Internetmarke als Einlieferungsbeleg

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dickerbert
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Internetmarke als Einlieferungsbeleg

Beitrag von dickerbert »

Ich nutze für nahezu alle Postsendungen mittlerweile die Internetmarke. Gott sei Dank ist mir bisher noch nie etwas auf dem Postweg verloren gegangen, aber ich frage mich, ob die Internetmarke durch ihren QR-Code als Einlieferungsbeleg dienen kann?

Die Post wird die Codes sicherlich scannen um sicher zu stellen, dass ausreichend frankiert wurde und dass die Marken nicht doppelt benutzt werden. Wenn ich also mal in der Lage bin, dass ich beweisen müsste, die Büchersendung eingeliefert zu haben, könnte mir die Post rein theoretisch bestätigen, dass die Marke gescannt wurde.

Ich frage mich; macht sie das? ;-)
Ein Nachforschungsauftrag müsste mit Hilfe des QR-Codes doch ziemlich einfach zu lösen sein, oder?
kalokalokairi
Beiträge: 695
Registriert: So 16. Okt 2011, 11:41
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Re: Internetmarke als Einlieferungsbeleg

Beitrag von kalokalokairi »

Ich würde davon ausgehen, dass in diesem Fall "theoretisch können" und "praktisch wollen" Lichtjahre auseinander liegen.

Warum sollte die Post einen Service plötzlich kostenfrei erbringen, den sie sich sonst teuer bezahlen lässt?
dickerbert
Beiträge: 23
Registriert: Di 6. Nov 2012, 12:50

Re: Internetmarke als Einlieferungsbeleg

Beitrag von dickerbert »

So hab ich mir das auch gedacht.... leider.

Ob die Post einen solchen Service aber nur bei Versicherung bietet, da bin ich mir nicht sicher.
Der Service der Versicherung schließt ja eigentlich nur ein, dass die Post bei Verlust haftet. Wenn eine Sendung nicht versichert wurde, haftet sie eben nicht.
Nichts desto trotz habe ich ein Recht darauf, auch bei unversicherten Sendungen einen Nachforschungsauftrag zu erteilen. Eine Nichtauslieferung ist in erster Linie ein Vertragsbruch der Post - ob versichert oder nicht. Und in diesem Fall wäre es zumindest für mich als Versender schon hilfreich, wenn die Post immerhin die Einlieferung bestätigen würde.
kalokalokairi
Beiträge: 695
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Re: Internetmarke als Einlieferungsbeleg

Beitrag von kalokalokairi »

dickerbert hat geschrieben: Eine Nichtauslieferung ist in erster Linie ein Vertragsbruch der Post - ob versichert oder nicht. Und in diesem Fall wäre es zumindest für mich als Versender schon hilfreich, wenn die Post immerhin die Einlieferung bestätigen würde.
Dafür kannst du nur selbst durch einen Zeugen oder eben durch sendungsverfolgten Versand sorgen - was nun mal kostet.

Aber ich halte die Menge derjenigen, die versuchen, daraus einem Vk einen Strick zu drehen, auf dieser Plattform für verschwindend gering.
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