begriff "Büchersendung"

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Stauni1942
Beiträge: 1
Registriert: Mi 22. Feb 2017, 10:53

begriff "Büchersendung"

Beitrag von Stauni1942 »

:shock: Ich möchte für ein Klassentreffen etwa 25 Einladungen verschicken. Wenn ich keinen handschriftlichen Text benutze, kann ich die Briefe dann als "Büchersendung" schicken? :shock:
briefmarkenjaeger
Beiträge: 925
Registriert: Sa 16. Jun 2007, 16:01
Wohnort: 51491 Overath

Re: begriff "Büchersendung"

Beitrag von briefmarkenjaeger »

Die Post schreibt dazu auf deren Webseite:
Als BÜCHERSENDUNG können Sie gedruckte Bücher, Broschüren, Notenblätter und Landkarten versenden. Adressierte schriftliche Mitteilungen (Briefe) sind nicht zugelassen. Zusätzlich können Sie die Rechnung/den Lieferschein, den Zahlungsverkehrsvordruck, einen Rückantwortumschlag/Rücksendeaufkleber sowie eine Leih- und/oder Buchlaufkarte beilegen. Die BÜCHERSENDUNG darf nicht geschäftlichen Zwecken dienen.

Unzulässige Inhalte:

• Individuelle Brieftexte aller Art
• Texte mit Anrede oder Höflichkeitsformel
• Persönliche Mitteilungen
• Druckwerke, die geschäftlichen Zwecken dienen
Quelle: https://www.deutschepost.de/de/b/bueche ... ional.html

Also sind gedruckte Einladungen nicht erlaubt. Weitere Informationen zur Büchersendung gibt es in einer PDF-Datei, die man von der Post-Webseite runterladen kann.
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