Amazon.de Opferverband Gründung- wer macht mit ?!?!

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Amazon.de-Opfer
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Amazon.de Opferverband Gründung- wer macht mit ?!?!

Beitrag von Amazon.de-Opfer »

Hallo,

als Geschädigte von Amazon.de möchten wir gerne gemeinsam mit anderen Amazon.de Opfern einen erfolgreichen Kampf gegen dieses Unternehmen aufnehmen, welches unzählige Gesetze dieses Landes missachtet, offenbar bisher jegliche Narrenfreiheit genießt , da bisher sich Niemand getraut hat, gerichtlich gegen die Willkür dieser Firma vorzugehen .

Dies wird sich ändern, wir arbeiten mit Anwälten zusammen, die uns hierbei unterstützen werden und suchen nun Mitstreiter, die mit uns gemeinsam eine Schutzgemeinschaft der Amazon Opfer ins Leben rufen wollen.

Es kann und darf nicht sein, das hier ein amerikanisches Großunternehmen schalten und walten darf wie es gerne möchte ohne rechtliche Kontrolle , nur weil diese Firma rechtlich trickst und einen Geschäftssitz im Ausland ( Luxemburg ) dazu nutzt, deutsches Recht zu seinem Vorteil zu missbrauchen bzw. zu missachten .

Amazon.de sperrt Nutzer ohne Angabe von Gründen , nur, weil sie z.B. Familienangehörige von Menschen sind , die sich gegen die Willkürmethoden der Firma wehren, Amazon behält einfach und ohne Angabe von Gründen teilweise etliche tausend Euro Kundegelder ein, nur weil das Unternehmen offensichtlich damit zinsfrei arbeiten möchte.

Auf Nachfrage, weshalb dies erfolgt, erhält man nur Standard Textbaustein E Mails als Antwort, man kann im Unternehmen Niemand erreichen, der bereit und Willens ist, eine klare Antwort zu diesen angeblichen Unstimmigkeiten abzugeben oder einem Kunden weiterzuhelfen.
Man wird von Hotline zu Hotline weiterverwiesen, die oft von Mitarbeitern aus Billiglohnländer betrieben werden , wie z.B. Indern , die weder eine Entscheidungsbefugnis, noch den Willen haben, dem Amazon Kunden, Käufer oder Verkäufer bei Amazon Marketplace, zu helfen.

Man wird auf angebliche Mitarbeiter und Abteilungen verwiesen, die es offenbar gar nicht gibt, wie die sog. Verkäufer Performance, da es dort wohl keine Mitarbeiter zu geben scheint, die einen Namen oder eine Rufnummer haben und die man deshalb auch nicht erreichen kann.

Solche Zustände gibt es nirgendwo sonst in diesem Lande und sie sind völlig unakzeptabel und überschreiten u.a. nach schon längst die Legalitätsgrenze, so dass es notwendig ist, dies durch Gerichte z.B. mittels subjektiver Klagehäufung (http://de.wikipedia.org/wiki/Klageh%C3%A4ufung ) und die Staatsanwaltschaft mittels Strafanzeige gegen Amazon.de überprüfen zu lassen.

Bitte helfen Sie uns und schließen sich unserem Kampf gegen diese Firma als Mitglied unserer Schutzgemeinschaft an, welche wir in Kürze gründen werden.

Bitte informieren Sie uns über Ihre negativen Erfahrungen und Schreckenserlebnisse mit Amazon.de, damit es uns gelingt, diese Firma in die gesetzlichen Schranken zu weisen, denn ur so werden wir Amazon.de Opfer zu unserem Recht kommen.

Bitte melden Sie sich bei uns per E Mail unter Ama-zon-de-opfer@web.de

Bei Facebook finden Sie uns unter : http://www.facebook.com/profile.php?id=100003089387382
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d_r_m_s
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Re: Amazon.de Opferverband Gründung- wer macht mit ?!?!

Beitrag von d_r_m_s »

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Zuletzt geändert von d_r_m_s am Mo 4. Jan 2016, 12:35, insgesamt 2-mal geändert.

Ein kluger Mensch sagte einmal:
Jede Sache hat drei Seiten:
  • Eine siehst du,
    eine andere sehe ich,
    und die dritte sehen wir beide nicht.


