Verkäufer sendet via Päckchen der dt. Post: Nie angekommen

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mabouse
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Verkäufer sendet via Päckchen der dt. Post: Nie angekommen

Beitrag von mabouse »

Hallo liebe Forumsgemeinschaft,

ich bräuchte bitte euren Rat!

Ich habe via booklooker ein Buch gekauft. Als Zahlungsmethode stand nur "offene Rechnung" zur Verfügung.

Zwei Tage nach dem Kauf, habe ich den/die Verkäufer/in (VK) angeschrieben, da ich eine kurze Info wollte. Da keine Reaktion auf meine E-Mail kam, schrieb ich eine Woche später noch einmal. Da nach drei weiteren Tagen keine Reatkion kam, schaltete ich booklooker ein.

Dann endlich eine Antwort. Der VK sagte mir, dass das Buch via Päckchen der Deutschen Post zwei Tage nach Kauf rausgegangen sei. Ich solle bis heute warten. Wenn bis dahin nichts angekommen ist, wird der VK sich bei der Post erkundigen.

Der VK schreibt wie folgt:
"Bitte noch Geduld bis Montag. Sonst reklamiere ich bei der Post.
Ob das nutzt?
Der günstgste Versandweg ist ja nicht versichert...
Danke für Ihre Geduld ..."


Will nichts unterstellen, aber habe das dunkle Gefühl, dass das Buch nie verschickt wurde. Und man kann bei einem Päckchen keine Sendungsverfolgung einsehen.

Meine Frage:
Habe ich ein Recht auf das Buch? Eigentlich ist kein Kaufvertrag zustande gekommen, da ich keine Bestellbestätigung erhalten habe, noch das Buch bezahlt habe.
Das Einzige was ich habe, ist die Kaufübersicht auf booklooker.

Was würdet ihr an meiner Stelle unternehmen?

Über jegliche Tipps wäre ich dankbar, da ich das Buch wirklich gerne kaufen möchte.

Viele Grüße, mabouse

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Verlauf:
13.10. - Buchkauf mit Zahlungsart: Offene Rechnung
15.10. - 1. Kontaktaufnahme: Keine Antwort
20.10. - 2. Kontaktaufnahme: Keine Antwort
23.10. - booklooker als Vermittler eingeschaltet
24.10. - Rückmeldung des VK mit Info, dass Buch am 15.10. versendet wurde via Deutsche Post Päckchen
26.10. - bis jetzt kein Buch bei mir eingetroffen
williwu
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Re: Verkäufer sendet via Päckchen der dt. Post: Nie angekommen

Beitrag von williwu »

mabouse hat geschrieben:Habe ich ein Recht auf das Buch? Eigentlich ist kein Kaufvertrag zustande gekommen, da ich keine Bestellbestätigung erhalten habe, noch das Buch bezahlt habe.
Ein Kaufvertrag wäre dann zustande gekommen, wenn der Verkäufer das Buch tatsächlich verschickt hätte (Willenserklärung durch konkludentes Handeln), in der Tat kannst du ansonsten kaum darauf pochen. Und genau das weißt du nicht und wirst es auch erst bei Lieferung erfahren. Die Behauptung, er habe das getan, mag eine Lüge sein, aber die begründet genausowenig einen Vertrag wie überhaupt nicht zu reagieren.

Das ist übrigens völlig unabhängig von der Zahlung. Eine große Gefahr liegt darin, bei Vorkasse ohne Bestellbestätigung zu bezahlen, da erst der Vertrag zur Zahlung verpflichtet, die Zahlung aber nicht zum Vertrag. Also kommt durch eine Zahlung kein Vertrag zustande. Ich weiß auch nicht, wie in dem Falle ein Käuferschutz funktionierte, wenn es rechtlich gesehen gar keinen Käufer gibt. Ist aber hier ja nicht das Problem, da du nicht gezahlt hast.

