusste offensichtlich auch nicht, dass sie bei einer Privatverkäuferin da auf Kulanz angewiesen ist. Aber ich hatte keinen Bock, sie aufzuklären, sondern stornierte und sperrte sie. Als Käuferin schickte ich bisher zweimal ein Buch zurück: einmal war es die falsche Ausgabe - Verkäuferin entschuldigte sich, zahlte mir aber nicht den Versand zurück - und im zweiten Fall war die Druckfarbe nicht wischfest. Der Verkäufer wurde absolut ausfallend. Er konnte aber außer dem Beflegeln nicht viel machen, denn auch er verschickte mit Rechnung. Allerdings saß ich wieder auf den Versandkosten. Ich mache ganz selten bei booklooker schlechte Erfahrungen - und wenn, dann eher bei Profis als bei Privaten. Deshalb habe ich bei Profis immer ganz leichte Sorge, wenn sie Vorkasse verlangen, bei Privaten nie. Ich selber nehme auch Vorkasse, aber wir Privaten sind ja auch alle anständig! :mrgreen:
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Marcus T. Cicero
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Registriert: Di 23. Mär 2010, 23:41

Re: Kaufrücktritt ausgeschlossen

Beitrag von Marcus T. Cicero »

digitalis hat geschrieben:"Als Privatverkäuferin verkaufe ich unter Ausschluss jeglicher Rücknahme, Gewährleistung oder Garantie."
Der Satz signalisiert, dass man es mit einer Verkäuferin zu tun hat, die die Rechtslage in Deutschland nicht kennt. Er taugt immerhin dazu, vielleicht den ein oder anderen abzuschrecken. :D
nanoq
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Re: Kaufrücktritt ausgeschlossen

Beitrag von nanoq »

digitalis, du kannst die Gewährleistung nicht ausschließen, soweit es um grobes Verschulden oder um Körper- oder Gesundheitsbeschädigungen geht. Und wenn man einen kompletten Haftungsausschluss formuliert hat, kann dieser genau deswegen unwirksam sein.

Ich kenne noch etliche Entscheidungen von diversen Gerichten, die bei Privatverkäufer-AGB einen wirksamen Gewährleistungsausschluss gesehen haben, wenn ein Text verwendet wurde, wie z.B.: Privatauktion, ich übernehme keine Gewährleistung oder sogar: ich übernehme keine Garantie.

Das wurde bis vor ein paar Jahren von den Gerichten meist so akzeptiert, da man davon ausging, dass sich dieser Ausschluss ohnehin nicht auf Gesundheits- oder Körperschäden beziehen sollte und bei grobem Verschulden halt auf jeden Fall eine Haftung gegeben war und der (laienhafte) Privatverwender die auch gar nicht hätte ausschließen wollen.

In den letzten ca. 3 – 4 Jahren ist die Rechtsprechung da aber deutlich strenger geworden. Wenn man jetzt auf einen generellen Haftungsausschluss stößt – und sei es auch von einem privaten Verwender – dann wird heute durchaus öfter mal davon ausgegangen, dass das unwirksam ist, weil damit im Grunde eben auch dasjenige mitumfasst wird, was man nicht ausschließen darf und kann. Man sollte deshalb auch als privater Verkäufer immer mal darauf achten, wie sich die Rechtsprechung (insbesondere die höchstrichterliche) gerade entwickelt.

Eine schöne, kurze und verständliche Zusammenfassung gibt es auf der Seite der Verbraucherzentrale NRW: http://www.vz-nrw.de/Virtuelle-Schnaepp ... -Auktionen

Zu dem hier interessierenden Gewährleistungsausschluss von Privatverkäufern heißt es dort:

Gewährleistung privater Anbieter
Private Verkäufer können die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung von zwei Jahren für ihre Ware ausschließen. Darauf muss aber deutlich hingewiesen werden, etwa durch die Formulierung "Es handelt sich um einen Privatverkauf. Die gesetzliche Gewährleistung ist ausgeschlossen". Fehlt dieser Ausschluss, steht auch der private Verkäufer zwei Jahre für die Mängelfreiheit der Ware gerade.
Private Verkäufer, die öfter auf Auktionsplattformen Ware anbieten und dabei gleich lautende Vertragsmuster verwenden, sollten einen Gewährleistungsausschluss besonders sorgfältig formulieren. Wird der Gewährleistungsausschluss mehr als zweimal in einem kurzen Zeitraum verwendet, könnte es sich nämlich um eine allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) handeln. Dann müsste der Text den besonders strengen Anforderungen des AGB-Rechts genügen und dürfte eine mögliche Haftung für grobes Verschulden nicht ausschließen.
Der Gewährleistungsausschluss sollte daher folgendermaßen formuliert werden: "Es handelt sich um einen Privatverkauf. Die gesetzliche Gewährleistung ist ausgeschlossen. Nicht ausgeschlossen sind etwaige Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie wegen groben Verschuldens."


