Verkaufsverbot aus Jugendschutzgründen?

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Friesenhexe
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Re: Verkaufsverbot aus Jugendschutzgründen?

Beitrag von Friesenhexe »

williwu
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Re: Verkaufsverbot aus Jugendschutzgründen?

Beitrag von williwu »

Jetzt verstehe ich auch, warum ich die DVD "Rattennest" mit Ralph Meeker nicht bei booklooker bekommen konnte. Aus irgendeinem Grunde ist der Film vor dreißig Jahren oder so FSK18 eingestuft worden (nach heutigen Maßstäben wäre er sicherlich höchstens FSK12, aber das ändert ja niemand mehr).

Na ja, dafür gibt es ja noch Amazon oder ebay ... zum Kauf und zum Verkauf.
neuling1307
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Re: Verkaufsverbot aus Jugendschutzgründen?

Beitrag von neuling1307 »

Nur zur Info für an diesem Thema Interessierte: BL support schreibt heute morgen an mich per mail, dass die beiden Angebote von Händlern gelöscht werden. Ist bis jetzt - Stand 22.51 Uhr - nicht geschehen. ???
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antje
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Re: Verkaufsverbot aus Jugendschutzgründen?

Beitrag von antje »

BL nimmt es sehr genau und sperrt daher ohne Einschränkungen alle Titel, die in Deutschland indiziert sind.
Sicherlich wäre es auch ein Programmieraufwand, die Titel eingeschränkt zu zeigen, die unter den Jugendschutz fallen.
Das wiederum geht auf eine Abmahnwelle Anfang 2008 zurück, die uralt-indizierte Bücher betraf (davor hatte booklooker nämlich noch keinen Filter, und man sah den Büchern nicht unbedingt an, dass sie zu der Zeit noch auf den Index gehört hätten) und von der hier einige Hundert Anbieter - Händler und Private - betroffen waren und die sehr sehr hohe Wellen geschlagen hat. Ich war selbst betroffen und ich kann euch versichern, es hat keinen Spaß gemacht - allerdings der Abmahnerin im Nachhinein auch nicht :mrgreen:
Ich bin booklooker daher für den strengen Filter sehr dankbar, denn, neuling1307, die Liste der auf dem Index stehenden Schriften erhält man nicht so einfach, wie das scheint, und schon gar nicht kostenlos (es sei denn, in jüngster Zeit hätte sich das geändert).
Viele Grüße, Antje
Freundlichkeit ist eine Sprache, die Taube hören und Blinde lesen können - Mark Twain

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antje
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Re: Verkaufsverbot aus Jugendschutzgründen?

Beitrag von antje »

williwu hat geschrieben:Jetzt verstehe ich auch, warum ich die DVD "Rattennest" mit Ralph Meeker nicht bei booklooker bekommen konnte. Aus irgendeinem Grunde ist der Film vor dreißig Jahren oder so FSK18 eingestuft worden (nach heutigen Maßstäben wäre er sicherlich höchstens FSK12, aber das ändert ja niemand mehr).

Na ja, dafür gibt es ja noch Amazon oder ebay ... zum Kauf und zum Verkauf.
Die indizierten Bücher werden nach 25 Jahren gelöscht, sofern niemand einen erneuten Antrag stellt, sie weiterhin auf den Index zu setzen. Ob das bei FSK auch ähnlich ist, weiß ich allerdings nicht. Ist ja wieder eine andere Baustelle.
Viele Grüße, Antje
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antje
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Re: Verkaufsverbot aus Jugendschutzgründen?

Beitrag von antje »

neuling1307 hat geschrieben:Nur zur Info für an diesem Thema Interessierte: BL support schreibt heute morgen an mich per mail, dass die beiden Angebote von Händlern gelöscht werden. Ist bis jetzt - Stand 22.51 Uhr - nicht geschehen. ???
Inzwischen dürfte das aber wohl geschehen sein.
Viele Grüße, Antje
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neuling1307
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Re: Verkaufsverbot aus Jugendschutzgründen?