:wink:
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its_just_me
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Re: Amazon.de Opferverband Gründung- wer macht mit ?!?!

Beitrag von its_just_me »

Hallo bachmann, Willkommen im Forum :)
Zuletzt geändert von its_just_me am Fr 28. Okt 2011, 13:54, insgesamt 1-mal geändert.
Mit leerem Kopf nickt es sich leichter.
Zarko Petan
Marcus T. Cicero
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Re: Amazon.de Opferverband Gründung- wer macht mit ?!?!

Beitrag von Marcus T. Cicero »

Eine ähnliche Darstellung skrupelloser Machenschaften (Einfrieren von Konten, Sippenhaft) einer im Großherzogtum Luxemburg ansässigen Tochter eines US-Konzerns durfte man in der Vergangenheit schon mehrfach lesen: es ging dabei um PayPal.

Wer auf dem Amazon-Marketplace verkauft, räumt Amazon das Recht ein, Zahlungen vorsorglich einzubehalten oder gar ggf. an den Kunden definitiv auszahlen zu dürfen:

Aus den Amazon AGB (http://www.amazon.de/gp/help/customer/d ... Id=3367031):

„VI. Ausschluss von Teilnehmern; Sicherheitsmaßnahmen

... Amazon ist berechtigt, die Möglichkeit von Transaktionen hinsichtlich der Höhe oder Häufigkeit für einzelne oder alle Teilnehmer zu beschränken.

Folgert Amazon angemessenerweise
und basierend auf Amazon zur Verfügung stehenden Informationen,
dass Handlungen und/oder die Performance des Verkäufers im Zusammenhang mit diesem Vertrag in Streitigkeiten, Rückforderungen oder anderen Ansprüchen resultieren können,
ist Amazon ungeachtet anderer Bestimmungen dieses Vertrages berechtigt,
nach freiem Ermessen das Abführen von Erlösen aufzuschieben
und fällige Zahlungen oder Zahlungen, die sonstwie entsprechend dieses Vertrages an den Verkäufer zu zahlen sind, zurückzuhalten und zwar entweder (y) für den Zeitraum von neunzig (90) Tagen nach dem ersten Tag der Aussetzung von Zahlungen oder (z) bis zum Abschluss einer Untersuchung bzgl. Handlungen des Verkäufers und/oder dessen Durchführung dieses Vertrages, je nachdem welches Ereignis früher eintritt.

.. ist Amazon berechtigt, jegliche Zahlung an den Verkäufer zu verweigern und das vorhandene Guthaben entweder auf ein Treuhandkonto einzuzahlen oder den Betrag dem Käufer zurückzuerstatten, wenn nach billigem Ermessen eine Verletzung dieser Teilnahmebedingung durch den Verkäufer vorliegt. Amazon haftet in diesen Fällen nicht.“
(Eigene Hervorhebung)

M.a.W.:

Die Verkäuferkonten werden mittels Algorithmen überwacht. Stellen diese statistisch auffällige Unregelmäßigkeiten fest (z.B. negative Bewertungen wegen Nichtlieferbarkeit, falscher Zustandsbeschreibungen, A-bis-z Garantie-Anträge, Kreditkartenrückbuchungen) dann macht Amazon, wenn man den Schilderungen der Betroffenen Glauben schenken darf, sehr schnell das Verkäuferkonto dicht und friert die erhaltenen, aber noch nicht ausgezahlten Zahlungen, sofort ein.

Amazon fürchtet, auf ungedeckten Zahlungsansprüchen sitzen zu bleiben und reagiert daher mimosenhaft, wenn es zu Unregelmäßigkeiten in der Verkäuferperformance kommt und dabei größere Summen auf dem Spiel stehen.

Über daraus resultierende Konsequenzen sollte sich jeder Verkäufer, der sein Geschäftsmodell einzig und allein an Amazon ausrichtet und zudem über keine Liquiditätsreserven verfügt, im Klaren sein.

Oft lesen Verkäufer das Kleingedruckte erst dann, wenn Amazon die in den AGB beschriebenen Maßnahmen bereits vollzogen hat, und dann ist der Frust groß.
Marcus T. Cicero
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Re: Amazon.de Opferverband Gründung- wer macht mit ?!?!

