Rücklieferung durch Deutsche Post

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Harlekinkatze
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Rücklieferung durch Deutsche Post

Beitrag von Harlekinkatze »

Hallo,

ich hätte da ein kleines Problem, bei dem mir euer Feedback sehr willkommen wäre: gestern bekam ich eine Rücklieferung der Deutschen Post - ein Bücherpäckchen. Grund lt. Aufkleber "bei dieser Sendung wurden die Bestimmungen für Büchersendungen nicht eingehalten. Es wurde das Briefentgelt berechnet". Ich sollte also zu den 1 Euro nochmal 1,60 Euro draufkleben und hätte das dann wieder absenden können.

Bei den zusätzlichen Produktinformationen für Büchersendungen auf dem Aufkleber stand:

- Büchersendungen müssen offen sein - war offen
- Persönliche Mitteilungen sind unzulässig - im Umschlag war keine persönliche Mitteilung, ich hatte aber auf dem Umschlag ein Etikett mit "Herzlichen Dank" und einem Smiley aufgeklebt
- Die Blätter müssen an der Seite zusammengehalten sein - war ein Buch, keine losen Blätter
- Werbung muss sich auf die Außen- und Innenseiten des Umschlags und auf höchstens je vier Seiten am Anfang und am Ende des Werkes beschränken - ich hatte einen Flyer meiner Tochter beigelegt ohne weitere Bemerkungen

Das Lustige dabei ist, dass ich an dem Tag insgesamt 3 Büchersendungen losgeschickt hatte, aber nur diese eine zurückkam.

Wer kann mir sagen, was da falsch lief? Oder war da nur Engstirnigkeit seitens eines Postmitarbeiters der ausschlaggebende Punkt.

LG Angela
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briefmarkenjaeger
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Re: Rücklieferung durch Deutsche Post

Beitrag von briefmarkenjaeger »

Flyer dürfen Büchersendungen nicht beigelegt werden.
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Harlekinkatze
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Re: Rücklieferung durch Deutsche Post

Beitrag von Harlekinkatze »

briefmarkenjaeger hat geschrieben:Flyer dürfen Büchersendungen nicht beigelegt werden.
ok, vielen Dank für deine Antwort. Dann weiß ich ja jetzt, wo mein Fehler lag.

Ist halt schade, so konnte ich meiner Tochter, einer selbstständigen Gold- und Silberschmiedin ein bisschen unter die Arme greifen und es ist ja auch das erste Mal, dass deswegen eine Sendung zurückkommt.

Nochmal danke schön und einen schönen Samstag dir

LG Angela
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williwu
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Re: Rücklieferung durch Deutsche Post

Beitrag von williwu »

Das erste Mal war es, weil eben das erste Mal eine Sendung von dir geprüft wurde. Die Post prüft ja nicht jede Sendung, sondern macht Stichproben.
Was den Inhalt angeht, kann ich die Post hierbei ausnahmsweise verstehen: Was unterscheidet Büchersendungen von anderen Waren- oder Briefsendungen? Dass der Versand indirekt durch günstiges Porto gefördert wird, wenn er nicht geschäftlichen Zwecken dient (das Volk soll halt mehr lesen, nicht zwingend Gold- und Silberschmuck kaufen, aber auch nicht Musik hören - obwohl das vielleicht auch förderungswürdig wäre - oder Filme sehen). Das setzt voraus, dass eben nur Bücher versendet werden. Wenn Werbung beiliegt, ist das geschäftsmäßig, um so mehr, wenn sie nichts mit Büchern zu tun hat.
av8r
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Re: Rücklieferung durch Deutsche Post

Beitrag von av8r »

Liebe Angela,
ich habe mal die Internetseite der Post durchstöbert und habe folgendes gefunden:
Büchersendung Häufige Fragen

Mit interessantem Ergebnis.

Demnach sind Werbeflyer durchaus erlaubt, solange Sie nicht Hauptversandgegenstand, sondern Beilage sind. Das mit dem Smiley dürfte auch kein Problem sein, solange es keine individuelle Mitteilung ist, sondern allgemein gehalten ist.

