Mängelexemplar - und die Antwort eines Verlages

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nanoq
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Re: Mängelexemplar - und die Antwort eines Verlages

Beitrag von nanoq »

Ich mag ja schon gar nichts mehr dazu sagen, wenn ihr jetzt anfangt euch zu zanken.

Aber das hier
Moranda hat geschrieben:Und Justitia, die war schon immer auf einem Auge blind.
sehe ich definitiv nicht so.

Meiner Ansicht nach entspricht diese Rechtsprechung genau der Gesetzeslage: In Deutschland gilt nun einmal (wie übrigens in den meisten übrigen Ländern Europas ebenfalls) eine Buchpreisbindung. Das heißt, wer ein neues, ordnungsgemäßes Buch haben möchte, der muss auch einen ganz bestimmten Preis dafür zahlen. Weist das Buch, für das er den festgesetzten Preis gezahlt hat, Mängel auf, dann hat der Käufer Ansprüche auf Ersatz (oder falls es das Buch nicht mehr gibt auf Rückerstattung des Kaufpreises).

Möchte der Kunde aber ein günstigeres Buch haben, also eines für das die Buchpreisbindung nicht gilt, dann muss er es entweder gebraucht kaufen oder er muss auf ein Mängelexemplar zurückgreifen. Und in letzterem Fall muss er dann eben auch mit Mängeln des Buches rechnen und damit leben.

Dass es allerdings sehr ärgerlich ist, wenn man ein Buch mit gravierenden Mängeln erwischt, ist natürlich keine Frage.
jimi hendrix
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Re: Mängelexemplar - und die Antwort eines Verlages

Beitrag von jimi hendrix »

Mal ein anderer, aber ähnliche Aspekt:

ich habe mich in letzter Zeit des öfteren über Bücher geärgert, die ich neu gekauft und 1 x gelesen habe und trotzdem nach dem (vorsichtigen Lesen) aussahen, als wäre eine Kuhherde drüber getrampelt, sprich total schief und mit Lesewulst am Rücken.

Ich habe zwei Verlage angeschrieben: piper antwortete sinngemäß, das könne gar nicht sein, Gmeiner antwortete mir sehr nett, dass sie es selbst gemerkt und den Buchbinder gewechselt hätten, und sie boten mir an, mir aus dem Verlagsprogramm ein Buch (gratis) zu bestellen; fand ich sehr nett.
Moranda
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Re: Mängelexemplar - und die Antwort eines Verlages

Beitrag von Moranda »

Ich habe das hier auch schon geschrieben, ich lese meine Bücher immer sehr sorgfältig, immer
mit Lesezeichen und trotzdem kommt es besonders bei dickeren Büchern immer wieder vor,
dass sie nach dem Lesen diesen schiefen Buchrücken haben. Ärgerlich ist besonders, wenn
wie hier jemand schrieb, das Buch verkauft wird und der Käufer das nicht bezahlen will oder
negative Bewertungen abgibt.

@nanoq, mir geht es nicht darum, mich hier zu zanken.

Aber ich finde, dass dieses Urteil, den Verbraucherschutz nicht genügend berücksichtigt.
Ein Beispiel aus einem anderen Bereich, habe ich am Donnerstag in der Sendung "Quer"
gesehen, da ging es mal wieder um die Wurst und um das Verhalten in einem Schlachthof
Da wurde bei Nacht und Nebel, ausgesondertes Fleisch, und ich hab mich selten so geekelt,
wieder in den Handel gebracht. In dem Fall handelt es sich um eine Straftat.

