Verkaufsverbot aus Jugendschutzgründen?

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neuling1307
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Verkaufsverbot aus Jugendschutzgründen?

Beitrag von neuling1307 »

Hallo,
kann mir bitte jemand von den erfahrenen Usern weiterhelfen:
Ich habe gestern auf dem Flohmarkt ein Büchlein gekauft mit einem für mich sehr interessanten Thema, habe bei booklooker nachgesehen und festgestellt, dass es nur zweimal angeboten wird von Händlern, und zwar jeweils zu einem verhältnismäßig hohen Preis (über 100 Euro). Wollte es heute einstellen und bekomme eine Rote-Balken-Mitteilung des Inhalts, dass es von der Bundesprüfstelle aus Jugendschutzgründen indiziert wurde und nicht öffentlich zum Verkauf angeboten werden darf. (Es handelt sich nicht um Pornozeugs, sondern um das Thema Freitod.) Ich bin Privatanbieterin und frage mich nun, warum es von Händlern angeboten werden darf und von mir nicht.
Ratlose Sonntagsgrüße
von neuling1307.
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Friesenhexe
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Re: Verkaufsverbot aus Jugendschutzgründen?

Beitrag von Friesenhexe »

Ist das Buch vielleicht von Claude Guillon?
williwu
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Re: Verkaufsverbot aus Jugendschutzgründen?

Beitrag von williwu »

Könnte eine bl-interne Regelung sein, dass Ü18-Zeugs nur von Händlern angeboten werden darf, weil diese womöglich sowohl die Möglichkeit haben, eine Altersprüfung vorzunehmen als auch keinen Haftungsausschluss betreiben dürfen. Wäre eine Frage für den Support.

Wenn du weitere Erkenntnisse hast, teile die uns bitte mit, interessiert mich auch.
neuling1307
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Re: Verkaufsverbot aus Jugendschutzgründen?

Beitrag von neuling1307 »

williwu hat geschrieben:Könnte eine bl-interne Regelung sein, dass Ü18-Zeugs nur von Händlern angeboten werden darf, weil diese womöglich sowohl die Möglichkeit haben, eine Altersprüfung vorzunehmen als auch keinen Haftungsausschluss betreiben dürfen. Wäre eine Frage für den Support.

Wenn du weitere Erkenntnisse hast, teile die uns bitte mit, interessiert mich auch.

Danke für die bisherige(n) Antwort(en).
Bitte, wie nimmt denn ein gewerblicher Online-Händler eine Altersprüfung vor??? An die Hilfe durch den Support dachte ich eigentlich nicht, weil ich bisher noch niemals Antwort von dort bekommen habe auf diverse Fragen. Aber vielleicht probiere ich es einfach nochmal.
Gruß von neuling1307.
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Friesenhexe
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Re: Verkaufsverbot aus Jugendschutzgründen?

Beitrag von Friesenhexe »

Schade, daß Du meine Frage nicht beantwortet hast.
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Friesenhexe
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Re: Verkaufsverbot aus Jugendschutzgründen?

Beitrag von Friesenhexe »

williwu, es gibt keine bl-interne Regelung und es hat auch nichts mit ü18 zu schaffen.
Nur die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien ist für Indizierungen zuständig.

https://de.wikipedia.org/wiki/Bundespr% ... nde_Medien
williwu
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Re: Verkaufsverbot aus Jugendschutzgründen?

Beitrag von williwu »