Beitrag von Marcus T. Cicero »

Nachtrag:

I. Was man als Verkäufer auf dem Amazon-Marketplace beachten und einem besser vorher klar gesagt werden sollte:

Amazon freut sich über jeden Verkäufer, der sich auf seinem Marketplace anmeldet und dort zu happigen Provisionen verkauft genau solange, wie dieser „keinen Ärger macht.

„Ärger“ besteht für Amazon in negativem Kundenfeedback und/ oder damit einhergehenden Bearbeitungs- und Rückzahlungsmaßnahmen.

Da man das Kundenverhalten nur begrenzt unter Kontrolle hat und Amazon nicht viel Federlesen macht, wenn es „Ärger“ gibt, sollte man dort als Verkäufer stets mit Amazons plötzlichem Liebesentzug in Form von Kontosperrung und Einfrierung der Zahlungen rechnen.

Für einen privaten Verkäufer ist das ärgerlich, für einen gewerblichen kann es eine Katastrophe sein. :shock:

In den AGB steht es (siehe letztes Posting) drin. ABER juristisch spannende Fragen sind z.B.:

ob Amazon die Verkäufer nicht deutlicher auf dieses Geschäftsrisiko hinweisen sollte,
ob die Kriterien für eine Sperrung nicht transparenter werden oder zumindest im Falle einer Sperrung detaillierter begründet werden müssten,
ob die Sperrfristen/Einbehaltungsfristen/ Erstattungsregelungen zulasten des Verkäufers in dieser Forms zulässig sind bzw. nicht verkürzt werden müssten.

II.

Es sei mal dahingestellt, ob Amazons, eBays oder PayPals Gang nach Luxemburg steuerlich, rechtlich oder durch beides motiviert war. In jedem Fall wären Gerichtsverfahren einfacher, wenn es neben Luxemburg jeweils nationale Gesellschaften mit jeweils inländischem Gerichtsstand gäbe.

Es ist sowohl für den nationalen Fiskus wie auch die betroffenen Verbraucher ein Witz, wenn der Sitz und der Gerichtsstand einfach dorthin gelegt werden kann, wo der Markt mit weitem Abstand am kleinsten und die Steuern am niedrigsten sind (http://de.wikipedia.org/wiki/Luxemburg ). :evil:

Wir reden ja hier nicht über Klitschen, denen eine nationale Repräsentanz finanziell nicht zuzumuten wären, sondern über die den Markt-dominierenden Unternehmen schlechthin.

Man müsste Unternehmen, deren Leistungserstellungs- als auch Verkaufsaktivitäten sich wie in diesem Fall zu geschätzten 99,99% nicht auf den Staat beziehen, in dem sie ihren Sitz haben, ab einer bestimmten Umsatzgröße oder Kundenanzahl, die im jeweiligen Land erreicht wird (z.B. 500 Mio. Euro. bzw. 1 Mio. Kunden), verpflichten, nationale Tochtergesellschaften mit nationalem Gerichtstand zu gründen.

Das Problem mit der Luxemburger Gerichtsbarkeit haben ja nicht nur die Verkäufer von Amazon.de, sondern auch die von Amazon.uk, Amazon.it, Amazon.fr, Amazon.es, Amazon.at .

Die gute Nachricht zum Schluss:
Es gibt Alternativen zu Amazon. Man meldet sich z.B. bei dem deutschen Unternehmen booklooker an.
Dort regelt man seine Zahlungsaktivitäten selbst und niemand friert so schnell die Konten ein. :D
Amazon.de-Opfer
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Re: Amazon.de Opferverband Gründung- wer macht mit ?!?!

Beitrag von Amazon.de-Opfer »

@Bachmann : wir würden dieses Thema gerne auch diskutieren lassen, also Beides.

@ Marcus T. Cicero : Bitte melden zwecks Beitritt in die Gemeinschaft, per E Mail melden , Du hast ein gutes Fachwissen zu dieser Materie das ist für die Gemeinschaft wichtig.

Allerdings sind AGB´s die gegen geltendes Recht verstossen , unwirksam, wir hatten dies haben wir gerade im Rahmen einen Klage angesprochen, also ist dies nicht rechtswirksam.

