BILDERKLAU bei booklooker - Urheberrechtsverletzung!!!

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noname
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Beitrag von noname »

gelöscht
Zuletzt geändert von noname am Sa 15. Sep 2007, 14:03, insgesamt 1-mal geändert.
magerquark
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Beitrag von magerquark »

antje hat geschrieben:Ich stehe aber auf dem Standpunkt, es zwingt mich ja kein Mensch, ein Bild oder einen eigenen Text im Internet zu veröffentlichen. WENN ich das aber mache, muss ich auch damit rechnen, dass es verwendet wird! Die Gesetzgebung ist leider noch lange lange nicht in der Wirklichkeit des www angekommen - hier müssten z. t. ganz andere Gesetze geschaffen werden (oder abgeändert werden), weil ganz andere Voraussetzungen herrschen als in grauer Vorzeit.
Wieso sollte für das Internet eine gesonderte Rechtsprechung gegenüber anderen Medien gelten? Das Problem ist hier meiner Ansicht nach weniger der Gesetzgeber, sondern vielmehr der durchschnittliche Internetbenutzer, der glaubt in einem rechtsfreien Raum gelandet zu sein. Egal, wo ich mich aufhalte, ich kann nicht etwas von anderen nehmen und es mir zu eigen machen.

Aber selbst wenn wir deine Idee gedanklich einmal umsetzen wollen, brauchen wir nur über den großen Teich nach Amiland zu schauen. Dort ist eine Veröffentlichung nicht per Gesetz, sondern durch den Copyright-Vermerk geschützt. Und was hilft's? Gar nichts, die haben dort die gleichen Content-Klau-Probleme wie hierzulande. Wie gesagt, das Problem sind die Nutzer, nicht die Gesetze.

Dreist finde ich allerdings auch diese Abmahner, die das Internet regelrecht nach etwaigen Verstößen durchforsten, und bei Erfolg horrende Rechnungen verschicken. Mir ist es schon oft passiert, dass Texte von mir kopiert und anderweitig veröffentlicht wurden - teilweise in Foren mit Angabe des Verfassers, aber auch in Weblogs und auf privaten Webseiten, wo dann nicht klar ersichtlich war, dass der Seitenbetreiber den Text nicht selbst geschrieben hat. Das ärgert mich ungemein, besonders letzteres natürlich. Ich schreibe die Verantwortlichen aber erstmal selbst an, bevor ich gleich die juristische Keule schwinge. In der Regel entschuldigen die Leute sich und löschen den Text. So geht es also auch. Sollte allerdings jemand mit meinen Texten Geld machen, würde ich ohne zu zögern meine Anwältin loshetzen. ;)

@herr.hasebrock
aber verletze ich durch das erstellen eines eigenen bildes vom original nicht die urheberrechte, weil ich ja sozusagen geistiges eigentum klaue und veröffentliche??
So lange das Ablichten des Covers mit Bezug auf das Buch veröffentlicht wird, gibt es da eigentlich keine Probleme, so lange keine anderen Rechte verletzt werden (also keine Hetzkampagnen starten o.ä.).

By the way stellt auch das Abtippen der Klapptexte meines Wissens eine Urheberrechtsverletzung dar.

Über die tatsächlich Schöpfungshöhe der simplen Ablichtung eines Buchcovers ließe sich allerdings vortrefflich streiten.

Gruß
magerquark
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brain
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Beitrag von brain »

:shock: Noch mehr Gesetze? Es blickt ja jetzt schon kaum noch ein Rechtsanwalt, geschweige denn "Normalo", durch.
Warum muss ich auf Start klicken um Windows zu beenden?
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Flachs
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Beitrag von Flachs »

magerquark hat geschrieben:By the way stellt auch das Abtippen der Klapptexte meines Wissens eine Urheberrechtsverletzung dar.
Nein, denn das fällt unter das Zitatrecht.
Der Wurm findet es merkwürdig und töricht,
daß der Mensch seine Bücher nicht frißt.
(Rabindranath Tagore)
magerquark
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Beitrag von magerquark »

Flachs hat geschrieben:
magerquark hat geschrieben:By the way stellt auch das Abtippen der Klapptexte meines Wissens eine Urheberrechtsverletzung dar.
Nein, denn das fällt unter das Zitatrecht.
Da bin ich mir nicht so sicher. Siehe http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__51.html und Erläuterungen http://www.irights.info/index.php?id=35

