Kauf ist nicht so abgelaufen wie gewünscht, was nun?

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merlina22
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Kauf ist nicht so abgelaufen wie gewünscht, was nun?

Beitrag von merlina22 »

Hallo Forum,
Ich bin ganz neu bei Booklooker und habe erst einmal was gekauft. Leider ist dies nicht so abgelaufen, wie ich mir das vorgestellt habe.
Zum Hintergrund:
Ich verkaufe auf der grossen Konkurenzseite mit A. gerade meine Bücher etc um ein wenig Platz im Regal zu schaffen.
Dort habe ich auch erstmals von dieser Seite hier erfahren, die mir gut gefällt.
Nun hatte ich das Problem, das ein von mir verschicktes Buch nach mehr als 2 Wochen nicht beim Käufer ankam. Also habe ich nach Ersatz gesucht und bin dann hier fündig geworden.
Das von mir verschickte Buch hatte den Zustand "Sehr gut" und danach habe ich auch gesucht.
Ich habe dann von Privat das Buch hier gekauft. (Zustand wurde mit "wie neu" eingestellt.) Die Mail mit der Kontonummer kam am nächsten Tag an. Da ich es schnell haben wollte, bat ich schon bei der Bestellung um eine Versendung als Brief und teilte mit, das ich für die erhöhten Portokosten selbstverständlich aufkommen werde.
Der Verkäufer ging in seiner Ersten Mail nicht drauf ein und ich habe nach der Aufforderung zur Überweisung 7 minuten später geantwortet und darum gebeten es als Brief zu verschicken. Statt Buchpreis plus 1,40 Porto würde ich dann Buchpreis plus 2,20 überweisen.
Nach einem weiteren Tag war immer noch keine Antwort da, also habe ich das dann sofort so überwiesen. (Buchpreis+2,20 Porto)
Noch einen Tag später (Freitag) bekomme ich die Mail, das der Verkäufer das Buch nun verschickt.
Am Mittwoch erhalte ich dann von der Post einen völlig zerfledderten Umschlag, der an der Breitseite komplett aufgerissen ist. Das ganze Gebilde wurde von der Post in eine Plastiktüte eingeschweisst.
Immerhin war das Buch noch mit enthalten. Leider entspricht auch dieses überhaupt nicht dem beschriebenen Zustand (wie neu).
Das Buch ist total vergilbt und mit mehreren Leseknicken "garniert".
Ich habe dann einge Fotos davon gemacht und diese auch der folgenden Mail angehängt.


Hallo Frau XXXXX,
Das Buch ist heute angekommen.
Leider war die Verpackung unzureichend, so das die Post mir einen völlig zerfledderten Umschlag in Plastikfolie aushändigte.
Anbei ein paar Fotos vom Zustand.
Vielleicht habe ich bei der Zustandsbeschreibung nicht richtig gelesen, nur weißt das Buch auch einige Leseknicke auf. Ich hatte einen besseren Zustand erwartet.
Mit freundlichen Grüssen
Astrid S.


Der Verkäufer hat überhaupt nicht auf die Mail reagiert. Das ganze ist nun 16 Tage her.
Was soll ich denn nun machen?
Direkt schlecht bewerten?
Ich habe von dem Verkäufer bisher keine Bewertung erhalten und habe ja auch sonst noch nichts hier gekauft. Ich habe aber im Hinterkopf, einige Bücher hier selber einzustellen.

Auf eure Meinungen bin ich gespannt.
Liebe Grüsse
Astrid
elbroto

Beitrag von elbroto »

hast du innerhalb dieser 16 Tage nochmal versucht mit dem VK kontakt aufzunehmen?

BTW: Herzlich willkomen .)
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merlina22
Beiträge: 639
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Beitrag von merlina22 »

Vielen Dank für die Begrüssung! :D

Also, ich habe in den 16 Tagen nicht nochmal nachgehakt, da ich auf dieselbe email geschrieben habe, wo vorher die Kommunikation statt fand. Ich gehe daher davon aus, das diese wie die vorherigen auch angekommen ist.
hinzu kommt, das ich nicht weiss, was ich nochmals schreiben soll.
Ich will nicht unhöflich werden. Und ich weiss nicht, was ich nun höflich nochmals schreiben soll.
Ich vermute mal, das der Verkäufer Angst hat, ich könnte das Buch wieder zurück geben wollen.
Mal ganz von diesem Fall abgesehen,
Muss ein Privatverkäufer einen Artikel wieder zurücknehmen? (Ich persönlich als Verkäufer würde dies innerhalb von 30 Tagen machen. Dann muss man nur schauen, wie das mit dem 2ten Porto verläuft.)

