Einstellmenge an Büchern

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Korsar77
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Einstellmenge an Büchern

Beitrag von Korsar77 »

Hallo an alle!

Ich bin zwar kein Neuling bei BL, aber ich habe doch eine Frage, die auch Neulinge vielleicht interessiert!

In einem anderen Thread habe ich gelesen, dass man bei BL bis zu 750 Bücher einstellen kann, danach muss man ein Gewerbe anmelden.

Ich bin hier Privatverkäufer. Meine Frage: Wie berechnen sich denn diese 750 Bücher?

Müssen die auf einmal eingestellt sein? Oder wird zusammengezählt und wenn ich mein Buch 751 verkauft habe, mache ich mich unwissend strafbar?

Zusammengezählt: Damit meine ich alle meine bisherigen Verkäufe. Das hieße dann doch, dass ich ab dem 750 Buch mich mit einem Gewerbe anmelden muss, obwohl ich hier nur meine privaten Bücher loswerden möchte von wegen Platzmangel?

Weiß da jemand eine ntwort?

Viele Grüße
Korsar
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mausi44
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Re: Einstellmenge an Büchern

Beitrag von mausi44 »

Hallo,

du darfst als Privater insgesamt 750 Artikel einstellen.
Es ist egal ob Bücher,DVDs usw.,nur die Gesamtanzahl zählt.
Sobald du den 751.Artikel einstellen willst,kommt eine rote Warnmeldung,daß du die 750 bereits erreicht hast.
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antje
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Re: Einstellmenge an Büchern

Beitrag von antje »

Hallo, Korsar,

es geht nicht um verkaufte Bücher, sondern um eingestellte, wie mausi44 oben schon erklärt hat. Und du machst dich auch nicht strafbar, sondern diese Grenze hat BL festgelegt, um Anbieter vor Abmahnungen ein Stück weit schützen zu können. Die Grenze ist also willkürlich gesetzt. Wenn du 750 eingestellte Artikel bei booklooker hast und verkaufst einen davon, kannst du wieder einen einstellen usw.

Auf anderen Plattformen gibt es diese Grenzen (und damit diesen Schutz, so weit er auch taugen möge) meines Wissens nicht.
Viele Grüße, Antje
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vitalis
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Re: Einstellmenge an Büchern

Beitrag von vitalis »

Ich habe einen Artikel im BöBla gefunden, in dem erklärt wird, wie es dazu kam: http://www.boersenblatt.net/180063/
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antje
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Re: Einstellmenge an Büchern

Beitrag von antje »

Ja, und das kam wirklich im Zuge von großen Problemen mit Abmahnern zustande, die wir (ich war auch betroffen) just im Dezember 2007 erfahren "durften". Da ging es zwar nicht um die Menge der eingestellten Artikel, sondern um den Bücher-Index. Wir haben uns damals im Forum zusammengetan, uns gewehrt, und auch (z. T.) Erfolg damit gehabt, die Dame mit ihrem Gefolge ist damals ganz tief in der Versenkung verschwunden. Booklooker hat uns da tatkräftig unterstützt, und daher wurde die Grenze nach meiner Überzeugung damals nicht gesetzt, um gewerbliche vor Privatanbietern zu schützen (was für ein Quatsch), wie einige der Kommentare unter dem Artikel glauben machen könnten, sondern es ging damals eine heiße Diskussion darüber, wie viele Artikel noch als "privat" gelten würden, und Booklooker hat die Grenze tatsächlich als Schutz für die sehr übereifrigen Privatanbietern, die allzu viele Bücher drin hatten (ich gehörte damals übrigens auch dazu), eingeführt. Ein schlechter Schutz ist in meinen Augen immer noch besser als gar keiner... Und ich habe auf booklooker auch nie von Abmahnungen wegen zu großer Mengen eingestellter Artikel gehört.
Viele Grüße, Antje
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vitalis
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Re: Einstellmenge an Büchern

Beitrag von vitalis »

Die ursprüngliche Geschichte ist mir wohl bekannt. Ich habe es damals von Anfang an verfolgt.
Die Kommentare hatte ich mir gar nicht noch einmal angesehen, aber die Quatschköppe 1, 6, 10 kenne ich zu Genüge. :lol:

1 ist heutzutage Fahrer bei einem Logistikdienstleister, nix mehr mit Bücherverkauf,
5 tarnte sich damals als Heidi, weil man das altekrokodil dort rausgeschmissen hatte und
10 der meiner Ansicht nach der größte Mulchverkäufer im Lande...
nanoq
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Re: Einstellmenge an Büchern

Beitrag von nanoq »

Korsar77 hat geschrieben:mache ich mich unwissend strafbar?
Also, strafbar machst du dich gar nicht.

Es ist so, dass für gewerbliche Anbieter eben andere Regeln gelten, als für private Verkäufer, insbesondere gibt es bei den Gewerblichen ja das Widerrufsrecht für den Verbraucher. Gewerbliche Verkäufer haben auch entsprechende Informationspflichten. So sind sie verpflichtet auf die Widerrufsmöglichkeit hinzuweisen und zwar in bestimmter Art und Weise, dafür gibt es die vorgeschriebene Widerrufsbelehrung. Weist ein gewerblicher Verkäufer nicht oder nicht ausreichend auf die Möglichkeit des Widerrufs hin, kommt er also der entsprechenden Verpflichtung nicht nach, dann kann er abgemahnt werden.