In der Regel ist der Klapptext als eigenes Werk zu verstehen und darf somit auch nur zitiert, aber nicht komplett übernommen werden. Wenn man auf der sicheren Seite sein will, schreibt man die Inhaltsangabe selbst oder - sofern man das Buch nicht gelesen hat - formuliert den Klapptext um.
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PaulPic
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Beitrag von PaulPic »

magerquark hat geschrieben:In der Regel ist der Klapptext als eigenes Werk zu verstehen und darf somit auch nur zitiert, aber nicht komplett übernommen werden. Wenn man auf der sicheren Seite sein will, schreibt man die Inhaltsangabe selbst oder - sofern man das Buch nicht gelesen hat - formuliert den Klapptext um.
Im Prinzip ist gegen diesen Rat ganz allgemein nichts einzuwenden - das ist ja das Schöne an Texten: Man kann alles mit denselben oder ähnlichen Worten so ausdrücken, daß der neue Text das Urheberrecht des alten Textes in keiner Weise tangiert. Auf diese Weise kann man komplette Bücher schreiben, ohne einen einzigen neuen Gedanken beizutragen. Das Urheberrecht bei Texten kann man also im Prinzip jederzeit vollständig aushebeln; im Zweifel kostet es ein bißchen Arbeit. Beim Bildrecht sieht das anders aus. Selbst wenn man Bilder digital manipuliert, gelten diese Manipulationen immer noch als Originalbild und der Zusammenhang ist auch eindeutig herzustellen. Ob ich das Bild also verkleinere oder in schwarzweiß darstelle, um die einfachsten Manipulationen zu nennen, spielt keine Rolle.

Wenn ich aber ein Foto oder ein Scan von einem Buchtitel mache, kann ich dafür gar kein Urheberrecht verlangen. Es handelt sich nämlich um ein sogenanntes Werk geringer Schöpfungshöhe. Wenn ich etwas einfach nur reproduziere, ist das eine mechanische Tätigkeit wie eine Fotokopie und kann in keinem Fall ein Urheberrecht begründen. Insofern ist die Automatik bei booklooker, die übernommene Fotos aus Amazon ausblendet, nicht als Vorsichtsmaßnahme gegenüber dem Urheberrecht zu sehen, sondern als Abwehr gegen Regreßansprüche von Amazon aus anderen Gründen. Amazon könnte nämlich argumentieren, es handele sich um eine Datenbank, die hier beklaut wird, und Datenbanken sind insofern geschützt, als das Zusammentragen einer Datenbank als eigenständige geistige Leistung gilt, die mit dem Urheberrecht geschützt ist.

Der Klappentext ist nicht als eigenes Werk im Sinne des Urheberrechtes zu verstehen. Grundsätzlich sind ja nur Werke schützungsfähig, die eine gewisse Schöpfungshöhe beanspruchen können. Das ist bei einem Klappentext sicher nicht der Fall. Der Klappentext wird außerdem im Normalfall nicht vom Autor geschrieben, sondern vom Verlag, und innerhalb des Verlags vermutlich auch nicht vom Lektor, sondern von der Marketingabteilung. Er wird von den Autoren, wer immer das ist, nicht als künstlerisches oder geistiges Werk verstanden, sondern als Verkaufshilfe. In diesem Sinne soll der Klappentext auch benutzt werden. Das gilt in gleicher Weise für den Rückentext.

Ich habe Hunderte von Büchern rezensiert und in diesem Zusammenhang sowohl den Verlagstext als auch den Rückentext zur Information der Leser in vollem Umfang gebracht (Klappentexte gab es meistens nicht, wenn ja, dann diese auch). Zu diesem Zweck werden Verlagstexte nämlich zur Verfügung gestellt. Verlagstexte werden heute auch im Internet angeboten ;-) und zusätzlich in der herkömmlichen Form auf Papier zur Verteilung an Redaktionen und Rezensenten. Sie sind regelmäßig mit dem Zusatz versehen, daß sie kostenfrei benutzt werden können, sofern sie für den vorgesehenen Zweck eingesetzt werden, nämlich zur Verkaufsförderung des Buches. Daraus ergibt sich, daß der Verlag für die Verlagstexte und für die Rückentexte regelmäßig keinerlei Honorarrechte beansprucht. Rückentexte (Klappentexte) sind im Regelfall entweder identisch mit dem Verlagstext oder geringfügig verändert.