Ob die Sendung geschäftlichen Zwecken dienst, kommt allein auf den Hauptversandgegenstand an, nicht auf Beilagen. Nicht erlaubt sind z.B. Konzernberichte, Geschäftsberichte oder ähnliches.

Demnach solltest du alles eingehalten haben, würde mich einmal Interessieren weshalb die Post das zurückgewiesen hat.
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Harlekinkatze
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Re: Rücklieferung durch Deutsche Post

Beitrag von Harlekinkatze »

so dachte ich eigentlich auch.... und Hauptversandgegenstand ist ja immer noch das Buch. Und ich verschicke viel Bücher. Egal, ich mache weiter :twisted:

Danke schön für deine Antwort :)
av8r hat geschrieben:Liebe Angela,
ich habe mal die Internetseite der Post durchstöbert und habe folgendes gefunden:
Büchersendung Häufige Fragen

Mit interessantem Ergebnis.

Demnach sind Werbeflyer durchaus erlaubt, solange Sie nicht Hauptversandgegenstand, sondern Beilage sind. Das mit dem Smiley dürfte auch kein Problem sein, solange es keine individuelle Mitteilung ist, sondern allgemein gehalten ist.

Ob die Sendung geschäftlichen Zwecken dienst, kommt allein auf den Hauptversandgegenstand an, nicht auf Beilagen. Nicht erlaubt sind z.B. Konzernberichte, Geschäftsberichte oder ähnliches.

Demnach solltest du alles eingehalten haben, würde mich einmal Interessieren weshalb die Post das zurückgewiesen hat.
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digitalis
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Re: Rücklieferung durch Deutsche Post

Beitrag von digitalis »

So im Schnitt einmal im Jahr oder noch seltener bekomme ich von der Post eine Büchersendung zurück mit dem Aufkleber, sie sei fehlerhaft.
Dann maile ich der Post mit Bildchen und Text sämtliche Einzelheiten, aus denen hervorgeht, dass dem nicht so ist und beklage mich, dass der Aufkleber weder konkreten Grund, noch Name des/der Kontrollierenden, noch Lage des Kontrollzentrums angibt.
Anschließend kommt wie bei eBay eine schwachsinnige Baukastenantwort. Dann schicke ich den ganzen Senf zum zweiten Mal und kriege daraufhin einen Brief mit schwammiger Nachricht von einem echten Menschen mit ein paar Briefmarken dazu. Beim letzten Mal kam dieser Brief sogar doppelt.
Dann bedanke ich mich per Mail und wünsche mir nochmal eine Optimierung der Postkontrolle - und warte aufs nächste Mal. :)
Eine Rücksendung vor ca. zwei Jahren war jedoch gerechtfertigt, denn ich Kamel hatte die Briefmarke vergessen! Manche PöstlerInnen sind fit!
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Harlekinkatze
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Re: Rücklieferung durch Deutsche Post

Beitrag von Harlekinkatze »

einmal im Jahr?? Ich verschicke mittlerweile seit 10 Jahren Bücher bzw. handle mit ihnen und das ist jetzt das erste Mal, dass ich eine Sendung zurückbekomme :)
digitalis hat geschrieben:So im Schnitt einmal im Jahr oder noch seltener bekomme ich von der Post eine Büchersendung zurück mit dem Aufkleber, sie sei fehlerhaft.
Dann maile ich der Post mit Bildchen und Text sämtliche Einzelheiten, aus denen hervorgeht, dass dem nicht so ist und beklage mich, dass der Aufkleber weder konkreten Grund, noch Name des/der Kontrollierenden, noch Lage des Kontrollzentrums angibt.
Anschließend kommt wie bei eBay eine schwachsinnige Baukastenantwort. Dann schicke ich den ganzen Senf zum zweiten Mal und kriege daraufhin einen Brief mit schwammiger Nachricht von einem echten Menschen mit ein paar Briefmarken dazu. Beim letzten Mal kam dieser Brief sogar doppelt.
Dann bedanke ich mich per Mail und wünsche mir nochmal eine Optimierung der Postkontrolle - und warte aufs nächste Mal. :)
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williwu
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Re: Rücklieferung durch Deutsche Post

