Am 5.11.2013 ist folgendes Buch auf Hinweis von Libri von booklooker und anderen Bücherwebsites entfernt worden:
William Thomsen: Chinaleaks AAVAA E-Book Verlag ISBN 9783862549405 Erscheinungstermin:01.06.2011
booklooker: "Der Artikel mit dieser ISBN darf auf Grund von möglichen oder nachgewiesenen rechtlichen Problemen bis auf weiteres nicht bei uns angeboten werden."
Kennt jemand die Hintergründe?
Verlagstext:
Wie viel Leid und Elend kann ein Mensch ertragen? Wann ist ein Inhaftierter durch qualvolle Folter so weit, dass er sich nur noch den Tod wünscht? Nach einem Monat? Oder nach einem halben Jahr? William Thomsen wurde 14 Monate in China festgehalten, fünf lange Wintermonate im gefürchteten Gefängnis der Staatssicherheit. Eine Odyssee grausamer Verhöre, Erniedrigungen und bedingungslosen Ausgeliefertseins. Alleine hätte er es wohl nicht überlebt. Aber es gab Zellengenossen, die ihm Mut machten und Kraft gaben. So auch der jetzige Friedensnobelpreisträger, der ihm half, die Haft zu überstehen und nun diese Geschichte zu erzählen.
"Chinaleaks" Verkauf verboten?
- Maulwurfshaufen
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Re: "Chinaleaks" Verkauf verboten?
Wenn es sich um einen authentischen Bericht und nicht um einen fiktiven Roman handelt, könnte es von chinesischer Seite Protest gegeben haben.
Re: "Chinaleaks" Verkauf verboten?
Der AAVAA Verlag schreibt:
"Hintergrund: Aufgrund eines Rechtsstreites haben wir die Rechte an
diesem Titel zurückgegeben und dürfen ihn nicht mehr vertreiben."
Ich frage mich nun, ob der Verkauf gebrauchter Exemplare damit auch rechtsunsicher geworden ist.
"Hintergrund: Aufgrund eines Rechtsstreites haben wir die Rechte an
diesem Titel zurückgegeben und dürfen ihn nicht mehr vertreiben."
Ich frage mich nun, ob der Verkauf gebrauchter Exemplare damit auch rechtsunsicher geworden ist.
- Maulwurfshaufen
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Re: "Chinaleaks" Verkauf verboten?
Ja, diese Exemplare dürfen dann auch nicht mehr gehandelt werden.
Re: "Chinaleaks" Verkauf verboten?
Solange es kein Verbot o. ä. gibt, wüsste ich nicht, wieso ein Rechtsstreit anderer dich am Verkauf hindern sollte. Zwecks Problemvermeidung würde ich darauf verzichten ... man weiß ja nie, ob die Anwälte auch Bücherbörsen durchstöbern und klagen ....Maulwurfshaufen hat geschrieben:Ja, diese Exemplare dürfen dann auch nicht mehr gehandelt werden.