Eine Beschäftigung von Arbeitnehmern in Videotheken, Büchereien und Callcentern an Sonn- und Feiertagen sei nicht erforderlich, um besondere Bedürfnisse der Bevölkerung zu decken, entschied das Gericht am Mittwoch in Leipzig. Damit gaben die Bundesrichter einer Klage der Gewerkschaft Verdi und zweier evangelischer Dekanate teilweise statt. Sie hatten sich gegen eine Verordnung des Landes Hessen gewandt, das 2011 weitreichende Ausnahmen für den eigentlich arbeitsfreien Sonntag beschlossen hatte (Az.: BVerwG 6 CN 1.13).
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Bundesgericht begrenzt Sonntagsarbeit
- Summerhill1972
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Re: Bundesgericht begrenzt Sonntagsarbeit
Die sollten man auch noch weitere Sonntagsarbeit begrenzen.
Für Büchernarren
"Könnte man Menschen mit Katzen kreuzen, würde dies die Menschen veredeln, aber die Katzen herabsetzen." Mark Twain
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