Käufer meldet sich nicht mehr ...

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Aristo
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Käufer meldet sich nicht mehr ...

Beitrag von Aristo »

... aber anders als "normal".

Am 08.12. hatte ich einen Verkauf, der Käufer hat prompt bezahlt und ich habe das Buch losgeschickt und ihn positiv bewertet.

Kurz vor Weihnachten kam das Buch zurück mit dem Vermerk "Empfänger unter der Adresse unbekannt". Ich also dem Käufer gemailt und erhielt die Auskunft, "ach ja, ich hab vergessen, bei Booklooker meine neue Adresse einzugeben". Die neue Adresse mailte er mir gleich mit.

Daraufhin teilte ich dem Käufer mit, dass es in diesem Fall ja wohl sein Fehler wäre und er mir die Versandkosten (immerhin 1,65 €) noch einmal überweisen möchte. Das hat er mir auch per mail zugesagt, aber seit dem habe ich nichts mehr von ihm gehört, obwohl ich mehrmals nachgefragt habe! Das Buch (VK-Wert 3,70 €) liegt nun hier rum und ich würde nun gern mal wissen, was ich damit machen soll .... es ist ja seins, aber ich seh nicht ein, ihm die Versandkosten "zu schenken". :roll:

Der Witz an der Sache ist ja, dass der Käufer mich bereits ebenfalls positiv bewertet hat ... 8)

Hattet Ihr sowas schon mal ... wie lange soll ich noch warten ... und worauf :wink: ?
Gruß - Aristo

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dickerbert
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Re: Käufer meldet sich nicht mehr ...

Beitrag von dickerbert »

Das kommt mir bekannt vor: viewtopic.php?f=2&t=16677 :wink:

Ich würde nochmal eine Mail schreiben in der du freundlich aber bestimmt sagst, dass er erneut Versandkosten zahlen soll, wenn er das Buch haben will. Folgt darauf keine Reaktion, eine weitere E-Mail unter Fristsetzung (1 Woche) in der du ihm mitteilst, dass du vom Kaufvertrag zurück trittst und ihm sein Geld abzüglich Auslagen (Versand+Provision) zurück überweist, wenn er bis dahin nicht zahlt.

Das Risiko einer nachträglichen Änderung der Bewertung besteht natürlich und es ist fraglich, ob man dieses Risiko für 1,65€ eingehen sollte. Auf der anderen Seite geht es ums Prinzip und der Booklooker Service schaut sich die Sachlage auch genau an und entscheidet nicht selten für den Verkäufer!
jimi hendrix
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Re: Käufer meldet sich nicht mehr ...

Beitrag von jimi hendrix »

Ich würde gar nicht machen, schließlich will er ja etwas von dir, das Buch nämlich. Ich hatte schon ähnliche Fälle und bin es auch langsam satt, falschen Adressen hinterher zu jagen. Nachträglich negativ bewerten kann er dich nicht.
Ich hatte mal einen Fall, wo der Käufer es nicht einsah, dass er seine eigene Adresse falsch geschrieben hat und er hat mich ohne Vorwarnung und Kommentar negativ bewertet, weil das Buch ja nicht angekommen sei, bl hat das dann gelöscht, nachdem ich nachweisen konnte, dass es diese Stadt überhaupt nicht gibt :mrgreen:
mausi44
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Re: Käufer meldet sich nicht mehr ...

Beitrag von mausi44 »

Eine einmal postiv abgegebene Bewertung kann nicht nachträglich geändert werden.
Der Käufer könnte jedoch Booklooker darum bitten,diese zu löschen,aber er kann dann nicht noch mal bewerten.
kalokalokairi
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Re: Käufer meldet sich nicht mehr ...

Beitrag von kalokalokairi »

dickerbert hat geschrieben:Das kommt mir bekannt vor: viewtopic.php?f=2&t=16677 :wink:
...
Folgt darauf keine Reaktion, eine weitere E-Mail unter Fristsetzung (1 Woche) in der du ihm mitteilst, dass du vom Kaufvertrag zurück trittst und ihm sein Geld abzüglich Auslagen (Versand+Provision) zurück überweist, wenn er bis dahin nicht zahlt.
...
Machen das Banken? Einen Teilbetrag zurücküberweisen? Schließlich habe ich als Empfänger die Bankverbindung des Absenders normalerweise nicht. Hast du damit Erfahrung?
LocoLibri
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Re: Käufer meldet sich nicht mehr ...

Beitrag von LocoLibri »

Machen das Banken? Einen Teilbetrag zurücküberweisen?
Es gibt meines Wissens bei eingegangenen Überweisungen keine Rückgabefunktion wie bei Lastschriften (und da ginge tatsächlich nur "alles oder nichts").

