Mängelexemplare/Remittenden

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Brombeere
Beiträge: 65
Registriert: Di 3. Okt 2006, 19:56
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Beitrag von Brombeere »

..und der Feinmotorik :D
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Flachs
Beiträge: 11883
Registriert: Mi 2. Nov 2005, 17:57
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Beitrag von Flachs »

Kanalratte hat geschrieben:Aber wie das halt so ist; alles eine Frage der Körnung. :)
taschenrechner hat geschrieben:..und der Feinmotorik :D

... und man merkt, daß irgendwas falsch war, wenn die Beseitigung des Mängelstempels bewirkt hat, daß es sich nun tatsächlich um ein Mängelexemplar handelt... :mrgreen:
Der Wurm findet es merkwürdig und töricht,
daß der Mensch seine Bücher nicht frißt.
(Rabindranath Tagore)
Bikerhannover
Beiträge: 1
Registriert: Mi 21. Feb 2007, 23:43

Beitrag von Bikerhannover »

also ich hatte geschrieben : "aus der Buchpreisbindung herausgenommen". Der Käufer , ein Händler, hat das Buch im Kundenauftrag dann für 2 euro gekauft und es wohl für 20 euro an den Kunden verkaufen wollen. Er beschwerte sich das es nun als Mängelexemplar gekennzeichnt sei,...... und das ich es nicht geschrieben hätte.... Ein Teufel wer schlechtes dabei denkt...Das Buch war neu einmal gelesen, Bestzustand. Wie frisch aus dem Buchregal...Welcher Privatverkäufer rechnet damit das einem so etwas passiert. Werde diesem Händler keine Gewähr geben, egal obs ne neg. Bewertung gibt.
Aus der Buchpreisbindung herausgenommen sagt doch alles aus
barbara
Beiträge: 606
Registriert: Fr 23. Sep 2005, 08:02

Beitrag von barbara »

Das sagt es leider überhaupt nicht: wenn der Titel komplett aus der Buchpreisbindung genommen wurde, d. h. auch nicht mehr im Verzeichnis lieferbarer Bücher steht, ist der Händler zu recht verärgert. Die Stempel dienen nur dazu, einzelne Exemplare aus der Preisbindung zu nehmen, nicht den kompletten Titel. Und - wie bereits mehrfach erwähnt - ist der Stempel selbst für viele Käufer ein Mangel.

LG, Barbara
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Pain
Beiträge: 1169
Registriert: So 25. Sep 2005, 10:10
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Beitrag von Pain »

Ich finde, dieser Thread gehört auf die erste Seite.

Ich verstehe nicht, dass es immer noch Verkäufer gibt, die nicht darauf hinweisen, dass das angebotene Buch ein Mängelexemplar ist.
Das muss definitiv angegeben werden und ein Auslassen des Hinweises ist ein Reklamationsgrund - oder zumindest einer für eine schlechtere Bewertung.

Gut, ich bin da ja normalerweise nicht so, dass ich mit niedrigen Bewertungen um mich werfe, und man kann ja auch mit mir reden... aber wenn ein Verkäufer absichtlich den Hinweis 'Mängelexemplar' weglässt, ist das eindeutig nicht in Ordnung.

Ich weiß, das wurde schon mehrfach erwähnt, aber der Thread sollte nicht in der Versenkung verschwinden.
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d_r_m_s
Beiträge: 3593
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Beitrag von d_r_m_s »

da muss man sich wohl fragen, ob manche VK auch andere deutliche Flecken im Schnitt nicht angeben ... denn etwas anderes ist die typische Mängelexemplarkennzeichnung ja nicht ...

was sofort auffällt, wenn man das Buch einmal kurz von allen Seiten betrachtet, gehört in die Beschreibung ... sollte man doch mal 'blind' eingestellt haben finde ich kulantes Verhalten des VK selbstverständlich ...

hatte ich auch schon mal, aber mit einem etwas versteckten Namenseintrag, den ich erst beim Verpacken gefunden habe ... mein K war mit einem Preisnachlass zufrieden ... aber notfalls würde ich dann auch auf meine Kosten zurücknehmen ...
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