Aber das hier
sehe ich definitiv nicht so.Moranda hat geschrieben:Und Justitia, die war schon immer auf einem Auge blind.
Meiner Ansicht nach entspricht diese Rechtsprechung genau der Gesetzeslage: In Deutschland gilt nun einmal (wie übrigens in den meisten übrigen Ländern Europas ebenfalls) eine Buchpreisbindung. Das heißt, wer ein neues, ordnungsgemäßes Buch haben möchte, der muss auch einen ganz bestimmten Preis dafür zahlen. Weist das Buch, für das er den festgesetzten Preis gezahlt hat, Mängel auf, dann hat der Käufer Ansprüche auf Ersatz (oder falls es das Buch nicht mehr gibt auf Rückerstattung des Kaufpreises).
Möchte der Kunde aber ein günstigeres Buch haben, also eines für das die Buchpreisbindung nicht gilt, dann muss er es entweder gebraucht kaufen oder er muss auf ein Mängelexemplar zurückgreifen. Und in letzterem Fall muss er dann eben auch mit Mängeln des Buches rechnen und damit leben.
Dass es allerdings sehr ärgerlich ist, wenn man ein Buch mit gravierenden Mängeln erwischt, ist natürlich keine Frage.