Friesenhexe hat geschrieben:williwu, es gibt keine bl-interne Regelung und es hat auch nichts mit ü18 zu schaffen.
Gut zu wissen. Ich wusste es eben nicht und habe eine optionale Antwort auf die gestellte Frage gegeben. Und natürlich können Regelungen, wie sinnvoll sie auch sein mögen, wie zB eine Kopie des Perso anfordern etc. von Händlern mit eigenem Shopsystem besser durchgeführt werden als von uns kleinen Flohmärktern, die "nur" das vorgegebene System bls nutzen.
Nur die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien ist für Indizierungen zuständig.
Danke für die Unterrichtsstunde. Das ist mir schon klar, dass nicht bl selbst Indizierungen vornimmt. Aber diese Einstufungen haben auch Konsequenzen für den Handel mit solchen Waren, und das muss in Regelungen umgesetzt werden. Andererseits kann nicht vorausgesetzt werden, dass jeder private Händler (also der auf einem realen oder virtuellem Flohmarkt) das von sich aus bedenkt, es womöglich nicht einmal weiß, wie vielleicht die Fragestellerin auch vor Beginn ihrer Recherchen, und da ist die Frage der Verantwortlichkeit wesentlich. Ein anderes Beispiel habe ich erwähnt: die Gewährleistung. Es geht also nicht darum, wer indiziert, sondern wer dafür verantwortlich ist, wenn ein 15-jähriges liebeskrankes und vorübergehend potenziell suizidgefährdetes Mädchen (oder auch ein Junge, das sei des Proporzes wegen erwähnt, bevor böse Erwiderungen kommen) ein vielleicht zu diesem Thema unterstützendes Buch in die Hände bekommt - was eben durch die Indizierung verhindert werden sollte.
neuling1307
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Re: Verkaufsverbot aus Jugendschutzgründen?

Beitrag von neuling1307 »

Ganz herzlichen Dank, williwu, für deine durchdachte Antwort, ich hatte tatsächlich nicht die letzten Konsequenzen im Kopf, die mit dem evtl. Verkauf des Buches einhergehen könnten. (Manchmal überlagert der Giertrieb die grauen Zellen.) Die Frage bleibt aber trotzdem erstmal noch für mich, warum es einen Unterschied bei booklooker gibt zwischen Händler- und Privateinsteller bei diesem Thema. Ich bleibe dran und werde das Ergebnis mitteilen für alle Interessierte.
Danke nochmals
und Gruß vom südlichen Bergvolk.
neuling1307
Sammlerkabinett
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Re: Verkaufsverbot aus Jugendschutzgründen?

Beitrag von Sammlerkabinett »

Vielleicht einmal genauer den Titel lesen wie er geschrieben ist, wenn es sich um den betreffenden Titel von Claude Guillon handeln sollte.
Ich habe selber einige Bücher, die BL auf dem Index hat und stelle sie daher aus Prinzip nicht verändert ein.
Die eigentliche Frage ist doch, weshalb ist ein Buch für jemanden interessant, der es gestern gekauft hat und heute zum Verkauf anbieten möchte.
Zur Rechtslage ist zu sagen, dass indizierte Schriften im Handel nur auf Anfrage ausgehändigt werden dürfen. Eine Auslage oder Zurschaustellung ist untersagt.
Einmal von alldem abgesehen, sollte es eine moralische Frage sein, ob man solche Titel anbietet und eventuell an potenzielle Interessenten verkauft, die sich nicht rein wissenschaftlich damit befassen, sondern den Inhalt zum Anlass nehmen oder die Triebhaftigkeit noch verstärken.
Rein rechtlich schützt Unwissenheit nicht vor Strafe. Insofern hat sich jeder Anbieter selber zu schützen, indem er überprüft, ob er den von ihm erworbenen Artikel auch veräussern darf und wenn, unter welchen einschränkenden Bedingungen.
Dass sich mitunter die Wege zum Erwerb nicht immer für den Einzelnen nachvollziehen lassen, ist klar, nur muss er im Fall auch mit Konsequenzen rechen, wenn es sich um indizierte Ware oder Hehlerware handelt.
In diesem Fall entscheiden die Gerichte, wenn es zu einer Klage kommt. BL hält sich an die Liste der in Deutschland verbotenen Titel, die nicht öffentlich oder generell verbotenen Titel.
Il ne suffit pas de ne pas avoir des idées,il faut aussi être incapable des les établir.
williwu
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Re: Verkaufsverbot aus Jugendschutzgründen?

