Mängelexemplar - und die Antwort eines Verlages

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coma
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Registriert: Sa 22. Dez 2007, 22:38

Re: Mängelexemplar - und die Antwort eines Verlages

Beitrag von coma »

"Um das jetzt noch einmal deutlich zu machen, hier verkaufen alle möglichen Leute
Bücher und ich möchte nicht, das jemand meint, er wäre im Recht, wenn er im
Besitz solcher Bücher ist, und sie im Internet weiterverkauft, ohne zu schreiben,
was mit dem einzelnen Buch los ist."

Das ist ganz richtig gesagt nach dem subjektiven Rechtsgefühl, egal wie die Gesetze und Rechtsprechung sind.

Man muß als Anbieter solchen Mängels aber auch erstmal mit ihm bekannt sein. Erst dann zieht solche Bewertung. Der normale Fall ist, daß der Fehler unbekannt ist.

Ich will gerne persönlichen Fall schildern. Ich hatte zweimal dieses Problem mit den doppelten bzw. fehlenden Seiten in gebundenen Büchern.
Von beiden Büchern hatte ich mehrere Exemplare (Restauflagen). In beiden Fällen war nur eines, soweit die Kunden Rückmeldung gaben, mit dem Fehler. In beiden Fällen konnte ich ein Ersatzexemplar schicken ...

Aber was nicht möglich war: Bei einem noch gebliebenen Exemplar hab ich versucht, zu ermitteln, ob das nun eine Retoure des bemängelten Exemplars war, oder ein anderes, wo die Seiten stimmen...

Ich konnte so einen Seitenfehler nicht finden, und habe es dann als ein ok-Exemplar reingestellt.

Aber an die Adresse von dene, die nur dann ein Buch ins Netz stellen, wo garantiert keine Seite fehlt: Dann müßt ihr das Buch erstmal Seite für Seite lesen. Das ist dann kein ungebrauchtes Buch mehr. Ihr könnt es dann allenfalls noch als "sehr gut" anbieten, pfleglich behandelt: Lediglich wurde überprüft auf Vollständigkeit. Die Überprüfung auf Vollständigkeit ist nur sinnvoll bei den eigentlich antiquarischen Werken,, das ist dann wie bei den Briefmarken, wo der Wert davon abhängt, ob eine Zacke fehlt oder nicht.
overdrive
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Registriert: Di 27. Dez 2011, 07:57

Re: Mängelexemplar - und die Antwort eines Verlages

Beitrag von overdrive »

coma hat geschrieben:Ich weiß nicht, wie es rechtlich aussieht, aber es ist jedenfalls nicht üblich, solche Bücher mit fehlenden bwz. doppelten Seiten als Mängelexemplare zu verkaufen, weil sie ja praktisch unbrauchbar sind, ...
Völlig richtig!
as long as a man
has the strength to dream
he can redeem his soul and fly
(Presley)
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