Beitrag von neuling1307 »

Hallo, unbekannte Antje,
vielen Dank für die verschiedenen Hinweise, auch auf die Debatte 2008, ich habe das inzwischen nachgelesen. Ich muss gestehen, dass mir das Ganze immer noch nicht klar ist, weil
1. das entsprechende Buch aktuell bei eurobuch 28 mal angeboten wird
2. booklooker selber es zuletzt am 30.1.2015 verkauft hat und
3. ein indiziertes Buch, wie du schreibst, nach 25 Jahren gelöscht wird. Woher weiß ich denn, wann es auf den Index kam und ob es da jetzt immer noch drauf ist, wenn es nicht so einfach ist, an die entsprechende Liste zu kommen?
Vielleicht bin ich zu doof, um da durchzublicken?
Mitternächtliche Grüße vom neuling1307.
williwu
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Re: Verkaufsverbot aus Jugendschutzgründen?

Beitrag von williwu »

Nun, dass das Buch bei Eurobuch erscheint kann entweder daran liegen, dass auch hier bei der Namensgebung getrickst wird oder aber, dass Eurobuch lediglich Angebote zusammenfasst, aber für diese keine Verantwortung übernehmen muss wie zB der Händler oder die Plattform, die das konkret anbietet. Das Buch wird auch nicht bei Eurobuch angeboten, sondern lediglich auf ein Angebot verwiesen.

Wenn es über booklooker verkauft wurde (es wurde nicht von booklooker verkauft, die Formulierung " booklooker selber es zuletzt am 30.1.2015 verkauft hat" ist somit falsch), dann wohl eben wegen dieser Tricks. In diesen Fällen ist bl auf Meldungen aufmerksamer Menschen angewiesen, die ein wie auch immer begründetes Interesse haben, den Verkauf der Bücher zu unterbinden.

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften darf ihre Listen nicht in audiovisuellen Medien veröffentlichen - dadurch soll verhindert werden, dass die Liste überall verfügbar ist und als eine Art Suchliste für Interessenten gerade an diesen Inhalten dient. Die Behörde muss aber ihre Entscheidungen in amtlichen Bekanntmachungen veröffentlichen, welche selbst nicht dem Urheberrecht unterliegen. Sie gibt zudem vier Mal im Jahr die BPjM-Aktuell heraus, in denen die vollständige Liste enthalten ist. Allerdings, ebenfalls um eine zu große Verbreitung zu vermeiden, wird hierfür ein Entgelt erhoben, und die unterliegt auch dem Urheberrecht, darf somit nicht vervielfältigt werden. Als Präsenzbestand ist diese Liste in den meisten, jedenfalls den größeren, Büchereien vorrätig und kann dort eingesehen werden.
Verlagskaufleute und Buchhändler lernen das in ihrer Ausbildung, deshalb war das bis zum Ende des letzten Jahrhunderts relativ unproblematisch, und den Privatverkauf, auch auf Flohmärkten, konnte man bis dahin vielleicht vernachlässigen. Mit der Verbreitung und Kommerzialisierung des Internets ist insoweit ein Problem aufgetreten, und die Verantwortung für die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes bzw. des Index (seit 2003, zuvor war es das „Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften”) obliegt jedermann - und das kann auch kontrolliert werden, die Behörde versorgt Gugel und ander Suchmaschinen mit den Indexdateien. Andererseits gilt im deutschen Recht das Prinzip "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" nicht. Somit kann man sich als naiver Privathändler vor Gericht vielleicht herausreden (das ist aber bitte nicht als Tipp oder Anregung zu verstehen!!!). Allerdings gilt das sicher nicht, wenn man bei bl das Angebot absichtlich mit einem fehlerhaften Titel versieht, und auch nicht, wenn man diese Diskussion verfolgt hat und nunmehr weiß, dass es diesen Index gibt und wie er einzusehen ist.
Wenn allerdings gewerbliche Händler - die es ja wissen müssen, weil es zu dem Beruf gehört - so ein Angebot einstellen und dann noch unter falscher Titelangabe, dann ist das wahrscheinlich bereits eine strafbare Handlung.
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antje
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Re: Verkaufsverbot aus Jugendschutzgründen?

Beitrag von antje »

Ob der letzte Satz von williwu so stimmt, weiß ich nicht, aber ansonsten: Danke auf ganzer Linie, williwu, für die ausführliche Erklärung, vor allem zum Index!

