BGB und STBG

Sie suchen verzweifelt ein Buch, kennen aber nicht den Autor und/oder den Titel? Vielleicht kann jemand weiterhelfen, wenn Sie den Inhalt beschreiben...
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lesewahn
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BGB und STBG

Beitrag von lesewahn »

Hallo

kann mir mal jemand sagen welches Buch ich kaufen soll???

Ich hätte gerne ein BGB und ein STBG zum lernen einiger Gesetze. Das Problem ist, das es so viele verschiedene Bücher gibt. Also Taschenbücher und richtig dicke Wälzer.... von 0,25 bis zu 110,00 Euro habe ich gefunden.... Es ist zum verzweifeln... Kann mir jemand eine ISBN Nummer geben??? Wäre schön....

Einfach nur § nummer sowieso Erläuterung und FERTIG....... keine großartigen Erklärungen, die kann ich mir notfalls im Web holen..... soetwas wird es doch geben.

LG lesewahn
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artco
Beiträge: 580
Registriert: Do 28. Feb 2008, 03:52

Re: BGB und STBG

Beitrag von artco »

Ich würde Taschenbücher aus dem C. H. Beck Verlag kaufen, und zwar die aktuellsten Ausgaben:
"Strafgesetzbuch StGB" (ist anscheinend 2011 zuletzt erschienen) und "Bürgerliches Gesetzbuch BGB: mit Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz, BeurkundungsG, BGB-Informationspflichten-Verordnung, Einführungsgesetz, ... " Rechtsstand: 1. August 2012
Aber Erläuterungen sind da wohl nicht dabei, nur die Gesetzestexte.
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Spinnweb
Beiträge: 76
Registriert: Do 20. Apr 2006, 19:35

Re: BGB und STBG

Beitrag von Spinnweb »

Moin lesewahn,
wenn es auch online geht:
BGB
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/

StGB
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/


[hab ich doch glatt das falsche Gesetz verlinkt \ repariert]

Feinen Tag noch
Spinnweb
williwu
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Registriert: Mi 18. Mai 2011, 01:11

Re: BGB und STBG

Beitrag von williwu »

Beck'sche Texte sind die richtige Wahl, wenn es nur um den Gesetzestext geht. Leider, leider ... Gesetzestexte muss man auch verstehen können. Und da würde ich zudem, wenn man keine AHnung von der Materie hat, einen Rechtsberater empfehlen. Und da einen, der den Grundlagenstoff anhand von Fällen erklärt, also keine streng juristische Literatur. Denn das Wissen um so absolut wichtige Dinge wie Abstraktionsprinzip, conditio sine qua non, Putativnotwehr (um mal nur drei zu nennen) und vieles andere mehr stehen eben nicht im Gesetz, sind aber zu deren Verständnis und Ergänzung unbedingt nötig.

Mit Fällen lernt es sich besser als mit trockenen Erklärungen.
nanoq
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Registriert: So 20. Mai 2007, 12:37

Re: BGB und STBG

Beitrag von nanoq »

lesewahn hat geschrieben:kann mir mal jemand sagen welches Buch ich kaufen soll???
Ganz ehrlich: Gar keins.

Ich hätte gerne ein BGB und ein STBG zum lernen einiger Gesetze.
Zunächst mal: Das BGB und das StGB sind zwei eigenständige Gesetze, die (bis auf ganz wenige Ausnahmen) gar nichts miteinander zu tun haben, da sie völlig verschiedene Rechtsbereiche betreffen. Welchen dieser Bereiche möchtest du denn lernen? Strafrecht oder Zivilrecht? Was meinst du überhaupt mit "zum lernen einiger Gesetze"? Ganz offen gesagt: Gesetze kann man nicht mal eben für den Hausgebrauch "lernen".