Beitrag von williwu »

In diesem Fall entscheiden die Gerichte, wenn es zu einer Klage kommt. BL hält sich an die Liste der in Deutschland verbotenen Titel, die nicht öffentlich oder generell verbotenen Titel.
Aber das hieße doch, wie ich vermutete, dass bl erstens diese Bücher nicht automatisch annimmt und zweitens einen Unterschied zwischen professionellen und privaten Händlern macht. Übrigens, natürlich auch meiner Meinung nach zu Recht, was eben sehr für diese Plattform spräche.
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Friesenhexe
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Re: Verkaufsverbot aus Jugendschutzgründen?

Beitrag von Friesenhexe »

Einen Unterschied zwischen professionellen und privaten Händlern gibt es nicht.
Beide dürfen indizierte Waren nicht verkaufen.
neuling1307
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Re: Verkaufsverbot aus Jugendschutzgründen?

Beitrag von neuling1307 »

Danke, liebe Friesenhexe, für den Hinweis, das ist ja inzwischen klar geworden, selbst mir, dass indizierte Bücher nicht angeboten werden dürfen (von dem Verbot habe ich erst durch die Maßnahme von booklooker erfahren, ich besitze keine Index-Liste verbotener Bücher, ich bin harmlos), und selbstverständlich werde ich mich daran halten. Fraglich war ja bei mir jetzt nur noch, wie die Händler überhaupt auf die Plattform zum Anbieten kommen, technisch, meine ich. Und das ist ja inzwischen wohl auch klar geworden, durch welchen Trick dies geschieht. Danke, Sammlerkabinett, für den Hinweis, man wird selten blöder, wenn man fragt. Was das für juristische Folgen für irgendjemanden haben könnte, ist nicht mein Problem, ich gehe jetzt in den Biergarten.
Schönen Somerabend noch für alle.
neuling1307
williwu
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Re: Verkaufsverbot aus Jugendschutzgründen?

Beitrag von williwu »

Ach so, da gibt's nen Trick dabei. Wahrscheinlich absichtlich falsch geschrieben oder so. Das wusste ich ja nicht ...
mausi44
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Re: Verkaufsverbot aus Jugendschutzgründen?

Beitrag von mausi44 »

Hallo,

Um die notwendige Verfizierung beim Kunden vorzunehmen musst Du einen entsprechenden Vertrag mit einem Logistikunternehmen haben, die eine solche Verfizierung vornehmen kann.
Das heißt,daß der Bote den Artikel nur gegen Vorlage eines Ausweises übergeben darf,damit sichergestellt ist,daß der Empfänger und die Anschrift identisch sind und dieser 18 Jahre alt ist.
Für diesen Vertrag braucht man einen Gewerbeschein.
Eine übersendete Kopie des Ausweises reicht nicht aus.
Vielleicht findest du hier genaues:

https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=fsk ... +verkaufen

PS.Vielleicht haben ja die Händler einen solchen Vertrag und diesen an Booklooker übermittelt?
Sammlerkabinett
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Re: Verkaufsverbot aus Jugendschutzgründen?

Beitrag von Sammlerkabinett »

Was den Verkauf von jugendgefährdenden indizierten Titeln anbetrifft, hat der Gesetzgeber bei E-Books eine zeitlich klare Regelung getroffen.
Bei Druckwaren, auch "Bückware" genannt, kann vertrieben werden, sofern der Seitenbetreiber eine entsprechende Software/ Filter installiert hat, die Jugendliche ausschliesst, sich derlei Titel anzusehen und zu bestellen.
Generell indizierte Bücher dürfen nicht öffentlich angeboten werden.
Bei alterseinschränkenden Indizierungen, sieht der Gesetzgeber andere Regelungen vor.
Zur Sicherstellung gegenüber dem Gesetzgeber ist eine Übergabe nur an entsprechend befugte Personen möglich, die sich ausweisen müssen oder persönlich beim Erwerb anwesend sind.
Letztendlich liegt es im Ermessen des Seitenbetreibers, was er zulässt und was nicht.
BL nimmt es sehr genau und sperrt daher ohne Einschränkungen alle Titel, die in Deutschland indiziert sind.
Sicherlich wäre es auch ein Programmieraufwand, die Titel eingeschränkt zu zeigen, die unter den Jugendschutz fallen.
Il ne suffit pas de ne pas avoir des idées,il faut aussi être incapable des les établir.
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