Falsch verhält sich sowohl, der Buchhändler der preisgebundene Bücher aufkauft und
als Mängelexemplare, die sie nicht sind, weiterverkauft, wie auch der Verlag
der noch ein paar Euro machen möchte, und die Ausschußware seines Betriebes wieder in
Umlauf bringt. Wenn ich ein Buch mit leeren Seiten möchte, kaufe ich ein Notizbuch.
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Kibabu
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Re: Mängelexemplar - und die Antwort eines Verlages

Beitrag von Kibabu »

Moranda hat geschrieben: Außerdem gehen auch die Preise für die Mängelexemplare hoch, für gefragte Bücher
werden auch schon mal 4,00 Euro verlangt. Dafür kann ich ein lesbares Buch verlangen.
Letztendlich geht es um Fairness im Umgang miteinander.
Und Justitia, die war schon immer auf einem Auge blind.
Da bin ich ganz deiner Meinung. Man bekommt ja manchmal schon neue, makellose Bücher zu diesem Preis.
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bookworms
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Re: Mängelexemplar - und die Antwort eines Verlages

Beitrag von bookworms »

nanoq hat geschrieben:Und in letzterem Fall muss er dann eben auch mit Mängeln des Buches rechnen und damit leben.
Dass ich mich, wenn ich ein Mängelexemplar kaufe, nicht wundern darf, wenn es auch tatsächlich Mängel hat, ist ja völlig klar und auch in Ordnung.
Ich finde aber, dass mit dieser Regelung Dinge über einen Kamm geschoren werden, die nicht miteinander vergleichbar sind.
Für mich als Verbraucher war Mängelexemplar immer gleichbedeutend mit einem Buch, das optische Mängel aufweist, also z.B. Knicke, Flecken, Risse, Verfärbungen, 'verschmierter' Druck, Bindungsfehler (verkehrt herum, falsche Reihenfolge), meinetwegen noch fehlende Anfangsbuchstaben, aber vollständig lesbar muss es sein! Oder es muss draufstehen: Seiten XX bis YY fehlen. Alles Andere ist Beschiss und es kann nicht angehen, dass der Verkäufer (sei es Verlag oder Händler) in diesem Fall noch das Recht auf seiner Seite hat...

Wenn ich B-Ware kaufe, rechne ich auch mit Farb- oder Webfehlern, aber ich muss nicht damit rechnen, dass ein Ärmel oder Reißverschluss fehlt. Der Vergleich hinkt nur insofern, als ich das eigentlich leicht feststellen kann.
remlig
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Re: Mängelexemplar - und die Antwort eines Verlages

Beitrag von remlig »

Das gleiche hatte ich mit einem Buch auch ein mal mir fehlten etliche Seiten dafür hatte ich die nächsten 30 Seiten zwei mal. Auf genau den Seiten die fehlten wurde aber beschrieben wie Kommissar ??? den Mord aufklärte was mich schon ärgerte. Ich bin in das Geschäft gegangen und habe das erwähnt und mir wurde gesagt das so etwas auch nicht bei einem Mängelexemplar sein darf. Mir wurde sofort angeboten mir ein anderes Buch (natürlich auch Mängelexemplar) aus zu suchen. Ich habe mir genau das gleiche ausgesucht habe aber nachgesehen das in diesem die fehlenden Seiten drin waren. Außerdem machen die Verlage um die Lager leer zu bekommen dir Rückseiten der Bücher kaputt. Sie schneiden sie ein oder lassen sie durch ein Messer laufen die den Deckel einritzen. Somit haben sie ihr Mängelexemplar.
Jeder Mensch macht mich glücklich.
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overdrive
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Re: Mängelexemplar - und die Antwort eines Verlages

Beitrag von overdrive »

Moranda hat geschrieben: Und Justitia, die war schon immer auf einem Auge blind.
Völlig meine Meinung, obwohl fraglich ist, ob es bei lediglich dem 1 Auge bleibt ... :D ... es hängt natürlich nicht selten von Qualität der rechtl. Vertretung ab, ob Recht gegeben oder lediglich gesprochen wird :wink:

Aber back to topic: Ich schließe mich den Meinungen an, dass der Zustand eines Mängelexemplars keine fehlenden Seiten beinhalten darf. Die möglichen Mängel eines Mängelexemplars scheinen mir insofern definiert zu sein, dass das Buch auf jeden Fall vollständig sein sollte, da der Artikel ansonsten nicht mehr den in seinem Ursprung angedachten Verwendungszweck zugeführt werden kann und somit unbrauchbar und damit völlig wertlos ist.

