"Schattenwelt", Magazin der Berl. Unterwelten

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harbec
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Registriert: Di 11. Jun 2019, 10:13

"Schattenwelt", Magazin der Berl. Unterwelten

Beitrag von harbec »

... es stellt sich mir folgende Frage:
Im Impressum des o.a. Magazins steht u.a.:
Ein Weiterverkauf, z.B. über die bekannten Internetportale (amazon, ebay etc.), ist untersagt.

Wie ist dieser Satz rechtlich zu sehen?
Danke für eure Antworten!

Gruß Hartmut
harbec
Beiträge: 11
Registriert: Di 11. Jun 2019, 10:13

Re: "Schattenwelt", Magazin der Berl. Unterwelten

Beitrag von harbec »

... schade, dass kein Buchfreund einen Ratschlag oder Verweis
im Bestand hat!
vorderhaus
Beiträge: 205
Registriert: Di 9. Jan 2018, 09:56
Wohnort: Franken

Re: "Schattenwelt", Magazin der Berl. Unterwelten

Beitrag von vorderhaus »

Frag doch mal bei booklooker direkt an!
Alsterperle
Beiträge: 1074
Registriert: Di 7. Jul 2015, 20:36

Re: "Schattenwelt", Magazin der Berl. Unterwelten

Beitrag von Alsterperle »

Bei amazon z.B. könntest du das Magazin gar nicht einstellen, weil kein
Datensatz vorhanden ist.
Es ist ja so. Man ist irgendwo Mitglied in einem Verein, hat man bestimmten Bedingungen
zugestimmt. Hier eben auch, dass das Mitgliedermagazin nicht weiter verkauft werden darf.
Was willst du denn an dem Teil verdienen?! Auch bl hat Bücher usw. die man nicht einstellen
darf, machst du es trotzdem, kannst du damit rechnen, dass das Angebot gelöscht wird.
Frag bei bl nach, gib den genauen Titel, bzw. Ausgabe an, dann weißt du es und hast es
schwarz auf weiss.
Also wenn irgendjemand rechtliche Schritte einleiten will, muss es erstmal zu einem Angebot
kommen...
Gruß
Alsterperle
Sammlerkabinett
Beiträge: 273
Registriert: Sa 16. Aug 2014, 21:00
Wohnort: Österreich

Re: "Schattenwelt", Magazin der Berl. Unterwelten

Beitrag von Sammlerkabinett »

Es wird hier bei BL ein Jahresband angeboten!
Die rechtliche Verpflichtung es nicht zu verkaufen bezieht sich lediglich auf denjenigen, der es bezogen hat. Titel die bei BL nicht angeboten werden dürfen sind indizierte Ausgaben. Die werden garnicht hochgeladen sondern es erscheint der Hinweis, dass der Titel bei BL nicht erlaubt ist.

Gruss
Klaus
Il ne suffit pas de ne pas avoir des idées,il faut aussi être incapable des les établir.
Luna Moon
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Re: "Schattenwelt", Magazin der Berl. Unterwelten

Beitrag von Luna Moon »

Das heißt sobald der urprüngliche Käufer den Artikel einmal hingegen der Bedingungen verkauft hat, darf man selbst beim Verkauf nicht mehr belangt werden? Das klingt nicht richtig, aber ich bin verwirrt.
harbec
Beiträge: 11
Registriert: Di 11. Jun 2019, 10:13

Re: "Schattenwelt", Magazin der Berl. Unterwelten

Beitrag von harbec »

Das Buch "Schattenwelt" erhält man als Mitglied der Berl. Unterwelten
mehrmals jährlich. D.h., ich ich habe es nicht gekauft sondern als
Beigabe zu meiner Mitgliedschaft erhalten.
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