So weit ich weiß, sind die Plattformen nicht verpflichtet, indizierte Bücher von selbst rauszufiltern. Verantwortlich sind letzten Endes die Anbieter (bin mir aber nicht sicher, ob das immer noch so ist). Jedenfalls ist dann insofern der Filter von booklooker ein freiwilliges Angebot.

Ich konnte diesen Index eine Zeit lang nach 2008 mitverfolgen und musste feststellen, dass dort in der Regel neu nur noch braunes Zeugs, gewaltverherrlichende Sachen (meistens auch eher Audio-CDs und Filme) sowie Hardcore-Kram landen. Denen las man das schon vom Titel ab. Anders als das harmlose Erotikbüchlein, das ich im Angebot hatte. Solche Dinge, die oft in den 80er Jahren auf den Index waren und bei der Abmahnwelle in 2008 kurz vor der Löschung standen, würden wohl heute kaum mehr darauf landen. Insofern schaue ich mir den Index nicht dauernd an und schlafe damit recht ruhig. Außerdem vertraue ich da auf booklooker und bin froh, dass die so streng darauf achten. Wer das mit Tricks zu umgehen versucht...nun ja, werde ich, wenn ich das mal bemerke, auch sofort und auf der Stelle melden.
Viele Grüße, Antje
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williwu
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Re: Verkaufsverbot aus Jugendschutzgründen?

Beitrag von williwu »

Na ja, ich habe das zusammengegugelt, aber als Verwaltungsmensch, der ich bin und damit auch den Umgang mit Gesetzen gelernt habe, finde ich die Strafvorschriften des § 27 JuSchuG ziemlich klar, die eine Höchststrafe von 1 Jahr oder Geldstrafe in Aussicht stellen, wenn man indizierte Werke zB im Versandhandel anbietet (§ 27 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 15 Abs. 1 Nr. 5 für die, die's nachlesen wollen).

Die Misere ist: Natürlich will niemand den privaten Flohmarkthandel, auch nicht den virtuellen, behindern oder an fast nicht zu erfüllende Bedingungen knüpfen. Aber wie kann ein unbedarfter, gelegentlicher Dachbodenfundverkäufer denn verhindern, sich strafbar zu machen, falls so ein Fund nun mal auf'm Index steht? Und das auch noch, wenn es so schwer ist, davon überhaupt zu wissen, schließlich hat das Ganze ja was von: Wir machen 'ne Liste mit Sachen, die nicht gehandelt werden dürfen, aber wir sagen euch nicht, welche, und wenn ihr's doch macht, macht ihr euch strafbar. Deshalb mein Hinweis auf den juristisch nicht geltenden Grundsatz: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".

Anders bei gewerblichen (oder wegen des Geschäftsumfangs als gewerblich eingestuften) Händlern: Wer den Flohmarktverkauf professionell aufzieht, der muss sich mit den besonderen Rechtsvorschriften des Gewerbes vertraut machen, zB mit Hilfe der zuständigen IHK. Als Analogon kann man da etwa den Verkauf eines Nerzmantels sehen: Wenn man als Privater Tante Fridas altes Exemplar verkauft, dann wird die Rechtsfolge ggf. eine Rückabwicklung sein und eine Untersagungsverfügung, aber ich glaube nicht, dass man, wenn man glaubhaft macht, man wüsste nichts vom Washingtoner Artenschutzabkommen bzw, dass dieses auch für Mäntel gilt, die nicht von vor 1950 oder so sind, der Rechtsstaat mit Strafverfolgung tätig wird. Als Profi wirst du allerdings mit ziemlicher Sicherheit vor dem Kadi stehen.

Eine strafbare Handlung begeht, wer etwas tut, zu dem ein Gesetz sagt, dass ist strafbar. Wer ein indiziertes Buch bei bl einstellt und dabei bewusst einen Filtermechanismus umgeht, der macht eben das und weiß es dann auch. Eigentlich ein dummer Mensch, wenn er schon eine Plattform nutzt, die ihm dankenswerterweise eine solche Hilfe auch zu seinem eigenen Schutz zur Verfügung stellt, und er diese Hilfe dann nicht nur nicht annimmt.
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Friesenhexe
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Re: Verkaufsverbot aus Jugendschutzgründen?