Ich wäre als Käufer eines solchen Artikels sehr streitwillig, bis ich Ersatz/Rückerstattung hätte; Ausflüchte seitens des verkaufenden Handelspartners, empfinde ich als im Keim erstickbar.
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ampuria
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Re: Mängelexemplar - und die Antwort eines Verlages

Beitrag von ampuria »

ampuria hat geschrieben: ...ich starte jetzt noch einen weiteren Versuch, vielleicht doch noch eine andere bzw. vollständige "Druckversion" des Buches zu erhalten, es mag ja beim Verlag vergriffen sein, aber es ist noch immer als "Mängelexemplar UND als Neuware" käuflich zu erwerben, daher habe ich im Moment den HÄNDLER angemailt, bei dem ich es im April gekauft hatte, vielleicht zeigt der sich variabel :wink:
Hi an Alle!
...HEUTE morgen erreichte mich ein Mail mit folgendem Wortlaut:

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Es tut uns Leid, dass Sie einen Fehldruck erhalten haben. Offenbar ist dies
in unserem Wareneingang nicht aufgefallen.

Wir senden Ihnen heute mit GLS ein korrektes Ersatzexemplar zu. Das
fehlerhafte Buch müssen Sie selbstverständlich nicht zurückschicken.

Bitte entschuldigen Sie die entstandenen Unannehmlichkeiten.


DAS liest sich jetzt doch wirklich gut... oder nicht?!

...sorry, wenn sich jetzt einige im "Eifer des Gefechts" mehr oder weniger "in die Wolle bekommen" haben, das sollte logischerweise NICHT der Sinn meines Posts gewesen sein...

Für mich ist jetzt diese Angelegenheit wirklich doch noch gut ausgegangen... da ich, "zweifelhafte, verzwickte, "ungerechte?" Rechtslage" hin oder her, eine kulante Lösung von sogar 2 Seiten erhalten habe bzw. erhalten werde...
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xenna
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Re: Mängelexemplar - und die Antwort eines Verlages

Beitrag von xenna »

Na prima, Ente gut, alles gut :mrgreen:

Ich gehe bei einem Mängelexemplar auch davon aus, dass es zwar optische Mängel haben darf, aber noch lesbar sein muss, d.h., keine fehlenden Seiten haben darf oder zum Teil unleserlich ist.
Guckst du hier
Und hier stell´ich mich persönlich vor:
http://www.booklooker.de/xenna
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Kibabu
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Re: Mängelexemplar - und die Antwort eines Verlages

Beitrag von Kibabu »

Ampuria, das ist ja prima.

Was heißt, wir haben uns in die Wolle gekriegt? Nööö. Wir können doch mal unsere unterschiedlichen Meinungen austauschen. Alles im grünen Bereich, würde ich sagen.
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spiralnebel111
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Re: Mängelexemplar - und die Antwort eines Verlages

Beitrag von spiralnebel111 »

ampuria hat geschrieben:
Hi an Alle!
...HEUTE morgen erreichte mich ein Mail mit folgendem Wortlaut:

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Es tut uns Leid, dass Sie einen Fehldruck erhalten haben. Offenbar ist dies
in unserem Wareneingang nicht aufgefallen.

Wir senden Ihnen heute mit GLS ein korrektes Ersatzexemplar zu. Das
fehlerhafte Buch müssen Sie selbstverständlich nicht zurückschicken.

Bitte entschuldigen Sie die entstandenen Unannehmlichkeiten.


DAS liest sich jetzt doch wirklich gut... oder nicht?!
Liest sich super! :D
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ampuria
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Re: Mängelexemplar - und die Antwort eines Verlages

Beitrag von ampuria »

Kibabu hat geschrieben:Ampuria, das ist ja prima.