Grundsätzlich muß man beim Urheberrecht unterscheiden zwischen Nutzungsrecht und Vergütungsrecht. Selbst wenn der Verlag für die verkaufsfördernden Texte zum Buch ein Urheberrecht beanspruchen wollte, verzichtet er auf Nutzungsrecht (also dem Recht, bestimmen zu können, wer in welchem Zusammenhang was veröffentlicht) und Vergütungsrecht. Er beansprucht Urheberrecht insofern, als die Texte nicht entstellt werden dürfen. Auslassungen sollten daher gekennzeichnet werden. Außerdem möchte er gern als Quelle genannt werden - falls dies möglich und sinnvoll ist.

Im Interesse des Verlages ist es sogar besser, die originalen Verlagstexte zu verwenden als selbst zu formulieren. Damit könnte der Verlag nämlich unter Umständen gar nicht einverstanden sein. Rein rechtlich gesehen ist eine Neuformulierung wiederum ein eigenständiges Werk, das entweder als verkappte Rezension Urheberrecht beanspruchen kann oder aber auch lediglich der Verkaufsförderung dient und dann allenfalls im Sinne der Verlagstexte geschützt sein könnte, wenn eine gewisse Schöpfungshöhe erkennbar sein sollte, was bei einem Klappentext so gut wie unmöglich sein dürfte. Mit anderen Worten: Wenn ein anderer die mühsam erstellte eigene Formulierung klaut, kann man wenig dagegen tun, es sei denn, es handelt sich erkennbar um eine Rezension, also eine eigene Meinung zum Buch, die freilich voraussetzt, daß man das Buch gelesen hat. :wink:
mwinkel
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Beitrag von mwinkel »

@PaulPic
Danke für Deine umfangreiche und fachlich astreine Erläuterung.

@all
Auch mal ein ganz anderer Gedanke:
Würde es nicht Sinn machen, wenn alle bereits gemachten Cover-Bilder auch von allen genutzt werden könnten? Sprich: eine Datenbank, wo alle Bilder hinterlegt werden und jeder kann sie hier nutzen?
Vorteil: Je umfassender die Datenbank, desto weniger Bilder müssen wir selber machen. Und wenn doch mal noch ein Bild fehlt, macht derjenige eines und alle partizipieren daran.

Ähnliches gilt für den Klappentext: Warum müssen alle den selben Text abtippen? Einmal würde doch genügen und alle verwenden ihn, oder?

Just my 2 Cents...
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Flachs
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Beitrag von Flachs »

mwinkel hat geschrieben:@all
Auch mal ein ganz anderer Gedanke:
Würde es nicht Sinn machen, wenn alle bereits gemachten Cover-Bilder auch von allen genutzt werden könnten? Sprich: eine Datenbank, wo alle Bilder hinterlegt werden und jeder kann sie hier nutzen?
Das ist zwar ein guter Gedanke, aber ich zum Beispiel stelle grundsätzlich immer Original-Fotos ein, weil ich sie verwende, um die jeweiligen Zustandsbeschreibungen zu verdeutlichen und zu ergänzen. Da wäre ein allgemeines Coverbild dann wenig sinnvoll.
Der Wurm findet es merkwürdig und töricht,
daß der Mensch seine Bücher nicht frißt.
(Rabindranath Tagore)
makropower
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Bilderklau ärgerlich

Beitrag von makropower »

Hallo,

ich finde den "Bilderklau" auch nervig. Ich stelle für jedes Angebot immer ein Bild mit ein. Das ist immer ein BIld von dem Buchexemplar welches im Angebot erworben werden kann. Dann sieht der Käufer direkt wie das Buch aussieht. Macken und Fehler (zerknittertes Cover, Flecken etc) lassen sich so gut veranschaulichen und der Käufer weiss was er bekommt.
Wenn diese Bilder dann auch von anderen genutzt werden und da dann wesentliche bessere Zustandsbeschreibungen im Angebot stehen weiss ein potenzieller Käufer gar nicht mehr was eigentlich Sache ist und mein Angebot leidet dann auch an Glaubwürdigkeit. Das nervt schon.
Im Augenblick schreibe ich meine Angebote, dass es das Orginalbild ist überlege aber wirklich ob ich ein "Wasserzeichen" einführe was aber noch mehr Aufwand bedeutet.