Also bleibt nur eine Überweisung. Nicht alle Banken zeigen die Gegenkontoverbindung an, das hat Vor- und Nachteile (unter Sicherheits- und Bequemlichkeitsaspekten). Eventuell muss also der Käufer noch die Bankdaten liefern. Wenn er auch das nicht tut, hat man es zumindest versucht.
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Aristo
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Re: Käufer meldet sich nicht mehr ...

Beitrag von Aristo »

Ich würde ihm ja den reinen Kaufpreis des Buches zurück überweisen - aber ich habe seine Kontonummer nicht und er meldet sich ja nicht auf meine Mails ....

Da er mich ja schon bewertet hat (vermutlich unabsichtlich, keine Ahnung) sehe ich das recht locker, aber letztendlich möchte ich die Sache ja mal vom Tisch haben.
Gruß - Aristo

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dickerbert
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Re: Käufer meldet sich nicht mehr ...

Beitrag von dickerbert »

Dass eine Bewertung nicht nach unten korrigiert werden kann ist gut zu wissen. Danke!

Ihn mit der letzten Mail nach der Bankverbindung zu fragen ist auch eigentlich viel bequemer. Meldet er sich nicht mehr, kann man das Buch nochmal verkaufen und zweimal kassieren :wink:
kalokalokairi
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Re: Käufer meldet sich nicht mehr ...

Beitrag von kalokalokairi »

dickerbert hat geschrieben: ...
Ihn mit der letzten Mail nach der Bankverbindung zu fragen ist auch eigentlich viel bequemer. Meldet er sich nicht mehr, kann man das Buch nochmal verkaufen und zweimal kassieren :wink:
Die Verjährungsfristen hierzulande sind dir bekannt? Für Kaufverträge aus dem Jahr 2015 ist Verjährungsstichtag der 1.1.2019.
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Aristo
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Re: Käufer meldet sich nicht mehr ...

Beitrag von Aristo »

Gilt das auch für private Verkäufe?

Na deswegen frage ich ja. Noch habe ich die Hoffnung nicht aufgegeben ... auch wenn die Bewertung positiv ist, hätte es für mich einen unangenehmen Beigeschmack, wenn es nicht korrekt verlaufen würde ...
Gruß - Aristo

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dickerbert
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Re: Käufer meldet sich nicht mehr ...

Beitrag von dickerbert »

kalokalokairi hat geschrieben:Die Verjährungsfristen hierzulande sind dir bekannt? Für Kaufverträge aus dem Jahr 2015 ist Verjährungsstichtag der 1.1.2019.
Deswegen ja:
dickerbert hat geschrieben:Folgt darauf keine Reaktion, eine weitere E-Mail unter Fristsetzung (1 Woche) in der du ihm mitteilst, dass du vom Kaufvertrag zurück trittst und ihm sein Geld abzüglich Auslagen (Versand+Provision) zurück überweist, wenn er bis dahin nicht zahlt.
Besser wäre natürlich ein Brief per Einschreiben, aber bei einem Streitwert von 3,70 € würde ich persönlich das Risiko eingehen das ganze nur per Mail mitzuteilen. Wenn das Buch zu Hause nicht stört spricht auch nichts dagegen, die Frist auf 4 Wochen zu verlängern. Damit sollte dann auch eine angemessene Aufbewahrungsfrist gewahrt sein.
Zu den Hintergründen: Allein schon durch den ersten Zustellversuch an die falsche Lieferadresse ist der Käufer in Annahmeverzug und das eröffnet dem Verkäufer den Rücktritt vom Kaufvertrag (http://www.it-recht-kanzlei.de/rechte-v ... resse.html). Um es auf die Spitze zu treiben könnte der Verkäufer auch vom Käufer verlangen die Ware bei ihm abzuholen. Denn mit der Übergabe des Buches an die Post hat der Verkäufer seinen Teil des Vertrags erfüllt und die Schickschuld hat sich in eine Holschuld gewandelt (http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=199772).
kalokalokairi
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Re: Käufer meldet sich nicht mehr ...

Beitrag von kalokalokairi »

Aristo hat geschrieben:Gilt das auch für private Verkäufe?

Na deswegen frage ich ja. Noch habe ich die Hoffnung nicht aufgegeben ... auch wenn die Bewertung positiv ist, hätte es für mich einen unangenehmen Beigeschmack, wenn es nicht korrekt verlaufen würde ...
Falls du die Verjährung meinst: Die gilt schlicht für alle Kaufverträge.
Ausnahmen können Verträge zwischen gewerblichen Beteiligten darstellen, da herrscht weitestgehend Gestaltungsfreiheit.
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Aristo
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Re: Käufer meldet sich nicht mehr ...

Beitrag von Aristo »

Danke für Eure Kommentare!
Werde mal sehen, ob ich nicht doch noch Kontakt zu ihm bekomme.
Gruß - Aristo

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