Zudem ist das Einbehalten der Kundengelder aller Voraussicht nach eine Unterschlagung im Sinne von §§ 246 ff StGB , da das Einbehalten nicht durch den ausdrücklichen Willen des Verkäufers gedeckt ist und schon gar nicht, wenn es hierbei um Unstimmigkeiten im Rahmen von Reklamationen der Kunden geht, die nicht durch ein Urteil vor den ordentlichen Gerichten entschieden wurden.

Amazon urteilt hier oft in Unkenntnis der Sachlage und prinzipiell im Sinne des Kunden, sodaß der Verkäufer hier rechtswidrig und oft sogar unter Verstoss gegen geltendes Verkaufsrecht von Amazon benachteiligt wird, dies ist weder durch AGB´s noch gesetzlich zu begründen oder rechtlich abzusichern, dies ist ein Rechtsbruch, der sogar gegen Grundrechte verstösst ( Art .14 GG ).

Ergo : den Kampf gegen dieses Unrecht aufnehmen und Booklooker unterstützen, damit eine vergleichbare Plattform wachsen kann, um dem US Giganten das Wasser zu reichen .

BITTE NOCHMALS : ALLE DIE INTERESSIERT SIND BEI UNS MELDEN !!!!!!!!!!!!!!
Marcus T. Cicero
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Re: Amazon.de Opferverband Gründung- wer macht mit ?!?!

Beitrag von Marcus T. Cicero »

Amazon.de-Opfer hat geschrieben:@ Marcus T. Cicero : Bitte melden zwecks Beitritt in die Gemeinschaft
Da ich ja bis dato noch kein Amazon-Opfer geworden bin, wäre ich in einer Opfer-Vereinigung definitiv fehl am Platze. Aber Dankeschön für die persönliche Einladung.
Weil ich die Amazon-AGB kenne, ist mir allerdings die schwache Rechtsposition, die man als Verkäufer dort hat, schon seit längerem bekannt. Nochmals kurz skizziert:

a) Die AGB sind offenkundig so ausgestaltet, dass sie Amazon bei auftretenden Problemen ermöglichen, nach eigenem Ermessen zu entscheiden, ob Verkaufsaktivitäten und Zahlungen auf Eis gelegt oder Zahlungen gegen den Willen des Verkäufers an den Kunden erstattet werden.
Somit stellt sich die berechtigte Frage, ob diese weitreichende und nicht an transparente Kriterien gebundene Ermächtigung in dieser Form zulässig ist.

b) Nehmen wir einmal zugunsten Amazons hypothetisch an, dass die AGB zulässig seien. Dann stellt sich die weitere Frage, ob Amazon diese Maßnahmen – wie man es den Äußerungen Betroffener entnehmen darf - ohne genaue Begründung und ohne Widerspruchsrecht vollziehen darf.

Amazon schreibt übrigens über sich selbst:

„III. Amazons Rolle

Die Käufer ermächtigen Amazon lediglich als eingeschränkter Vertreter zu handeln, um in ihrem Auftrag Kaufverträge unmittelbar zwischen den Käufern und den Verkäufern für den Verkauf von Produkten auf der Werbeplattform abzuschließen.“
(Eigene Hervorhebungen)

Quelle: http://www.amazon.de/gp/help/customer/d ... Id=3367031

Die Formulierung eingeschränkter Vertreter erscheint geradezu witzig, wenn man weiß, dass bei Problemen Amazon sagt, wohin die Reise geht und man als Verkäufer in etwa so viel Einfluss auf das Reiseziel hat wie ein Waggon im Verhältnis zu Lok und Schienen.

(Die Formulierung Werbeplattform ist übrigens auch nicht schlecht. :D )

Ohne kundigen Anwalt wird ein „Opfer“ bei der Klärung seiner rechtlichen Fragen wohl nicht weit kommen.
Zugunsten Amazons muss man allerdings sagen, dass ein Gutteil der Probleme davon herrührt, dass Amazon die Zahlungsabwicklung übernimmt. Das sollten auch diejenigen booklooker-Verkäufer bedenken, die fordern, dass booklooker ebenfalls die Zahlungsabwicklung übernehmen solle. :|
Zuletzt geändert von Marcus T. Cicero am Mo 31. Okt 2011, 23:37, insgesamt 1-mal geändert.
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its_just_me
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Re: Amazon.de Opferverband Gründung- wer macht mit ?!?!