Darüber hinaus benötigst du als Nichtjurist ganz sicher niemals ein komplettes BGB oder StGB (auch wir Juristen brauchen die kompletten Gesetzestexte eigentlich nie). Außerdem kann man gar nicht die gesamten Gesetze mit allen Paragrafen lernen; das BGB hat immerhin knapp 2400 Paragrafen, während es im StGB nur unter 400 sind. Aber sehr oft sind die rechtlich relevanten Regelungen eben nicht nur in einem einzelnen Gesetz verankert, sondern in mehreren. Das heißt du musst im Einzelfall ohnehin jeweils erstmal rausfinden, was du außer dem BGB oder StGB denn noch brauchst.

Nehmen wir als Beispiel mal eine Verkehrsunfallsache, da können sowohl strafrechtliche (StGB) als auch zivilrechtliche (BGB) Aspekte eine Rolle spielen. Aber diese beiden Gesetze reichen unter keinen Umständen aus, es gibt eine Vielzahl anderer Gesetze und Verordnungen, die insoweit relevant sein können, z.B. OWiG/ Ordnungswidrigkeitengesetz, StVG/ Straßenverkehrsgesetz, StVO/ Straßenverkehrsordnung, StVZO/ Straßenverkehrszulassungsordnung, VVG/ Versicherungsvertragsgesetz (und die einzelnen Versicherungsbedingungen nicht zu vergessen) und bei Personenschäden auch noch verschiedene Teile des SGB/ Sozialgesetzbuch (irgendwas habe ich jetzt ganz sicher vergessen). Und aus den einzelnen Gesetzen benötigt man dann je nach Fall unter Umständen wiederum nur ein/ zwei Vorschriften.

Es lohnt sich nicht für jemanden, der nicht wirklich jeden Tag juristisch tätig ist, sich Gesetzestexte zu kaufen. Besser ist es da schon, nur die jeweils interessierenden einzelnen Paragrafen im Internet nachzulesen. Und zwar am besten auf der offiziellen Seite des BMJ (die Spinnweb verlinkt hat) oder bei dejure.

Da sind die Vorschriften nämlich aktuell und das ist ganz wichtig. Für Juristen ist nichts so alt, die die Gesetzesfassung aus dem vorigen Jahr. Wenn du dir jetzt ein BGB für 0,25 € kaufst, kannst du wohl davon ausgehen, dass es schon ein paar Jahre alt ist. Das heißt, dass mindestens einige der §§ nicht mehr auf dem aktuellen Stand sind, denn es gibt jedes Jahr zahlreiche Änderungen. Du müsstest also ohnehin jeweils überprüfen, ob deine Fassung noch mit dem aktuellen Gesetzestext übereinstimmt - dann kannst du dir ja auch gleich direkt den aktuellen Text ziehen.

Einfach nur § nummer sowieso Erläuterung und FERTIG....... keine großartigen Erklärungen, die kann ich mir notfalls im Web holen..... soetwas wird es doch geben.
Vernünftige Erklärungen gibt es im Web nicht. Wirklich nicht.

Wenn es was vernünftiges sein soll, braucht man einen Gesetzeskommentar – beim BGB ist der Standard-Kurz-Kommentar der sogenannte Palandt (benannt nach dem ursprüngliche Herausgeber), der jedes Jahr neu erscheint und kurze knappe Erläuterungen zu den Vorschriften liefert. Der kommt jetzt im November in der 72. Auflage raus und kostet so ca. 110,00 €. Es gibt auch umfangreichere Kommentierungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, für die du ohne weiteres ein paar Tausend Euro ausgeben kannst. Aber weil die Kommentierungen in Buchform erscheinen, werden sie nicht im Internet veröffentlicht, jedenfalls nicht kostenlos. (Und ehrlich gesagt, kann ich das auch verstehen, denn wer sich die Mühe macht, Gesetze zu kommentieren, kann und sollte das wirklich nicht kostenfrei tun). Ohne Kommentar hast du nur den reinen Gesetzestext. Keine ordentliche Erklärung, kein Verweis auf andere Gesetze, die ggf. zu beachten sein könnten, kein Hinweis auf Urteile, die zu der jeweiligen Vorschrift ergangen sind.