Wenn dieser negative Effekt nicht da wäre, wäre es mir egal. Dann könnten alle von meiner Arbeit profitieren und die Bilder benutzten. Aber so.

Bei Inhaltsangaben sehe ich das zum Beispiel so. Die können von mir hemmungslos kopiert werden - NUR ZU -
Ob jemand den Klappentext von mir kopiert oder selber abtippt ist doch egal und so habe ich einen anderen schon ein wenig Arbeit abgenommen -Bitte schön, gern geschehen.

Und wenn ich mir z.B. bei älteren Bücher mal mehr Mühe gebe (also nicht nur Klappentext) und jemand kopiert das dann, ist das für mich auch in Ordung. Wenn mein Buch dann verkauft wurde bleibt zumindestens meine Inhaltsbeschreibung der großen "Büchergemeinde" erhalten. Das werde ich in den meisten Fällen zwar nicht mitbekommen aber der Gedanke ist doch auch schön.

mfg
amasonib
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Registriert: Fr 22. Dez 2006, 19:31

Beitrag von amasonib »

Möchte meinen Senf zum Thema "Klappentext" dazu geben.

Meiner Ansicht nach darf man ihn zitieren (Amazon macht das bei jedem Buch), da er i.d.R. nicht vom Autor des Buches ist, sondern im Lektorat des Verlages oder von der Pressestelle stammt. Dabei werden die Namen der "Urheber" nicht genannt, sie gelten in diesem Sinne ja auch nicht als Autoren.

Wenn ein Buch neu erscheint, gibt es dazu auch immer Pressetexte, die ausdrücklich zitiert werden dürfen.

Wichtig ist aber, darauf hinzuweisen, dass es sich um den Klappen- oder Rückentext handelt.

Grüße
amasonib
Hier geht es zu meinen Büchern:

http://www.booklooker.de/amasonib
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Breithaupt
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Wohnort: Aalen

Beitrag von Breithaupt »

amasonib hat geschrieben:Wichtig ist aber, darauf hinzuweisen, dass es sich um den Klappen- oder Rückentext handelt.
Muß das so 'pingelig' sein? :shock:
Wo soll ich den Text denn sonst herhaben?
Selbstgeschriebenes müßte ich ja dann mit einem Copyright versehen 8) und 'Dieben' eine Abmahnung schicken... :twisted:

Irgendwie ist das etwas deprimierend für mich, daß die Menschen sich nicht in Ruhe lassen können... Vor allem diese spezielle Sorte Aasgeier-Rechtsverdreher könnte meinetwegen aussterben...
Wer in sich geht, darf nicht erschrecken, wenn er dort niemanden trifft.
Hier geht's zum Hasenpflug seine ollen Bücher
Enibas

Beitrag von Enibas »

Muß das so 'pingelig' sein? :shock:
Wo soll ich den Text denn sonst herhaben?
Selbstgeschriebenes müßte ich ja dann mit einem Copyright versehen 8) und 'Dieben' eine Abmahnung schicken... :twisted:

Irgendwie ist das etwas deprimierend für mich, daß die Menschen sich nicht in Ruhe lassen können... Vor allem diese spezielle Sorte Aasgeier-Rechtsverdreher könnte meinetwegen aussterben...


@Breithaupt dito
Enibas

Beitrag von Enibas »

[quote="Enibas"]Muß das so 'pingelig' sein? :shock:
Wo soll ich den Text denn sonst herhaben?
Selbstgeschriebenes müßte ich ja dann mit einem Copyright versehen 8) und 'Dieben' eine Abmahnung schicken... :twisted:

Irgendwie ist das etwas deprimierend für mich, daß die Menschen sich nicht in Ruhe lassen können... Vor allem diese spezielle Sorte Aasgeier-Rechtsverdreher könnte meinetwegen aussterben...

@Breithaupt dito. Als bei mir so viele Bücher im Warenkorb lagen, waren wahrscheinlich auch Bilderklauer- und Textklauer unterwegs :?: :roll:
nanoq
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Registriert: So 20. Mai 2007, 12:37

Beitrag von nanoq »

Na, da muss ich als Jurist doch mal wieder meinen Senf dazugeben und ein paar Ausführungen dazu machen, was so erlaubt ist und was nicht.


