erst einmal: Wieso Antwort, du hast ja keine zusammenhängende Frage gestellt?
Dann: Welche Aussage genau willst du richtigstellen?
Und dann noch: Was willst du eigentlich sagen? Weil es solche Verfahren gibt, dürfe es solche Listen nicht geben? Weil es solche Verfahren gibt, dürfe man nicht mehr über die mangelnde Seriosität solcher Dienstleister berichten? Alle müssten jetzt vor Angst erzittern?
Ich selbst spreche immer von Bezahlverlagen, weil mir die Masche, mit der Autoren statt Leser zur Kasse gebeten werden, völlig Banane ist. Damit sie behaupten können, sie seien kein "Druckkostenzuschussverlag" wurden von solchen Dienstleistern schon alle möglichen Geschäftsmodelle ausprobiert:
- zB ein sog. Autorenverlag, bei dem die Autoren die Herausgabe von auf Warteschlangen liegenden Büchern befördern; je mehr man als Autor "spendet", desto höher steigt man in der Liste, um so höher also die Chance, die Veröffentlichung des eigenen Buches überhaupt zu erleben;
- oder die Variante mit der Behauptung, der Dienstleister bezahle die Druckkosten alleine, allerdings müsse der Autor für Lizenzen, Werbung und einen Eintrag auf einer Homepage eben denselben Betrag zahlen, aber jedenfalls gäbe es keinen Druckkostenzuschuss ;
- oder ganz perfide: Der Autor zahlt gar nichts, aber er muss - jedenfalls, wenn das Buch in einer annehmbaren Zeit veröffentlicht werden soll - an vom Dienstleister vermittelten Direktmarketingkursen teilnehmen, die teuer, überdimensioniert und absolut überflüssig sind
- uswusf.
Für das Geld können andere Dienstleister das ganze Buch alleine drucken! Entweder, die sind sehr teuer, oder die können 20 % zu 100 % machen (das versucht die Bundesregierung auch gerade mit dem Hebel). Es liegt auf der Hand, das solche Förderer vor allem wohl die Autoren selbst sind, ansonsten kann es dem Dienstleister ja egal sein, wer zahlt, Hauptsache, es setzt eine Krötenwanderung ein.Ein Buch herzustellen und zu vertreiben, ist teuer. Um das Risiko klein zu halten - und so in der Lage zu sein, überhaupt unbekannten Autoren zu ihrem Buch zu verhelfen - beteiligen wir Förderer an den Kosten der Druckvorbereitung.
80% legt der Verleger vor, 20% Risikoanteil trägt der Förderer. Bei einem 200-300 Seiten Buch wären das beispielsweise achthundert bis eintausend Euro.
Zu Beleg- und Freiexemplaren ist ein Verlag gesetzlich verpflichtet. Es ist also eine besondere Frechheit, sich dieses vom Autoren bezahlen zu lassen. Und mal ganz ehrlich: Beantragung einer ISBN? Die liegt doch im besonderen Interesse des Verlages.PVC hat geschrieben:Keine Kosten entstehen für die:
Einschätzung des Manuskripts durch die Verleger
2 Stunden Beratung
Angebot an den Buchmarkt
Bereitstellung der Auflage für den Buchhandel
Werbung durch Kataloge und Anzeigen (seit 2010)
Kosten entstehen für Debütanten und Nachwuchs-Autoren
Layout und Covergestaltung, Feinsatz und Bildbearbeitungen (sw u. color)
Beantragung einer ISBN
Herstellung von 10 Belegexemplaren, davon 4 für den Autor
Imprimaturexemplar, Andrucke u. a. Proofs und Korrektur nach der Imprimatur
Texteinarbeitung und -pflege
Soso, das heißt doch im Normaldeutsch, dass der Verlag kein Lektorat bietet und dieses sehr wahrscheinlich vom Autoren mit übernommen werden muss. Für vier Freiexemplare muss der Autor also mit Lektorat 800-1000 EUR plus 3,50 EUR /Seite Lektorat = 700 EUR bei 200 Seiten Text) zahlen. Das ist ja ein Bombengeschäft. Fragt sich nur, für wen? Muss man als Erstautor bezahlen, das heißt, beim zweiten Buch nicht mehr. Erstaunlich nur, dass der Verlag so viele Autoren hat, die nur ein Buch herausgebracht haben.Eine tiefer gehende Syntax- und Semantik-Korrektur im Sinne eines Lektorats muss gesondert vereinbart werden. Es steht dem Verlag frei, auch alle Kosten zu übernehmen, liegt ein inhaltlich und technisch hochwertiges Manuskript vor.
