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Verkauf von Leseexemplaren

Verfasst: Fr 8. Jun 2018, 12:56
von neuling1307
Hallo, erfahrene Forumsleute,
ich habe in einer Kiste mit Büchern zum Mitnehmen ein Leseexemplar gefunden, bereits auf dem Titelcover als "persönliches, unkorrigiertes, unverkäufliches Exemplar" gekennzeichnet, auch mit Eindruck auf dem Schmutztitel "Rezensionen nicht vor dem 25.9.2017 veröffentlichen" und für mich das erste Mal mit der Androhung "Missbrauch wird rechtlich verfolgt". Bei booklooker war es letzte Woche ca. 20 mal zu einem ordentlichen Preis eingestellt, darunter 3 mal als Leseexemplar deklariert. Jetzt ist es noch 17 mal angeboten, aber alle 3 Leseexemplare sind weg. Sitzen die Anbieter dieser Leseexemplare jetzt alle im Gefängnis oder haben die ihre Angebote bereits unter die Leute gebracht oder gelöscht oder ... ?
Ich bin dankbar für alle Hinweise, wie ihr das handhabt in einem solchen Fall.
Grüße vom neuling1307

Re: Verkauf von Leseexemplaren

Verfasst: Mo 25. Jun 2018, 15:56
von BlackFox
Soweit ich das mal gehört habe, dürfen Leseexemplare nicht weiter verkauft werden.
Habe allerdings nach Netzrecherche nichts eindeutiges gefunden. Die einen sagen ja, kann man, wenn Leseexemplar in der Beschreibung erwähnt wird. An anderer Stelle steht, nein geht nicht.

Wie genau das rechtlich aussieht, kann ich dir nicht sagen.

Es gab dazu mal einen Thread. Link siehe hier:

viewtopic.php?t=2697

Re: Verkauf von Leseexemplaren

Verfasst: Mo 25. Jun 2018, 20:59
von Aristo
Ich kann rechtlich nichts dazu sagen, aber mit gesundem Menschenverstand würde ich sagen, wenn das Buch schon im regulären Handel ist und man auf diese spezielle Ausgabe hinweist, kann eigentlich nichts dagegen sprechen. Ich kann ja auch sonst Bücher verkaufen, die man mir geschenkt hat ...

Re: Verkauf von Leseexemplaren

Verfasst: Di 24. Jul 2018, 12:56
von neuling1307
Danke schön für die beiden Antworten, mir ist schon klar, dass ich es bei booklooker mit dem entsprechenden Hinweis auf Leseexemplar anbieten darf. Was ich wissen wollte: hat jemand in der community schon einmal Schwierigkeiten rechtlicher Art von einem Verlag gehabt, der explizit die Androhung in sein Leseexemplar druckt: "Missbrauch wird rechtlich verfolgt". In einem solchen Fall würde mich doch vermutlich auch mein Argument "geschenkt bekommen/in der Krabbelkiste gefunden/auf Flohmarkt erworben" nicht vor Ärger retten, oder?
Gruß vom neuling1307

Re: Verkauf von Leseexemplaren

Verfasst: Mi 25. Jul 2018, 07:17
von digitalis
Vor einigen Jahren verkaufte ich hier bei booklooker ein Leseexemplar, das ich in der Beschreibung auch als solches bezeichnete. Niemand wollte mir deswegen irgendwas Böses - aber das ist natürlich kein Beweis, dass so was nie vorkommt.

Re: Verkauf von Leseexemplaren

Verfasst: Mo 18. Feb 2019, 21:00
von hmJena
Das Verkaufsverbot für Leseexemplare richtet sich an den Buchhandel und bezieht sich auf den Verkauf als Neuware zum Buchbindungspreis. Im Gebrauchthandel stellt das keine Einschränkung dar; dort gilt das Flohmarkt Prinzip: alles geht. Ich verkaufe selbst seit Jahren Leseexemplare, die über Buchhandlungen oder Bibliotheken in Umlauf gebracht worden sind.

Re: Verkauf von Leseexemplaren

Verfasst: Di 19. Feb 2019, 15:08
von neuling1307
Hallo, hmJena,
vielen Dank für die Klarstellung. Dann werde ich mich wohl trauen und versuchen, mein "Schnäppchen" unter die Leute zu bringen.
Grüße vom neuling1307

Re: Verkauf von Leseexemplaren

Verfasst: Sa 31. Aug 2019, 13:47
von digitalis
Nachschlag:
heute löschte mir booklooker ein Angebot, ein Konvolut von vier Krimis. :shock: Auf Nachfrage erfuhr ich, dass der Diogenes Verlag heute an booklooker ein Schreiben versandte, indem er prinzipiell verbietet, seine Leseexemplare zu verkaufen. Ich bin keine professionelle Händlerin. Das Verbot gilt also offensichtlich flächendeckend, auch für ein Leseexemplar von 2009, das inzwischen durch mindestens drei Hände ging und Teil eines Vier-Buch-Angebots ist. Möglicherweise ist nur Diogenes so streng, aber sicher ist das nicht.
Also solche Bücher in Zukunft lieber gleich verschenken! :)

Re: Verkauf von Leseexemplaren

Verfasst: Sa 31. Aug 2019, 14:00
von Sammlerkabinett
Es ist generell nur Buchhandlungen verboten Leseexemplare zu verkaufen. Beim Handel mit Gebrauchtbüchern gilt dies nur bis zur im Buch angegebenen Frist.
Gerade Leseexemplare werden gerne gesammelt, da sie doch meist vom letztendlichen Druck abweichen und es hierfür einen Sammlerszene gibt.
Dass Bl so reagiert ist eine reine Vorsichtsmassnahme, um sich abzusichern.

Re: Verkauf von Leseexemplaren

Verfasst: Sa 31. Aug 2019, 15:02
von digitalis
Das dachte ich eigentlich auch.
Warum booklooker so einen Kotau vor Diogenes macht, verstehe ich nicht so recht.
Meine Heldenverehrung beginnt nachzulassen. :D

Re: Verkauf von Leseexemplaren

Verfasst: So 1. Sep 2019, 00:08
von Sammlerkabinett
BL sollte sich diesbezüglich verbessern, genauso wie im Bereich indizierte Bücher und Comics, wo die Indizierung nach 25 Jahren automatisch endet, was jugendgefährdende Schriften anbetrifft. Dieser Passus wurde 2002 ins Jugendschutzgesetz aufgenommen.