Beitrag von its_just_me »

Amazon.de-Opfer hat geschrieben: ..... Booklooker unterstützen, damit eine vergleichbare Plattform wachsen kann, um dem US Giganten das Wasser zu reichen .
bachmann hat geschrieben: Na das sind ja fromme Wünsche :lol:
... wie heißt es so schön, die Hoffnung stirbt zuletzt. :lol:
bachmann hat geschrieben:........ dies auch im öffentlichen Forum zu diskutieren; mich und vermutlich auch einige Hintergrundleser würden Fallbeispiele interessieren, wie diese Unregelmäßigkeiten zw. Amazon, Ihnen und Ihren Mitstreitern entstanden sind (nicht mit Namen o.ä., sondern beschriebene Abläufe).

Grüße, Jens
.........das wäre sicher interessant, auch für mich. Bin zwar nicht selber dort tätig, aber nahe Familienmitglieder!

bachmann hat geschrieben: PS: @ its_just_me. Danke für den Willkommensgruß, aber der hätte eigentlich von mir an Sie kommen müssen, da ich doch 1 Monat länger hier angemeldet bin :D
Na egal, dann war es diesmal umgedreht! :lol:
Außerdem war ich vorher schon mal länger hier angemeldet :? und freue mich jetzt einfach über interessante Beiträge! :wink:

evtl. können wir uns das "Sie" sparen? (Fühl mich sonst so alt :lol: )

Grüße, Petra
Mit leerem Kopf nickt es sich leichter.
Zarko Petan
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its_just_me
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Re: Amazon.de Opferverband Gründung- wer macht mit ?!?!

Beitrag von its_just_me »

bachmann hat geschrieben: Aber sie stirbt 8)
.....diese bestimmt! :roll:
bachmann hat geschrieben: Ich bin 7 Tage älter als Gott :wink:
.....dann sind wir ja ungefähr gleich alt! :) 8)
Mit leerem Kopf nickt es sich leichter.
Zarko Petan
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Mary
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Re: Amazon.de Opferverband Gründung- wer macht mit ?!?!

Beitrag von Mary »

Hahahahahaha!
Genügt es nicht zu sehen, dass ein Garten schön ist, ohne dass man auch noch glauben müsste, dass Feen darin wohnen?- Douglas Adams
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Re: Amazon.de Opferverband Gründung- wer macht mit ?!?!

Beitrag von Amazon.de-Opfer »

@Marcus Cicero : Nun, nicht Jeder, der uns unterstützen will muß auch Amazon Opfer werden, wir brauchen auch Mitstreiter, die sich dann um die Opfer mit Rat und Tat kümmern, wir würden uns freuen, wenn Du doch mit ins Boot kommst !

Wir haben auch schon einige Anwälte, die dann für die Gemeinschaft arbeiten werden und sich auf Wettbewerbsrecht, Online Plattformen spezialisiert haben.

Keine Sorge wegen der Amazon AGB´s , dafür gibt es den § 9 AGBG

http://dejure.org/gesetze/AGBG/9.html

Man muß dies nur endlich mal vor Gericht bringen, Amazon scheut aus Erfahrung Prozesse und negative PR wie der Teufel das Licht, wenn die Frage einmal gerichtlich ausgeureilt wurde, dann darf Amazon dies nicht mehr rechtswidrig vorgeben.

@ Jens Bachmann : wir können dies gerne öffentlich diskutieren und jeder kann seine Erfahrungen dazu mitteilen, natürlich, aber wir möchten selbstverständlich primär, das wir die Gemeinschaft ins Leben rufen um dann auch aktiv zu werden, deshalb erneut unser Bitte sich daran zu beteiligen, die reine Mitgliedschaft ist kostenfrei und erst wenn Jemand seinen Fall vor Gericht bringen möchte werden Anwaltsgebühren entstehen.

Natürlich werden wir auch, sofern sich die Möglichkeiten dazu ergeben, unser Spektrum auf Rechtsverstöße anderer Plattformen erweitern, dies aber ist zur Zeit nur angedacht.

Wichtig ist, die Plattform nun umgehend ins Leben zu rufen, denn jeden Tag werden neue User auf Amazon.de geschädigt und dies muß ein Ende haben.