Was heißt, wir haben uns in die Wolle gekriegt? Nööö. Wir können doch mal unsere unterschiedlichen Meinungen austauschen. Alles im grünen Bereich, würde ich sagen.
na, das freut mich... "der grüne Bereich":lol:

xenna hat geschrieben:Na prima, Ente gut, alles gut :mrgreen:

Ich gehe bei einem Mängelexemplar auch davon aus, dass es zwar optische Mängel haben darf, aber noch lesbar sein muss, d.h., keine fehlenden Seiten haben darf oder zum Teil unleserlich ist.
...das ist ja noch immer auch genau MEINE Meinung, und die derer vielen anderen auch... aber anscheinend befinden wir uns hier in einer "Grauzone", verstehe das wer will - ICH NICHT... aber ich bekomme jetzt eine "vollständige Ersatzlieferung"... und "GUT IST"... :lol:
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bookworms
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Re: Mängelexemplar - und die Antwort eines Verlages

Beitrag von bookworms »

Das ist ja klasse, ampuria!
Mich würde interessieren, um welchen Händler es sich handelt. Man kann ja durchaus auch mal Positivbeispiele publik machen...
coma
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Re: Mängelexemplar - und die Antwort eines Verlages

Beitrag von coma »

Ich weiß nicht, wie es rechtlich aussieht, aber es ist jedenfalls nicht üblich, solche Bücher mit fehlenden bwz. doppelten Seiten als Mängelexemplare zu verkaufen, weil sie ja praktisch unbrauchbar sind, außer für diejenigen, die die fehlenden Seiten nicht lesen wollen.

Wenn solcher Fehler bekannt ist, dann wird da immer drauf hingewiesen, wenn die zum Verkauf kommen, oder sie werden eingestampft.

Normalerweise werden aber diese Bindefehler gar nicht bemerkt. Die Bücher kommen in den Verkauf, auch als Neubücher. So etwas gibt es genauso bei Büchern ohne Mängelstempel.

Der Mängelstempel wurde aus anderen Gründen gemacht, wie schon gesagt wegen Schönheitsfehlern. Niemand, weder Buchhändler oder Großhandel oder Verlag gucken die Bücher durch, ob diese solche Bindefehler haben. Das ist viel zu aufwendig. Wenn es bemerkt wird, und das ist eine ganze Palette oder so, werden die eingestampft.

Es könnte nur ganz besondere Ausnahmen geben, das wären dann diese Defektexemplare. Es könnte ein Bildband sein, wo der Textteil mit dem Fehlern nicht so wichtig ist, und die Fotos sind aber sehr wertvoll.

Auch wenn es erlaubt wäre, die dann als Mängelexemplare einfach so zu verkaufen, ohne den besonderen Fehler zu benennen, ist das in der Praxis nicht üblich.

Um den Ersatz muß sich der Händler kümmern, nicht der Verlag, und hat ja in dem Fall auch so funktioniert. Also alles paletti. :lol:
Moranda
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Registriert: Do 3. Aug 2006, 17:43

Re: Mängelexemplar - und die Antwort eines Verlages

Beitrag von Moranda »

Hallo Ampuria,

ich freue mich, dass es für dich so gut ausgegangen ist.

Wir haben das hier ja auch geschrieben, die Häufigkeit mit der unbrauchbare Exemplare
in den Handel gelangen hält sich in Grenzen. Umtauschen ist problemlos.
Und, wenn wir davon ausgehen, dass es versehentlich vorkommt, dann können wir
damit leben.
@coma, natürlich kann kein Händler wissen, welches Buch schlecht gebunden ist.
Aber wenn du den Text von Jimi Hendrix liest, fällt schon auf, dass die Verarbeitung
der Bücher ganz allgemein, da geht es ja nicht um ME, problematisch ist, und ich freue mich,
wenn ein Verlag, der von seinen Lesern darauf hingewiesen wird, reagiert und etwas
ändert.
Um das jetzt noch einmal deutlich zu machen, hier verkaufen alle möglichen Leute
Bücher und ich möchte nicht, das jemand meint, er wäre im Recht, wenn er im
Besitz solcher Bücher ist, und sie im Internet weiterverkauft, ohne zu schreiben,
was mit dem einzelnen Buch los ist.
Deshalb halte ich eine Auseinandersetzung für sinnvoll. Als Streit betrachte ich das
nicht.
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