Liebe Grüsse
Astrid
elbroto

Beitrag von elbroto »

er MUSS es nicht; ich würde es auch tun, aber es gibt wie gesagt keine Pflicht.

Ich würd ihm dennoch Frist setzen: Rücknahme oder schlechte Bewertung,. Hat zwar ein bisschen was von einer Drohung, aber wenn er sich nicht auf ne Mail meldet und Beschreibung falsch angibt...Nen Versuch ist s Wert...
Moranda
Beiträge: 1749
Registriert: Do 3. Aug 2006, 17:43

Beitrag von Moranda »

Hallo Merlina22
herzlich willkommen hier im Forum.
Das ist ärgerlich, wenn gleich bei der ersten Bestellung es zu einer Enttäuschung kommt. Leider ist es nicht ungewöhnlich, dass Bücher nicht ordnungsgemäß verpackt werden. Auch ich habe gestern zwei Bücher bekommen, die nur in einen einfachen Umschlag gesteckt waren. Auch in meinem Fall kam die Sendung völlig zerrissen an. Allerdings waren meine Bücher trotzdem in Ordnung. Bei den Einstufungen kann es passieren das man in der Spalte verrutscht und dann statt "deutlicher Gebrauchsspuren" da auf einmal "wie neu" stehen hat, ohne es zu merken. Da kommt es auf den Preis an, der für das Buch zu zahlen ist, ob man das Ganze rückabwickeln möchte. Mir ist einmal ein Buch als "wie neu" verkauft worden, welches einen deutlichen Wasserschaden hatte. Manchmal ist es besser etwas mehr auszugeben und beim Kauf die Bewertungen zu beachten.
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merlina22
Beiträge: 639
Registriert: Sa 16. Jun 2007, 16:08
Wohnort: Hamburg

Beitrag von merlina22 »

Hmmm,
Im Normalfall würde ich jetzt ebenfalls noch mal eine Mail schicken. das Problem liegt nun in der Formulierung. Im Grunde genommen, ist der Ablauf auch nur noch eine schlechte Bewertung wert.
Ich scheue mich aber aus einem Grund davor.
Ganz allgemein dient eine Bewertung durch den Verkäufer an den Käufer ja dem Zweck, andere Verkäufer darauf Aufmerksam zu machen, das dieser Käufer unzuverlässig/zuverlässig ist, was die Überweisung des Geldes angeht.

Bei Ama ist es üblich, den Käufer erst zu bewerten, wenn dieser den Verkäufer bewertet hat, da die Frage nach dem Geld dort durch das Payment gar nicht erst zur Debatte steht. (Da geht es ja eher darum, das der Käufer bewerten soll, wie schnell der Versand erfolgte, ob die Verpackung OK ist, und wie Kundenfreundlich der Verkäufer auf Mails reagiert hat. etc.
Im umgekehrten Falle bewertet der Verkäufer, ob der Käufer, die Zusatzbeschreibungen gelesen hat und wie er ev. bei Lieferproblemen der Post umgegangen ist. etc)

Wenn ich nun allerdings eine schlechte Bewertung abgebe, muss ich ja im Grunde genommen auch mit einer schlechten Bewertung rechnen, auch wenn ich zuverlässig bezahlt habe.
(Rachebewertung)
Ich habe gelesen, das bei schlechten Bewertungen durch Neulinge, diese gesperrt werden können, weil man "Schwarze Schafe" ausschliessen möchte.
Da ich aber selber noch vorhabe, mit DIESEM Namen (Merlina22) hier selber zu verkaufen, habe ich keine Lust, gleich mit einer schlechten Bewertung zu starten.
Oder unterscheidet Booklooker zwischen Kauf und Verkauf?
Ich hoffe, ich konnte mein Dilemma einigermassen verdeutlichen.
Oder soll ich mich an den Support von Booklooker wenden?
Liebe Grüsse
Astrid

NACHTRAG:
Hallo Moranda,
Vielen Dank für die nette Begrüssung.
Ich habe vor dem Kauf auch auf die Bewertungen geachtet. Der Verkäufer hat 5 mal volle Sterne erhalten.
Ich versende mittlerweile nur noch in Luftpolstertaschen. Vorher habe ich ebenfalls normale Umschläge genommen, aber ich habe die bücher immer in Wellpappe eingeschlagen und den Umschlag soweit umgeknickt und dann mit Heftklammern das Ende fixiert, damit das Buch nicht durch verrutschen im Umschlag kaputt geht. (ich habe da bisher auch noch keine Beschwerden erhalten.)
In der Vor-LuPo Zeit wusste ich einfach nicht, wo ich günstige Lupos herbekomme, aber die bestelle ich nun im Internet, da gibt es Grösse 4/D für umgerechnet 21 Cent (inklusive Porto zu mir) das Stück.
Danke für deinen Beitrag. :D
Zuletzt geändert von merlina22 am Sa 16. Jun 2007, 18:52, insgesamt 1-mal geändert.
elbroto