Und im juraforum hat sich auch mal das Mitglied „reactor“ die Mühe gemacht, das etwas genauer zu erläutern (im zweiten Beitrag des dortigen Threads):
http://www.juraforum.de/forum/internetr ... post792772

Auch RA Redig hat sich im vergangenen Jahr mal zur der Problematik geäußert:
http://www.anwalt.de/rechtstipps/privat ... 32163.html


.
Zuletzt geändert von nanoq am Mo 2. Sep 2013, 18:35, insgesamt 1-mal geändert.
Moranda
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Re: Kaufrücktritt ausgeschlossen

Beitrag von Moranda »

Es ist für Käufer eine unbefriedigende Situation, wenn dieses ungleiche Verhältnis besteht.

Vor ein paar Monaten habe ich ein Buch bestellt. Ich habe gesehen, dass die Verkäuferin ganz
in meiner Nähe wohnt und habe noch gedacht, wie schön, da wird das Buch ja schnell hier sein.
Doch dann passierte erst einmal gar nichts, ich habe gewartet, E-Mails geschrieben. Wochen
gingen ins Land, nichts tat sich. Ich habe bei Booklooker nachgefragt, ob sie das stornieren
könnten. Nein, das ging nicht. Aber irgendwann meldete sich dann doch meine Verkäuferin.
Sie schrieb, sie wäre umgezogen, es hätte Schwierigkeiten mit dem Internet gegeben, sie
konnte sich nicht melden. So weit so gut, aber jetzt tauchte das nächste Problem auf, sie
wusste nicht, in welchem ihrer Umzugkartons sich das Buch befand, sie bot mir an, das Buch zu
stornieren oder zu warten bis sie alles ausgepackt und einsortiert hätte. Nun hatte ich solange
gewartet, da kam es dann auch nicht mehr drauf an und eines Tages hatte ich dann mein
Buch in Händen.

Ich sehe rot, wenn ich solche Sätze wie den von Digitalis lese.
Und das, obwohl ich auch Bücher verkaufe.
Es ärgert mich auch, wenn jemand schreibt, die Bücher hätten in 7 Tagen bezahlt zu sein,
sich aber selbst erst nach einer Woche meldet.
kalokalokairi
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Re: Kaufrücktritt ausgeschlossen

Beitrag von kalokalokairi »

Moranda hat geschrieben: Jedenfalls werde ich zukünftig sorgfältig darauf achten, was die Leute da so schreiben
und wenn jemand einen Kaufrücktritt ausschließt, bei ihm/ihr nicht mehr bestellen
Ein privater Verkäufer braucht das nicht extra dazuzuschreiben. Da gibt es kein Rückgaberecht.
Moranda
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Registriert: Do 3. Aug 2006, 17:43

Re: Kaufrücktritt ausgeschlossen

Beitrag von Moranda »

Hallo Kalokalokairi,

das verwechselst du, es gibt ein Rückgaberecht, wenn der Artikel nicht der Beschreibung entspricht.
mich stört auch nicht die Gewährleistung, das braucht übrigens auch niemand zu schreiben, denn
das steht schon in dem vorgegebenen Text.
Mich stört, das ein Kaufrücktritt ausgeschlossen wird. Ein Vorgang, bei dem es um Kulanz geht,
weil es keine rechtliche Regelung gibt. Es ist unhöflich und erschwert die Abwicklung, wenn etwas
nicht glatt geht.
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digitalis
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Re: Kaufrücktritt ausgeschlossen

Beitrag von digitalis »

Hallo nanoq,
ich danke Dir sehr für Deine ausführliche, kenntnisreiche und einleuchtende Erläuterung. Dann werde ich mir heute Abend mal überlegen, ob ich mein Sätzchen morgen so ändere, dass es in Ordnung ist, oder ob ich es ganz streiche.
Marcus T. Cicero hat geschrieben: Der Satz signalisiert, dass man es mit einer Verkäuferin zu tun hat, die die Rechtslage in Deutschland nicht kennt. Er taugt immerhin dazu, vielleicht den ein oder anderen abzuschrecken. :D
Ciceros Posting hingegen ist nicht sonderlich erleuchtend, aber das soll es wohl auch nicht sein. :)

Was saumselige VerkäuferInnen und solche, die in der Beschreibung recht kurze Bezahlfristen angeben, mit dem Recht auf Rücktritt vom Verkauf bei privaten VerkäuferInnen zu tun haben, verstehe ich nicht.
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