Mein Tipp wäre: Warten, ob das Buch kommt. Wenn es kommt und in Ordnung ist, dann bezahlen, aber auch erst dann. Denn da kein Vertrag zustande gekommen ist, entfällt auch die Zahlungsverpflichtung. Sollte der Verkäufer nun doch noch in Panik eine Bestätigung nachliefern, diese unbedingt aufbewahren und Eingangszeitpunkt dokumentieren. Aber wegen der Behauptung, er habe das Buch abgeschickt, würde ich dennoch nicht zahlen vor Lieferungseingang.

Eine andere Möglichkeit: Wenn das Buch nun etwas teurer und das Finanzielle deutlich außerhalb des Peanut-Betreiches liegt, dann kannst du auch stornieren. Wenn das Buch dann doch noch bei dir ankommt, besteht immer noch die Möglichkeit, sich mit dem Verkäufer zu einigen, quasi einen neuen Kaufvertrag zu machen. Und wenn er dann nicht mehr will, gilt das Buch als unangeforderte Zusendung, die du auf keinen Fall auf eigene Kosten zurücksenden musst.
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d_r_m_s
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Re: Verkäufer sendet via Päckchen der dt. Post: Nie angekommen

Beitrag von d_r_m_s »

mabouse hat geschrieben:...
Der VK sagte mir, dass das Buch via Päckchen der Deutschen Post zwei Tage nach Kauf rausgegangen sei. Ich solle bis heute warten. Wenn bis dahin nichts angekommen ist, wird der VK sich bei der Post erkundigen.

Der VK schreibt wie folgt:
"Bitte noch Geduld bis Montag. Sonst reklamiere ich bei der Post.
Ob das nutzt?
Der günstgste Versandweg ist ja nicht versichert...
Danke für Ihre Geduld ..."


Will nichts unterstellen, aber habe das dunkle Gefühl, dass das Buch nie verschickt wurde. Und man kann bei einem Päckchen keine Sendungsverfolgung einsehen.

Meine Frage:
Habe ich ein Recht auf das Buch?
...
Verlauf:
13.10. - Buchkauf mit Zahlungsart: Offene Rechnung

...
falls es ein gebrauchtes Buch war, hast du maximal ein Anrecht auf das eine eingestellte Exemplar ... bei Verlust auf dem Versandweg aber kein Recht auf Ersatz ...

aber warum sollte der VK das verkaufte Buch nicht verschicken ?

und bei einem Päckchen sind eineinhalb Wochen Wartezeit bis zum Suchauftrag recht lang ... der VK schreibt nur vom 'günstigsten Weg' ... vielleicht doch Büchersendung (oder war es zu schwer dafür) ?

Ein kluger Mensch sagte einmal:
Jede Sache hat drei Seiten:
  • Eine siehst du,
    eine andere sehe ich,
    und die dritte sehen wir beide nicht.


:wink:
mabouse
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Re: Verkäufer sendet via Päckchen der dt. Post: Nie angekommen

Beitrag von mabouse »

Hallo d_r_m_s,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Der VK hat Päckchen geschrieben. Auch wäre das Buch für eine Büchersendung zu schwer (1,7kg) gewesen.

Ich vermute der VK hat das Buch nicht verschickt, weil es realtiv billig war für ein Fachbuch? Und es sich somit anders überlegt hat. Er würde so ganz einfach aus der Sache rauskommen...!? Ohne mir gegenüber irgendwelche Verbindlichkeiten zu haben.

Ich habe somit keinerlei Möglichkeit, noch irgendwas zu erreichen, oder?
briefmarkenjaeger
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Re: Verkäufer sendet via Päckchen der dt. Post: Nie angekommen

Beitrag von briefmarkenjaeger »

Ich würde einfach mal abwarten, was der Nachforschungsauftrag ergibt und wenn möglich um eine eingescannte Kopie der Postantwort bitten. Sollte genau das selbe Buch (mit der gleichen Zustandsbeschreibung) wie von Zauberhand auf einmal wieder im Bestand des Verkäufers zu einem wesentlich höheren Preis auftauchen, so würde ich mir meine Gedanken machen und ggf. auch entsprechend bewerten.

