Neue gesetzliche Regelungen ab Mitte Juni für Verkäufer

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bebbi

Neue gesetzliche Regelungen ab Mitte Juni für Verkäufer

Beitrag von bebbi »

Zuletzt geändert von bebbi am Sa 7. Jun 2014, 00:08, insgesamt 1-mal geändert.
kalokalokairi
Beiträge: 695
Registriert: So 16. Okt 2011, 11:41
Wohnort: 65719

Re: Neue gesetzliche Regelungen ab Mitt Juni für Verkäufer

Beitrag von kalokalokairi »

Danke für den Link, Bebbi. :)

Knappe und allgemeinverständlich formulierte Zusammenfassung.
Vac
Beiträge: 6
Registriert: Do 28. Nov 2013, 15:11

Re: Neue gesetzliche Regelungen ab Mitt Juni für Verkäufer

Beitrag von Vac »

Danke auch von mir.
Wäre es vor diesem Hintergrund nicht auch mal wieder Zeit, darüber nachzudenken, hier bei BL die Möglichkeit der tatsächlichen PayPal-Kosten-Berechnung einzuführen?
surfzocker
Beiträge: 633
Registriert: Mo 21. Nov 2011, 03:58

Re: Neue gesetzliche Regelungen ab Mitt Juni für Verkäufer

Beitrag von surfzocker »

Mal hierauf einzugehen:


Erklärung des Widerrufs: ..... Allerdings hat der Widerruf nicht länger zwangsweise in Schriftform zu erfolgen, eine entsprechende Erklärung per Telefon wäre demnach ausreichend. .....


Da der alleinige und kommentarlose Rückversand der Ware für den wirksamen Widerruf nicht mehr ausreicht, würde ich dringend empfehlen, die Widerrufserklärung schriftlich und nachweislich durchzuführen.
mausi44
Beiträge: 1597
Registriert: Fr 30. Dez 2011, 20:01

Re: Neue gesetzliche Regelungen ab Mitte Juni für Verkäufer

Beitrag von mausi44 »

Hallo,

ich habe meine neuen Texte nun vom Händlerbund erhalten.
Dazu schrieb man mir,daß ich die neuen Rechtstexte auch erst um 0.00Uhr am 13.6.einstellen darf,da sonst Abmahnungen kommen könnten.
Einen telefonischen Widerruf halte ich für fragwürdig,da man ja nicht beweisen kann,daß es sich in dem Gespräch um einen Widerruf handelt.
Deshalb ist ratsam,immer alles schriftlich zu machen...
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d_r_m_s
Beiträge: 3593
Registriert: Do 27. Okt 2005, 11:54
Wohnort: Grossraum Karlsruhe

Re: Neue gesetzliche Regelungen ab Mitte Juni für Verkäufer

Beitrag von d_r_m_s »

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Zuletzt geändert von d_r_m_s am So 3. Jan 2016, 22:56, insgesamt 1-mal geändert.

Ein kluger Mensch sagte einmal:
Jede Sache hat drei Seiten:
  • Eine siehst du,
    eine andere sehe ich,
    und die dritte sehen wir beide nicht.


:wink:
mausi44
Beiträge: 1597
Registriert: Fr 30. Dez 2011, 20:01

Re: Neue gesetzliche Regelungen ab Mitte Juni für Verkäufer

Beitrag von mausi44 »

Hallo

eben das soll es nicht mehr geben,daß ein Kunde so einfach kommentarlos zurückschicken kann.
Somit ist ein einfaches Zurückschicken nicht mehr als Widerruf zu betrachten!
Großhändler werden aus Kulanz eine einfache Rücksendung akzeptieren,aber ein Kleinunternehmer wird sich das überlegen,ob er weiter auf den Rücksendekosten sitzenbleibt...
Wenn man ein neues Kleidungsstück verkauft und bekommt es abgetragen zurück,dann ist ja wohl ein Weiterverkauf nicht möglich!
Die 40,-€ Klausel soll entfallen.
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