Beitrag von williwu »

Harlekinkatze hat geschrieben:so dachte ich eigentlich auch.... und Hauptversandgegenstand ist ja immer noch das Buch. Und ich verschicke viel Bücher. Egal, ich mache weiter
Ja, der Hauptgegenstand ist das Buch, und ein Flyer ist erlaubt, wenn er mit dem Hauptgegenstand zu tun hat oder wenigstens mit dem Versender, also Werbung für diesen. Das ist hier aber definitiv nicht der Fall. Der Flyer betrifft nicht dich, sondern deine Tochter und deren Gewerbe hat mit Büchern rein gar nichts zu tun. Der Hinweis ...
Beim Hauptversandgegenstand sind auf dem Umschlag sowie auf je vier aufeinander folgenden Seiten am Anfang und Ende des Werkes Anpreisungen / Werbung zugelassen. Ferner sind andere Druckstücke, z.B. Kataloge, Werbeflyer oder sonstige Werbung als Beilage zugelassen.
... bezieht sich nur auf den Versender selbst und nicht auf andere Gewerbe. Sonst könntest du ja auch einem dünnen Taschenbuch einen Otto-Versand-Katalog beifügen und dich darauf berufen, dass Kataloge erlaubt sind. Wenn das Modell legal wäre, Otto wäre schon drauf gekommen. Die Frage, was Hauptversandgegenstand ist hat nichts mit der Dicke oder dem Gewicht des jeweiligen Gegenstandes zu tun, sondern damit, dass alles, was verschickt wird. mit der Büchersendung bzw. dem Buchhändler/Antiquar zu tun hat (Private legen sowieso keine Flyer bei). Also dein Katalog, dein Flyer, ein Lesezeichen sind (oder wären) okay, jeder noch so kleine Flyer eines artfremden Gewerbes ist es nicht.

Hintergrund ist, dass die Büchersendung eine staatliche Subvention bedeutet, um das Lesen zu fördern - in heutigen Zeiten nötiger denn je. Diese zweckgebundene Subvention soll aber natürlich nicht für andere Zwecke gebraucht (ich will nicht sagen missbraucht) werden, die nicht wenigstens im weitesten Sinne diesem Zweck dienen. Gold und Silberschmiedekunst gehört sicher nicht zu den Dingen, die das Lesen fördern.
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digitalis
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Re: Rücklieferung durch Deutsche Post

Beitrag von digitalis »

Harlekinkatze hat geschrieben:einmal im Jahr?? Ich verschicke mittlerweile seit 10 Jahren Bücher bzw. handle mit ihnen und das ist jetzt das erste Mal, dass ich eine Sendung zurückbekomme :)
Das liegt bestimmt an den hart gefönten Mannheimern, die - glaube ich - die Sendungen sortieren, die ich hier in den Kasten schmeiße. :D
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Harlekinkatze
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Re: Rücklieferung durch Deutsche Post

Beitrag von Harlekinkatze »

hihihihi :lol: siehste mal, styling muss nicht immer was Gutes bedeuten :twisted:
digitalis hat geschrieben:
Harlekinkatze hat geschrieben:einmal im Jahr?? Ich verschicke mittlerweile seit 10 Jahren Bücher bzw. handle mit ihnen und das ist jetzt das erste Mal, dass ich eine Sendung zurückbekomme :)
Das liegt bestimmt an den hart gefönten Mannheimern, die - glaube ich - die Sendungen sortieren, die ich hier in den Kasten schmeiße. :D
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enfield
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Re: Rücklieferung durch Deutsche Post

Beitrag von enfield »

Das war doch kein "flyer" sondern ein Lesezeichen :D .
Lesezeichen gehören zu Büchern dazu, Punkt.
amorist
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Re: Rücklieferung durch Deutsche Post

Beitrag von amorist »

Harlekinkatze hat geschrieben: Sa 7. Mai 2016, 13:02 Hallo,


Das Lustige dabei ist, dass ich an dem Tag insgesamt 3 Büchersendungen losgeschickt hatte, aber nur diese eine zurückkam.