Aber wenn man doch unbedingt einen Gesetzestext haben möchte, empfiehlt sich eigentlich nur eine Gesetzessammlung: Der Schönfelder. Das ist eine Loseblattsammlung, die mittlerweile auf zwei Ordner ausgeweitet wurde und einen großen Teil der wichtigsten Gesetze enthält. Im Grunde braucht man heute auch beide Ordner, nämlich den Grundband und den Ergänzungsband, die beide zusammen für 76,00 € zu haben sind. Allerdings sind in diesem Preis die Ergänzungslieferungen nicht mit berücksichtigt. Die erscheinen nämlich ca. 4 mal im Jahr, zur Aktualisierung des Gesetzestextes und müssen extra gekauft und anschließend in die Ordner einsortiert werden.


Lesewahn, wenn du mal in einem bestimmten juristischen Bereich etwas wissen willst, dann suchst du am besten zu diesem konkreten Thema die einzelnen einschlägigen Vorschriften. Über google usw. kann man in der Regel schon ungefähr herausfinden, welche Vorschriften relevant sind und die kann man dann nachlesen. Und wenn es dann darum geht, wie die Vorschriften zu interpretieren sind, dann hilft der Gang in eine Bibliothek, die z.B. über einen Palandt verfügt.


(Oder du fragst mich, was das BGB angeht, habe ich jedenfalls drei Kommentare zur Hand, die sich auf das gesamte Gesetz beziehen und noch eine ganze Anzahl von weiteren, in denen nur einzelne Teilbereiche des BGB, z.B. Familienrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht usw. kommentiert sind und auch sonst habe ich zu etlichen Gesetzen Kommentare da - da sollte schon was zu dem Thema zu finden sein, das du gerade brauchst.)


Übrigens, lesewahn, ich hoffe, du hast jetzt ein schlechtes Gewissen :mrgreen:, zumindest ein bisschen, denn deine Frage hat mich fast meine gesamte Mittagspause hindurch beschäftigt. Du weißt doch, dass ich bei solchen Themen nicht zu bremsen bin...
lesewahn
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Re: BGB und STBG

Beitrag von lesewahn »

Danke für eure Antworten...

@nanoq Sorry... das tut mir sehr leid, ich gebe dir dann mal als Entschädigung ein Mittagessen aus. Bin mir sicher das wir beruflich noch miteinander zu tun bekommen... muss aber erst Geld sparen... :mrgreen:

LG Lesewahn
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nanoq
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Registriert: So 20. Mai 2007, 12:37

Re: BGB und STBG

Beitrag von nanoq »

lesewahn hat geschrieben: @nanoq Sorry... das tut mir sehr leid, ich gebe dir dann mal als Entschädigung ein Mittagessen aus.
Oh, pass lieber auf, was du hier schreibst, ich neige nämlich dazu, mir sowas zu merken und darauf zurück zu kommen... :mrgreen:
(Ernsthaft, falls ich je mal einen Termin in deiner Gegend habe, werde ich mich jedenfalls vorher melden und vielleicht ergibt es sich ja auch, dass wir einen Kaffee miteinander trinken können - es muss nicht gleich eine Essenseinladung sein.)

Und um nochmal auf die Gesetze zurück zu kommen, wenn es vielleicht mehr darum geht, dass dich Gesetzestexte einfach nur interessieren, dann klick dich mal spaßeshalber auf der dejure-Seite ein bisschen durch. Ich habe oben ja die alphabetische Übersicht der dort veröffentlichten Gesetze verlinkt, da kannst du dann einfach mal das eine oder andere raussuchen und anklicken und ein paar der §§ lesen. Manchmal kann man da richtige Entdeckungen machen...
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