Klappentexte

Bei der Übernahme von Texten muss man schon immer etwas aufpassen, denn jeder Text kann dem Urheberrecht unterliegen. Urheberrechtlich geschützt sind gem. §§ 1 ff Urheberrechtsgesetz Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Dazu gehören eben auch Schriftwerke.

Was ein solches Werk ist, muss im Grunde in jedem Einzelfall gesondert geprüft werden. Aber: Voraussetzung für den Schutz des Urhebers ist, dass das Geschaffene etwas Neues darstellt, das sich von dem bisher Bekannten und Vorhandenen unterscheidet. Das ist aber bei solchen Inhaltsangaben wie Klappentexte sie darstellen gerade nicht der Fall. Hierbei handelt es sich um bloße sogenannte Inhaltsmitteilungen und als solche sind sie gemeinfrei.

Das heißt jetzt aber nicht, dass Zusammenfassungen nie urheberrechtlich geschützt wären. Wenn eine Zusammenfassung umfangreich ist, oder eine Interpretation oder eigene Meinung beinhaltet, wenn sie also ihrerseits im Grunde eine gewisse Kreativität aufweist, ist sie ebenfalls ein geschütztes Werk.

Das wird sicher hier bei booklooker kein großes Problem darstellen, denn es ist wohl nicht damit zu rechnen, dass hier ein Verkäufer zur Artikelbeschreibung eine regelrechte Rezension des Buches einstellen wird. Falls irgendjemand so etwas aber doch planen sollte, dann muss es bitte seine eigene Rezension sein (die dann aber ihrerseits urheberrechtlich geschützt ist und nicht von jemand anderem übernommen werden darf).

Wenn sich nun ein Verkäufer hier die Mühe macht, eigene kurze Zusammenfassungen von seinen Büchern zu schreiben, kann er auch nichts dagegen machen, wenn diese dann von anderen abgeschrieben werden, das ist in einem solchen Fall zwar ärgerlich aber allein die Arbeit, die man mit der Zusammenfassung hatte, reicht nicht für das Entstehen urheberrechtlichen Schutzes aus (wie gesagt, wenn der Text über eine reine Kurzzusammenfassung hinausgeht, sieht es anders aus).

Es hat übrigens auch nichts damit zu tun, dass bei Klappentexten kein Verfasser angegeben ist. Auch anonym veröffentlichte Texte sind urheberrechtlich geschützt (wenn und soweit es sich um ein Werk im Sinne des Gesetzes handelt).

Weil die Inhaltsmitteilungen gemeinfrei sind (wie es so schön heißt), ist es übrigens auch nicht erforderlich, sie als Zitate zu kennzeichnen.

Also kurz gesagt: Texte, die lediglich kurze Inhaltsmitteilungen / Inhaltsangaben darstellen (wie z.B. Klappentexte), unterliegen nicht dem Schutz des Urheberrechts und dürfen deshalb übernommen werden.



Fotos / eingescannte Bilder

Bei den Fotos ist die Rechtslage wesentlich einfacher und eindeutiger: Hier gilt der Urheberrechtsschutz immer.

In einem Text weiter oben irgendwo wurde die Ansicht vertreten, dass Fotos nicht urheberrechtlich geschützt seien, weil sie nur von geringer Schöpfungshöhe sind. Das stimmt nicht!

Für Lichtbilder gilt eine besondere Regelung, hier ist das Urheberrecht immer anzuwenden, egal wie künstlerisch oder schöpferisch (oder auch nicht) sie sind. Sobald der Fotograf - bzw. der sogenannte Lichtbildner (ich finde dieses Wort einfach klasse) - auf den Auslöser gedrückt und sein Foto gemacht hat, ist auch Urheberschutz für ihn gegeben.

Also bitte keine Fotos kopieren, wenn ihr keinen Ärger haben wollt, denn es ist tatsächlich so, dass mit jeder nicht genehmigten Verwendung eines Lichtbildes eine Urheberrechtsverletzung vorliegt.


Gruß,

nanoq
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antje
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Registriert: Do 22. Sep 2005, 11:39
Wohnort: Nochthessen

Beitrag von antje »

Danke, nanoq!

Ich glaube, jetzt können einige (ich auch) wieder ein bisschen ruhiger schlafen! :)
Viele Grüße, Antje
Freundlichkeit ist eine Sprache, die Taube hören und Blinde lesen können - Mark Twain

http://www.booklooker.de/friebis
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