Beitrag von elbroto »

Ja, BL unterscheidet zwischen Kauf und Verkauf. (schau mal in ein beliebiges Profil dann siehst Du es
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Spinnweb
Beiträge: 76
Registriert: Do 20. Apr 2006, 19:35

Beitrag von Spinnweb »

Moin zusammen.

Ich gehe mal davon aus, dass der Buchschaden nicht durch den Transportunfall der Post verursacht wurde.

Leseknicke lassen eine Zustand ?wie neu? nicht zu. Es handelt sich um einen Sachmangel der sichtbar und nicht versteckt ist. Privatanbieter können die Sachmängelhaftung (Gewährleistung) nur für versteckte Mängel ausschließen, für sichtbare oder bekannte Mängel haften sie wie gewerbliche Anbieter. Du kannst das Buch reklamieren.

Einen schönen Tag noch ...
nanoq
Beiträge: 2173
Registriert: So 20. Mai 2007, 12:37

Beitrag von nanoq »

Hallo Astrid,

du solltest deinen Verkäufer auf jeden Fall noch mal anschreiben. In der weiteren Mail solltest du auf deine vorige Nachricht Bezug nehmen und darauf verweisen, dass du mit dem Zustand des Buches nicht zufrieden bist und dies einerseits darauf beruht, dass das Buch einen anderen Zustand hat, als sich aus der Beschreibung ergab und andererseits darauf, dass es offenbar unsachgemäß verpackt war (so habe ich das jetzt aus deiner Schilderung verstanden).

Du hast schon Recht, wenn du sagst, du möchtest nicht unhöflich werden, aber du kannst das ja auch höflich formulieren ? wenn der andere es als unhöflich verstehen will tut er das ohnehin. Also ich denke, wenn du z.B. in etwa schreibst ?...nehme Bezug auf meine Mail vom ..., auf die ich leider von Ihnen keine Antwort erhalten habe..... ich möchte Sie hiermit nochmals auf den Zustand aufmerksam machen, in dem das Buch bei mir angekommen ist...? ? oder so ähnlich ? dann kann dir niemand vorwerfen, du seiest unhöflich.

Und dann fragst du den Verkäufer ganz konkret, auf welche Weise die Angelegenheit aus der Welt geschafft werden soll, bzw. bittest ihn um seine Vorschläge dazu.

Ob du auf einer Rücknahme bestehen möchtest, oder ob du eine Preisminderung möchtest, musst du letztlich selbst entscheiden. Meiner Ansicht nach wäre in diesem Fall beides möglich.

elbroto hat geschrieben:er MUSS es nicht; ich würde es auch tun, aber es gibt wie gesagt keine Pflicht.
Das ist so nicht ganz richtig, auch ein privater Verkäufer kann u.U. dazu verpflichtet sein, die Ware zurückzunehmen. Das ist zum einen dann den Fall, wenn er nicht vor dem Kauf die Gewährleistung ausgeschlossen hat (es muss also in den Versandbedingungen gestanden haben, dass keine Gewährleistung übernommen wird ? es reicht nicht aus, wenn er es in die Mail mit den Bankdaten mit hineinschreibt). Bei den Verkäufern bei booklooker ist das ja in der Regel der Fall, ich gehe mal davon aus, dass auch hier der entsprechende Standardtext vorhanden war.

Zum anderen ist es aber auch so, dass sich ein Verkäufer unter bestimmten Umständen nicht auf den von ihm erklärten Gewährleistungsausschluss berufen kann ? mit der Folge, dass er dann ebenfalls die Ware zurücknehmen muss. Dies ist dann gegeben, wenn der Verkäufer den Mangel der Ware arglistig verschweigt. Ich weiß, das Wort ?arglistig? klingt im allgemeinen Sprachgebrauch immer so, als ob man gleich einen Betrug unterstellen wollte, oder so. Aber ein solches arglistiges Verschweigen liegt bereits dann vor, wenn der Hinweis auf einen vorhandenen Mangel unterlassen wird.

