Angabe "garantiert lieferbar" bei Privatanbietern?

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Marit195
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Angabe "garantiert lieferbar" bei Privatanbietern?

Beitrag von Marit195 »

Hallo zusammen!

Ich hab da mal wieder 'ne Frage: Mir ist gerade aufgefallen, dass bei meinen Angeboten (aus Kundensicht) der Zusatz "garantiert lieferbar" nicht dabei steht, obwohl ich ein Privatanbieter bin!
Bei allen Privatanbietern, die ich mir bis jetzt so angeschaut habe, stand dies aber!
Muss man dies selber eingeben oder wie ist das? Mache ich irgendetwas falsch??

Lg, Marit
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terracotta
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Re: Angabe "garantiert lieferbar" bei Privatanbiet

Beitrag von terracotta »

Marit195 hat geschrieben:Muss man dies selber eingeben oder wie ist das?
Ja, die Option mußt Du selbst aktivieren, und zwar hier: https://www.booklooker.de/app/priv/pers ... lusive.php
Gruß, terracotta
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lemmy
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Re: Angabe "garantiert lieferbar" bei Privatanbiet

Beitrag von lemmy »

terracotta hat geschrieben:
Marit195 hat geschrieben:Muss man dies selber eingeben oder wie ist das?
Ja, die Option mußt Du selbst aktivieren, und zwar hier: https://www.booklooker.de/app/priv/pers ... lusive.php
Aber nur, wenn du nicht noch über eine andere Plattform oder auf dem Flohmarkt Bücher verkaufst.
Das "garantiert lieferbar" hat nämlich nichts mit Privatanbieter oder gewerblichem Anbieter zu tun, sondern soll den Kunden zeigen, dass die Bücher ausschließlich bei BL verkauft werden und sie so keine böse Überraschung erleben, weil das Buch gerade anderweitig verkauft wurde.
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terracotta
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Re: Angabe "garantiert lieferbar" bei Privatanbiet

Beitrag von terracotta »

lemmy hat geschrieben:
terracotta hat geschrieben:Ja, die Option mußt Du selbst aktivieren, und zwar hier: https://www.booklooker.de/app/priv/pers ... lusive.php
Aber nur, wenn du nicht noch über eine andere Plattform oder auf dem Flohmarkt Bücher verkaufst.
Das steht doch da:

Garantierte Lieferbarkeit

Wenn Sie diese Option aktivieren, garantieren Sie dem Besteller die Lieferbarkeit des Artikels. Es muss also ausgeschlossen sein, dass der Artikel anderweitig (z. B. über andere Plattformen oder Flohmarkt) verkauft oder verschenkt wurde.


Wobei ich verkauft wird geschrieben hätte ...
Gruß, terracotta
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lemmy
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Beitrag von lemmy »

Nichts für ungut, terracotta!
Ich habe gedacht, das sei der Link zur direkten Aktivierung der Funktion und hab ihn gar nicht angeklickt. :oops:
Nun ja, doppelt hält besser... :wink:
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tjum
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Re: Angabe "garantiert lieferbar" bei Privatanbiet

Beitrag von tjum »

terracotta hat geschrieben:
lemmy hat geschrieben: Wenn Sie diese Option aktivieren, garantieren Sie dem Besteller die Lieferbarkeit des Artikels. Es muss also ausgeschlossen sein, dass der Artikel anderweitig (z. B. über andere Plattformen oder Flohmarkt) verkauft oder verschenkt wurde.

Wobei ich verkauft wird geschrieben hätte ...
Nö, das mit "verschenkt" ist schon richtig... mir ist es zwar lange nicht mehr passiert, dass ein Buch bestellt wurde, was ich nicht mehr hatte (und damals war es wahrscheinlich ein Datenbankfehler), aber ich habe schon zwei- oder dreimal selber ein Buch in meinem Katalog entdeckt, was schon länger nicht mehr zu verkaufen war, weil ich es längst verschenkt oder entsorgt hatte... :oops:

Oder willst du auf die Vergangenheitsform raus? Dasist auch korrekt so. Schliesslich muss nur ausgeschlossen werden, dass zum Zeitpunkt der Bestellung das Buch verfügbar ist. Das _kann_ auch dadurch geschehen, dass man sich festlegt, im Fall eines Konflikts immer zugunsten von Booklooker zu entscheiden. Natürlich müsste man dann auch eine perfekte Datenbankpflege betreiben, also immer erst bei BL zu löschen und dann den anderen Verkauf zu bestätigen.