Ich hatte auch schon mal das Problem, dass eine Päckchensendung relativ lange zum Kunden unterwegs war und diesem sogar das Geld bereits wieder erstattet hatte. Nachdem das Portfolio dann doch noch angekommen ist, hat der Käufer einfach nochmal das Geld überwiesen und ich habe den Nachforschungsauftrag bei der Post storniert.
mabouse
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Re: Verkäufer sendet via Päckchen der dt. Post: Nie angekommen

Beitrag von mabouse »

Hallo williwu! Hallo briefmarkenjaeger!

Ich sehe schon, dass ich in diesem Fall wohl auf verlorenen Posten stehen werde. Also einen Kaufvertrag nachzuweisen, sehe ich nach euren Posts als fast nicht möglich.

Ich werde noch einmal schreiben und sehen wie der VK reagiert. Auf jeden Fall werde ich um die Sendungsnachverfolgung bitten.

Das Buch war ein Schnäppchen. Es kostet normalerweise das dreifache.
kalokalokairi
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Re: Verkäufer sendet via Päckchen der dt. Post: Nie angekommen

Beitrag von kalokalokairi »

Noch eine Kleinigkeit zum Anspruch auf das Buch:

Nach BGB § 446 liegt das Verlustrisiko während des Versandes beim Käufer, wenn man von privat kauft.
Dabei hat man aber das Recht, auch sendungsverfolgten Versand zu verlangen, natürlich gegen Übernahme der Mehrkosten.

Ein Händler dagegen haftet so lange, bis die Sendung beim Käufer angekommen ist.
mabouse
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Re: Verkäufer sendet via Päckchen der dt. Post: Nie angekommen

Beitrag von mabouse »

Danke kalokalokairi noch für die sehr interessante Auskunft über die Versandmodalitäten und die Haftung.

Mittlerweile ist das Buch tatsächlich angekommen. Komisch ist es schon. Habe auch keine Nachricht, ob der VK einen Nachforschungsantrag gestellt hat.
Ich vermute, es wurde einfach sehr spät los geschickt. Und um es zu überspielen, hat der VK quasi verschleiert.

Ich danke auf jeden Fall noch mal allen hier für die Unterstützung!
briefmarkenjaeger
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Re: Verkäufer sendet via Päckchen der dt. Post: Nie angekommen

Beitrag von briefmarkenjaeger »

mabouse hat geschrieben: Ich vermute, es wurde einfach sehr spät los geschickt. Und um es zu überspielen, hat der VK quasi verschleiert.
Kann man denn das Datum vom Poststempel nicht erkennen?
mabouse
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Re: Verkäufer sendet via Päckchen der dt. Post: Nie angekommen

Beitrag von mabouse »

kein Poststempel vorhanden.
Nur ein Barcode vom Päckchen mit ein paar Zahlen, eine Briefmarke und das Adressfeld- Handgeschrieben.

Mehr ist da nicht zu sehen. Leider. Wäre auf jeden Fall aufschlussreich gewesen!
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digitalis
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Re: Verkäufer sendet via Päckchen der dt. Post: Nie angekommen