In diesem Zusammenhang ist es natürlich wichtig, was unter dem Begriff ?Mangel? zu verstehen ist. Ich denke, es ist schon klar, dass bei gebrauchten Büchern natürlich andere Maßstäbe anzusetzen sind, als das bei neuen der Fall ist. Aber genau das ist hier ja der Punkt: wenn ein Buch als ?wie neu? bezeichnet wird, dann muss es auch so aussehen und das ist bei mehreren Leseknicken und vergilbten Seiten schlichtweg nicht der Fall.

Die Kriterien, die booklooker vorgibt, sind schon ziemlich gut, es ist also nicht erforderlich, auf jeden einzelnen Leseknick hinzuweisen, wenn ich schon von vorneherein angegeben habe, dass Lesespuren vorhanden sind (über die Abgrenzung zwischen leichten und starken Spuren im Einzelfall könnte man sich sicher immer streiten, aber das ist hier ja nicht das Thema).

Es steht dem Verschweigen eines Mangels übrigens gleich, wenn vorgespiegelt wird, dass eine bestimmte Beschaffenheit vorhanden sei. Und damit sind wir wieder an dem Punkt, dass angegeben worden war, das Buch sei ?wie neu?.

Mit anderen Worten, auch derjenige, der von einem privaten Verkäufer kauft, muss sich nicht alles bieten lassen. Auch ein Verkäufer hat Pflichten von denen er sich nicht durch einen Ausschluss der Gewährleistung befreien kann. Soweit meine rechtlichen Ausschweifungen.


Also in deinem Fall denke ich jedenfalls, dass der Verkäufer sich etwas einfallen lassen müsste, um die Angelegenheit aus der Welt zu schaffen. Man kann sich da ja viele Möglichkeiten vorstellen, er könnte dir ja beispielsweise als eine Art ?Entschädigung? ein anderes Buch aus seinem Fundus zukommen lassen.

Ich drücke dir die Daumen, dass ihr die Angelegenheit schnell und ohne großes Trara geregelt bekommt.

Übrigens: Falls du tatsächlich von dem Verkäufer eine schlechte Bewertung erhältst, kannst du das auch kommentieren und in dem Kommentar darstellen was passiert ist. Und du wirst jedenfalls nicht einfach nur wegen einer schlechten Bewertung gesperrt.

Ich denke auch, dass du dich nicht unbedingt an den Support von booklooker wenden solltest, jedenfalls nicht, bevor du nicht den Verkäufer noch mal selbst angeschrieben hast. Wenn dann trotz mehrerer Versuche von dem rein gar nichts kommt, könntest du dort natürlich mal anfragen ob sie irgendetwas machen können ? aber mit dem Verkauf selbst haben die ja nunmal nichts zu tun, sondern sie vermitteln nur den Kontakt (und außerdem hätten die armen Leute ziemlich viel zu tun, wenn sie sich um jeden schwierigen Kauf kümmern müssten).

Schönen Gruß und schönen Abend

nanoq
blokk
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Beitrag von blokk »

nanoq
wie immer genial.
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antje
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Beitrag von antje »

Hallo, merlina22 und auch von mir herzlich willkommen im Forum!

Wir sind alle heilfroh, dass wir seit kurzer Zeit nanoq im Forum haben - da muss ich blokk völlig zustimmen! :D

Zu den schlechten Bewertungen: Immer hübsch deine Mails und alles, was mit dem Kauf in Zusammenhang steht, aufheben. Wenn du wirklich eine schlechte Bewertung bekommst, hast du immer noch die Möglichkeit, den ganzen Kram an den support weiterzugeben, und mit ziemlicher Sicherheit löschen die dann sogar die Rachebewertung, wenn du alles gut dokumentieren kannst.
Vorher würde ich auch nicht an den support gehen.

Und lass dich durch den Ärger nicht von reger Teilnahme - Kauf und Verkauf - abhalten. Die wenigsten hier sind so wie dein Verkäufer. Das war einfach Pech!

Ich drück dir auch die Daumen, dass sich noch alles regelt!
Viele Grüße, Antje
Freundlichkeit ist eine Sprache, die Taube hören und Blinde lesen können - Mark Twain

http://www.booklooker.de/friebis
nanoq
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Beitrag von nanoq »

So, jetzt muss ich mich mal kurzzeitig vollkommen von dem eigentlichen Thema entfernen und mich mal bei blokk und Antje für das nette Lob bedanken.

An dieser Stelle (weil es so schön zu dem gerade gesagten passt) möchte ich außerdem mal ein riesiges Dankeschön auch an alle anderen loswerden, die hier durch den in der Regel sehr netten Umgangston für ein angenehmes Klima sorgen, sodass es auch Spaß macht, sich hier zu äußern.