Da ich mich selber nicht für perfekt halte, lasse ich den Zusatz jedenfalls lieber raus :wink:
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terracotta
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Re: Angabe "garantiert lieferbar" bei Privatanbiet

Beitrag von terracotta »

tjum hat geschrieben:
terracotta hat geschrieben: Wenn Sie diese Option aktivieren, garantieren Sie dem Besteller die Lieferbarkeit des Artikels. Es muss also ausgeschlossen sein, dass der Artikel anderweitig (z. B. über andere Plattformen oder Flohmarkt) verkauft oder verschenkt wurde.

Wobei ich verkauft wird geschrieben hätte ...
Oder willst du auf die Vergangenheitsform raus?
Ja.
Dasist auch korrekt so. Schliesslich muss nur ausgeschlossen werden, dass zum Zeitpunkt der Bestellung das Buch verfügbar ist.
Du meintest offenbar nicht verfügbar ist ...
Das _kann_ auch dadurch geschehen, dass man sich festlegt, im Fall eines Konflikts immer zugunsten von Booklooker zu entscheiden.
Ist das denn rechtlich immer so möglich? Angenommen, ich biete ein Buch parallel in der Elektrobucht zum SK-Preis und hier an. Jemand kauft es dort und jemand anderes kurz danach hier. Habe ich dann nicht mit dem Erstkäufer einen rechtsgültigen Vertrag geschlossen?

Bei anderen Plattformen mag das anders aussehen, beim ZVAB kommt bspw. AFAIK erst ein Vertrag zustande, wenn der VK die Bestellung bestätigt hat.
Zuletzt geändert von terracotta am Di 10. Jul 2007, 12:34, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß, terracotta
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tjum
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Re: Angabe "garantiert lieferbar" bei Privatanbiet

Beitrag von tjum »

terracotta hat geschrieben:
tjum hat geschrieben:
Dasist auch korrekt so. Schliesslich muss nur ausgeschlossen werden, dass zum Zeitpunkt der Bestellung das Buch verfügbar ist.
Du meintest offenbar nicht verfügbar ist ...
Ja klar :oops:
Das _kann_ auch dadurch geschehen, dass man sich festlegt, im Fall eines Konflikts immer zugunsten von Booklooker zu entscheiden.
Ist das denn rechtlich immer so möglich? Angenommen, ich biete ein Buch parallel in der Elektrobucht zum SK-Preis und hier an. Jemand kauft es dort und jemand anderes kurz danach hier. Habe ich dann nicht mit dem Erstkäufer einen rechtsgültigen Vertrag geschlossen?
Ja. In diesem Fall geht das natürlich nicht - vielmehr müsste jemand, der bei ibäh und BL anbietet, aufgrund der ibäh-AGB im Zweifelsfall stets zuungunsten von BL entscheiden.
Bei anderen Plattformen mag das anders aussehen, beim ZVAB kommt bspw. AFAIK erst ein Vertrag zustande, wenn der VK die Bestellung bestätigt hat.
Bei den meisten reinen Bücherplattformen ist das so.
Man könnte also zusammenfassend sagen, dass man schon parallel anbieten kann, wenn maximal eine Plattform dabei ist, bei der man Lieferzwang hat und peinlichst darauf achtet, auf dieser alles zu löschen, bevor man andere Bestellungen bestätigt.
Mir persönlich ist das eher wegen Datenbankfehlern und gelegentlicher persönlicher Schusseligkeit zu heikel, obwohl ich fast alles nur bei BL anbiete und Parallelbestellungen noch nie vorgekommen sind. Deswegen verzichte ich lieber auf die "garantierte Lieferbarkeit". Ich verspreche lieber zu wenig, aber halte das dann auch. Dass mir dadurch mögliche Bestellungen durch die Lappen gehen, nehme ich in Kauf.
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Marit195
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Beitrag von Marit195 »

Danke für eure Infos!

Mfg, Marit
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