Hörbücher nicht angekommen

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BirgitAma
Beiträge: 1
Registriert: Mi 19. Okt 2016, 20:36

Hörbücher nicht angekommen

Beitrag von BirgitAma »

Direkt bei meinem ersten Verkauf gibt es Probleme 8-(

Ich habe die Hörbücher direkt nach Zahlungseingang gut verpackt und leserlich an die richtige Adresse versandt. Das ist nunmehr 10 Tage her und der Verkäufer sagt, er habe sie nicht erhalten.

Was ist denn die richtige Vorgehensweise bzw. wie funktioniert das Käuferschutzprogramm - da bin ich nicht schlau draus geworden.

Bitte helft mir!

Birgit
neuling1307
Beiträge: 32
Registriert: Mi 25. Feb 2015, 11:35

Re: Hörbücher nicht angekommen

Beitrag von neuling1307 »

Liebe Neue,
10 Tage sind noch keine Zeit zum Verzagen (bei der deutschen Post), da habe ich ganz andere Lieferzeiten hinnehmen müssen. 21 Tage waren dabei mit total korrekter Adresse, Verpackung, ausreichendem Porto. Löst alles nur Schulterzucken aus am Schalter, telefonische Beschwerden sinnlos ("ja wenn Sie keine Einlieferungsnummer haben, können wir auch nichts machen ..."), nach schriftlicher Beschwerde und zweiter Bitte um Beantwortung derselben und Aufklärung des Vorganges: Ihren Brief haben wir leider nicht erhalten.
Also: Kopf hoch, kommt schon noch an! Wenn wirklich nicht, dann wendet sich der Käufer, der ja bereits an dich bezahlt hat - vermute ich mal mit Vorkasse - an die netten booklookers und bekommt von denen sein Geld zurück. Gleichzeitige Bestätigungsmail des Vorgangs von dir kann nicht schaden.
briefmarkenjaeger
Beiträge: 925
Registriert: Sa 16. Jun 2007, 16:01
Wohnort: 51491 Overath

Re: Hörbücher nicht angekommen

Beitrag von briefmarkenjaeger »

Sollte es sich um eine Einschreibsendung oder ein Paket handeln, so würde ich in die Sendungsverfolgung schauen.

Bei Brief- oder Warensendungen würde ich den Käufer um Geduld bitten und darum, dass er nochmals Bescheid gibt, sofern die Ware nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem Versanddatum bei ihm eingetroffen ist, damit man dann einen Nachforschungsauftrag stellen kann.
Am besten gibt man dem Kunden dann auch eine Info oder eine Kopie von dem Nachforschungsauftrag, damit er sieht, dass man sich um sein Anliegen kümmert.

Wenn dies alles nichts hilft, so kann der Käufer immer noch das Käuferschutzprogramm von Booklooker in Anspruch nehmen, sofern es sich bei dem Verkauf nicht um einen gewerblichen Verkauf handelt. Sollte es sich um einen gewerblichen Verkauf handeln, so müsstest du für den Verlust gerade stehen.

Wie wurden die Hörbücher denn verschickt? Falls es eine Büchersendung war, so könnte es möglicherweise auch sein, dass die Sendung zurück kommt, da dies nicht erlaubt wäre.
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