@ It´s just me : ja, wir werden gerne versuchen diesen Familienmitgliedern zu helfen, die ebenfalls von Amazon betroffen sind, aber auch an diese Familienmitglieder die Bitte , uns zu unterstützen, damit wir eine schlagkräftige Gemeinschaft werden können.
nanoq
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Re: Amazon.de Opferverband Gründung- wer macht mit ?!?!

Beitrag von nanoq »

Amazon.de-Opfer hat geschrieben:Keine Sorge wegen der Amazon AGB´s , dafür gibt es den § 9 AGBG
Nein, den gibt es schon seit fast 10 Jahren nicht mehr. Es scheint mit der anwaltlichen Beratung ja nicht so besonders weit her zu sein, wenn derartige juristische Fehler passieren.
Amazon.de-Opfer
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Re: Amazon.de Opferverband Gründung- wer macht mit ?!?!

Beitrag von Amazon.de-Opfer »

@nanoq : Srry, bin auch nicht der Jurist, allerdings ändert dies an der Rechtslage auch nichts, das wurde alle durch die §§ 305 ff BGB ersetzt und der Sinngehalt des 9 AGBG bleibt damit voll erhalten, d.h. AGB´s die gegen Rechtsnormen verstossen und Vertragspartner entgegen Treu und Glauben benachteiligen sind unwirksam , siehe § 307 BGB.

Ergo : Es gibt Gesetze, die die User hier schützen, man muß nur auf Einhaltung pochen und genau das wollen wir auch.
Wenn Du hier gut Bescheid weißt, dann wie gesagt, wäre es schön, wenn Du Dich anschliessen würdest.
nanoq
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Re: Amazon.de Opferverband Gründung- wer macht mit ?!?!

Beitrag von nanoq »

Amazon.de-Opfer hat geschrieben:... AGB´s die gegen Rechtsnormen verstossen und Vertragspartner entgegen Treu und Glauben benachteiligen sind unwirksam...
Ja und die Unwirksamkeit ist im einzelnen Fall konkret geltend zu machen. Ich weiß nicht, was ein "Opferverband" da soll.

Außerdem wird doch nun wirklich niemand gezwungen, bei Amazon Geschäfte zu machen. Wenn man das vermeidet, wird man dort auch gar nicht erst zum "Opfer".

Mir widerstrebt schon die Bezeichnung als "Opferverband". Opferverbände sind für mich solche Organisationen wie z.B. der Weiße Ring u.ä. Wenn ich an Opferverbände denke, dann sehe ich Menschen vor mir, die in der Regel ohne eigenes Zutun z.B. Opfer von Gewalttaten geworden sind, nicht Leute, die sich von ihrem Geschäftspartner haben über den Tisch ziehen lassen (und die eben jeweils auch die Möglichkeit haben, hiergegen juristisch etwas zu unternehmen).
Amazon.de-Opfer
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Re: Amazon.de Opferverband Gründung- wer macht mit ?!?!

Beitrag von Amazon.de-Opfer »

@nanoq :

Richtig, einzelne Fälle werden vor Gericht gebracht, aber das ist doch dann ja auch Aufgabe des Verbandes und letztlich gibt es dann Urteile an die sich Amazon halten muß und das ist gut so.

Wir denken da auch an eine subjektive Klagehäufung, wenn es um Kernfragen geht, wie z.B. Sperrung ganzer Wohnhäuser oder Einbehalten des Verkäuferguthabens als unzulässig erklaären zu lassen und dies würde dann eben auch viele Opfer betreffen.

Der Begriff Opfer braucht Dich nicht zu besorgen, ein Opfer ist terminologisch ein Mensch, der zu Schaden kommt, und dies ist hier ja auch der Fall, also ist dies auch nicht zu beanstanden.

Zudem ist auch über den Tisch ziehen eine Straftat, die man keinesfalls verniedlichen darf und mit der Aussage " man kann sich doch vor Gericht zivielrechtlich dagegen wehren " abtun darf. Es handelt sich hier nicht um Lausbubenstreichen !

Die Menschen sind auch ohne eigenes Zutun Opfer solcher rechtswidrigen Akte geworden, die teilweise auch als Straftaten einzustufen sein dürften und werden ( Einbehalten der Kundengelder dürfte zeifelsohne eine Unterschlagung oder Untreue im Sinne von §§ 246, 266 StGB sein ).
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