LG Angela

Die Post ist genauso unzuverlässig wie die Parkraumüberwachung in unserer Stadt. Ich habe letzte Woch 5 x (an verschiedenen Tagen und verschiedenen Stellen) an einer Stelle mit absolutem Halteverbot geparkt, erhielt aber nur einen Strafzettel.

Aber vielleicht kann Dir geholfen werden, wenn Du Dich an die Beschwerdestelle der Post wendest.

"Ironie aus"

Aber gräme Dich nicht, als ich kürzlich einem VK nach langem Warten mitteilte, sein Buch sei nicht angekommen, schrieb dieser zurück, das könne nicht sein, er hätte das Buch mit anderen am ... um 11.25 Uhr dem Postboten übergeben und alle anderen seien angekommen.

Na denn.
Buchkennerin
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Re: Rücklieferung durch Deutsche Post

Beitrag von Buchkennerin »

Rücklieferung durch die Deutsche Post

Ich habe heute das erste Mal eine von mir verschickte Büchersendung wieder in meinem Briefkasten vorgefunden.
Sie war an einen Empfänger in der Schweiz adressiert - daher wahrscheinlich die strenge Kontrolle.
Begründung: "Bei dieser Sendung ins Ausland wurden die zulässigen Entgelte, Gewichtsstufen oder Maße nicht eingehalten"
Ich solle 0,50 Euro nachfrankieren und diese Sendung als Großbrief verschicken.
Aus meiner Sicht hatte ich alle Forderungen, die an eine Büchersendung gestellt werden, eingehalten: Aufschrift "Post darf öffnen" war vorhanden, die Sendung war zum Öffnen mit zwei Flachkopfklammern versehen, der Inhalt bestand aus einem neuwertigen Taschenbuch, das ich in durchsichtiges Seidenpapier eingewickelt hatte. Letzteres war der Fehler - das erfuhr ich dann auf dem Postamt: Obwohl der Titel des Buches klar zu erkennen war, konnte es nicht geprüft werden - ich hätte ja im Inneren des Taschenbuchs nicht zulässige Dinge verstecken können!
Ich habe das Buch dann als Großbrief verschickt, um nicht das Seidenpapier entfernen zu müssen.
Das wirft natürlich für mich ein generelles Problem auf: Da ich neuwertige Bücher generell noch einmal in Seidenpapier verpacke, damit sie auch als neuwertig beim Käufer ankommen, kann ich sie nach dieser Lesart nicht mehr als Büchersendung verschicken. Eine Alternative wäre der Versand im Luftpolsterumschlag. Allerdings kann man das nicht bei allen Büchern machen, da diese Art der Verpackung nicht so robust und für schwere Bücher und lange Transportwege eher ungeeignet ist.
Bisher habe ich dieses Problem beim Bücherversand innerhalb Deutschlands noch nicht gehabt (und ich hab schon sehr viele Bücher als Büchersendung verschickt). Vielleicht ist die Post besonders streng bei einer Büchersendung ins Ausland?
Wer hat schon ähnliche Erfahrungen gemacht?
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spiralnebel111
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Re: Rücklieferung durch Deutsche Post

Beitrag von spiralnebel111 »

Ich habe nur selten Innenverpackungen, da ich (meistens) aus Pappe mapschneidere, die wenigen die ich hatte, sind aber anstandslos durchgegangen. Die meisten Bücher blieben in Deutschland.

Allerdings versende ich gar nicht mehr in die Schweiz, wegen der teuflischen Bankgebühren. Da musste ich schon 2 mal 12 Euro nachzahlen, für Bücher für die ich einsfuffzisch oder so bekommen habe. Einmal hat das der Schweizer Kunde übernommen.
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