Beitrag von Friesenhexe »

williwu, wenn Du mich meinst von wegen Artenschutzabkommen und weil ich von meinem neuen Pelzmantel geschrieben habe. Ich zieh doch keine toten Tiere an. Der ist 100% Polyacryl und 100 % Baumwolle.

Und bei Deiner Gugelei hast Du was Wichtiges nicht dabei: Wer sich viel mit audiovisuellen Medien befassen tut, kann sich ja auch das BPjM-Aktuell-Abo kaufen was ich schon seit Jahren habe.

http://www.bundespruefstelle.de/bpjm/se ... 02208.html

Was ich aus dem Bestellformular rausgefischt habe:
Die Digitalausgabe im pdf-Format ermöglicht komfortables
Suchen in den Listenteilen und erleichtert die Archivierung.
Die Hauptausgabe erscheint vierteljährlich. Abonnenten erhal-
ten in den Zwischenmonaten das BPJM KURZ INFO mit aktuellen
Listenergänzungen auf Wunsch regelmäßig per eMail.
Der Erwerb der Digitalausgabe berechtigt ausschließlich zur
Nutzung auf einem PC. Sofern Sie Mehrfachlizenzen benötigen,
setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

■ Aktuelle Ausgabe als Einzelheft
zum Preis von 14,00 € inkl. Versand und MwSt.
■ Jahresabonnement (4 Hauptausgaben und acht Kurzinfos)
zum Preis von 42,00 € inkl. Versand und MwSt.

■Aktuelle Ausgabe (einzeln)
zum Preis von 13,00 € inkl. Mail-Versand und MwSt.
■ Zusatzabonnement zum Abonnement der Printausgabe
zum Preis von 30,00 € inkl. Versand und MwSt.
■ Jahresabonnement (4 Hauptausgaben und acht Kurzinfos)
zum Preisvon 62,00 € inkl. Mail-Versand und MwSt.
Altersnachweis ist bei Privatpersonen erforderlich.

Aber wer lieber Knastologie studieren will, kann das ja auch sein lassen. :lol:
williwu
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Re: Verkaufsverbot aus Jugendschutzgründen?

Beitrag von williwu »

Friesenhexe hat geschrieben:Und bei Deiner Gugelei hast Du was Wichtiges nicht dabei: Wer sich viel mit audiovisuellen Medien befassen tut, kann sich ja auch das BPjM-Aktuell-Abo kaufen was ich schon seit Jahren habe.
Nö, hab ich doch dabei:
williwu hat geschrieben:Sie gibt zudem vier Mal im Jahr die BPjM-Aktuell heraus, in denen die vollständige Liste enthalten ist. Allerdings, ebenfalls um eine zu große Verbreitung zu vermeiden, wird hierfür ein Entgelt erhoben, und die unterliegt auch dem Urheberrecht, darf somit nicht vervielfältigt werden. Als Präsenzbestand ist diese Liste in den meisten, jedenfalls den größeren, Büchereien vorrätig und kann dort eingesehen werden.
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Re: Verkaufsverbot aus Jugendschutzgründen?

Beitrag von Friesenhexe »

Ja war aber doch nur halber Kram. Unvollständig. :wink:
williwu
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Re: Verkaufsverbot aus Jugendschutzgründen?

Beitrag von williwu »

Okay, also der Vollständigkeit halber: die BPjM-Aktuell kann auch gegen Vorlage eines Personalausweises bei Friesenhexe eingesehen werden, der Gast bringt Kuchen mit.

Oder man abonniert selbst, was ja, ich wiederhole mich, jeder gewerbliche Buchhändler (auch Antiquariare, auch reiner Versandhandel im Internet) sowieso tun sollte.
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Friesenhexe
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Re: Verkaufsverbot aus Jugendschutzgründen?

Beitrag von Friesenhexe »

Und willi(wa)wu(schel), der tapfere Werber kriegt von mir für jeden Erfolg eine Tüte Föhringer Muscheln als Belohnung. :mrgreen:
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