Und ich persönlich bedanke mich natürlich ganz besonders bei denjenigen, die sich lobend oder anerkennend über Beiträge von mir geäußert haben. Auch wenn ich das sonst nicht kommentiert habe (und mich nicht jeweils im einzelnen dafür bedankt habe), habe ich mich doch jedes Mal sehr darüber gefreut. Jetzt hoffe ich nur, dass auch alle diejenigen, die ich meine, das hier auch lesen...

Weiterhin auf gute Zusammenarbeit und guten Austausch!

Schöne Grüße an alle.

nanoq
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merlina22
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Beitrag von merlina22 »

hallo nanoq und auch hallo an den rest.
Ich wollte nocheinmal ein ganz herzliches dankeschön für die ganzen infos aussprechen!
ich werde den verkäufer nochmal anschreiben, dann werden wir weiter sehen.
ganz liebe grüsse
astrid :D
blokk
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Beitrag von blokk »

gelesen, nanoq, und gern zur Kenntnis genommen
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merlina22
Beiträge: 639
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Beitrag von merlina22 »

Ich wollte Euch mal wieder auf den Stand der Dinge bringen.

Nach dem Threadstart habe ich ja schon geschrieben, das ich dem Verkäufer eine email schicken werde.
so sieht nun also der weitere Verlauf aus:

email von mir geschickt am 18.05.2007

Sehr geehrte Frau XXXX,
Leider habe ich auf meine Mail vom 30.05 immer noch keine Antwort von Ihnen erhalten.
Ich möchte Sie hiermit nochmals auf den Zustand aufmerksam machen, in dem das Buch bei mir angekommen ist.

1. Ihre Zustandsbeschreibung: "Wie neu" ist schlichtweg nicht zutreffend.
Das Buch weist starke Gebrauchsspuren auf. Der Buchrücken ist rundgelesen und enthält diverse Leseknicke. Die Schnitte sind vergilbt.
Der Zustand ist somit "deutliche Gebrauchsspuren":
Knicke oder Flecken am Einband und Seiten, evtl.eichte Risse in einzelnen Seiten, aber keine losen Seiten, evtl.einigeEintragungen/Unterstreichungen
mit Bleistift.

2. Die von Ihnen eingesetzte Verpackung war ebenfalls unzureichend. Die Bilder vom Zustand habe ich Ihnen ja in der letzten Mail schon mitgeschickt.
Auf welche Art und Weise wollen Sie die Angelegenheit nun aus dem Weg schaffen?
Ich erwarte Ihre Antwort bis zum 25.06.07.
Wenn Ich bis dahin nichts von Ihnen gehört habe, bleibt mir keine andere Möglichkeit mehr, als den Support von Booklooker über den Vorgang zu informieren und Ihnen eine schlechte Bewertung zu geben.
Mit freundlichen Grüssen
Astrid S.

Gerade eben habe ich folgende Antwort bekommen:

Sehr geehrte Frau S.,

erst einmal konnte ich nicht auf Ihre mail antworten,
da auch ich ab und an in Urlaub bin und auch nicht
jeden Tag am Computer sitze, da ich keinen zuhause
habe. Man kann nicht davon ausgehen, das jeder jeden
Tag seine Mails abfragt.

Was den Zustand des Buches betrifft, war es meiner
Ansicht nach in einem guten Zustand. Wenn Sie es
anders empfunden haben, so tut es mir leid. Aber jeder
hat eine andere Betrachtungsweise.

Mit der Verpackung haben wir uns wohl missverstanden,
sorry. Da scheint die Post das Päckchen ja nicht gut
behandelt zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
XXXXX




Mein Puls ist gerade auf 180 :evil:
Was soll ich davon halten?
Verkäufer hat schon mal eine 3er bewertung kassiert wegen trödelei und sich ebenfalls auf nicht vorhandenen eigenen computer herausgeredet.
meine erste mail ist nun 25 Tage her.
der verkäufer hat noch artikel im angebot.
meine meinung, wenn man schon sachen im internet anbietet, dann sollte man auch regelmässig abschecken, ob man was verkauft hat.
die antwort ist nichtssagendes wischiwaschi.
betrachtungsweise bezüglich zustand von gebraucht artikeln:
dafür gibt es doch die kategorien, sonst stelle ich zukünftig auch alles wie neu ein und behaupte anschliessend bei einer beschwerde: "och, ist doch ansichtssache, ich verschenke auch bücher mit leseknicken, die vergilbt sind."
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