Beitrag von digitalis »

mabouse hat geschrieben: ... Mittlerweile ist das Buch tatsächlich angekommen. Komisch ist es schon. Habe auch keine Nachricht, ob der VK einen Nachforschungsantrag gestellt hat.
Ich vermute, es wurde einfach sehr spät los geschickt. Und um es zu überspielen, hat der VK quasi verschleiert. ...
Hallo mabouse,
es ist natürlich möglich oder vielleicht sogar wahrscheinlich, dass Du recht hast. Du solltest jedoch auch berücksichtigen, dass Päckchen/Pakete manchmal tagelang bei der Post / Postagentur rumliegen können, bis sie gestempelt und weiter transportiert werden. Deshalb kann selbst ein erkennbarer Poststempel keine wirkliche Sicherheit geben, dass an diesem Tag das Päckchen/Paket abgegeben wurde.
Dazu kommt, dass Päckchen die höchste Klau- und Verschwindibusquote bei der Post überhaupt haben. Denn zum Einen sind sie unversichert und nicht nachverfolgbar, zum Anderen dick genug, um was Hübsches, Klaubares drin zu vermuten. Deshalb verschicke ich selbst nie Päckchen und wünsche mir als Käuferin immer ein Paket - kostet natürlich ein bisschen mehr Versand, aber es lohnt sich. Unterstell Deinem Verkäufer also bitte nicht mit absoluter Sicherheit, dass er nicht ganz sauber handelte.
It Comes Like It Being Must!

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bebbi

Re: Verkäufer sendet via Päckchen der dt. Post: Nie angekommen

Beitrag von bebbi »

Natürlich ist der Verkaufsvertrag mit deiner Bestellung zustande gekommen, da du ein Angebot angenommen hast.

s. http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/l ... aufvertrag
Panther
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Registriert: Fr 4. Sep 2015, 21:55

Re: Verkäufer sendet via Päckchen der dt. Post: Nie angekommen

Beitrag von Panther »

Wie ein Kaufvertrag zustande kommt, ist auch gerne - anders - in den AGB des jeweiligen Verkäufers geregelt :!:

Bei mir steht bspw. dazu:
Die Online-Darstellung unseres Antiquariats-Sortiments stellt kein bindendes Vertragsangebot dar. Indem der Kunde eine kostenpflichtige Bestellung an uns schickt, gibt er ein verbindliches Angebot ab. Wir behalten uns die freie Entscheidung über die Annahme dieses Angebots vor.
kalokalokairi
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Re: Verkäufer sendet via Päckchen der dt. Post: Nie angekommen

Beitrag von kalokalokairi »

Wann der Kaufvertrag zustande kommt, habe ich bei BL für mich bisher immer so interpretiert, dass er dann mit Kauf geschlossen ist, wenn der Verkäufer "garantiert lieferbar" aktiviert hat, bei anderen Anbietern durch deren Bestätigung.
williwu
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Re: Verkäufer sendet via Päckchen der dt. Post: Nie angekommen

Beitrag von williwu »

kalokalokairi hat geschrieben:Wann der Kaufvertrag zustande kommt, habe ich bei BL für mich bisher immer so interpretiert, dass er dann mit Kauf geschlossen ist, wenn der Verkäufer "garantiert lieferbar" aktiviert hat, bei anderen Anbietern durch deren Bestätigung.
Die zweite Aussage würde ich auch so sehen mit der Ergänzung, dass eben der Versand die Bestätigung ersetzt (im Studium hießt das konkludentes Handeln, also ein Handeln, aus dem der Willen der Partei abgeleitet werden kann). Ein Vertrag besteht aus zwei übereinstimmenden Willenserklärungen. Die Erste: Bestellung: Die Zweite: Bestätigung oder tatsächliche Lieferung. Vorkasse ist eine Bedingung, die der Verkäufer aber durch vorzeitigen Versand selbst außer Kraft setzen kann.

Hier war ja genau das das Problem: Die zweite Willenserklärung war unsicher, da keine Bestätigung vorlag, und ob ein tatsächlicher Versand erfolgt ist, sieht man als Käufer eben erst, wenn die Ware eintrifft.

Ob die garantierte Lieferung tatsächlich aus der allgemeinen Kaufaufforderung bereits ein verbindliches Angebot macht? Wäre sicher logisch und im Sinne booklookers, aber rechtlich wäre ich da nicht so sicher. Ist aber eine theoretische Diskussion, da man ja verkaufen möchte.
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