Hallo,
ich habe ein aktuelles Buch, das als "wie neu" beschrieben wurde, über BL gekauft. Heute kam es an, soweit alles ok.
Leider ist es zwar neu, aber der Schutzumschlag fehlt. Ich habe jetzt den VK angeschrieben und gebeten, mir den Umschlag zuzusenden. Was kann ich machen, wenn er das nicht tut? Im Buch steht, dass es sich um eine "unverkäufliche Leseausgabe" handelt, die vielleicht Buchhändler oder Rezensenten vorab zugeschickt bekommen.
Ich habe immerhin EURO 14,95 zuzüglich satten EURO 2,90 Versandgebühren (bis 1000 g) bezahlt.
Bin gespannt auf Eure Antworten!
Nolde
Buch nicht "wie neu" - Was tun?
Re: Buch nicht "wie neu" - Was tun?
Ach ja, das Erscheinungsbild des Buches entspricht auch (natürlich) nicht der Abbildung, die dem Angebot zugrunde lag. Dort ist das Buch mit einem Bild dargestellt.
Re: Buch nicht "wie neu" - Was tun?
Käuferschutzprogramm
https://www.booklooker.de/faq/kaeuferschutz/158
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Re: Buch nicht "wie neu" - Was tun?
Wurde das Buch denn als "unverkäufliche Leseausgabe" im Angebotstext beschrieben?
Ein orig. Schutzumschlag muss natürlich bei einem Buch, welches als "wie neu" anboten wird, dabei sein, sofern das Buch ursprünglich auch so ausgeliefert worden ist.
Ich würde den Verkäufer kontaktieren und um Stellungnahme bitten. Ein seriöser Verkäufer würde einen Preisnachlass einräumen, sofern dies gewünscht wird, oder die Kaufabwicklung rückabwickeln inkl. der Übernahme sämtlicher Kosten, sofern es Fehler in der Beschreibung gegeben hat.
Den Käuferschutz von Booklooker würde ich erstmal aussen vor lassen und nur dann bemühen, wenn es zu keiner Einigung kommt.
Stand bei dem Bild zufällig dabei, dass das Buch von der Abbildung abweichen kann?
Ein orig. Schutzumschlag muss natürlich bei einem Buch, welches als "wie neu" anboten wird, dabei sein, sofern das Buch ursprünglich auch so ausgeliefert worden ist.
Ich würde den Verkäufer kontaktieren und um Stellungnahme bitten. Ein seriöser Verkäufer würde einen Preisnachlass einräumen, sofern dies gewünscht wird, oder die Kaufabwicklung rückabwickeln inkl. der Übernahme sämtlicher Kosten, sofern es Fehler in der Beschreibung gegeben hat.
Den Käuferschutz von Booklooker würde ich erstmal aussen vor lassen und nur dann bemühen, wenn es zu keiner Einigung kommt.
Stand bei dem Bild zufällig dabei, dass das Buch von der Abbildung abweichen kann?
Zuletzt geändert von briefmarkenjaeger am Mo 16. Feb 2015, 22:13, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Buch nicht "wie neu" - Was tun?
Hallo,
ich finde, du solltest erst einmal die Reaktion des Verkäufers abwarten, bevor du das Käuferschutzprogramm bemühst.
Das kannst du dir immer noch für den Fall aufheben, dass es zwischen dir und dem Verkäufer zu keiner Einigung kommt.
ich finde, du solltest erst einmal die Reaktion des Verkäufers abwarten, bevor du das Käuferschutzprogramm bemühst.
Das kannst du dir immer noch für den Fall aufheben, dass es zwischen dir und dem Verkäufer zu keiner Einigung kommt.
Re: Buch nicht "wie neu" - Was tun?
Der Verkäufer reagiert nicht. Ich habe gefordert, dass ich mein Geld zurück bekomme, da ich mich getäuscht fühle. In der Beschreibugn stand nicht, dass es sich um ein "unverkäufliches Leseexemplar" handelt und auch nicht, dass der Umschlag fehlt.
Außerdem habe ich eben das Problem an booklooker gemeldet. Mal sehen, was daraus wird.
Außerdem habe ich eben das Problem an booklooker gemeldet. Mal sehen, was daraus wird.
Re: Buch nicht "wie neu" - Was tun?
Naja- "wie neu" heißt ja nicht dass es neu ist. Wenn ich es für mich selbst behalten möchte- würde ich garnix unternehmen.
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Re: Buch nicht "wie neu" - Was tun?
Frage ist doch, ob es sich um ein Angebot handelte, welches mit Bild angeboten wurde oder nicht.
Wenn es sich um ein Exemplar handelt, was als Leseexemplar ausgewiesen ist, hat dies angegeben zu sein. Fakt ist, dass alle gemachten Angaben Vertragsbestandsteil sind. Die unterschiedliche Auffassung "wie neu", ist nebensächlich, da Booklooker klar definiert hat, was darunter zu verstehen ist.
Wie neu bedeutet nicht nur den tadellosen Zustand des Buches an sich, sondern auch, dass der OU ein Grundbestandteil des Buches ist.
Insofern ist zumindest eine entsprechende Kaufpreisminderung angebracht.
Grundsätzlich sollte man Abstand von Beispielbildern nehmen, bzw, wenn kein Bild vorhanden ist, ausser der VK verfügt über ein entsprechendes Bewertungsprofil oder ist ein VK des Vertrauens.
Wenn es sich um ein Exemplar handelt, was als Leseexemplar ausgewiesen ist, hat dies angegeben zu sein. Fakt ist, dass alle gemachten Angaben Vertragsbestandsteil sind. Die unterschiedliche Auffassung "wie neu", ist nebensächlich, da Booklooker klar definiert hat, was darunter zu verstehen ist.
Wie neu bedeutet nicht nur den tadellosen Zustand des Buches an sich, sondern auch, dass der OU ein Grundbestandteil des Buches ist.
Insofern ist zumindest eine entsprechende Kaufpreisminderung angebracht.
Grundsätzlich sollte man Abstand von Beispielbildern nehmen, bzw, wenn kein Bild vorhanden ist, ausser der VK verfügt über ein entsprechendes Bewertungsprofil oder ist ein VK des Vertrauens.
Il ne suffit pas de ne pas avoir des idées,il faut aussi être incapable des les établir.