Wenn man sehr viele Bücher (oder auch andere Gegenstände) verkauft, kann man durchaus in eine gewerbliche Tätigkeit des Verkaufens hineinrutschen, auch wenn die Bücher ursprünglich aus dem Privatbesitz stammen. Die Menge der Angebote ist nicht allein das ausschlaggebende Kriterium für gewerbliche Verkaufstätigkeit, aber doch ein ganz wesentliches Indiz. Und da kommen nun die 750 Bücher ins Spiel. Damit die echten privaten Anbieter nicht Gefahr laufen, allein aufgrund ihrer Angebotsmenge plötzlich als gewerblich eingestuft zu werden, hat booklooker damals eben diese Grenze eingeführt. Dadurch wird verhindert, dass private Verkäufer riesige Mengen von Büchern hier gleichzeitig anbieten können und damit allein aufgrund der Angebotsmenge den Anschein erwecken, sie seien eigentlich gar nicht privat.
nanoq
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Re: Einstellmenge an Büchern

Beitrag von nanoq »

antje hat geschrieben:Und ich habe auf booklooker auch nie von Abmahnungen wegen zu großer Mengen eingestellter Artikel gehört
Die hat es aber damals gegeben.

Das war nach der Abmahnwelle mit den indizierten Büchern, etwa Anfang 2008. Damals hat sich so ein Scherzkeks hingesetzt und hat etliche Privatverkäufer mit mehr als 1.000 Angeboten abgemahnt. Die Begründung war, diejenigen würden "über die üblichen Haushaltsmengen hinaus" Bücher anbieten und verkaufen. Deshalb seien sie gewerblich tätig und müssten die entsprechenden Informationspflichten erfüllen, was sie nicht getan hätten, weshalb sie abgemahnt werden müssten/ dürften.

Ich habe damals mehrere Forumsmitglieder gegen diesen Abmahner vertreten. In einem der Fälle hat der Gegner geklagt, das Gericht hat sich aber unseren Ausführungen angeschlossen, wonach mein damaliger Mandant trotz seiner 1.100 Angebote eben doch noch ein privater Verkäufer war (ich hatte hier im Forum damals auch über das Verfahren berichtet). Die übrigen Abgemahnten, jedenfalls diejenigen, die von mir vertreten wurden, haben danach nie wieder was von dem Typen gehört - ob er seine Abmahnungen bei anderen Anbietern weiter verfolgt hat, weiß ich allerdings nicht.

Ich weiß aber, dass einige bis dahin private Verkäufer im Zuge dieser zweiten Abmahnungswelle (in der behauptet wurde, man sei nicht privat sondern gewerblich tätig) von privat auf gewerblich umgestellt haben.
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antje
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Re: Einstellmenge an Büchern

Beitrag von antje »

Richtig, nanoq, es gab ja diese Abmahnwelle auch noch...

In meinem Satz fehlte ein danach :-)
Viele Grüße, Antje
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overdrive
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Re: Einstellmenge an Büchern

Beitrag von overdrive »

Ich würde mich als Privatanbieter allerdings keinesfalls dadurch beruhigt/bestätigt fühlen, mehrere 100erte Artikel dauerhaft im Angebot zu haben, nur weil BL eine Grenze von 750 vorgegeben hat. In einem evtl. Streitfall dürften Betroffene ziemlich alleine dastehen.
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Korsar77
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Re: Einstellmenge an Büchern

Beitrag von Korsar77 »

Hi an alle!

Wow! Da scheint ja ganz schön Sprengkraft drin zu stecken!

Vielen lieben Dank für die Antworten!

Ich habe nämlich über meine Buchverkäufe nur sehr rudimentäre Kenntnisse, aber bei der Einstellmenge käme ich nie auf 750, da das ja eine 24h-Schicht bedeuten würde. :roll:

Außerdem müßte ich dann wahrscheinlich alle Bücher mal rausholen... mir graut vor dieser Vorstellung! :roll: :evil:

Ich hab nur irgendwie das Gefühl bekommen, dass ich die Menge meiner Bücher absolut unterschätzt habe... und daher weiter verkaufen muss (!) und wollte mich vergewissern, dass ich nichts Verkehrtes mache (ich möchte auch nicht abgemahnt werden!). :twisted:

Nochmals vielen Dank! Bin beruhigt und kann ab u nd an wieder einstellen, denn das kurbelt irgendwie die Verkäufe an...

Viele Grüße
Korsar :D
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Re: Einstellmenge an Büchern

Beitrag von spiralnebel111 »

Korsar77 hat geschrieben: Ich hab nur irgendwie das Gefühl bekommen, dass ich die Menge meiner Bücher absolut unterschätzt habe...
Kommt mir irgendwie bekannt vor... :mrgreen:
Und ich habe keine einziges Buch weniger, als vor booklooker. Ganz im Gegenteil ich habe Regale dazugekauft, weil ich hier immerzu Bücher finde und auch noch Tipps für Bücherflohmärkte bekomme... :mrgreen:
Zuletzt geändert von spiralnebel111 am Di 1. Okt 2013, 19:03, insgesamt 1-mal geändert.
Moranda
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Re: Einstellmenge an Büchern

Beitrag von Moranda »

Es geht mir ganz genauso, ich habe ebenso viel gekauft wie verkauft.
Außerdem kannst du(hunderte) Bücher eingestellt haben und 2 davon im Jahr verkaufen,
wenn es Bücher sind, die nicht gefragt sind.
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Summerhill1972
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Re: Einstellmenge an Büchern

Beitrag von Summerhill1972 »

Moranda hat geschrieben:Es geht mir ganz genauso, ich habe ebenso viel gekauft wie verkauft.
Wow, du hast aber eine sehr gute Selbstbeherrschung. Ich habe sehr viel mehr gekauft, als verkauft. :roll:
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