Beim Buchkauf betrogen worden

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Apfelschorle
Beiträge: 5
Registriert: Di 29. Jul 2014, 12:36

Beim Buchkauf betrogen worden

Beitrag von Apfelschorle »

Hallo zusammen,

bei meinem letzten Buchkauf bin ich betrogen worden, ich bin mit dem booklooker System noch nicht so wirklich vertraut und würde gerne mit der Verkäufer Kontakt aufnehmen.

Wie mache ich das?

LG, Apfelschorle
jimi hendrix
Beiträge: 556
Registriert: Di 23. Okt 2007, 19:07
Wohnort: Kehlbach, Rhein-Lahn-Kreis

Re: Beim Buchkauf betrogen worden

Beitrag von jimi hendrix »

Entweder; geh auf deinen Verkauf (booklooker-Seite) und dann auf "Problem melden", oder du schreibst dem Verkäufer eine E-Mail, E-Mail-Adresse müsstest du ja haben
Apfelschorle
Beiträge: 5
Registriert: Di 29. Jul 2014, 12:36

Re: Beim Buchkauf betrogen worden

Beitrag von Apfelschorle »

Ach danke, an die Emails hab ich gar nicht gedacht.
Hab überall nur Buttons gesucht, PN schreiben oder sowas.
Apfelschorle
Beiträge: 5
Registriert: Di 29. Jul 2014, 12:36

Re: Beim Buchkauf betrogen worden

Beitrag von Apfelschorle »

Nunja, ein erster Punkt triffts schon ganz gut.
Der Verkäufer schiebt den Schwarzen Peter erst Booklooker zu, dann dem Buchhandel etc. Diverse Aussagen widersprechen sich, nunja.
VK meint, es sei ein Versehen, ich fühle mich durch die ganzen Widersprüche und die falsche Ware ziemlich veräppelt.

Der Verkäufer und ich stehen über Booklooker in Kontakt, die sind also informiert.
Namen oder sonstiges werde ich keine Nennen, denn ein Pranger soll es ja nicht werden.
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d_r_m_s
Beiträge: 3593
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Re: Beim Buchkauf betrogen worden

Beitrag von d_r_m_s »

ja, es wäre schon interessant, ein paar Details zu erfahren ... der Name des VK muss ja nicht dazugehören ...

bei falschen oder irreführenden Angaben sollte der Handel einfach rückabgewickelt werden ... da kann Booklooker ev. das Verständnis des VK für seine Verantwortlichkeiten schärfen ...

'Betrug' ist so etwas aber nur in ganz seltenen Fällen, das meiste gehört einfach in die Kategorie 'Sh!t happens' ...

Ein kluger Mensch sagte einmal:
Jede Sache hat drei Seiten:
  • Eine siehst du,
    eine andere sehe ich,
    und die dritte sehen wir beide nicht.


:wink:
bebbi

Re: Beim Buchkauf betrogen worden

Beitrag von bebbi »

PitBull hat geschrieben: Übrigens : Wenn Du für Dein gutes Geld nichts erhalten hast,
dann wäre das Pech, aber kein Betrug. Büchersendungen können
nun mal verloren gehen, da kann der Verkäufer nix für. Da hülfe
nur Versand per Einschreiben oder Hermes oder ...
… nur, wenn ein privater VK das ausgeschlossen hat.
kalokalokairi
Beiträge: 695
Registriert: So 16. Okt 2011, 11:41
Wohnort: 65719

Re: Beim Buchkauf betrogen worden

Beitrag von kalokalokairi »

bebbi hat geschrieben:
PitBull hat geschrieben: Übrigens : Wenn Du für Dein gutes Geld nichts erhalten hast,
dann wäre das Pech, aber kein Betrug. Büchersendungen können
nun mal verloren gehen, da kann der Verkäufer nix für. Da hülfe
nur Versand per Einschreiben oder Hermes oder ...
… nur, wenn ein privater VK das ausgeschlossen hat.
Nö, da muss ich mal vehement widersprechen.

Im BGB ist festgelegt, dass beim Versendungskauf das Verlustrisiko ab Übergabe an das Versandunternehmen beim Käufer liegt.
Hier http://dejure.org/gesetze/BGB/447.html nachzulesen.