Ich nehme doch ziemlich stark an, dass ein Gericht nicht zu dem Schluss kommt: Wenn der Autor zahlen muss, ist das nur bäh, wenn es sich um Druckkosten handelt (und wenn, dann zahlt der Autor ja meistens keinen Zuschuss, sondern alles), sonst sei das alles seriös. Dem Geld, das der Autor zahlen muss, ist es nämlich egal, ob es für Druck oder Werbung eingesetzt wird, das ist Augenwischerei. Und dem Gerichtsvollzieher, der den verschuldeten Autoren später sein Notebook unter den hoffnungsvollen Fingerkuppen wegpfändet, ist es noch viel egaler, der kriegt bei RTL seine eigene Sendung und darf verkünden, dass es eben Menschen gibt, die nicht mit Geld umgehen können. Recht hat er..
Ich habe keine Ahnung, was PEN-Autorenwerke sind. Werke von Autoren, die im PEN-Club Mitglied sind? Und, was soll das aussagen? Macht das einen Dienstleister automatisch seriös? Das mit den Klassikern ist Masche: Die nehmen Werke, für die es keinen Urheberrechtsschutz mehr gibt, veröffentlichen die in meist unbearbeiteten (das sind oft schwer lesbare) Formen, weil bei einer Bearbeitung ja schon wieder ein neues Urheberrecht anfällt. Damit soll der Anschein von seriösen Veröffentlichungen geweckt werden. Die Dinger werden aber, wenn überhaupt, nur auf Anforderung gedruckt, es gibt sie nirgends zu kaufen, es sei denn als E-Book. Und als solche gibt es diese Werke beim "Projekt Gutenberg" meist schon kostenlos zum Download. Das kann ich auch bei Amazon für lau machen und mir teuer bezahlen lassen - wenn ich genug Käufer finde. Und anderen Autoren biete ich das auch an (solchen, die zu blöd sind, es selbst zu schaffen) und lasse sie dafür bluten. Ein geiles Geschäft.
Wenn sich alle darauf einigen könnten, dass ein Verlag ein Unternehmen ist, das alle Kosten übernimmt und auch dem Autoren etwas bezahlt, alle anderen Unternehmen, auch wenn sie Bücher herausbringen, hingegen keine Verlage sind, sondern eine Dienstleistung stellen, die der Autor zu zahlen hat, dann ist diese ganze Diskussion eigentlich erledigt. Dann nämlich braucht man innerhalb der Dienstleister nur noch zu ermitteln, wie seriös so ein Unternehmen in der Eigenwerbung auftritt und ob der Autor auch bekommt, was ihm versprochen wurde.
Ich selbst bin nicht betroffen, die Mitglieder auf meiner Homepage und in meinem Forum verpflichten sich, keine Bücher zu bewerben, die sie oder Dritte selbst finanziert haben. Allerdings werden auch nur Autoren Mitglieder, die sich selbst dafür schämen würden, also gibt es da kein Konfliktpotenzial.Hahn hat geschrieben:Wo soll das hinführen für die Blog-Betreiber?
Sollte es eine Klagewelle geben (die sich ja bestenfalls auf die bereits erwähnten Details, aber nicht auf die Sache an sich beziehen kann), dann werden schon aus Prozessökonomie die Urteile schlimmstenfalls auf Abänderung der jeweiligen Behauptung lauten. Für die klagenden Dienstleister könnte das ein Schuss in die eigenen Hose werden, denn dann wird man in Zukunft ihre Geschäftsmodelle genauer unter die Lupe nehmen und ihre Schutzbehauptungen um so mehr entlarven.
Verstehe ich nicht! Autoren erhalten ausreichende Druckkostenzuschüsse von der Politik (wer ist das?) für Verlage (wo doch Verlage gar keine DKZ brauchen, sondern nur Dienstleister)? Und wer widerspricht wem weswegen?Hahn hat geschrieben:Außerdem werden an Autoren Druckkostenzuschüsse für Verlage von der Politik ausgereicht. Hier gibt es den nächsten Widerspruch.
Schöne Grüße und keine Angst, da wird Montsegur bestimmt nicht untergehen deswegen.