Wie kann ich Rechnungen von Booklooker an mich ansehen

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gavagai
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Wie kann ich Rechnungen von Booklooker an mich ansehen

Beitrag von gavagai »

Servus,
für die Einkommensteuererklärung 2015 benötige ich die Rechnung von Booklooker an mich. Leider fehlt mir eine (von 4) aus dem Jahre 2015. Irgendwie habe ich die entsprechende Mail verschlampt. Jetzt hoffte ich sie im Benutzerkontrollzentrum zu finden. Aber ich finde dort keine der Rechnungen.
Was mache ich falsch?
Servus, tschau, bye
Herbert
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mausi44
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Re: Wie kann ich Rechnungen von Booklooker an mich ansehen

Beitrag von mausi44 »

Unter "Mein Depot"...dann Käufe/Verkäufe.
Da drunter stehen die Rechnungen.
gavagai
Beiträge: 71
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Re: Wie kann ich Rechnungen von Booklooker an mich ansehen

Beitrag von gavagai »

mausi44 hat geschrieben:Unter "Mein Depot"...dann Käufe/Verkäufe.
Da drunter stehen die Rechnungen.
Danke, passt.
Servus, tschau, bye
Herbert
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mausi44
Beiträge: 1595
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Re: Wie kann ich Rechnungen von Booklooker an mich ansehen

Beitrag von mausi44 »

Bitteschön.Gern geschehen... :D
Hennig
Beiträge: 234
Registriert: Fr 18. Jun 2010, 13:45

Re: Wie kann ich Rechnungen von Booklooker an mich ansehen

Beitrag von Hennig »

Hallo,

wie kann ich die Rechnungen von Booklooker für die Einkommenssteuererklärung verwenden?

Ariane
gavagai
Beiträge: 71
Registriert: Fr 23. Sep 2005, 09:34
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Re: Wie kann ich Rechnungen von Booklooker an mich ansehen

Beitrag von gavagai »

Hennig hat geschrieben:Hallo,

wie kann ich die Rechnungen von Booklooker für die Einkommenssteuererklärung verwenden?

Ariane
Durch Verkauf von Büchern hat man Einnahmen, die zu versteuern sind. Die Kosten (z.B. Gebühren an booklooker) kann man von den Einnahmen abziehen.
Servus, tschau, bye
Herbert
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Ojinaa
Beiträge: 288
Registriert: Fr 17. Jul 2009, 15:32

Re: Wie kann ich Rechnungen von Booklooker an mich ansehen

Beitrag von Ojinaa »

… wenn die Einnahmen durch die Verkäufe überhaupt nennenswert groß sind. Ziatat aus https://www.lohnsteuer-kompakt.de/texte ... geschaefte :
Erzielen Sie aus privaten Veräußerungsgeschäften einen Gewinn, müssen Sie diesen erst ab einer Höhe von 600 Euro(*) versteuern, denn bis hierhin gilt eine entsprechende Freigrenze. Da hier kein Freibetrag gewährt wird, müssen Sie bei einem Gewinn von 600 Euro und mehr die gesamte Summe versteuern und nicht nur den die Freigrenze übersteigenden Betrag.
(* das gilt pro Jahr - meine Anmerkung)

Bei den Einnahmen aus Verkäufen ist die Grenze zwischen steuerfreien privaten und gewerblichen Verkäufen fließend. Zitat aus https://www.test.de/Steuerfallen-fuer-E ... 4802200-0/ :
Faustformel: Wer Wohnung oder Keller entrümpelt und alte Schätze gegen Höchst­gebot versteigert, ist Privatverkäufer und bleibt steuerfrei. Darunter fallen Kleidung, Möbel, Fernseher, Spiel­konsolen. Sogar wer das eigene Auto oder die geerbte Samm­lung verkauft, muss dem Staat kein Geld über­weisen. Wie bei gelegentlichen Flohmarkt-Einnahmen lässt der Fiskus diesen Klein­handel unter Privatleuten zu, auch wenn Einnahmen erzielt werden.

Als unternehmerisch bewertet das Finanz­amt dagegen dauer­haft ertragreiche oder gewinn­bringende Geschäfte. Ab etwa 40 Verkäufen in wenigen Monaten kann es kritisch werden. Die Gerichte entscheiden immer nur im konkreten Einzel­fall.
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