Ausnahme: Wenn ein gewerblicher Verkäufer an eine Privatperson verkauft, trägt der Verkäufer das Risiko bis zur Übergabe.
bebbi

Re: Beim Buchkauf betrogen worden

Beitrag von bebbi »

Ist das nicht faktisch das gleiche, wie ich es gesagt habe nur anders ausgedrückt?
blokk
Beiträge: 1248
Registriert: Mi 6. Dez 2006, 21:02
Wohnort: Petershagen

Re: Beim Buchkauf betrogen worden

Beitrag von blokk »

Apfelschorle hat geschrieben: Der Verkäufer schiebt den Schwarzen Peter erst Booklooker zu, dann dem Buchhandel etc. Diverse Aussagen widersprechen sich, nunja.
VK meint, es sei ein Versehen, ich fühle mich durch die ganzen Widersprüche und die falsche Ware ziemlich veräppelt.
In diesem Fall trifft die Artikelbeschreibung nicht mit dem Artikel überein. Man nennt das Mängelrüge. Dafür haftet auch der private Verkäufer und muss den Artikel zurück nehmen. Zum Verkaufspreis plus Versand muss er auch die Rücksendekosten übernehmen.
sulky2806
Beiträge: 84
Registriert: Di 6. Okt 2009, 19:27

Re: Beim Buchkauf betrogen worden

Beitrag von sulky2806 »

@ bebbi

Nicht wirklich! EIn priavter Verkäufer muss das Versandrisiko nicht explizit ausschließen, es ist per Gesetz schon ausgeschlossen. Viele tun es trotzdem, um unnötige Diskussionen von vornherein auszuschließen.
bebbi

Re: Beim Buchkauf betrogen worden

Beitrag von bebbi »

sulky2806 hat geschrieben:@ bebbi

Nicht wirklich! EIn priavter Verkäufer muss das Versandrisiko nicht explizit ausschließen, es ist per Gesetz schon ausgeschlossen. Viele tun es trotzdem, um unnötige Diskussionen von vornherein auszuschließen.
Höre ich das erste Mal. Weißt du zufällig die genauen §§?

Mit nicht auslernenden Grüßen

Bebbi
A S
Beiträge: 105
Registriert: Di 15. Okt 2013, 13:16

Re: Beim Buchkauf betrogen worden

Beitrag von A S »

Hi Bebbi,

siehe Wikipedia, Abschnitt "Besonderheiten im Kaufrecht". Dort wird auf die relevanten Artikel des BGB verlinkt.

A S
Intellektuelle sind Leute, die in Bibliotheken oder Museen gehen, obwohl es nicht regnet.

Meine Sparten
bebbi

Re: Beim Buchkauf betrogen worden

Beitrag von bebbi »

A S hat geschrieben: siehe Wikipedia, Abschnitt "Besonderheiten im Kaufrecht". Dort wird auf die relevanten Artikel des BGB verlinkt.
Hallo A. S.,

danke für den Hinweis. Es geht wohl um §474 BGB als abweixhende Regelung zu §447 BGB.
Danach verstehe ich dann aber nicht ,warum Händler dann doch haften müssen.

Grüße

Bebbi
A S
Beiträge: 105
Registriert: Di 15. Okt 2013, 13:16

Re: Beim Buchkauf betrogen worden

Beitrag von A S »

Hi Bebbi,

das hat Verbraucherschutzgründe. Siehe auch Versendungskauf.

A S
Intellektuelle sind Leute, die in Bibliotheken oder Museen gehen, obwohl es nicht regnet.

Meine Sparten
bebbi

Re: Beim Buchkauf betrogen worden

Beitrag von bebbi »

Hi A S,

danke für die Info. Das heißt, wenn ich als Privatkunde etwas einkaufe und der Verkäufer nicht festlegt, wie das versendet wird und ich das als Käufer festlege, trage ich dann nach § 474 Abs. 4 BGB doch das Versandrisiko. So ein Fall habe ich noch nicht erlebt, glaub ich.

Und der Ausschluss des Umtausches, den viele Private auch vornehmen, ist der auch unnötig?

Grüße

Bebbi
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